Providerreaktionen auf die Vorratsdatenspeicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Congstar ist eine Tochterfirma der Deutschen Telekom AG, deshalb wurde eine Mailanfrage [14.1.08] auch an die Datenschutz-Abteilung der Telekom weitergeleitet. Siehe deshalb: [[Provider#Deutsche_Telekom_AG|Deutsche Telekom AG]]
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==Deutsche Telekom AG==
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'''Telefonanfrage vom 5.1.08 (10:50) als T-Online-Kunde:'''
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Laut telefonischer Aussage werden die Daten für 80 Tage gespeichert - wie bisher.
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<i> [...] In Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung nehmen wir wie folgt Stellung:
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Die Deutsche Telekom AG und ihre Tochterunternehmen werden die gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen ("Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung") vom 21.12.2007 ordnungsgemäß umsetzen.
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Zur Zeit sind wir noch mit den technischen Umstellungen für die Vorratsdatenspeicherung beschäftigt. Wir werden Sie über unsere Datenschutzhinweise informieren, wann wir die technische Umstellung vollständig abgeschlossen haben. Unsere Datenschutzhinweise können Sie unter www.telekom.de/datenschutz einsehen.
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Für die Deutsche Telekom hat der Datenschutz höchste Priorität. Deshalb werden wir sicherstellen, dass die Daten der Vorratsdatenspeicherung ausschließlich staatlichen Organen zur Verfolgung von Straftaten und zur Gefahrenabwehr zur Verfügung gestellt werden, so wie es das Gesetz vorsieht. Daher werden wir die aufgrund der Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Daten auch nicht an Private zur Verfolgung von zivilrechtlichen Ansprüchen (z.B. Rufschädigungen oder Urheberrechtsverletzungen) herausgeben. [...]</i>
  
 
==domainFactory==
 
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==T-Online==
 
==T-Online==
Laut telefonischer Aussage vom 05.01.2008 um 10:50 werden die Daten für 80 Tage gespeichert - wie bisher.
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T-Online ist ein Unternehmen der Deutschen Telekom AG. Siehe deshalb: [[Provider#Deutsche_Telekom_AG|Deutsche Telekom AG]]
:* Quelle?
 
 
 
==> Bitte schriftliche Anfrage starten
 
  
 
==Vodafone==
 
==Vodafone==

Version vom 21. Januar 2008, 13:20 Uhr

Wir fragen Anbieter, ob und wann sie beginnen, die Verbindungsdaten ihrer Kunden über das Verbindungsende hinaus sechs Monate lang auf Vorrat zu speichern. Die Antworten werden hier gesammelt.

Auskunftsrecht (Rechtslage)

Speichert ein Anbieter auf Vorrat oder teilt er nicht klar mit, dass er dies unterlässt, kann man ordentlich kündigen. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist nur unter den Voraussetzungen des § 314 BGB zulässig und setzt einen wichtigen Grund voraus, dessentwegen dem Kunden die weitere Nutzung des Dienstes nicht mehr zumutbar ist. Wer beispielsweise bisher die Löschung seiner Daten mit Rechnungsversand gewählt hat, weil er vertrauliche Telefonate mit Beratungsstellen o.ä. führt oder sogar selbst Berufsgeheimnisträger ist, wird dies begründen können.

Vorschlag für eine Anfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Kunde Ihres Dienstes ... und habe die Kundennummer/Rufnummer ...

Am 1.1.2008 ist das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG in Kraft getreten.

Demgemäß sind Sie mit einer Umsetzungsfrist bis Ende 2008 verpflichtet meine IP-Adresse, E-Mail-Verkehrsdaten, Telefon-Verkehrsdaten usw. für 6 Monate vorzuhalten.

Gemäß § 34 BDSG und dem ungeänderten § 93 TKG habe ich einen Anspruch darauf, Auskunft zu erhalten über die zu meiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen.

Daher fordere ich Sie auf, mir folgendes mitzuteilen:

1. ob bereits seit dem 1.1.2008 die entsprechenden Verkehrsdaten gespeichert werden und welche. In diesem Falle senden Sie mir bitte eine Liste aller von Ihnen bereits gespeicherten Daten zu

2. falls dies noch nicht der Fall ist, den genauen Zeitpunkt des Beginns der Vorratsdatenspeicherung in Ihrem Hause

3. falls Sie einen solchen genauen Zeitpunkt noch nicht benennen können, den Zeitrahmen, in dem die Umsetzung zu erwarten ist und eine Mitteilung in einer angemessenen Frist vor Beginn der Speicherung über den genauen Zeitpunkt.

Ich darf Sie bitten, mir diese Auskünfte innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu erteilen. Sollten Sie eine Fristverlängerung benötigen, bitte ich um eine entsprechende Zwischennachricht. Wird die Auskunft nicht fristgerecht erteilt, sehe ich mich gezwungen die zuständige Aufsichtsbehörde einzuschalten.

Mit freundlichen Grüßen

Gesammelte Auskünfte

1&1

Sehr geehrter Herr XXX,

Herr d'Aguiar hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung weiter geleitet, da wir das Thema Vorratsdatenspeicherung zentral für alle Unternehmen der 1&1 Gruppe (1&1, WEB.DE und GMX) koordinieren.

Selbstverständlich müssen wir als Provider den gesetzlichen Vorgaben nachkommen. Da derzeit aber noch keinerlei Rahmenbedingungen für die Vorratsdatenspeicherung - analog zur den Richtlinien für die Telekommunikationsüberwachung - feststehen, machen wir zunächst von der im TKG vorgesehenen Übergangsfrist für Internetprovider Gebrauch. Neben der Interneteinwahl und E-Mail-Nutzung müssen derzeit auch VoIP-Daten nicht gespeichert werden.

Die Speicherung der Standort- und Verbindungsdaten unserer Mobilfunk-Kunden erfolgt beim Netzbetreiber Vodafone.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Maurer
Pressesprecher Webhosting

Arcor

speichert laut eines Foren-Eintrags seit 01.01.2008: Thread hier

Es geht um folgenden Eintrag von Nutzer "dahli":

"Hallo!

Ich habe gerade die Arcor "Hotline" angerufen und dort erfahren, dass Arcor seit gestern alles speichert!

Da hilft dann nur ein wechsel oder Internet über Internetkaffee's...

tschüß" (Eintrag vom 02.01.2008)


Oben Genanntes ist definitiv nicht wahrheitsgemäß - siehe:

Ihre Anfrage an uns
Ihre Kundennummer: XXX

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.01.2008.

Auf Nachfrage teilen wir Ihnen mit, dass eine Speicherung von Kundendaten
nur für die Zeit einer Internetsitzung erfolgt.
Darüber hinaus erfolgt keine Datenspeicherung.

[...]

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Arcor-Team

Alice/Hansenet

[..]
wir beziehen uns auf Ihre E-Mail.
HanseNet wird die gesetzlichen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung bis Ende des Jahres 2008 umsetzen.
Die gesetzlichen Vorschriften verpflichten uns, sämtliche Verkehrsdaten (z. B. IP-Adressen, angewählte
Rufnummern, Uhrzeiten, Datum) aller Kunden 6 Monate lang aufzubewahren. Das Speichern von Inhalten
(wie z. B. Telefongespräche und E-Mail-Nachrichten) ist weiterhin unzulässig.
HanseNet wird dies wie bisher strikt beachten. Ausnahmen hiervon wird es wie bisher nur bei richterlichen
Anordnungen geben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Alice Kundenbetreuung

Ich habe nachgehakt, da sie ja keine konkrete Antwort gegeben haben. Diese wurde ignoriert. Daraufhin habe ich gerade eine neue Anfrage gestellt, die ich bereit bin auch zu eskalieren.

Mail vom 12.01.2008:

wir beziehen uns auf Ihre E-Mail. In unserem Unternehmen werden die Verbindungsdaten und IP-Adressen max. 5 Kalendertage gespeichert. Personenbezogene Vertragsdaten werden bis Ende des Folgejahres gespeichert und entsprechen so den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes. Eine Auswertung durch Dritte erfolgt selbstverständlich nicht.

Sollten Sie weitere Fragen haben, richten Sie diese bitte direkt an unseren Datenschutzbeauftragten. Die Kontaktmöglichkeit befindet sich auf unserer Webseite www.alice.de unter dem Link "Datenschutz".

Mit freundlichen Grüßen Ihre Alice Kundenbetreuung

Congstar

Congstar ist eine Tochterfirma der Deutschen Telekom AG, deshalb wurde eine Mailanfrage [14.1.08] auch an die Datenschutz-Abteilung der Telekom weitergeleitet. Siehe deshalb: Deutsche Telekom AG

Deutsche Telekom AG

Telefonanfrage vom 5.1.08 (10:50) als T-Online-Kunde:

Laut telefonischer Aussage werden die Daten für 80 Tage gespeichert - wie bisher.

  • Quelle? Wortlaut?


Mailanfrage vom 14.1.08 als Congstar-Kunde:

[...] In Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung nehmen wir wie folgt Stellung:

Die Deutsche Telekom AG und ihre Tochterunternehmen werden die gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen ("Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung") vom 21.12.2007 ordnungsgemäß umsetzen.

Zur Zeit sind wir noch mit den technischen Umstellungen für die Vorratsdatenspeicherung beschäftigt. Wir werden Sie über unsere Datenschutzhinweise informieren, wann wir die technische Umstellung vollständig abgeschlossen haben. Unsere Datenschutzhinweise können Sie unter www.telekom.de/datenschutz einsehen.

Für die Deutsche Telekom hat der Datenschutz höchste Priorität. Deshalb werden wir sicherstellen, dass die Daten der Vorratsdatenspeicherung ausschließlich staatlichen Organen zur Verfolgung von Straftaten und zur Gefahrenabwehr zur Verfügung gestellt werden, so wie es das Gesetz vorsieht. Daher werden wir die aufgrund der Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Daten auch nicht an Private zur Verfolgung von zivilrechtlichen Ansprüchen (z.B. Rufschädigungen oder Urheberrechtsverletzungen) herausgeben. [...]

domainFactory

domainFactory: "Nicht vor 2009" (Stellungnahme in deren Forum) Die Seite ist nur für registrierte Forumsnutzer lesbar )C:
Hier eine komplette Antwort:

 Sehr geehrte Frau Anfrager,
 
 vielen Dank für Ihre Anfrage.
 
 Laut "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und
 anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der
 Richtlinie 2006/24/EG" vom 21. Dezember 2007 haben "(...) Anbieter von
 (...) Diensten der elektronischen Post (...) die sie treffenden
 Anforderungen aus § 111 Abs. 1 Satz 3 und § 113a spätestens ab dem 1.
 Januar 2009 zu erfüllen.".
 
 § 111 Abs. 1 Satz 3 bezieht sich auf die zu erfassenden Stammdaten,
 welche wir ja bereits für das Vertragsverhältnis erheben. § 113a regelt
 die "Vorratsdatenspeicherung" für E-Mailanbieter.
 
 Eine Umsetzung der Verpflichtungen gem. § 113a vor dem 01. Januar 2009
 ist nicht geplant.
 
 Wir hoffen, dass dies in Ihrem Interesse ist und stehen für Rückfragen
 jederzeit gerne zur Verfügung.
 
 Mit freundlichen Grüßen,
 
 Franz-Georg PHILIPP
 Quality Manager (Customer Service)
 domainFACTORY

EPlus

am 09.01.2008 schriftlich angefragt, noch keine Antwort.

EWETEL

Sehr geehrter Herr XXXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.01.2008.

Zum 1. Januar 2008 ist eine neue gesetzliche Regelung in Kraft getreten, nach der die Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet werden, bestimmte Verkehrsdaten ihrer Kunden zu speichern. Diese Speicherung erfolgt unabhängig von einem Verdacht gegen eine Person "auf Vorrat" - daher der Begriff Vorratsdatenspeicherung.

Im Telefoniebereich müssen die Verkehrsdaten seit dem 1. Januar 2008 für sechs Monate gespeichert werden. Zu den Verkehrsdaten gehören unter anderem:

- die Rufnummern der anrufenden und angerufenen Anschlüsse,
- bei Um- und Weiterleitungen sowie auch die Rufnummern dieser Anschlüsse,
- das Datum, die Uhrzeit und die Dauer der Verbindung,
- im Mobilfunkbereich zudem die Funkzellen bei Verbindungsbeginn.

Die Verpflichtung zur Speicherung der Verkehrsdaten für Internetzugangsdienste, Dienste der elektronischen Post und Internettelefondienste muss bis spätestens zum 1.1.2009 umgesetzt werden. Gespeichert werden müssen unter anderem:

- die dynamische IP-Adresse,
- eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetverbindung erfolgte sowie
- der Beginn und das Ende der Internetnutzung.

Bei der Nutzung der elektronischen Post ist unter anderem die Kennung der beteiligten elektronischen Postfächer zu speichern.
Wichtig: Der Inhalt der Kommunikation und Daten über aufgerufene Internetseiten dürfen nicht gespeichert werden.

Die Verkehrsdaten dürfen von EWE TEL nur genutzt werden, sofern es eine Rechtsvorschrift erlaubt, oder der Kunde eingewilligt hat. Hierzu gehören beispielsweise Abrechnungszwecke. Eine Herausgabe der Verkehrsdaten an Sicherheitsbehörden erfolgt nur, sofern EWE TEL auf Grund einer Rechtsvorschrift hierzu verpflichtet ist.

Solange über die Verfassungsbeschwerde nicht entschieden ist, können wir von dieser Verfahrensweise nicht abweichen. Sollte im Ergebnis das Speichern der Verkehrsdaten nicht zulässig sein, werden wir entsprechend reagieren.

EWE TEL muss die gespeicherten Daten im Bedarfsfall und unter Berücksichtigung der Vorschriften den Sicherheitsbehörden zur Verfügung stellen. In welchen Fällen die Sicherheitsbehörden die Ermittlung aufnehmen und Verkehrsdaten anfragen, entzieht sich der Kenntnis von EWE TEL.

Freundliche Grüße
i. A. Nina Emke
-Kundenservice-

Freenet

Vielen Dank für Ihre Email vom 02.01.2008.

Als Telekommunikationsanbieter sind wir seit dem 1. Januar 2008 gesetzlich verpflichtet, die Verkehrsdaten
jeglicher Telekommunikation für einen Zeitraum von sechs Monaten "auf Vorrat" zu speichern, damit
Strafverfolgungsbehörden darauf zugreifen können. Hierbei handelt es sich um folgende Daten: -Telefonverbindungen (z.B. Rufnummern, Anrufzeit, bei Handys zusätzlich Geräteidentifikationen)
-Verbindungsaufbau mit dem Internet (z.B. Dauer, DSL-Kennungen, die abgerufenen Inhalte selbst werden jedoch
nicht gespeichert)
-E-Mail-Verkehr (u. a. IP und Mailadressen von Absender, Empfänger und Zeitpunkt des Zugriffs auf das
Postfach, jedoch nicht die Betreffzeile oder weitere Inhalte)
-Fax- und SMS-Nachrichten (bei SMS auch indirekt der Standort durch Speicherung der Mobilfunkzelle, jedoch
nicht die Inhalte der Nachrichten) Derzeit befinden wir uns in der Umsetzung. Für den Internetbereich bestehen jedoch Übergangsregelungen bis
zum Jahr 2009, so dass sich hier vorerst für Sie nichts ändern wird. Mit freundlichen Grüßen Rechtsabteilung


Es ist richtig, dass bislang keine Verbindungsdaten bezüglich Ihres DSL-Anschlusses gespeichert werden.

Ein genauer Zeitpunkt für die Umsetzung ist derzeit noch nicht absehbar. Wir gehen aber davon aus, dass wir
die Übergangsfristen hierfür ausnutzen werden.

GMX

Siehe 1&1

HostEurope

Die Antwort auf die Frage, wie das mit der VDS bei Virtual Private Servern (VPS) laufen wird:

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Da wir selbst noch nicht fertig mit dem Konzept der VDS sind, 
kann ich Ihnen zum derzeiten Zeitpunkt noch nicht mitteilen wie das für die VPSe laufen wird. 
Ich gehe davon aus, dass es auch hier wie bei der TKÜV Verordnung  Schwellengrenzen geben wird.

Mit freundlichen Grüßen
 
Eric Drissler
Jugend- und Datenschutzbeauftragter

Kabel Deutschland

Anfrage ist unterwegs.

klarmobil

am 01.01.2008 und erneut mit Fristsetzung am 16.01.2008 schriftlich angefragt, noch keine Antwort.

M-Net

Nach Hotline Aussage, soll die Vds nicht vor Ende der Übergangsfrist (01.01.2009) umgesetzt werden. Aktuell Löschung der IP-Adresse (bei DSL-Flatrates) nach 3 bis 7 Tagen. Siehe: Kundenforum M-Net

manitu

Ihre Privatsphäre liegt uns am Herzen. Und um es vorweg zu nehmen: Wir werden ab 2008 keine Speicherung vornehmen.

Hinsichtlich der DSL-Verträge ist dies aber evtl. uninteressant: manitu vergibt nämlich nur feste IPs. Siehe: [1] Laut Aussage des Unternehmens speichert manitu aber keine Zuordnung, welcher Kunde in der Vergangenheit welche IP-Adresse gehabt hat, und will in Kürze die Möglichkeit, die IP-Adresse "per Klick" zu ändern, anbieten.

Der E-Mailverkehr bei Webhosting-Verträgen bleibt in jedem Falle ungespeichert.

NetCologne

Guten Tag Herr Blubb,

gerne möchten wir Ihre Anfrage kurz beantworten.

Wie von Ihnen dargestellt, ist das "Datenspeicherungsgesetz" seit dem 01.01.08 in Kraft.

Hieraus abgeleitet sind wir zur Speicherung der Telefonie-Verkehrsdaten verpflichtet. Vereinfacht dargestellt handelt es sich hierbei um die Daten die Sie auch auf einem Einzelverbindungsnachweis wieder finden (Zielrufnummer, Datum und Uhrzeit sowie die Dauer des Anrufes).

Bzgl. der IP-Daten sieht das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 01.01.09 vor. Derzeit haben wir unsere Speicherfristen für nicht abrechnungsrelevante Daten (Flatrate-Dienste) nicht geändert. Die Speicherfrist beläuft sich hierbei auf 4 Tage. Die Umsetzung ist für das II.Halbjahr 2008 geplant, so dass wir zum 01.01.09 den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen können. Dies geschieht natürlich auch im Hinblick der nationalen sowie EU-seitig laufenden Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Wir hoffen, Ihnen mit der Darstellung geholfen zu haben.

Freundliche Grüße

NetCologne GmbH / Service-Team i.A. Günther Pflug

Osnatel

"Die Verpflichtung zur Speicherung der Verkehrsdaten im Telefoniebereich besteht seit dem 1.1.2008. Diese Daten werden von osnatel entsprechend gespeichert (bis zu 6 Monate). Die Speicherung für den Internetbereich muss bis spätestens zum 01.01.2009 umgesetzt werden. Derzeit werden IP-Adressen und Email-Verbindungsdaten nur für einen kurzen Zeitraum zur Störungsbearbeitung und für Supportdienstleistungen gespeichert(ca. 1 Woche)."

QSC

QSC-Home Loggt nicht aufgrund Darmstädter Flat-Urteil aus dem Mai 2007 Bislang keine anderen Informationen.

  • Quelle dafür?

Strato

...

Zur Speicherung der Telefonverbindungsdaten sind wir seit dem 01.01.2008 gesetzlich verpflicht und speichern diese im gesetzlich vorgeschriebenem Rahmen. Im Falle der Internetverbindungsdaten sieht die Gesetzgebung eine Speicherung der Daten erst ab dem 01.01.2009 vor, so das diese von uns selbstverständlich noch nicht gespeichert werden.

...

T-Online

T-Online ist ein Unternehmen der Deutschen Telekom AG. Siehe deshalb: Deutsche Telekom AG

Vodafone

Guten Tag Herr XXXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Vodafone D2 ist durch den Gesetzgeber verpflichtet worden, die entsprechenden Verkehrsdaten verdachtsunabhängig für 6 Monate zu speichern und gegenüber den Behörden (Berechtigte Stellen) zu beauskunften.

Wir speichern die im TKG §113 Abs. 2 geforderten Daten mit den folgenden wesentlichen Punkten:

1. die Rufnummer oder andere Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie im Falle von Um- oder Weiterschaltungen jedes weiteren beteiligten Anschlusses. 2. den Beginn und das Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone, 3. in Fällen, in denen im Rahmen des Telefondienstes unterschiedliche Dienste genutzt werden können, Angaben zum genutzten Dienst,

Freundliche Grüße aus Ratingen

Ihr Vodafone-WebTeam

web.de

Antwort am 14.01.2008 auf meine Anfrage vom 3.01.2008:

Sehr geehrter Herr **** 

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir bedauern an dieser Stelle noch nicht über konkrete Maßnahmen
bezüglich der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung informieren zu
können. Die WEB.DE GmbH wartet zunächst die Veröffentlichung des
Gesetzes über die Änderung der TK-Überwachung und die
Vorratsdatenspeicherung im Bundesgesetzblatt ab, um den tatsächlichen
Gesetzeswortlaut vor der Einleitung von möglichen weitergehenden
Maßnahmen analysieren zu können.

Mit freundlichen Grüßen

(Name)

WEB.DE Kundenservice
[...]

Siehe auch Eintrag bei 1&1

WebhostOne

Antwort auf meine Fragen von WebhostOne:

Hallo und guten Tag!
wir müssen uns an geltendes Recht halten und die gesetzlichen Vorschriften erfüllen.
Wir werden deshalb im laufe des Jahres 2008 unsere technische Infrastruktur an die neuen Gesetzgebungen anpassen.
Einen genauen Termin können wir jedoch nicht nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr WebhostOne Team

metux IT service

Offizielle Stellungnahme:

Ab 01.01.08 haben wir die Speicherung von persönlichen Zugriffsdaten einschließlich IP-Adressen auf 48h reduziert. Diese Daten werden nur zur technischen Betriebssicherung verwendet und nicht an Dritte herausgegeben.

Da wir die gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für grundgesetzwidrig halten, werden wir diese nicht umsetzen, solange wir nicht gerichtlich gezwungen werden. In diesem Falle wird es entsprechende Pressemitteilungen geben.


Links

http://www.lobbycontrol.de/