Vorlage:KeineRechtsberatung: Unterschied zwischen den Versionen
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Lotar (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: {| width="100%" border="2" cellspacing="0" cellpadding="4" rules="all" class="hintergrundfarbe1 rahmenfarbe1" style="float:right; clear:right; margin:5px 0 1em 1em; bor...) |
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! | <small><anspruch></small>'''vorratsdatenspeicherung.de hat mit seinem Angebot keinen Anspruch auf Rechtsberatung.'''<small></anspruch></small><br /> | ! | <small><anspruch></small>'''vorratsdatenspeicherung.de hat mit seinem Angebot keinen Anspruch auf Rechtsberatung.'''<small></anspruch></small><br /> |
Version vom 2. März 2010, 22:09 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht ist fürn ARSCH!
<anspruch>vorratsdatenspeicherung.de hat mit seinem Angebot keinen Anspruch auf Rechtsberatung.</anspruch> <empfehlung>Wir empfehlen Ihnen Ausdrücklich, bei Rechtsproblemen die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen.
</empfehlung> |
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Dieser Hinweis bzw. diese Vorlage sollte bei jeder Seite mit Gesetzestexten aber auch bei anderen Rechtsthemen eingebunden werden. Am 01.07.08 ändert sich das Rechtsberatungsgesetz in wesentlichen Punkten. Ob diese Änderung auch auf das AK-Wiki anzuwenden sind, kann ich als Nicht-Jurist aber nicht entscheiden. --Lotar 21:42, 7. Jun. 2008 (CEST)