Lügen zur Vorratsdatenspeicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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====Telefoninterview im Deutschlandradio, 09.11.2007====
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====Brigitte Zypries====
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==== Brigitte Zypries ====
  
 
ab 3:45: Zypries: "Alle anderen europäischen Staaten wollten sehr, sehr viel mehr Daten speichern, wollten versuchte Anrufe speichern, wollten nicht nur für sechs Monate sondern für 36 Monate speichern und anderes mehr." - Versuchte Anrufe sollen laut § 113a Absatz 5 gespeichert werden, wenn sie z.B. für Abrechnungszwecke oder zur Störungserkennung sowieso mitgelogt werden.
 
ab 3:45: Zypries: "Alle anderen europäischen Staaten wollten sehr, sehr viel mehr Daten speichern, wollten versuchte Anrufe speichern, wollten nicht nur für sechs Monate sondern für 36 Monate speichern und anderes mehr." - Versuchte Anrufe sollen laut § 113a Absatz 5 gespeichert werden, wenn sie z.B. für Abrechnungszwecke oder zur Störungserkennung sowieso mitgelogt werden.
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ab 4:18: Zypries: "[...] aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heisst ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert [...]"
 
ab 4:18: Zypries: "[...] aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heisst ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert [...]"
  
ab 4:45: Moderator: "Datenschützer sagen, die Verhältnismässigkeit bei dem Ganzen ist überhaupt nicht gewahrt."
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ab 4:45: Moderator: "Datenschützer sagen, die Verhältnismässigkeit bei dem Ganzen ist überhaupt nicht gewahrt." Zypris: "Ja, das ist son pauschaler Vorwurf, da kann man nu pauschal auch nix weiter drauf sagen."
Zypris: "Ja, das ist son pauschaler Vorwurf, da kann man nu pauschal auch nix weiter drauf sagen."
 
  
 
[http://ondemand-mp3.dradio.de/podcast/2007/11/09/dlf_20071109_0718_55e97bb2.mp3 Quelle]
 
[http://ondemand-mp3.dradio.de/podcast/2007/11/09/dlf_20071109_0718_55e97bb2.mp3 Quelle]
  
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Richtigstellung: Gemäss der Änderungen, die der Rechtsausschuss am Mittwoch am Gesetzentwurf vorgenommen hat, ist die Nutzung der Vorratsdaten jetzt auch zur Erteilung von Auskünften nach § 113 TKG zulässig. Hier ist keine richterliche Anordnung erforderlich. Es gibt auch keine Beschränkung auf erhebliche oder gar schwere Straftaten.
  
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"Auf die Daten, auf die man zugreifen kann, können Ermittlungsbehörden das heute schon. Voraussetzung: Sie haben den Verdacht einer schweren Straftat und ein Richter hat entschieden, dass diese Daten herauszugeben sind von dem Telekommunikationsunternehmen. Das ist heute geltende Rechtslage, und das bleibt." Frau Zypries im Deutschlandfunk am 9.11.
  
Gemäss der Änderungen, die der Rechtsausschuss am Mittwoch am Gesetzentwurf vorgenommen hat, ist die Nutzung der Vorratsdaten jetzt auch zur Erteilung von Auskünften nach § 113 TKG zulässig. Hier ist keine richterliche Anordnung erforderlich. Es gibt auch keine Beschränkung auf erhebliche oder gar schwere Straftaten.
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==== Tagesspiegel, 09.11.2007 ====
 
 
"Auf die Daten, auf die man zugreifen kann, können Ermittlungsbehörden das heute schon. Voraussetzung: Sie haben den Verdacht einer schweren Straftat und ein Richter hat entschieden, dass diese Daten herauszugeben sind von dem Telekommunikationsunternehmen. Das ist heute geltende Rechtslage, und das bleibt."
 
Frau Zypries im Deutschlandfunk am 9.11.
 
  
====Tagesspiegel, 09.11.2007====
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==== Joachim Herrmann, Innenminister in Bayern ====
====Joachim Herrmann, Innenminister in Bayern====
 
  
In einen Prozess wird so etwas nur eingebracht, wenn ein Richter das angeordnet hat." Insofern sei dies kein stärkerer Eingriff in die Grundrechte, als das bisher der Fall gewesen sei... Insofern seien die Sorgen der Bürger, die mehr Überwachung befürchteten, größtenteils "völlig unbegründet".
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In einen Prozess wird so etwas nur eingebracht, wenn ein Richter das angeordnet hat." Insofern sei dies kein stärkerer Eingriff in die Grundrechte, als das bisher der Fall gewesen sei... Insofern seien die Sorgen der Bürger, die mehr Überwachung befürchteten, größtenteils "völlig unbegründet". Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Tagesspiegel vom 9.11.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Tagesspiegel vom 9.11.
 
  
====Bundestagsdebatte, 09.11.2007:====
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Zypries: "Es werden nur Daten gespeichert, die auch heute schon erfasst
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Zypries: "Es werden nur Daten gespeichert, die auch heute schon erfasst werden."
werden."
 
  
 
[https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/#Verbindungsdaten_werden_bereits_heute_gespeichert Richtigstellung]
 
[https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/#Verbindungsdaten_werden_bereits_heute_gespeichert Richtigstellung]
 
  
 
Zypries: "Die Daten können nur auf richterlichen Beschluss verwendet werden."
 
Zypries: "Die Daten können nur auf richterlichen Beschluss verwendet werden."
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[https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/#Der_Zugriff_auf_die_gespeicherten_Daten_ist_nur_unter_engen_Voraussetzungen_.28z.B._richterliche_Anordnung.29_zul.C3.A4ssig Richtigstellung]
 
[https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/#Der_Zugriff_auf_die_gespeicherten_Daten_ist_nur_unter_engen_Voraussetzungen_.28z.B._richterliche_Anordnung.29_zul.C3.A4ssig Richtigstellung]
  
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==== ZDF-Interview ====
  
====Tagesschau====
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Zypries: "Die Daten werden aber nicht beim Staat gespeichert, sondern sie werden bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert und der Staat darf nur zugreifen, wenn es den Verdacht einer schweren Straftat gibt und wenn es einen richterlichen Beschluss gibt. Das heißt mit anderen Worten, es ändert sich gegenüber der gegenwärtigen Rechtslage nichts."
 
 
[http://www.tagesschau.de/inland/onlinedurchsuchung16.html Innenminister Schäuble beteuert im Streit um die Online-Durchsuchung, dass "ausschließlich" der BKA-Präsident die Ausspähung von Computern beantragen dürfe und Berufsgeheimnisträger geschützt werden. Im Gesetzentwurf steht jedoch etwas anderes.]
 
 
 
==== ZDF-Interview ====
 
Zypries: "Die Daten werden aber nicht beim Staat gespeichert, sondern sie werden bei den Telekommunikationsunternehmen
 
gespeichert und der Staat darf nur zugreifen, wenn es den Verdacht einer schweren Straftat gibt und wenn es einen  
 
richterlichen Beschluss gibt. Das heißt mit anderen Worten, es ändert sich gegenüber der gegenwärtigen Rechtslage nichts."
 
  
 
[http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/395886?inPopup=true Quelle]
 
[http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/395886?inPopup=true Quelle]
  
[[Kategorie:Information]]
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[[Category:Information]]

Version vom 15. Februar 2008, 23:11 Uhr

Telefoninterview im Deutschlandradio, 09.11.2007

Brigitte Zypries

ab 3:45: Zypries: "Alle anderen europäischen Staaten wollten sehr, sehr viel mehr Daten speichern, wollten versuchte Anrufe speichern, wollten nicht nur für sechs Monate sondern für 36 Monate speichern und anderes mehr." - Versuchte Anrufe sollen laut § 113a Absatz 5 gespeichert werden, wenn sie z.B. für Abrechnungszwecke oder zur Störungserkennung sowieso mitgelogt werden.

ab 4:18: Zypries: "[...] aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heisst ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert [...]"

ab 4:45: Moderator: "Datenschützer sagen, die Verhältnismässigkeit bei dem Ganzen ist überhaupt nicht gewahrt." Zypris: "Ja, das ist son pauschaler Vorwurf, da kann man nu pauschal auch nix weiter drauf sagen."

Quelle

Richtigstellung: Gemäss der Änderungen, die der Rechtsausschuss am Mittwoch am Gesetzentwurf vorgenommen hat, ist die Nutzung der Vorratsdaten jetzt auch zur Erteilung von Auskünften nach § 113 TKG zulässig. Hier ist keine richterliche Anordnung erforderlich. Es gibt auch keine Beschränkung auf erhebliche oder gar schwere Straftaten.

"Auf die Daten, auf die man zugreifen kann, können Ermittlungsbehörden das heute schon. Voraussetzung: Sie haben den Verdacht einer schweren Straftat und ein Richter hat entschieden, dass diese Daten herauszugeben sind von dem Telekommunikationsunternehmen. Das ist heute geltende Rechtslage, und das bleibt." Frau Zypries im Deutschlandfunk am 9.11.

Tagesspiegel, 09.11.2007

Joachim Herrmann, Innenminister in Bayern

In einen Prozess wird so etwas nur eingebracht, wenn ein Richter das angeordnet hat." Insofern sei dies kein stärkerer Eingriff in die Grundrechte, als das bisher der Fall gewesen sei... Insofern seien die Sorgen der Bürger, die mehr Überwachung befürchteten, größtenteils "völlig unbegründet". Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Tagesspiegel vom 9.11.

Bundestagsdebatte, 09.11.2007:

Zypries: "Es werden nur Daten gespeichert, die auch heute schon erfasst werden."

Richtigstellung

Zypries: "Die Daten können nur auf richterlichen Beschluss verwendet werden."

Richtigstellung

ZDF-Interview

Zypries: "Die Daten werden aber nicht beim Staat gespeichert, sondern sie werden bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert und der Staat darf nur zugreifen, wenn es den Verdacht einer schweren Straftat gibt und wenn es einen richterlichen Beschluss gibt. Das heißt mit anderen Worten, es ändert sich gegenüber der gegenwärtigen Rechtslage nichts."

Quelle