Position von Dr. Thomas de Maizière

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Sehr geehrter Herr H,
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Bundesinnenminister Dr. de Maizière hat mich gebeten, Ihnen für Ihre E-Mail vom 11. März 2010 zu danken.
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Ihre darin enthaltene kritische Anmerkung zum Thema Vorratsdatenspeicherung wurde hier aufmerksam zur Kenntnis genommen.
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Mit freundlichen Grüßen
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Im Auftrag
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gez. Katja Guth

Version vom 16:31, 14. Mär. 2010

2010-03-10

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Position von ...

from to [...][at]googlemail.com date 10 March 2010 14:28 subject 100310, [...], Phil, Vorratsdatenspeicherung mailed-by bmi.bund.de

hide details 14:28 (1 hour ago)

Sehr geehrter Herr [...],

für Ihre E-Mail Anfrage vom 10. März 2010 an den Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Mazière, danke ich Ihnen. Ich bin darum gebeten worden, Ihnen zu antworfen.

Mit der Entscheidung vom 2. März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht sowohl die die Speicherungspflicht regelnden §§ 113a, 113b Telekommunikationsgesetz (TKG) als auch die korrespondierende Abrufbefugnis aus § 100g Strafprozessordnung (StPO) für mit Artikel 10 Grundgestz (GG) als unvereinbar und nichtig erklärt.

Die auf der Grundlage der für nichtig erkannten Vorschriften erhobenen Daten sind unverzüglich zu löschen; behördlichen Auskunftsersuchen dürfen die privaten Telekommunikationsdiensteanbieter nicht entsprechen. Zukünftig kann im Rahmen der Strafverfolgung daher bis zu einer vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich für verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig erklärten Neuregelung der Vorratsdatenspeicherungspflicht und korrespondierender Abrufbefugnisse nicht mehr auf die auf Vorrat gespeicherten Daten zurückgegriffen werden.

Die Urteilsbegründung ist nunmehr gründlich zu bewerten, um eine Entscheidung innerhalb der Bundesregierung zu einer möglichen Neuregelung und deren genauer Inhalte zu ermöglichen.

Gespeichert wurden die Daten bei den Telekommunikationsunternehmen, nicht beim Staat.

Federführend für grundsätzliche Fragen der Vorratsdatenspeicherung ist das Bundesministerium der Justiz. Ich erlaube mir, Sie auch auf die Internetseite des Bundesministeriums der Justiz hinzuweisen, wo weitere Fragen zur Vorratsdatenspeicherung beantwortet werden. Link:http://www.bmj.bund.de/enid/454e6162a4144b8aa24a70dedff71a6f,c1b2c85f7472636964092d0935323933/Vorratsdatenspeicherung/Wer_speichert_die_Daten__1k7.html


Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Heinrich Lorenz

Bundesministerium des Innern - Bürgerservice-Zentrum - E-Mail: www.bmi.bund.de


www.d115.de

12.03.2010

Sehr geehrter Herr H,

Bundesinnenminister Dr. de Maizière hat mich gebeten, Ihnen für Ihre E-Mail vom 11. März 2010 zu danken.

Ihre darin enthaltene kritische Anmerkung zum Thema Vorratsdatenspeicherung wurde hier aufmerksam zur Kenntnis genommen.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Katja Guth

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