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==== Das BKA-Gesetz gefährdet unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in einer vollkommen unverhältnismäßigen Art und Weise. Es höhlt Grundrechte wie Privatsphäre und Pressefreiheit aus und hebt stellenweise die Gewaltenteilung auf. Sprechen Sie mit Ihren Bundestags- und Landtagsabgeordneten. Fordern Sie ihre parlamentarischen Vertreter auf, diesem verfassungswidrigen Gesetz die Stimme zu verweigern! Kontakt zu den Abgeordeten gibt es z. B. auf www.abgeordnetenwatch.de ==== | ==== Das BKA-Gesetz gefährdet unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in einer vollkommen unverhältnismäßigen Art und Weise. Es höhlt Grundrechte wie Privatsphäre und Pressefreiheit aus und hebt stellenweise die Gewaltenteilung auf. Sprechen Sie mit Ihren Bundestags- und Landtagsabgeordneten. Fordern Sie ihre parlamentarischen Vertreter auf, diesem verfassungswidrigen Gesetz die Stimme zu verweigern! Kontakt zu den Abgeordeten gibt es z. B. auf www.abgeordnetenwatch.de ==== | ||
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Version vom 8. November 2008, 17:36 Uhr
Stoppt das BKA-Gesetz!
Heimliche Online-Durchsuchung mit heimlichem Eindringen in Wohnungen, V-Leute, Einschränkung der Pressefreiheit, Überwachung auch von Unverdächtigen, Ermitteln ohne konkreten Verdacht... – das Bundeskriminalamt soll künftig deutlich intensiver und schnüffeln dürfen, auch präventiv.
Bisher sind die Aufgaben des Bundeskriminalamtes (BKA) überschaubar – Es ist dafür zuständig, die Polizeiarbeit zwischen den Ländern zu koordinieren, Informationen für die unterschiedlichen Ermittlungsbehörden zu verwalten, bei internationaler Kriminalität gemeinsam mit Stellen wie Interpol zu ermitteln sowie Mitglieder der Verfassungsorgane (z. B. Abgeordnete) zu schützen. Eine bundesweite zentrale Behörde, die auf eigene Faust ermittelt, auch zur präventiven Gefahrenabwehr – das war aufgrund der Erfahrung vergangener Diktaturen bisher ein Tabu.
Nach Willen der Großen Koalition soll dieses bewährte Prinzip jetzt abgeschafft werden: Das BKA soll künftig eigenmächtig ermitteln dürfen, wenn es erhebliche Gefahren schon vermutet. Höchst umstrittene Instrumente wie Rasterfahndung, heimliche Online-Durchsuchung und der große Lauschangriff würden zusammen mit anderen aus rechtsstaatlicher Sicht zweifelhaften Methoden ebenfalls zum Einsatz kommen, sollte der Bundestag am kommenden Mittwoch, den 12. Oktober 2008, das neue BKA-Gesetz verabschieden.
Das BKA soll künftig alle überwachen dürfen, die im engeren Kontakt mit sog. „Gefährdern“ stehen. Beispielsweise soll die Telekommunikationsüberwachung bei Personen möglich werden, die verdächtigten Personen etwa ihr Telefon zu Verfügung stellen oder Nachrichten solcher Personen entgegennehmen könnten.
Alle öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen sollen verpflichtet werden, über Verdächtige Auskunft zu erteilen – auch Journalisten. Das neue BKA-Gesetz nimmt ausdrücklich nur Abgeordnete, deren Mitarbeiter, Verteidiger der verdächtigten Person und Geistliche von dieser Auskunftspflicht aus - mehr nicht. Journalisten könnten sich somit nicht mehr auf ihren Informantenschutz berufen. Die massive Einschränkung der Pressefreiheit, sollte das Gesetz in Kraft treten, ist offensichtlich.
Die vom BKA erlangten Daten dürfen von diesem an andere Behörden, öffentliche Stellen und Geheimdienste weitergegeben werden. Eine Löschung der Daten ist nicht vorgesehen.
Die Online-Durchsuchung soll, unter Berufung auf "Gefahr im Verzug", auch eine Sonderregelung bekommen, mit der es möglich sein soll, die sonst nötige richterliche Anordnung zu umgehen. Dabei wurde BKA-Chef Jörg Ziercke bisher nicht müde zu betonen, dass der zur Durchsuchung notwendige Trojaner vor jeder Anwendung aufwendig individuell programmiert werden müsse, und daher nur in Einzelfällen zum Einsatz kommen könne, was aber logischerweise der Idee von "Gefahr im Verzug" widerspricht.
Künftig soll das BKA die Befugnis erhalten auch Wanzen und Minikameras bei Verdächtigen heimlich zu installieren. Auch bei Bekannten Verdächtiger soll dies möglich sein, wenn anzunehmen sei, dass die verdächtige Person dort verkehre und eine Ermittlung „sonst erheblich erschwert werde“.
Ein Abhörverbot ist nur vorgesehen, wenn davon auszugehen sei, dass die abgehörten Inhalte ausschließlich privater Natur seien. Die Erwägung, ob mit der Überwachung der besonders schützenswerte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung berührt wird, soll von von Mitarbeitern des BKA vorgenommen. Vorgesehen sind hierfür zwei BKA-Mitarbeiter sowie der Datenschutzbeauftragte der Behörde. Das BKA soll sich selbst kontrollieren. Dass die Privatsphäre des Überwachten schon in dem Moment verletzt wird, in dem die Daten anderen Personen zugänglich werden, ignoriert die Große Koalition völlig.
„Staatliche Schnüffeleien in den Computern von Redaktionen und freien Journalisten sind mit dem Grundrecht der Pressefreiheit nicht vereinbar“.
Michael Konken, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbandes
Das BKA-Gesetz gefährdet unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in einer vollkommen unverhältnismäßigen Art und Weise. Es höhlt Grundrechte wie Privatsphäre und Pressefreiheit aus und hebt stellenweise die Gewaltenteilung auf. Sprechen Sie mit Ihren Bundestags- und Landtagsabgeordneten. Fordern Sie ihre parlamentarischen Vertreter auf, diesem verfassungswidrigen Gesetz die Stimme zu verweigern! Kontakt zu den Abgeordeten gibt es z. B. auf www.abgeordnetenwatch.de
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