Providerreaktionen auf die Vorratsdatenspeicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 13. Januar 2008, 21:27 Uhr

Wir fragen Anbieter, ob und wann sie beginnen, die Verbindungsdaten ihrer Kunden über das Verbindungsende hinaus sechs Monate lang auf Vorrat zu speichern. Die Antworten werden hier gesammelt.

Auskunftsrecht (Rechtslage)

Speichert ein Anbieter auf Vorrat oder teilt er nicht klar mit, dass er dies unterlässt, kann man ordentlich kündigen. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist nur unter den Voraussetzungen des § 314 BGB zulässig und setzt einen wichtigen Grund voraus, dessentwegen dem Kunden die weitere Nutzung des Dienstes nicht mehr zumutbar ist. Wer beispielsweise bisher die Löschung seiner Daten mit Rechnungsversand gewählt hat, weil er vertrauliche Telefonate mit Beratungsstellen o.ä. führt oder sogar selbst Berufsgeheimnisträger ist, wird dies begründen können.

Vorschlag für eine Anfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Kunde Ihres Dienstes ... und habe die Kundennummer/Rufnummer ...

Am 1.1.2008 ist das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG in Kraft getreten.

Demgemäß sind Sie mit einer Umsetzungsfrist bis Ende 2008 verpflichtet meine IP-Adresse, E-Mail-Verkehrsdaten, Telefon-Verkehrsdaten usw. für 6 Monate vorzuhalten.

Gemäß § 34 BDSG und dem ungeänderten § 93 TKG habe ich einen Anspruch darauf, Auskunft zu erhalten über die zu meiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen.

Daher fordere ich Sie auf, mir folgendes mitzuteilen:

1. ob bereits seit dem 1.1.2008 die entsprechenden Verkehrsdaten gespeichert werden und welche,

2. falls dies noch nicht der Fall ist, den genauen Zeitpunkt des Beginns der Vorratsdatenspeicherung in Ihrem Hause

3. falls Sie einen solchen genauen Zeitpunkt noch nicht benennen können, den Zeitrahmen, in dem die Umsetzung zu erwarten ist und eine Mitteilung in einer angemessenen Frist vor Beginn der Speicherung über den genauen Zeitpunkt.

Ich darf Sie bitten, mir diese Auskünfte innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu erteilen. Sollten Sie eine Fristverlängerung benötigen, bitte ich um eine entsprechende Zwischennachricht. Wird die Auskunft nicht fristgerecht erteilt, sehe ich mich gezwungen die zuständige Aufsichtsbehörde einzuschalten.

Mit freundlichem Grüßen

Gesammelte Auskünfte

1&1

Nichts konkretes hier:

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir bedauern an dieser Stelle, Sie noch nicht über Maßnahmen informieren
zu können.

Die 1&1 Internet AG wird zunächst den konkreten Gesetzestext des neuen
Gesetzes über die TK-Überwachung und die Vorratsdatenspeicherung
analysieren.

In jedem Fall hat der Gesetzgeber den verpflichteten TK-Diensteanbietern
für den Bereich Internet eine Umsetzungsfrist bis zum 01.01.09
eingeräumt.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Arcor

bisher noch nicht angefragt.

Alice/Hansenet

[..]
wir beziehen uns auf Ihre E-Mail.
HanseNet wird die gesetzlichen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung bis Ende des Jahres 2008 umsetzen.
Die gesetzlichen Vorschriften verpflichten uns, sämtliche Verkehrsdaten (z. B. IP-Adressen, angewählte
Rufnummern, Uhrzeiten, Datum) aller Kunden 6 Monate lang aufzubewahren. Das Speichern von Inhalten
(wie z. B. Telefongespräche und E-Mail-Nachrichten) ist weiterhin unzulässig.
HanseNet wird dies wie bisher strikt beachten. Ausnahmen hiervon wird es wie bisher nur bei richterlichen
Anordnungen geben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Alice Kundenbetreuung

Ich habe nachgehakt, da sie ja keine konkrete Antwort gegeben haben. Diese wurde ignoriert. Daraufhin habe ich gerade eine neue Anfrage gestellt, die ich bereit bin auch zu eskalieren.

domainFactory

domainFactory: "Nicht vor 2009" (Stellungnahme in deren Forum) Die Seite ist nur für registrierte Forumsnutzer lesbar )C:
Hier eine komplette Antwort:

 Sehr geehrte Frau Anfrager,
 
 vielen Dank für Ihre Anfrage.
 
 Laut "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und
 anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der
 Richtlinie 2006/24/EG" vom 21. Dezember 2007 haben "(...) Anbieter von
 (...) Diensten der elektronischen Post (...) die sie treffenden
 Anforderungen aus § 111 Abs. 1 Satz 3 und § 113a spätestens ab dem 1.
 Januar 2009 zu erfüllen.".
 
 § 111 Abs. 1 Satz 3 bezieht sich auf die zu erfassenden Stammdaten,
 welche wir ja bereits für das Vertragsverhältnis erheben. § 113a regelt
 die "Vorratsdatenspeicherung" für E-Mailanbieter.
 
 Eine Umsetzung der Verpflichtungen gem. § 113a vor dem 01. Januar 2009
 ist nicht geplant.
 
 Wir hoffen, dass dies in Ihrem Interesse ist und stehen für Rückfragen
 jederzeit gerne zur Verfügung.
 
 Mit freundlichen Grüßen,
 
 Franz-Georg PHILIPP
 Quality Manager (Customer Service)
 domainFACTORY

EPlus

bisher noch nicht angefragt

EWETEL

bisher noch nicht angefragt

Freenet

Vielen Dank für Ihre Email vom 02.01.2008.

Als Telekommunikationsanbieter sind wir seit dem 1. Januar 2008 gesetzlich verpflichtet, die Verkehrsdaten
jeglicher Telekommunikation für einen Zeitraum von sechs Monaten "auf Vorrat" zu speichern, damit
Strafverfolgungsbehörden darauf zugreifen können. Hierbei handelt es sich um folgende Daten: -Telefonverbindungen (z.B. Rufnummern, Anrufzeit, bei Handys zusätzlich Geräteidentifikationen)
-Verbindungsaufbau mit dem Internet (z.B. Dauer, DSL-Kennungen, die abgerufenen Inhalte selbst werden jedoch
nicht gespeichert)
-E-Mail-Verkehr (u. a. IP und Mailadressen von Absender, Empfänger und Zeitpunkt des Zugriffs auf das
Postfach, jedoch nicht die Betreffzeile oder weitere Inhalte)
-Fax- und SMS-Nachrichten (bei SMS auch indirekt der Standort durch Speicherung der Mobilfunkzelle, jedoch
nicht die Inhalte der Nachrichten) Derzeit befinden wir uns in der Umsetzung. Für den Internetbereich bestehen jedoch Übergangsregelungen bis
zum Jahr 2009, so dass sich hier vorerst für Sie nichts ändern wird. Mit freundlichen Grüßen Rechtsabteilung


Es ist richtig, dass bislang keine Verbindungsdaten bezüglich Ihres DSL-Anschlusses gespeichert werden.

Ein genauer Zeitpunkt für die Umsetzung ist derzeit noch nicht absehbar. Wir gehen aber davon aus, dass wir
die Übergangsfristen hierfür ausnutzen werden.

GMX

bisher noch nicht angefragt

Kabel Deutschland

Anfrage ist unterwegs.

M-Net

Ein Termin zur Einführung der VDS steht noch nicht fest. Aktuell Löschung der IP-Adresse (bei DSL-Flatrates) nach 3 bis 7 Tagen. Siehe: Kundenforum M-Net

manitu

Ihre Privatsphäre liegt uns am Herzen. Und um es vorweg zu nehmen: Wir werden ab 2008 keine Speicherung vornehmen.

Hinsichtlich der DSL-Verträge ist dies aber evtl. uninteressant: manitu vergibt nämlich nur feste IPs. Siehe: [1] Laut Aussage des Unternehmens speichert manitu aber keine Zuordnung, welcher Kunde in der Vergangenheit welche IP-Adresse gehabt hat, und will in Kürze die Möglichkeit, die IP-Adresse "per Klick" zu ändern, anbieten.

Der E-Mailverkehr bei Webhosting-Verträgen bleibt in jedem Falle ungespeichert.

NetCologne

Guten Tag Herr Blubb,

gerne möchten wir Ihre Anfrage kurz beantworten.

Wie von Ihnen dargestellt, ist das "Datenspeicherungsgesetz" seit dem 01.01.08 in Kraft.

Hieraus abgeleitet sind wir zur Speicherung der Telefonie-Verkehrsdaten verpflichtet. Vereinfacht dargestellt handelt es sich hierbei um die Daten die Sie auch auf einem Einzelverbindungsnachweis wieder finden (Zielrufnummer, Datum und Uhrzeit sowie die Dauer des Anrufes).

Bzgl. der IP-Daten sieht das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 01.01.09 vor. Derzeit haben wir unsere Speicherfristen für nicht abrechnungsrelevante Daten (Flatrate-Dienste) nicht geändert. Die Speicherfrist beläuft sich hierbei auf 4 Tage. Die Umsetzung ist für das II.Halbjahr 2008 geplant, so dass wir zum 01.01.09 den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen können. Dies geschieht natürlich auch im Hinblick der nationalen sowie EU-seitig laufenden Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Wir hoffen, Ihnen mit der Darstellung geholfen zu haben.

Freundliche Grüße

NetCologne GmbH / Service-Team i.A. Günther Pflug

Osnatel

"Die Verpflichtung zur Speicherung der Verkehrsdaten im Telefoniebereich besteht seit dem 1.1.2008. Diese Daten werden von osnatel entsprechend gespeichert (bis zu 6 Monate). Die Speicherung für den Internetbereich muss bis spätestens zum 01.01.2009 umgesetzt werden. Derzeit werden IP-Adressen und Email-Verbindungsdaten nur für einen kurzen Zeitraum zur Störungsbearbeitung und für Supportdienstleistungen gespeichert(ca. 1 Woche)."

QSC

QSC-Home Loggt nicht aufgrund Darmstädter Flat-Urteil aus dem Mai 2007 Bislang kein anderen Informationen.

  • Quelle dafür?

Strato

...

Zur Speicherung der Telefonverbindungsdaten sind wir seit dem 01.01.2008 gesetzlich verpflicht und speichern diese im gesetzlich vorgeschriebenem Rahmen. Im Falle der Internetverbindungsdaten sieht die Gesetzgebung eine Speicherung der Daten erst ab dem 01.01.2009 vor, so das diese von uns selbstverständlich noch nicht gespeichert werden.

...

T-Online

Laut telefonischer Aussage vom 05.01.2008 um 10:50 werden die Daten für 80 Tage gespeichert - wie bisher.

  • Quelle?

Vodafone

bisher noch nicht angefragt

web.de

bisher noch nicht angefragt

WebhostOne

Antwort auf meine Fragen von WebhostOne:

Hallo und guten Tag!
wir müssen uns an geltendes Recht halten und die gesetzlichen Vorschriften erfüllen.
Wir werden deshalb im laufe des Jahres 2008 unsere technische Infrastruktur an die neuen Gesetzgebungen anpassen.
Einen genauen Termin können wir jedoch nicht nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr WebhostOne Team