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+ | Mit der Begründung der Gefahrenabwehr wurden die Befugnisse der Behörde neu geregelt und umfangreiche Eingriffsmöglichkeiten in Sachen Telekommunikationsüberwachung, Wohnungsüberwachung, Online-Durchsuchung, verdeckter Ermittlung und Rasterfahndung gewährt; auch gegen Berufsgeheimnisträger sind mit einigen Ausnahmen Abhörmaßnahmen zugelassen. Das BKA kann seitdem ohne konkreten Tatverdacht präventiv ermitteln, im Rahmen der so genannten Vorfeldermittlungen sogar ohne Leitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft. | ||
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+ | Gegen das BKA-Gesetz ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig. | ||
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Version vom 3. März 2010, 16:47 Uhr
Was blüht uns denn da? - Datenschutzdemo zum Frühlingsanfang
Idee und Planung
Kontext
Seit Januar findet monatlich die Übertragung der ELENA-Daten statt; Online-Durchsuchung, Steuer-ID, Schüler-Datei und "Gesundheitskarte" sind immer noch nicht vom Tisch; nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Vorratsdatenspeicherung muss das aktuell dramatische Thema Jugendmedienschutz-Gesetz noch stärker kritische Beachtung finden.
Um die bisherigen Bemühungen der Überwachungsgegner konsequent weiterzuführen, soll es in vielen deutschen Städten Aktionen für Freiheitsrechte geben. Die Veranstaltungen sollen bunt und kreativ sein. Einige Beispiele für verschiedene Protestformen, aus denen man sich bedienen kann, werden gemeinsam erarbeitet. Der Termin soll am Wochenende des Frühlingsanfangs, Samstag 20. März 2010 sein - am Wochenende vor der Unterzeichnung der Jugendmedienschutzverträge (24./25.03.2010).
Planung
Die Planung und Durchführung der Aktionen ist Aufgabe der jeweiligen AK-Ortsgruppe. Bei der Koordination hilft das Berliner Koordinationteam. Das nächste Koordinationstreffen ist am
Mittwoch, 03. März 2010
19.00 Uhr;
im Haus der Demokratie und Menschenrechte,
Greifswalder Straße 4,
10405 Berlin,
Vorderhaus 2 im zweiten Stock
Die Treffen danach werden sein am:
Mittwoch, 10. März;
Mittwoch, 17.März
jeweils 19.00 Uhr; Ort: Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin, Vorderhaus 2 im zweiten Stock
Protokolle
Die Protokolle des Berliner Treffens sind hier zu finden.
Aktuell geplante Städte
(bitte alphabetisch auflisten)
- Berlin (Schwerpunkt: ELENA und eventuell weiteres)
- Hamburg (?)
- Hannover (gekoppelt mit Demo des Bündnis gegen das neue niedersächsische Versammlungsgesetz)
- ggf. Würzburg (dort ist die Zentrale Speicherstelle für ELENA)
Durchführung und Koordination
Kommunikation
Die Kommunikation zur allgemeinen Aktion läuft über die AKV-Mailingliste https://listen.akvorrat.org/mailman/listinfo/akv-ag-aktionen Die jeweiligen Ortsgruppen können sich über die Listen der einzelnen Ortsgruppen oder Listen ihrer Wahl koordinieren (Übersicht über alle Mailinglisten des AK gibts hier)
Aufruf
Aufruf wird untersützt durch
Weitere zu klärende Fragen
Markantes Datum
Der Termin soll am Wochenende des Frühlingsanfangs, Samstag 20. März 2010 sein - am Wochenende vor der Unterzeichnung der Jugendmedienschutzverträge (24./25.03.2010).
Wochenende 20. März ist Frühlingsanfang; zudem findet an diesem Wochenende in Berlin das Politcamp statt, an welches mit einer größeren Aktion eventuell ebenfalls angeknüpft werden könnte.
Warum im März?
- Das Thema Datenschutz und Datensparsamkeit soll wieder möglichst häufig und in unterschiedlichsten Formen präsent gemacht werden! Zusätzlich scheint dieser Zeitpunkt geeignet zu sein, um neue Aktivist_innen zu gewinnen und ggf. breitere Bündnisse zu schmieden (z.B. aufgrund der ELENA-Einführung).
- Ende März ist quasi fast der einzig möglicher Zeitpunkt in nächster Zeit bis mindestens in den Sommer hinein (danach Frühlingsferien, Ostern, 1.Mai-Demos, Juni Fußball-WM, Sommerferien – schwierig also, da noch einen möglichen Termin zu finden) .
- Urteil zur Vorratsdatenspeicherung, welches am 2. März verkündet wird, könnte ggf. auch nochmals zur Motivation dienen (je nach Ausgang).
Material
Flyer
Bisherige Versionen
Flyerinhalt
Vorratsdatenspeicherung
ELENA
BKA-Gesetz
Mit der letzten Reform des BKA-Gesetzes (Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt), welche zum 01.01.2009 in Kraft traten, wurden der Bundespolizei umfangreiche vorher nur den Landespolizeien zustehende Kompetenzen übertragen.
Mit der Begründung der Gefahrenabwehr wurden die Befugnisse der Behörde neu geregelt und umfangreiche Eingriffsmöglichkeiten in Sachen Telekommunikationsüberwachung, Wohnungsüberwachung, Online-Durchsuchung, verdeckter Ermittlung und Rasterfahndung gewährt; auch gegen Berufsgeheimnisträger sind mit einigen Ausnahmen Abhörmaßnahmen zugelassen. Das BKA kann seitdem ohne konkreten Tatverdacht präventiv ermitteln, im Rahmen der so genannten Vorfeldermittlungen sogar ohne Leitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft.
Gegen das BKA-Gesetz ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig.
Gesundheitskarte
Zugangserschwerungsgesetz
JMStV
Neue Versammlungsgesetze
ePerso
Nacktscanner
- Rundfunkfreiheit (Fall Brender)