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− | + | :Empfänger: FIfF e.V. | |
− | + | :Kontonr. 600927929 (600 927 929) | |
− | + | :Sparda Bank Hannover eG | |
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− | + | :BIC : GENODEF1S09 | |
− | + | :Bitte für die Quittungszusendung ab 100 € auf der Überweisung die vollständige Anschrift angeben. Danke! | |
− | + | :Spenden an FIfF e.V. mit dem Verwendungszweck "AK Vorratsdatenspeicherung" werden ausschließlich für Zwecke des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verwendet, allerdings nur für solche Projekte des AK Vorrat, die nach Einschätzung des FIfF-Vorstands als gemeinnützig und mit der Satzung des FIfF vereinbar angesehen werden können. | |
== Verwendung von Geldern == | == Verwendung von Geldern == |
Version vom 25. November 2007, 19:00 Uhr
Spendenkonto
Für die Unterstützung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein Spendenkonto eingerichtet worden:
- Wer seine Spende nicht von der Steuer absetzen will oder muss überweist seine Spende bitte auf das Sonderkonto des AK Vorratsdatenspeicherung:
- Kontoinhaber: Werner Hülsmann
- Kto.Nr.: 899882851 (899 882 851)
- Postbank Nürnberg, BLZ 76010085 (760 100 85)
- Verwendungszweck: "AK Vorratsdatenspeicherung"
Die Einnahmen und Ausgaben werden regelmäßig auf der Mailingliste veröffentlicht, die eingehenden Spenden mit dem Verwendungszweck: "AK Vorratsdatenspeicherung" kommen ausschließlich dem AK Vorratsdatenspeicherung zugute.
Fremde Konten
Steuerabzugsfähige Spendenquittungen können aber nur bei Spenden an gemeinnützige Vereine ausgestellt werden:
- FIfF e.V.-Spendenkonto (dies ist ein Sonderkonto des FIfF für den AK :Vorratsdatenspeicherung):
- Empfänger: FIfF e.V.
- Kontonr. 600927929 (600 927 929)
- Sparda Bank Hannover eG
- Bankleitzahl 25090500 (250 905 00)
- Verwendungszweck: AK Vorratsdatenspeicherung
- IBAN: DE75250905000600927929
- BIC : GENODEF1S09
- Bitte für die Quittungszusendung ab 100 € auf der Überweisung die vollständige Anschrift angeben. Danke!
- Spenden an FIfF e.V. mit dem Verwendungszweck "AK Vorratsdatenspeicherung" werden ausschließlich für Zwecke des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verwendet, allerdings nur für solche Projekte des AK Vorrat, die nach Einschätzung des FIfF-Vorstands als gemeinnützig und mit der Satzung des FIfF vereinbar angesehen werden können.