Lügen zur Vorratsdatenspeicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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====Bundestagsdebatte, 09.11.2007:====
 
====Bundestagsdebatte, 09.11.2007:====
  
"Zypries: Es werden nur Daten gespeichert, die auch heute schon erfasst
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Zypries: "Es werden nur Daten gespeichert, die auch heute schon erfasst
werden.
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werden."
  
§ 97 TKG: Wer will, kann die gewählten Telefonnummern löschen lassen."
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[https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/#Verbindungsdaten_werden_bereits_heute_gespeichert Richtigstellung]
  
  
"Zypries: Die Daten können nur auf richterlichen Beschluss verwendet werden.
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Zypries: "Die Daten können nur auf richterlichen Beschluss verwendet werden."
  
Gesetzentwurf: Es darf auch nach § 113 TKG auf die Daten zugegriffen werden.
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[https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/#Der_Zugriff_auf_die_gespeicherten_Daten_ist_nur_unter_engen_Voraussetzungen_.28z.B._richterliche_Anordnung.29_zul.C3.A4ssig Richtigstellung]
 
 
§ 113 TKG: Auch ohne gerichtliche Entscheidung und sogar bei
 
Ordnungswidrigkeiten darf auf Daten zugegriffen werden."
 
  
  

Version vom 26. November 2007, 20:43 Uhr

Telefoninterview im Deutschlandradio, 09.11.2007

Brigitte Zypries

ab 3:45: Zypries: "Alle anderen europäischen Staaten wollten sehr, sehr viel mehr Daten speichern, wollten versuchte Anrufe speichern, wollten nicht nur für sechs Monate sondern für 36 Monate speichern und anderes mehr." - Versuchte Anrufe sollen laut § 113a Absatz 5 gespeichert werden, wenn sie z.B. für Abrechnungszwecke oder zur Störungserkennung sowieso mitgelogt werden.

ab 4:18: Zypries: "[...] aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heisst ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert [...]"

ab 4:45: Moderator: "Datenschützer sagen, die Verhältnismässigkeit bei dem Ganzen ist überhaupt nicht gewahrt." Zypris: "Ja, das ist son pauschaler Vorwurf, da kann man nu pauschal auch nix weiter drauf sagen."

Quelle


Gemäss der Änderungen, die der Rechtsausschuss am Mittwoch am Gesetzentwurf vorgenommen hat, ist die Nutzung der Vorratsdaten jetzt auch zur Erteilung von Auskünften nach § 113 TKG zulässig. Hier ist keine richterliche Anordnung erforderlich. Es gibt auch keine Beschränkung auf erhebliche oder gar schwere Straftaten.

"Auf die Daten, auf die man zugreifen kann, können Ermittlungsbehörden das heute schon. Voraussetzung: Sie haben den Verdacht einer schweren Straftat und ein Richter hat entschieden, dass diese Daten herauszugeben sind von dem Telekommunikationsunternehmen. Das ist heute geltende Rechtslage, und das bleibt." Frau Zypries im Deutschlandfunk am 9.11.

Tagesspiegel, 09.11.2007

Joachim Herrmann, Innenminister in Bayern

In einen Prozess wird so etwas nur eingebracht, wenn ein Richter das angeordnet hat." Insofern sei dies kein stärkerer Eingriff in die Grundrechte, als das bisher der Fall gewesen sei... Insofern seien die Sorgen der Bürger, die mehr Überwachung befürchteten, größtenteils "völlig unbegründet". Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Tagesspiegel vom 9.11.

Bundestagsdebatte, 09.11.2007:

Zypries: "Es werden nur Daten gespeichert, die auch heute schon erfasst werden."

Richtigstellung


Zypries: "Die Daten können nur auf richterlichen Beschluss verwendet werden."

Richtigstellung


Verbrecher:

"??? : Wer nichts verbrochen hat, hat auch nichts zu verbergen."

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble lässt derzeit Handhelds entwickeln, die Regierungsmitgliedern einen abhörsicheren E-Mail-Verkehr gewährleisten sollen. Das berichtet die „Wirtschaftswoche“. (http://www.chip.de/news/c1_news_25966315.html?tid1=9226&tid2=0) Habe kein direktes Videomaterial oder Zitate, aber vielleicht läßt sich trotzdem was draus machen.


Innenminister Schäuble beteuert im Streit um die Online-Durchsuchung, dass "ausschließlich" der BKA-Präsident die Ausspähung von Computern beantragen dürfe und Berufsgeheimnisträger geschützt werden. Im Gesetzentwurf steht jedoch etwas anderes.