Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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3. Unschuldsvermutung | 3. Unschuldsvermutung | ||
Vorratsdatenspeicherung widerspricht der Unschuldsvermutung; solange kein (dringender?) Verdacht gegen einen Bürger vorliegt darf er nicht beobachtet werden. Genau das würde aber geschehen. | Vorratsdatenspeicherung widerspricht der Unschuldsvermutung; solange kein (dringender?) Verdacht gegen einen Bürger vorliegt darf er nicht beobachtet werden. Genau das würde aber geschehen. |
Version vom 12. Februar 2006, 15:50 Uhr
Hier sollen die vorhandenen Argumente gegen VDS für eine Petition zusammengetragen werden.
1. Verhältnismäßigkeit
Es ist weder vernünftig, noch verhältnismäßig, noch überhaupt technisch realisierbar, die Internet-Verbindungsdaten von allen 450Mio EU-Bürgern für 6 Monate zu speichern, weil ein sehr kleiner Teil der Bevölkerung Verbrechen jedeweder Art über das Internet plant.
2. Nutzen
Der Nutzen (wenn überhaupt vorhanden) wird immer mehr abnehmen, da starke Anonymisierungsverfahren (siehe auch Anonymizer) immer weiter entwickelt und bequemer zu nutzen sein werden. Diese Verfahren bzw. Dienste sind Kriminellen sicher bekannt. Betroffen wäre also nur der durchschnittlich erfahrene Internetnutzer.
3. Unschuldsvermutung
Vorratsdatenspeicherung widerspricht der Unschuldsvermutung; solange kein (dringender?) Verdacht gegen einen Bürger vorliegt darf er nicht beobachtet werden. Genau das würde aber geschehen.