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Mit freundlichen Grüßen, XXX
  
 
== Antwort Volkmar Klein ==
 
== Antwort Volkmar Klein ==

Aktuelle Version vom 25. März 2010, 15:42 Uhr

2010-03-23

Ursprüngliche Nachricht

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich, auf diesem Wege Kontakt mit einigen Politikern aufnehmen zu können. Da Sie vermutlich mehr als genug solcher Emails erhalten, versuche ich mich einigermaßen kurz zu fassen. Einer der Höhepunkte der letzten Tage und Wochen war für mich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärte. Umso schockierter war ich, als ich hörte, dass auf den ersten sogleich der zweite Streich folgen sollte – es drängte sich mir nur eine essenzielle Frage auf: warum? Ich persönlich möchte nicht, dass meine Daten (die ich wie auch immer hinterlasse – Beispiel hier wäre das Internet) auf Vorrat und Verdacht gespeichert werden. Hierbei liegt die Betonung weniger auf Vorrat, als viel mehr auf Verdacht. Mit einem solchen Gesetz und der vorangegangen Argumentation der Politik, die Daten seien wichtig für das Aufgreifen von u.A. Terroristen (was in der letzten Zeit ohnehin die Rechtfertigung für alles zu sein scheint), stempeln sie den Großteil der Bevölkerung als Terroristen ab. Dass dies einerseits beleidigend, andererseits aber auch nicht unbedingt förderlich für die nächsten Wahlen sein kann, müsste Ihnen klar sein. Man kann nicht pauschal die Bevölkerung eines Landes dazu verpflichten (wobei verpflichten hierbei vermutlich das falsche Wort ist, immerhin impliziert dieses einen gewissen Eigenanteil in der Ausführung der Pflicht) einige Grundrechte aufzugeben. Da mag es sich um Terrorismus oder sonst etwas drehen – jeder von uns sollte erwachsen und eigenständig genug sein, selbst zu bestimmen, wer wann und wozu Daten erhebt. Ich persönlich bin absolut nicht bereit dazu, mich von dem Staat, in dem ich lebe, permanent überwachen zu lassen. Sollten Sie diese Diskussion dennoch weiterführen wollen, bedenken Sie das Folgende: Das Internet wird dann totalüberwacht – flächendeckend ist dies aber keinesfalls. Dazu fordere ich dann die Vorratsdatenspeicherung für öffentliche Plätze - Jeder Mensch soll videoüberwacht werden und die Kassetten dann sechs Monate aufbewahrt. Vielleicht öffnet das ja einigen Menschen die Augen.

Antwort

Sehr geehrter Herr [...], gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihrer E-Mail vom 16. März, in der Sie sich mir gegenüber zur Vorratsdatenspeicherung geäußert haben. Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung habe ich mit hohem Respekt zur Kenntnis genommen. Das höchste deutsche Gericht hat aus meiner Sicht einen unverzichtbaren Beitrag zur Diskussion um die Bürgerrechte im digitalisierten Zeitalter geleistet. Die bislang geltende Regelung zur Datenspeicherung in der Telekommunikation ist danach grundsätzlich zu überarbeiten. Die stets zu garantierende Datensicherheit der Bürger muss in Zukunft noch deutlicher als in der Vergangenheit berücksichtigt werden. In dem ersten Medienecho ist allerdings vielfach übersehen und überhört worden, dass nicht die Vorratsdatenspeicherung als solche, sondern nur ihre konkrete und bislang geltende Umsetzung durch den Gesetzgeber verfassungswidrig ist. Eine verfassungs- konforme Neureglung der Vorratsdatenspeicherung ist daher möglich bzw. durch die entsprechende EU-Richtlinie auch geboten. Da bis zu einer Neuregelung keine Grundlage für eine Datenspeicherung besteht, ist dabei besondere Eile erforderlich. Deshalb wird sich die Union verantwortungsvoll und zeitnah für ein verändertes Gesetz zur Datenspeicherung einsetzen. Als Union wissen wir, was wir der Sicherheit unseres Landes und seiner Menschen schuldig sind. Die Speicherung von Kommunikationsdaten ist insbesondere für Ermittlungsbehörden ein unverzichtbares Mittel zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Insofern ist eine gesetzliche Regelung erforderlich, die allen Sicherheitsbehörden die entsprechenden Vorratsdaten praktikabel zugänglich macht. Wir werden deshalb ein Gesetz entwickeln, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung im Internet ermöglicht und zugleich die Bürgerrechte wahrt. Mit freundlichen Grüßen Volkmar Klein MdB


Ursprüngliche Nachricht

Gesendet: Mittwoch, 10. März 2010 13:41 An: Volkmar Klein MdB Betreff: Keine Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung

Sehr geehrter Herr Klein,

ich möchte Sie in aller Form und Deutlichkeit dazu auffordern, jedwede Diskussion um eine Wiederaufnahme der verfassungs- und menschenrechtsfeindlichen Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten mit einem klaren "Nein!" zu unterbinden und Sich stattdessen gegen diese EU Richtlinie auszusprechen, welche die Grundpfeiler unserer Demokratie mit Füßen tritt.

Allein der Gedanke einer flächendeckende Überwachung eines gesamten Volkes sollte jedem demokratisch denkendem Menschen eine Horrorvorstellung sein und ihm, in Erinnerung an den unmenschlichen Ausgang solcher Praktiken in NS- und STASI-Staat, den kalten Angstschweiß den Rücken herunter laufen lassen.

Ich appeliere an Sie, entscheiden Sie sich gegen eine Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung und entscheiden Sie sich im Sinne der rechtschaffenen Bürger dieses Landes die nicht in Angst vor Überwachung und Unterdrückung leben wollen, im Sinne ihrer aller Wähler, die auf Sie vertrauen und im Gedenken an die Opfer welche die Überwachung im dritten Reich und der Zeit der DDR gefordert hat.

Alles andere währe ein Dritt ins Gesicht der freiheitsliebenden Bevölkerung und der Menschen die bereits 1 oder sogar 2 mal eine solche Überwachungsdiktatur überstehen mussten oder nicht überlebt haben.

Ich könnte meine kleine Tochter nicht ohne schlechtes Gewissen in einem solchen Staat aufwachsen lassen und werde schon allein deshalb auch in Zukunft alle Anstrengungen unternehmen, in Deutschland frei leben zu können.

Mit freundlichen Grüßen, XXX

Antwort Volkmar Klein