Vds-konterargumente: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Juni 2015, 13:52 Uhr
Konterargumente auf das Schreiben der SPD
Konterargumente von Netzpolitik.org
Argumente und Gegenargumente
SPD:
Nicht gespeichert werden dürfen:
jedweder Inhalt von Kommunikation; Verbindungsdaten im Zusammenhang mit verschickten Emails; die von einem Nutzer aufgerufenen
Internetseiten.
AK Vorrat:
AK Vorrat hat dazu nichts zu sagen
SPD:
Darüber hinaus dürfen auch keine Persönlichkeitsund Bewegungsprofile aufgrund der gespeicherten Daten erstellt werden.
AK Vorrat:
AK Vorrat hat dazu nichts zu sagen
SPD:
Die bei Mobiltelefonaten anfallenden Standortdaten dürfen höchstens vier Wochen alle anderen Daten höchsten zehn Wochen gespeichert werden. Alle Daten müssen unmittelbar nach Ablauf der Fristen gelöscht werden.
AK Vorrat:
AK Vorrat hat dazu nichts zu sagen
SPD:
Die Erlaubnis, die gespeicherten Daten bei einem Unternehmen (Telekom, Vodafone, E-Plus etc.) abrufen zu dürfen, darf nur von einem Richter erteilt werden und nur bei einem Verdacht, dass ein einer ihrer Kunden eine schwere Straftat begangen hat. Kunden, deren Daten gespeichert und verwendet werden, bekommen grundsätzlich hierüber eine Benachrichtigung.
AK Vorrat:
AK Vorrat hat dazu nichts zu sagen
SPD:
Die Daten von allen Berufsgeheimnisträgern dürfen ausdrücklich nicht abgerufen werden. Tabu sind damit die Daten von Seelsorgerinnen und Seelsorgern, Rechtsanwältinnen und -anwälten, Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern, Abgeordneten, Journalistinnen und Journalisten, Beratungsstellen für Betäubungsmittelabhängigkeit und Schwangerschaftskonflikte sowie weitere kirchliche und soziale Beratungsstellen für seelische und soziale Notlagen.
AK Vorrat:
AK Vorrat hat dazu nichts zu sagen
SPD:
Die Telekommunikationsunternehmen, die die Daten kurzfristig speichern, müssen Maßnahmen zur höchstmöglichen Sicherung der Daten vor unbefugtem Zugriff garantieren.
AK Vorrat:
AK Vorrat hat dazu nichts zu sagen