Lügen zur Vorratsdatenspeicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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==== Telefoninterview im Deutschlandradio, 09.11.2007 ====
 
==== Telefoninterview im Deutschlandradio, 09.11.2007 ====
  
ab 3:45: Zypries: "Alle anderen europäischen Staaten wollten sehr, sehr viel mehr Daten speichern, wollten versuchte Anrufe speichern, wollten nicht nur für sechs Monate sondern für 36 Monate speichern und anderes mehr." - Versuchte Anrufe sollen laut § 113a Absatz 5 gespeichert werden, wenn sie z.B. für Abrechnungszwecke oder zur Störungserkennung sowieso mitgelogt werden.
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Zypries: "Auf die Daten, auf die man zugreifen kann, können Ermittlungsbehörden das heute schon. Voraussetzung: Sie haben den Verdacht einer schweren Straftat und ein Richter hat entschieden, dass diese Daten herauszugeben sind von dem Telekommunikationsunternehmen. Das ist heute geltende Rechtslage, und das bleibt."<br>
  
ab 4:18: Zypries: "[...] aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heisst ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert [...]"
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''Richtigstellung: Gemäss der Änderungen, die der Rechtsausschuss am Mittwoch am Gesetzentwurf vorgenommen hat, ist die Nutzung der Vorratsdaten jetzt auch zur Erteilung von Auskünften nach § 113 TKG zulässig. Hier ist keine richterliche Anordnung erforderlich. Es gibt auch keine Beschränkung auf erhebliche oder gar schwere Straftaten.''
  
ab 4:45: Moderator: "Datenschützer sagen, die Verhältnismässigkeit bei dem Ganzen ist überhaupt nicht gewahrt." Zypris: "Ja, das ist son pauschaler Vorwurf, da kann man nu pauschal auch nix weiter drauf sagen."
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Zypries: "Alle anderen europäischen Staaten wollten sehr, sehr viel mehr Daten speichern, wollten versuchte Anrufe speichern, wollten nicht nur für sechs Monate sondern für 36 Monate speichern und anderes mehr."
  
[http://ondemand-mp3.dradio.de/podcast/2007/11/09/dlf_20071109_0718_55e97bb2.mp3 Quelle]
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''Richtigstellung: Versuchte Anrufe sollen laut § 113a Absatz 5 gespeichert werden, wenn sie z.B. für Abrechnungszwecke oder zur Störungserkennung sowieso mitgelogt werden.''
  
''Richtigstellung: Gemäss der Änderungen, die der Rechtsausschuss am Mittwoch am Gesetzentwurf vorgenommen hat, ist die Nutzung der Vorratsdaten jetzt auch zur Erteilung von Auskünften nach § 113 TKG zulässig. Hier ist keine richterliche Anordnung erforderlich. Es gibt auch keine Beschränkung auf erhebliche oder gar schwere Straftaten.''
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ab 4:18: Zypries: "Aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert."
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ab 4:45: Moderator: "Datenschützer sagen, die Verhältnismässigkeit bei dem Ganzen ist überhaupt nicht gewahrt." Zypris: "Ja, das ist so'n pauschaler Vorwurf, da kann man nu' pauschal auch nix weiter drauf sagen."<br>
  
"Auf die Daten, auf die man zugreifen kann, können Ermittlungsbehörden das heute schon. Voraussetzung: Sie haben den Verdacht einer schweren Straftat und ein Richter hat entschieden, dass diese Daten herauszugeben sind von dem Telekommunikationsunternehmen. Das ist heute geltende Rechtslage, und das bleibt." Frau Zypries im Deutschlandfunk am 9.11.
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[http://ondemand-mp3.dradio.de/podcast/2007/11/09/dlf_20071109_0718_55e97bb2.mp3 Quelle (Ton)], [http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/693733/ Quelle (Text)]
  
 
==== Joachim Herrmann, Innenminister in Bayern ====
 
==== Joachim Herrmann, Innenminister in Bayern ====

Version vom 2. März 2008, 10:01 Uhr

ARD-Interview, 17.03.2007

Zypries: "Man muss sich zunächst einmal klar machen, dass heute bereits die Daten der Telekommunikationsteilnehmer genau so gespeichert werden, nur zu Abrechnungszwecken, und dass auch dann, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt, auf diese Daten zugegriffen werden kann. Wir werden künftig die Speicherung aber nicht nur für 90 Tage haben, sondern für 180 Tage. Ansonsten ändert sich ja im Wesentlichen nichts."

Quelle

ZDF-Interview

Zypries: "Die Daten werden aber nicht beim Staat gespeichert, sondern sie werden bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert und der Staat darf nur zugreifen, wenn es den Verdacht einer schweren Straftat gibt und wenn es einen richterlichen Beschluss gibt. Das heißt mit anderen Worten, es ändert sich gegenüber der gegenwärtigen Rechtslage nichts."

Quelle

Telefoninterview im Deutschlandradio, 09.11.2007

Zypries: "Auf die Daten, auf die man zugreifen kann, können Ermittlungsbehörden das heute schon. Voraussetzung: Sie haben den Verdacht einer schweren Straftat und ein Richter hat entschieden, dass diese Daten herauszugeben sind von dem Telekommunikationsunternehmen. Das ist heute geltende Rechtslage, und das bleibt."

Richtigstellung: Gemäss der Änderungen, die der Rechtsausschuss am Mittwoch am Gesetzentwurf vorgenommen hat, ist die Nutzung der Vorratsdaten jetzt auch zur Erteilung von Auskünften nach § 113 TKG zulässig. Hier ist keine richterliche Anordnung erforderlich. Es gibt auch keine Beschränkung auf erhebliche oder gar schwere Straftaten.

Zypries: "Alle anderen europäischen Staaten wollten sehr, sehr viel mehr Daten speichern, wollten versuchte Anrufe speichern, wollten nicht nur für sechs Monate sondern für 36 Monate speichern und anderes mehr."

Richtigstellung: Versuchte Anrufe sollen laut § 113a Absatz 5 gespeichert werden, wenn sie z.B. für Abrechnungszwecke oder zur Störungserkennung sowieso mitgelogt werden.

ab 4:18: Zypries: "Aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert."

ab 4:45: Moderator: "Datenschützer sagen, die Verhältnismässigkeit bei dem Ganzen ist überhaupt nicht gewahrt." Zypris: "Ja, das ist so'n pauschaler Vorwurf, da kann man nu' pauschal auch nix weiter drauf sagen."

Quelle (Ton), Quelle (Text)

Joachim Herrmann, Innenminister in Bayern

In einen Prozess wird so etwas nur eingebracht, wenn ein Richter das angeordnet hat." Insofern sei dies kein stärkerer Eingriff in die Grundrechte, als das bisher der Fall gewesen sei... Insofern seien die Sorgen der Bürger, die mehr Überwachung befürchteten, größtenteils "völlig unbegründet". Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Tagesspiegel vom 9.11.

Bundestagsdebatte, 09.11.2007:

Zypries: "Es werden nur Daten gespeichert, die auch heute schon erfasst werden."

Richtigstellung

Zypries: "Die Daten können nur auf richterlichen Beschluss verwendet werden."

Richtigstellung