Musterschreiben an Prominente: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Freiheit statt Angst!
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(Trennung in Anschreiben und Argumentation; entfernen des Hinweise auf Nazis im Landatag; eingefuegt Hinweis auf Missbrauch; Im Anschreiben eingefuegt: Bitte um Unterstuetzung bei einer Verfassungsbesc)
K (Hinweise auf Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes und Patricks Dissertation eingefügt, stilistische und Rechtschreibänderungen)
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und Bewusstsein zu Datenschutzthemen gibt, suchen wir weitere prominente Mitstreiter, die unser Anliegen (den Erhalt eines freiheitlich demokratischen Gemeinwesens auf Basis unseres Grundgesetzes) in die Öffentlichkeit tragen und somit auch den Druck auf die Entscheidungsträger im Bundestag noch vor der Abstimmung zu erhöhen, damit dieses Gesetz nicht in Kraft tritt.
 
und Bewusstsein zu Datenschutzthemen gibt, suchen wir weitere prominente Mitstreiter, die unser Anliegen (den Erhalt eines freiheitlich demokratischen Gemeinwesens auf Basis unseres Grundgesetzes) in die Öffentlichkeit tragen und somit auch den Druck auf die Entscheidungsträger im Bundestag noch vor der Abstimmung zu erhöhen, damit dieses Gesetz nicht in Kraft tritt.
  
Im Anhang haben wir Detailinformationen und Argumente zusammengestellt mit denen wir auch eine Verfassungbeschwerde begruenden werden, sofern der Bundestag den Gesetzentwurf zur VDS beschliesst. Wir hoffen, dass Sie sich mit unserem Anliegen ernsthaft auseinandersetzen und würden uns freuen, wenn wir Sie als Mitunterzeichner für eine Verfassungsbeschwerde gewinnen könnten.
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Im Anhang haben wir Detailinformationen und Argumente zusammengestellt mit denen wir auch eine Verfassungbeschwerde begruenden werden, sofern der Bundestag den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung  beschliesst. Wir hoffen, dass Sie sich mit unserem Anliegen ernsthaft auseinandersetzen und würden uns freuen, wenn wir Sie als Mitunterzeichner für eine Verfassungsbeschwerde gewinnen könnten.
  
 
Doch es gibt noch weitere Möglichkeiten uns zu unterstützen. Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf,  
 
Doch es gibt noch weitere Möglichkeiten uns zu unterstützen. Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf,  
damit wir Ihnen sowohl mit Material, als auch mit Rat und Tat zur Seite stehen können und natürlich würden wir uns freuen, Sie auch als Redner bei Demonstrationen zu sehen, oder wenn Sie unser Anliegen bei Interviews oder anderen öffentlichen Auftritten zur Sprache bringen.
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damit wir Ihnen sowohl mit Material, als auch mit Rat und Tat zur Seite stehen können. Natürlich würden wir uns auch freuen, Sie auch als Redner bei Demonstrationen zu sehen, oder wenn Sie unser Anliegen bei Interviews oder anderen öffentlichen Auftritten zur Sprache bringen.
  
 
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Die im Februar von der EU beschlossene Vorratsdatenspeicherung  
 
Die im Februar von der EU beschlossene Vorratsdatenspeicherung  
 
beinhaltet die Speicherung aller Verbindungsdaten, die durch moderne  
 
beinhaltet die Speicherung aller Verbindungsdaten, die durch moderne  
Kommunikationssysteme anfallen. Dies schliesst in erster Linie den  
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Kommunikationssysteme anfallen. Dies schließt in erster Linie den  
 
Zugriff auf das Internet und die Kommunikation via e-Mail, Telefon und Handy
 
Zugriff auf das Internet und die Kommunikation via e-Mail, Telefon und Handy
 
ein. Hierbei soll vorrangig gespeichert werden, wer wann mit wem über  
 
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welches Medium in Verbindung stand und wer wann auf welche Informationen
 
welches Medium in Verbindung stand und wer wann auf welche Informationen
 
aus dem Internet zugegriffen hat. Bei den Nutzungsdaten von  
 
aus dem Internet zugegriffen hat. Bei den Nutzungsdaten von  
Mobiltelefonen (und SMS) stehen zusätzlich auch die Informationen zur  
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Mobiltelefonen (und SMS) stehen zusätzlich auch Standortinformationen zur  
Verfügung, wer sich wann und wo aufgehalten hat. Zumindest in letzterem
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Verfügung. Zumindest in letzteremFall lassen sich aus diesen Daten Bewegungsprofile rekonstruieren. Die  
Fall lassen sich aus diesen Daten Bewegungsprofile rekonstruieren. Die  
 
 
Daten sollen nach dem EU-Beschluss sechs bis 24 Monate lang aufbewahrt
 
Daten sollen nach dem EU-Beschluss sechs bis 24 Monate lang aufbewahrt
 
werden.
 
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Die geplante Vorratsdatenspeicherung führt zu einer Einschränkung unserer
 
Die geplante Vorratsdatenspeicherung führt zu einer Einschränkung unserer
 
informationellen Selbstbestimmung und beinhaltet ein großes soziales
 
informationellen Selbstbestimmung und beinhaltet ein großes soziales
und politisches Gefahrenpotential, da die Kommunikationsstrukturen von
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und politisches Gefahrenpotential, da das Kommunikationsverhalten aller
 
82 Millionen Bundesbürgern gespeichert werden sollen. Vor allem weil es  
 
82 Millionen Bundesbürgern gespeichert werden sollen. Vor allem weil es  
 
derzeit weder sinnvolle noch praktikable gesetzliche Regelungen  
 
derzeit weder sinnvolle noch praktikable gesetzliche Regelungen  
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Damit wurde ein Problem geschaffen, das sich auch nicht mehr durch das  
 
Damit wurde ein Problem geschaffen, das sich auch nicht mehr durch das  
 
Argument 'Ich habe doch nichts zu verbergen', verleugnen lässt. Denn die
 
Argument 'Ich habe doch nichts zu verbergen', verleugnen lässt. Denn die
Art und Weise wie heute Daten von jedem einzelnen Bürger gesammelt,  
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Art und Weise, wie heute Daten von jedem einzelnen Bürger gesammelt,  
 
gespeichert, aufbereitet und zu Verdachtsmomenten korreliert werden,  
 
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führt einerseits zur Beweislastumkehr (d.h. der unbescholtene Bürger  
 
führt einerseits zur Beweislastumkehr (d.h. der unbescholtene Bürger  
 
muss im Zweifelsfall beweisen, dass er unschuldig ist) und andererseits  
 
muss im Zweifelsfall beweisen, dass er unschuldig ist) und andererseits  
weiss der Bürger überhaupt nicht, wer was wann und wo von ihm  
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weiß der Bürger überhaupt nicht, wer was wann und wo von ihm  
 
gespeichert hat und ob er vielleicht gar als Verdächtiger in den Akten  
 
gespeichert hat und ob er vielleicht gar als Verdächtiger in den Akten  
 
von Behörden und diverser Dienste geführt wird. Schaar betonte, dass die
 
von Behörden und diverser Dienste geführt wird. Schaar betonte, dass die
Vorratsdatenspeicherung nicht in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz eingeführt werden kann.
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Vorratsdatenspeicherung nicht in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz eingeführt werden kann. Zu einer ähnlichen Auffassung gelangte auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages.
  
 
Es wäre zutiefst bedauerlich, wenn wir aus Angst vor Terrorismus unsere  
 
Es wäre zutiefst bedauerlich, wenn wir aus Angst vor Terrorismus unsere  
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dieser oder jener Demonstration hingehen - oder die "taz" weiterhin im  
 
dieser oder jener Demonstration hingehen - oder die "taz" weiterhin im  
 
Abo kaufen? Kann ich mich online bei Beratungsstellen informieren?
 
Abo kaufen? Kann ich mich online bei Beratungsstellen informieren?
Solche Fragen führen laut Schaar, dazu dass unsere Entscheidungsfreiheit
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Solche Fragen führen laut Schaar dazu, dass unsere Entscheidungsfreiheit
 
schon im Alltäglichen beeinträchtigt wird. Zitat Schaar: "Man hat auch  
 
schon im Alltäglichen beeinträchtigt wird. Zitat Schaar: "Man hat auch  
 
dann schon, wenn man nur befürchten muss, überall schaut mir jemand über
 
dann schon, wenn man nur befürchten muss, überall schaut mir jemand über
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Abgesehen von der ungeklärten rechtlichen Lage des Zugriff auf die Daten, kann auch ein Missbrauch nicht ausgeschlossen werden, da unzählige Kleinunternehmen mittlerweile als Provider auf dem Telekommunikationsmarkt auftreten und die erforderlichen strengen Datenschutzrichtlinien weder technisch noch personell realisiert werden koennen.
 
Abgesehen von der ungeklärten rechtlichen Lage des Zugriff auf die Daten, kann auch ein Missbrauch nicht ausgeschlossen werden, da unzählige Kleinunternehmen mittlerweile als Provider auf dem Telekommunikationsmarkt auftreten und die erforderlichen strengen Datenschutzrichtlinien weder technisch noch personell realisiert werden koennen.
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Da an dieser Stelle nur eine kurze Vorstellung der Problematik geliefert werden kann, sei auf die Dissertation des Juristen Dr. Patrick Breyer verwiesen, in der die Problematik einer Vorratsdatenspeicherung detailliert herausgearbeitet wird. Diese Arbeit ist im Volltext unter www.vorratsdatenspeicherung.de.vu als PDF-Dokument abrufbar.

Version vom 30. September 2006, 13:50 Uhr

[Anschreiben]

Sehr geehrter Herr/Frau ...............

Die Freiheit ist in Gefahr, die Privatsphäre in der BRD nur noch Makulatur und die totale Überwachung steht uns ins Haus. Unser Arbeitskreis benötigt dringend Deine/Ihre Mithilfe, um dies zu verhindern und unser Anliegen einer breiten Öffentlichkeit bewusst zu machen.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, der die Arbeit gegen die geplante Vollprotokollierung der Telekommunikation koordiniert. Diese Protokollierung ist (wie im folgenden erläutert) nicht verfassungskonform, soll aber bereits Ende Oktober vom Kabinett beschlossen und ab 2007 durch die Telekommunikationsunternehmen umgesetzt werden.

Da es in der Bevölkerung noch einen gravierenden Mangel an Aufklärung und Bewusstsein zu Datenschutzthemen gibt, suchen wir weitere prominente Mitstreiter, die unser Anliegen (den Erhalt eines freiheitlich demokratischen Gemeinwesens auf Basis unseres Grundgesetzes) in die Öffentlichkeit tragen und somit auch den Druck auf die Entscheidungsträger im Bundestag noch vor der Abstimmung zu erhöhen, damit dieses Gesetz nicht in Kraft tritt.

Im Anhang haben wir Detailinformationen und Argumente zusammengestellt mit denen wir auch eine Verfassungbeschwerde begruenden werden, sofern der Bundestag den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung beschliesst. Wir hoffen, dass Sie sich mit unserem Anliegen ernsthaft auseinandersetzen und würden uns freuen, wenn wir Sie als Mitunterzeichner für eine Verfassungsbeschwerde gewinnen könnten.

Doch es gibt noch weitere Möglichkeiten uns zu unterstützen. Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen sowohl mit Material, als auch mit Rat und Tat zur Seite stehen können. Natürlich würden wir uns auch freuen, Sie auch als Redner bei Demonstrationen zu sehen, oder wenn Sie unser Anliegen bei Interviews oder anderen öffentlichen Auftritten zur Sprache bringen.

mfg ak vorrat

[Anhang mit Erlaeuterungen]

Vorratsdatenspeicherung - Worum geht es?

Die im Februar von der EU beschlossene Vorratsdatenspeicherung beinhaltet die Speicherung aller Verbindungsdaten, die durch moderne Kommunikationssysteme anfallen. Dies schließt in erster Linie den Zugriff auf das Internet und die Kommunikation via e-Mail, Telefon und Handy ein. Hierbei soll vorrangig gespeichert werden, wer wann mit wem über welches Medium in Verbindung stand und wer wann auf welche Informationen aus dem Internet zugegriffen hat. Bei den Nutzungsdaten von Mobiltelefonen (und SMS) stehen zusätzlich auch Standortinformationen zur Verfügung. Zumindest in letzteremFall lassen sich aus diesen Daten Bewegungsprofile rekonstruieren. Die Daten sollen nach dem EU-Beschluss sechs bis 24 Monate lang aufbewahrt werden.

Bislang war es den Unternehmen in Deutschland lediglich gestattet, die zur Abrechnung notwendigen Informationen zu speichern. Also beispielsweise die Dauer der Nutzung einer Telefon- oder Internetverbindung, aber nicht von wo aus man telefoniert, an wen man eine e-Mail gesendet hat oder welche Webseiten man besuchte.

Die geplante Vorratsdatenspeicherung führt zu einer Einschränkung unserer informationellen Selbstbestimmung und beinhaltet ein großes soziales und politisches Gefahrenpotential, da das Kommunikationsverhalten aller 82 Millionen Bundesbürgern gespeichert werden sollen. Vor allem weil es derzeit weder sinnvolle noch praktikable gesetzliche Regelungen bezüglich der Verwendung dieser Daten gibt; also wer wann aus welchem Grund auf welchen Teil der Daten zugreifen darf.

Der Nutzen, den die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung anfallenden Datenmengen für den Staat und die Strafverfolgungsbehörden tatsächlich erbringen, ist hingegen vergleichsweise gering. Denn Terroristen oder andere Straftaten finden trotz der geplanten Totalüberwachung problemlos Wege ihre Kommunikationsstrukturen so zu anonymisieren, dass die Überwachung ins Leere läuft. Mithin stellt die geplante Vorratsdatenspeicherung lediglich ein Mittel dar, alle Bundesbürger unter Generalverdacht zu stellen. Dieses Vorhaben weckt bereits jetzt schon Begehrlichkeiten bei nationalen und US-amerikanischen Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten.

Der Bundesbeauftragte fuer Datenschutz, Peter Schaar, hat in einem Interview mit dem SWR erklärt, dass bereits heute schon zu viele Daten von unbescholtenen Bürgern gespeichert werden. Zitat Schaar: "Aus meiner Sicht sollte es dabei bleiben, dass derjenige, der sich nicht verdächtig macht, sondern nur telefoniert, etwas einkauft oder ganz normal auf der Strasse bewegt, auch nicht überwacht wird." Des weiteren fügte er hinzu, dass erst ein konkreter Verdachtsmoment eintreten sollte, bevor die staatliche Maschinerie der Überwachung und Speicherung von Daten einsetzt (Erforderlichkeitsgrundsatz). Schaar: "Doch die Tendenz ist in der Tat genau umgekehrt, das heisst, immer stärker geraten auch Personen ins Visier von Strafverfolgungsbehörden, die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen und noch nicht einmal verdächtig sind."

Damit wurde ein Problem geschaffen, das sich auch nicht mehr durch das Argument 'Ich habe doch nichts zu verbergen', verleugnen lässt. Denn die Art und Weise, wie heute Daten von jedem einzelnen Bürger gesammelt, gespeichert, aufbereitet und zu Verdachtsmomenten korreliert werden, führt einerseits zur Beweislastumkehr (d.h. der unbescholtene Bürger muss im Zweifelsfall beweisen, dass er unschuldig ist) und andererseits weiß der Bürger überhaupt nicht, wer was wann und wo von ihm gespeichert hat und ob er vielleicht gar als Verdächtiger in den Akten von Behörden und diverser Dienste geführt wird. Schaar betonte, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz eingeführt werden kann. Zu einer ähnlichen Auffassung gelangte auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages.

Es wäre zutiefst bedauerlich, wenn wir aus Angst vor Terrorismus unsere schwer erarbeiteten Freiheiten aufgäben, da dies einer Kapitulation gleichkäme!

Vertrauen

Nach dem Skandal um das unrechtmässige Abhören von Journalisten ist auch den deutschen Nachrichtendiensten nicht mehr zu trauen. Was also soll man von einem Staat halten, der nun die Mittel schafft, den gläsernen Bürger Wirklichkeit werden zu lassen. Der Vertrauensvorschuss ist - trotz Terrorangst - längst verspielt und immer weitergehende Überwachungsmassnahmen werden das Vertrauen der Bürger in den Staat nur weiter schwinden lassen.

Des weiteren steht für einige Berufsgruppen (Ärzte, Priester, Rechtsanwälte, Journalisten etc.) vieles auf dem Spiel, wenn sie mit ihren Mandanten, Klienten oder Patienten nicht mehr vertraulich kommunizieren können. Auch der anonyme Weg zu Beratungsstellen (via Telefon oder e-Mail) wird den hilfesuchenden Bürgern durch die Vorratsdatenspeicherung verbaut.

Abgesehen vom Vertrauensverlust der Bürger, der 'per se' schon ein Schritt in eine undemokratische Zukunft ist, gibt es aber auch noch einen anderen Aspekt: den der Unfreiheit! Die Sammelwut der Datenjäger auf allen Ebenen führt dazu, dass der Bürger sein Verhalten überdenken muss. Wem vertraut man welche Daten an? Soll ich mit Kreditkarte zahlen, Online-Banking benutzen - oder gar das Mobiltelephon des öfteren einfach ausgeschaltet lassen? Soll ich noch zu dieser oder jener Demonstration hingehen - oder die "taz" weiterhin im Abo kaufen? Kann ich mich online bei Beratungsstellen informieren? Solche Fragen führen laut Schaar dazu, dass unsere Entscheidungsfreiheit schon im Alltäglichen beeinträchtigt wird. Zitat Schaar: "Man hat auch dann schon, wenn man nur befürchten muss, überall schaut mir jemand über die Schulter die Schere im Kopf - unabhängig davon, ob aus einer Handlung negative Konsequenzen entstehen. Und das ist eigentlich das Gegenteil von dem, was ich als souveräner Bürger wünsche."

Im März dieses Jahres hat auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Hartmut Lubomierski seinen aktuellen Tätigkeitsbericht vorgestellt und dabei erklärt: "Sicherheit darf nicht durch den Abbau von Freiheitsrechten erkauft werden". Des weiteren forderte er die Bürger auf, die allgegenwärtige elektronische Überwachung nicht einfach hinzunehmen und wies darauf hin, dass die Strukturen der Informationsgesellschaft auf eine freiheitlich selbstbestimmte Kommunikation ausgerichtet werden müssen und jeder Bürger das Recht auf anonyme Kommunikation habe.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat im seinem jüngsten Urteil zur 'vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung' deutlich gemacht, dass eine solche Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu vereinbaren ist.

Abgesehen von der ungeklärten rechtlichen Lage des Zugriff auf die Daten, kann auch ein Missbrauch nicht ausgeschlossen werden, da unzählige Kleinunternehmen mittlerweile als Provider auf dem Telekommunikationsmarkt auftreten und die erforderlichen strengen Datenschutzrichtlinien weder technisch noch personell realisiert werden koennen.

Da an dieser Stelle nur eine kurze Vorstellung der Problematik geliefert werden kann, sei auf die Dissertation des Juristen Dr. Patrick Breyer verwiesen, in der die Problematik einer Vorratsdatenspeicherung detailliert herausgearbeitet wird. Diese Arbeit ist im Volltext unter www.vorratsdatenspeicherung.de.vu als PDF-Dokument abrufbar.