Verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. Januar 2009, 17:44 Uhr

Ein Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble soll die 2007 beschlossene Vorratsdatenspeicherung nun auch im Internet erlauben. Wir fordern Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag auf, die geplante Änderung des Telemediengesetzes aus dem Gesetzentwurf zur Informationstechnik des Bundes zu streichen. Wir bitte alle Internetnutzer, ihren Protest an die verantwortlichen Politiker zu richten.

Anleitung

So kannst du dich gegen die geplante Protokollierung deiner Internetnutzung wehren:

  1. Bitte lies dir unsere Pressemitteilung durch, um dich zu informieren.
  2. Kontaktiere die Verantwortlichen, um zu protestieren. Die Kontaktdaten haben wir unten zusammen gestellt. An wirkungsvollsten sind Telefonanrufe. Wenn du anrufst und nicht zum Verantwortlichen durchgestellt wirst, lass dich mit dem Mitarbeiter verbinden, der für "Telemedienrecht" zuständig ist.
  3. Bitte trage unten auf dieser Seite ein, wen du kontaktiert hast und mit welchem Ergebnis.

Kontaktdaten

Bundesrat:

  1. Martin Zeil (FDP), Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses und Wirtschaftsminister Bayerns, Tel. 089 2162-0, <enkode>mail-wi@bundesrat.de</enkode> Mitglied deines Bundeslandes...
  2. Bernward Müller (CDU), Vorsitzender des Kulturausschusses und Kultusminister Thüringens, Tel. 0361 37-900, <enkode>mail-k@bundesrat.de</enkode>, Mitglied deines Bundeslandes...
  3. Lothar Hay (SPD), Vorsitzendes des Innenausschusses und Innenminister Schleswig-Holsteins, Tel. 0431 988-0, <enkode>mail-in@bundesrat.de</enkode>, Mitglied deines Bundeslandes...

Bundestag:

  1. Edelgard Bulmahn (SPD), Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Tel. 030 / 227 737 97, <enkode>wirtschaftsausschuss@bundestag.de</enkode>, Mitglied deines Bundeslandes...
  2. Christoph Pries (SPD), Vorsitzender des Unterausschusses Neue Medien, Tel. 030 / 227 733 76, <enkode>kulturausschuss@bundestag.de</enkode>, Mitglied deines Bundeslandes...
  3. Sebastian Edathy (SPD), Vorsitzender des Innenausschusses, Tel. 030 / 227 757 54, <enkode>innenausschuss@bundestag.de</enkode>, Mitglied deines Bundeslandes...

Bundesregierung:

  1. Michael Glos (CSU), Bundeswirtschaftsminister, Tel. 030 18 615 0, <enkode>michael.glos@bundestag.de</enkode>
  2. Wolfgang Schäuble (CDU), Bundesinnenminister, Tel. 030-18 681 0, <enkode>wolfgang.schaeuble@bundestag.de</enkode>

Datenschutzbeauftragte:

  1. Peter Schaar, Bundesdatenschutzbeauftragter, Tel. 0228-997799-0, <enkode>poststelle@bfdi.bund.de</enkode>
  2. Dein Landesdatenschutzbeauftragter...

Informationen

Unsere Pressemitteilung zum Gesetzentwurf

Fordere Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag auf, die geplante Änderung des Telemediengesetzes sofort aus dem Gesetzentwurf zur „Informationstechnik des Bundes“ zu streichen. Unsere Argumente:

  1. Die Vorratsdatenspeicherung im Internet hat in einem Gesetzentwurf zur „Informationstechnik des Bundes“ nichts zu suchen. Für das Internetrecht ist der Bundesinnenminister überhaupt nicht zuständig, sondern das Bundeswirtschaftsministerium.
  2. Dem Bundesinnenministerium geht es in Wahrheit nicht um die Sicherheit von Telemedienanbietern, sondern um seine eigene Sicherheit vor den Gerichten. Nachdem bereits dem Bundesjustizministerium die verdachtslose Protokollierung der Benutzung seiner Internetseiten unter Strafandrohung untersagt wurde, will der Bundesinnenminister nun das Gesetz ändern, statt es einzuhalten. Das Bundesinnenministerium zeichnet gegenwärtig gesetzeswidrig die gesamte Nutzung seines Internetportals in personenbezogener Form auf.
  3. Die „Störungsbekämpfung“ als offizielle Begründung ist vorgeschoben. Die anlasslose, präventive Vorratsspeicherung der Internetnutzung aller Besucher eines Internetangebots hat nichts mit einer gezielten Störungsbeseitigung zu tun. Große Portale wie das von Bundesjustizministerium und Bundesfinanzministerium beweisen, dass eine anlasslose Protokollierung der gesamten Internetnutzung zum ungestörten Betrieb von Internetangeboten nicht erforderlich ist. Dasselbe gilt für eine Vielzahl weiterer Portale, die an dem Projekt „Wir speichern nicht!“ teilnehmen. Der geltende Telemedien-Datenschutz hat sich über Jahre hinweg bewährt und muss erhalten bleiben.
  4. Wie beim Lesen eines Buches oder beim Versenden eines Briefes muss garantiert bleiben, dass uns auch im Internet niemand über die Schulter blicken kann. Nur bei Protokollierungsfreiheit können wir unbefangen lesen, schreiben und diskutieren. Das nützt nicht nur uns (z.B. vertraulich Hilfe suchen bei Anwälten, Ärzten, Drogenberatung, AIDS-Beratung...), sondern allen (z.B. der Politik durch Kritik auf die Beine helfen, Missstände anonym gegenüber der Presse aufdecken). Eine Forsa-Umfrage aus dem letzten Jahr hat nachgewiesen, dass eine Vorratsdatenspeicherung die Bereitschaft zu sensibler Kommunikation drastisch senkt.
  5. 2008 kam es wiederholt zu Datenpannen, bei denen sensible Nutzungsdaten plötzlich weltweit zugänglich waren. Nachzulesen war, wer delikate Kontaktanzeigen unter Chiffre aufgegeben hatte, wer das Erotikangebot von Beate Uhse genutzt hatte oder welche Kinder ein Forum des ZDF-Kinderkanals nutzten. Es ist völlig unverantwortlich und gefährdet unsere Sicherheit, dass jetzt neue Datenberge geschaffen und damit privateste Daten über unsere Internetnutzung Missbrauchsrisiken ausgesetzt werden sollen.
  6. Ein ähnlicher Artikel im "Telekom-Paket" der EU, das derzeit in Brüssel verhandelt und frühestens im Sommer verabscheidet wird, ist politisch weiterhin umstritten. Wirtschaftsminister Michael Glos hatte sich noch im November nach einem offenen Brief von Datenschützern bei seinen EU-Kollegen dafür stark gemacht, eine solche verdachtsunabhängige Speichererlaubnis aus dem Paket zu streichen. Innenminister Schäuble will ihn nun anscheinend mit einem U-Boot-Paragrafen in einem ganz anderen Gesetz ausbooten und noch vor dem EU-Beschluss Fakten schaffen. Das ist eine politische Unkultur, wie sie nicht in die Offenheit des Internet-Zeitalters passt.

Tracker

Bitte trage hier ein, wen du kontaktiert hast und mit welchem Ergebnis:

Bundesrat

Kontakt 1

Ich habe jetzt erstmal die Pressemitteilung an alle Ausschussmitglieder gemailt, mit folgendem Anschreiben:

Sehr geehrter...,

als Vertreter von (Bundesland) im ...ausschuss des Bundesrats darf ich Ihnen die heutige Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung übersenden und Sie bitten, sich dafür einzusetzen, dass die geplante Änderung des Telemediengesetzes aus dem Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" gestrichen wird. Es würde uns freuen, wenn (Bundesland) eine entsprechende Initiative im Bundesrat ergreifen könnte. Bitte teilen Sie uns Ihre Position mit.

...

Antworten werde ich hier melden. Es ist hilfreich, wenn noch mehr Leute schreiben (möglichst individuell)! pab, 13:09, 20. Jan. 2009 (CET)


habe folgenden text an die ausschussmitglieder gesandt:

Sehr geehrte _,
ich bitte Sie, als Vertreter des Landes _ im Bundeswirtschaftsausschuss, sich für die Interessen Ihrer Bürger stark zu machen.
In dem vom 14.01.09 stammenden Gesetzesentwurf des sog. „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ wird den Betreibern von Internetportalen das Recht auf die absolute Dokumentation der Nutzung ihrer Portale zugeschrieben.
Hierbei handelt es sich nicht nur um ein bloßes Festhalten statistischer Werte, sondern um personenbezogene Daten, die bewusst gespeichert werden und auf die dem Anbieter eines solchen Portals der Zugriff jederzeit und uneingeschränkt möglich ist. Wie der Anbieter selbst mit diesen sensiblen Daten verfährt, liegt in seiner eigenen Verantwortung.
Gerade die Datenskandale der letzten Zeit sollten jawohl jedem die Augen geöffnet haben!! Persönliche Daten sind im Internet nicht sicher!!
Den Vorwand, durch ein solches Gesetz Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit im Netz zu schaffen, halte ich für abwegig und weltfremd. Absolute Sicherheit ist im Internet nicht möglich, egal wieviel gespeichert und dokumentiert wird. Wer sich so gut auskennt, als dass er in der Lage wäre überhaupt eine Bedrohung darzustellen, für den dürfte es keine Schwierigkeit sein, seine Identität im Netz zu verschleiern.
Derjenige, der dokumentiert wird, stellt keine ernsthafte Bedrohung dar und wird durch die Speicherung seiner Daten eher selbst zum Opfer.
Des Weiteren möchte ich anmerken, dass unsere Demokratie durch Vielfalt lebt. Vielfalt entsteht dadurch, dass jeder überall frei seine Meinung äußern kann, ohne Angst zu haben, dass jemand, für den diese Meinungsäußerung nicht bestimmt ist, sie mithört. Das Internet hat die perfekten Möglichkeiten geschaffen, um sich freier, unabhängiger und vielseitiger zu informieren und auch zu äußern, als es jemals zu vor der Fall war.
Setzen Sie diese Freiheit nicht auf's Spiel und stoppen Sie das Gesetz!!
Mit freundlichen Grüßen,

mein name

Kontakt 2

... Also wenn man das da alles wird es Zeit das der Schäuble in die Wüste geschicklt

wird. Sind wir in der DDR ??

Bundestag

Kontakt 1

Ich habe jetzt erstmal die Pressemitteilung an alle Abgeordneten gemailt, mit folgendem Anschreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend darf ich Ihnen die heutige Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung übersenden und Sie bitten, sich dafür einzusetzen, dass die geplante Änderung des Telemediengesetzes aus dem Gesetzentwurf zur "Informationstechnik des Bundes" gestrichen wird. Bitte teilen Sie uns Ihre Position mit.

...

Antworten werde ich hier melden. pab, 11:09, 20. Jan. 2009 (CET)

Kontakt 2

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz (MdB),

Der am 14.Januar verabschiedete Entwurf zum "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" bedeutet eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung durch verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet zum zukünftigen zum Schutz vor Angriffen mit Schadprogrammen oder vor Störungen der Erreichbarkeit von Telemedienangeboten mittels (zusätzlich zu bereits gespeicherten Verbindungsdaten) zukünftig auch möglicher Speicherung und Analyse personifizierter Nutzungsdaten. Dem BSI und Bundesbehörden soll hierfür die gesamte Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen und Bürger ohne Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung zugänglich gemacht werden ohne hierfür eine richterliche Genehmigung zu benötigen.

Meine beiden Fragen lauten: 1. Wenn die Privatsphäre von Internetnutzern zukünftig derart eingeschränkt wird, was rechtfertigt dann eigentlich noch das Recht von Bürgern, Gesprächen mit möglicherweise gefährdenden Dritten zu führen oder auf potentiell gefährdende Literatur zugreifen zu dürfen, die geeignet wären, Angriffe auf die Sicherheit in der Informationstechnik wie z.B. von Banken und öffentlichen Einrichtungen zu ermöglichen ohne auch hierfür Überwachungsmechanismen zu installieren?

2. Wären ähnliche Überwachungsmaßnahmen dann nicht auch z. B. für den Zugriff auf Telefongespräche, Bücher oder den Konsum internationaler Fernsehsender einzuführen?

Sie hatten bereits dem BKA-Gesetz am 12.11.2008 zugestimmt. Wird es auch zu erwarten sein, dass Sie auch diesem Gesetz zustimmen werden?

Freundliche Grüsse,

 Heinz-Werner Arens

Antwort von Herrn Dr. Wiefelspütz (MdB, Innenausschuß des Bundestags) siehe: http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&id=5785

Bundesregierung

siehe Diskussion

Kontakt 2

Sehr geehrter Herr Schäuble,

ich bitte Sie hiermit ihren Gesetzentwurf zur Ausweiterung der Datenspeicherung zu verwerfen. Durch Richterliche Erlaubnis reicht die Speicherung bei hinreichenden Beweisen meiner Meinung nach vollkommen aus und wir sollten uns nicht wie in dem Buch "Version 5 Punkt 12 von Reinhold Ziegler" beschrieben einem Überwachungsstaat weiter nähern.

( http://www.synapseninferno.org/index.php?/archives/176-Version-5-Punkt-12.html ) ---> Leichte Jugendliteratur als Pflichtprüfungslektürelektüre der Realschule zur Prüfung im Fach Deutsch und dennoch sehr aufschlussreich.


Wie weit würden wir uns mit der Möglichkeit der willkürlichen Ausspionage jedes Bürgers von der Unschuldvermutung wegbewegen, die Beweise noch für eine Verfügung zur Datenrausgabe oder erweiterte Mitspeicherung verlangte. Auch wenn der Aussage von Politikern nach für ausreichend Sicherheit gesorgt ist fehlt mir, wie wohl auch vielen anderen, der Glauben hierzu. Und Wie auch bei Windows werden auch Internetprovider Sicherheitlücken aufweisen, wodurch Kriminelle an Verbindungsdaten kommen können. Diese wurden mit Sicherheit noch nicht gänzlich aufgezeigt, weil es sich bisher nicht lohnte. Sollte das Gesetz jedoch erscheinen, wäre auch das Interesses von Hackern geweckt.

Ich Hoffe, ich kann sie hiermit zum nochmaligen Überdenken bewegen worauf sie hoffentlich auch einlenken.

MfG,

Simon Köppel

Kontakt 3

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Datenschutzbeauftragte

Kontakt 1

Pressemitteilung an alle Datenschutzbeauftragte gemailt, mit folgendem Anschreiben:

Sehr geehrte...,

als Landesdatenschutzbeauftragter von (Bundesland) darf ich Ihnen die heutige Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung übersenden und Sie bitten, sich dafür einzusetzen, dass die im Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" vorgesehene Änderung des Telemediengesetzes gestrichen wird.

Es würde uns freuen, wenn Sie sich für eine entsprechende Bundesratsinitiative von (Bundesland) und für eine eindeutige Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten einsetzen könnten. Bitte teilen Sie uns Ihre Position mit.

Mit freundlichem Gruß,

Antworten werde ich hier melden. Es ist hilfreich, wenn noch mehr Leute schreiben (möglichst individuell)! pab, 13:09, 20. Jan. 2009 (CET)

Kontakt 2

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