Europäischer Gerichtshof: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. März 2008, 18:48 Uhr
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat seinen Sitz in Luxemburg.
Für die Vorratsdatenspeicherung relevant ist ein Einspruch Irlands vom 6. Juli 2006. Die Entscheidung wird Mitte 2008 erwartet. Irland beantragt, die Richtlinie Richtlinie 2002/58/EG (EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung) aus formellen Gründen für nichtig zu erklären. Irland beruft sich in der Klage darauf, dass die EU keine Kompetenz besitzt, solche Maßnahmen per Mehrheitsbeschluss zu erlassen.