Internetnutzer kritisieren Googles Datenhunger und fordern anonyme Nutzungsmöglichkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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=== NOCH NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG FREIGEGEBEN===
 
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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss dem unter anderem Bürgerrechtlern, Datenschützern, IT-Experten und Juristen angehören, hat sich am heutigen Tage mit einem Offenen Brief an die Firma Google gewandt. Anlass dieses offenen Briefes des Arbeitskreises ist der Brief von Google an Peter Schaar, dem Vorsitzenden der Article 29 Working Party.
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''Internetnutzer kritisieren Googles Datenhunger und fordern anonyme Nutzungsmöglichkeit''
  
Nach Auffassung des Arbeitskreises geht die nunmehr angekündigte Anonymisierung einer Vielzahl personenbezogener Daten von 'niemals' auf auf 'nach 18 bis 24 Monaten' bei der Firma Google noch nicht weit genug. "Nach deutschem und europäischem Recht werden an das Erheben, Verarbeiten und Speichern von personenbezogenen Daten bestimmte Anforderungen gestellt und es müssen gesetzliche Vorgaben eingehalten werden." sagt der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis und führt fort: "Es ist nicht Aufgabe eines privaten Unternehmens, die Speicherdauer und den Verwendungszweck von personenbezogenen Daten zu bestimmen, weil dies schon durch die parlamentarisch legimierten Gesetze erfolgte. Dass eine Firma ein 'Global Player' ist, ändert nach meiner Überzeugung dabei an den zwingenden gesetzlichen Grundlagen nichts."
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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern, IT-Experten und Juristen in Deutschland, hat sich am heutigen Tage mit einem Offenen Brief an die Firma Google gewandt. Der Arbeitskreis kritisiert, Googles Speicherung von IP-Adressen erlaube es, jeden Klick und jede Sucheingabe seiner Nutzer über Monate hinweg personenbezogen nachzuvollziehen. "Die von Google angekündigte Anonymisierung personenbezogener Daten 'nach 18 bis 24 Monaten' ist vollkommen unzureichend", erklärt der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis. "Nach deutschem und europäischem Recht ist die systematische Vorratsspeicherung personenbeziehbarer Daten aller Nutzer generell verboten."
  
Der Arbeitskreis begrüßt dabei aber ausdrücklich, dass Engagement der Firma Google in Form des Hinterfragens der für Europa geplanten Vorratsdatenspeicherung. "Es wäre allerdings wünschenswert, dass Google nicht nur die Vorratsdatenspeicherung hinterfragt, sondern sein Verhalten an einem safe harbor privacy principle orientieren würde und es freiwillig an das strengste anwendbare Datenschutzrecht anpassen würde." sagte Twister, Bettina Winsemann, vom Arbeitskreis. "Natürlich ist der Wunsch von Google verständlich, dass ihnen zugängliche Daten dazu benutzt werden, den Service zu verbessern und gegebenfalls kriminelle Abzuwehren. Nach unserer Auffassung sind diese Verbesserungen aber auch dann möglich, wenn die erhobenen Daten nicht personenbezogen sind; auch nach einer Ano-, jedenfalls aber einer Pseudonymisierung wäre die Verbesserung der Google-Services nach unserer Auffassung ebenso möglich wie die Verfolgung krimineller Angriffe. Letzteres wäre mit einer temporären Aufhebung der Anonymisierung oder der Aufdeckung der pseudonymen Angreifer möglich. Technisch ist das, den entsprechenden Willen vorausgesetzt, umsetzbar."
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Der Offene Brief führt aus: "In einer demokratischen Gesellschaft ist es die Aufgabe des Parlaments und nicht kommerzieller Unternehmen, die Interessen der Nutzer und der Anbieter gegeneinander abzuwägen. Dass die nur fallweise Speicherung personenbezogener Daten ausreicht, zeigt eine Reihe großer Webseiten in Deutschland, die seit langem ohne Protokollierung personenbezogener Daten operieren." Der Brief erinnert daran, dass Datensammlungen wie die von Google immer wieder missbraucht werden und etwa in China zu Menschenrechtsverletzungen führen. Auch in westlichen Demokratien nutzten Sicherheitsbehörden Daten dieser Art zur Ausspähung legitimer Protestgruppen wie Menschenrechts- und Umweltorganisationen.
  
Der Arbeitskreis fordert Google nachdrücklich auf, keine personenbezogenen Daten zu erheben, speichern und erst Recht nicht weiterzugeben, die menschenrechtsverletzende Behandlungen nach sich ziehen könnten. Eine anonyme Nutzungsmöglichkeit der google-Services könnte dabei sogar zusätzliche Kunden für die Firma gewinnen.
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Dass Google die in Europa geplante Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten kritisiert, begrüßt der Arbeitskreis grundsätzlich. "Es wäre allerdings wünschenswert, dass Google sein eigenes Verhalten an den safe harbor privacy principles orientieren würde und freiwillig das strengste anwendbare Datenschutzrecht beachten würde", erklärt Twister (Bettina Winsemann) vom Arbeitskreis. "Die von Google beabsichtigten Verbesserungen seiner Dienste sind auch mit anonymisierten Daten möglich. Kriminellen Angriffen kann mit einer anlassbezogenen Speicherung von Daten begegnet werden."
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Der Arbeitskreis fordert Google nachdrücklich auf, seine personenbeziehbare Erfassung des Verhaltens unzähliger rechtmäßig handelnder Nutzer sofort zu beenden. Eine anonyme Nutzungsmöglichkeit der Google-Dienste, wie sie das Konkurrenzunternehmen Ask.com jetzt [http://www.pressetext.com/pte.mc?pte=070720017 angekündigt hat], könnte dabei sogar Kunden für die Firma zurückgewinnen, die sich längst von ihr abgewandt haben. Einstweilen empfieht der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sicherheitsbewussten Nutzern die europäische Metasuchmaschine [http://eu.ixquick.com/deu/ Ixquick], die auf die Suchdaten Googles zugreift, personenbezogene Daten ihrer Nutzer aber nach spätestens 48 Stunden löscht.
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Der Brief an Google: [[intern:Offener Brief an Google]]
  
 
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Version vom 22. Juli 2007, 08:52 Uhr

Siehe: intern:Offener Brief an Google

NOCH NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG FREIGEGEBEN

Internetnutzer kritisieren Googles Datenhunger und fordern anonyme Nutzungsmöglichkeit

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern, IT-Experten und Juristen in Deutschland, hat sich am heutigen Tage mit einem Offenen Brief an die Firma Google gewandt. Der Arbeitskreis kritisiert, Googles Speicherung von IP-Adressen erlaube es, jeden Klick und jede Sucheingabe seiner Nutzer über Monate hinweg personenbezogen nachzuvollziehen. "Die von Google angekündigte Anonymisierung personenbezogener Daten 'nach 18 bis 24 Monaten' ist vollkommen unzureichend", erklärt der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis. "Nach deutschem und europäischem Recht ist die systematische Vorratsspeicherung personenbeziehbarer Daten aller Nutzer generell verboten."

Der Offene Brief führt aus: "In einer demokratischen Gesellschaft ist es die Aufgabe des Parlaments und nicht kommerzieller Unternehmen, die Interessen der Nutzer und der Anbieter gegeneinander abzuwägen. Dass die nur fallweise Speicherung personenbezogener Daten ausreicht, zeigt eine Reihe großer Webseiten in Deutschland, die seit langem ohne Protokollierung personenbezogener Daten operieren." Der Brief erinnert daran, dass Datensammlungen wie die von Google immer wieder missbraucht werden und etwa in China zu Menschenrechtsverletzungen führen. Auch in westlichen Demokratien nutzten Sicherheitsbehörden Daten dieser Art zur Ausspähung legitimer Protestgruppen wie Menschenrechts- und Umweltorganisationen.

Dass Google die in Europa geplante Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten kritisiert, begrüßt der Arbeitskreis grundsätzlich. "Es wäre allerdings wünschenswert, dass Google sein eigenes Verhalten an den safe harbor privacy principles orientieren würde und freiwillig das strengste anwendbare Datenschutzrecht beachten würde", erklärt Twister (Bettina Winsemann) vom Arbeitskreis. "Die von Google beabsichtigten Verbesserungen seiner Dienste sind auch mit anonymisierten Daten möglich. Kriminellen Angriffen kann mit einer anlassbezogenen Speicherung von Daten begegnet werden."

Der Arbeitskreis fordert Google nachdrücklich auf, seine personenbeziehbare Erfassung des Verhaltens unzähliger rechtmäßig handelnder Nutzer sofort zu beenden. Eine anonyme Nutzungsmöglichkeit der Google-Dienste, wie sie das Konkurrenzunternehmen Ask.com jetzt angekündigt hat, könnte dabei sogar Kunden für die Firma zurückgewinnen, die sich längst von ihr abgewandt haben. Einstweilen empfieht der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sicherheitsbewussten Nutzern die europäische Metasuchmaschine Ixquick, die auf die Suchdaten Googles zugreift, personenbezogene Daten ihrer Nutzer aber nach spätestens 48 Stunden löscht.

Der Brief an Google: intern:Offener Brief an Google