Ortsgruppen/Regensburg/CallshopMeeting/Infoblatt
Im Wesentlichen der Text vom letzten Flyer:
Vorratsdatenspeicherung
Kurzinfo Vorratsdatenspeicherung:
Der Begriff Vorratsdatenspeicherung bezeichnet die Speicherung von Telekommunikationsdaten
auf Vorrat, also ohne einen Anfangsverdacht oder das Bestehen einer konkreten Gefahr.
In diesem Jahr steht die Überprüfung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch die EU an.
Im Rahmen dieser Revision ist es nochmals möglich, die Vorratsdatenspeicherung zu verhindern oder
zumindest abzuschwächen, bevor sie in Deutschland wieder eingeführt wird.
Um auf die Evaluation Einfluss zu nehmen, werden beim heutigen Callshop Meeting Bürger als Lobbyisten
gemeinschaftlich Abgeordnete des EU-Parlaments anrufen, um mit ihnen über
Sinn beziehungsweise Unsinn der Vorratsdatenspeicherung zu diskutieren. Mit Zahlen und Fakten soll den Abgeordneten
die tatsächliche Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung sowie deren Gefahren verdeutlicht werden.
In den Medien wird diese von Strafverfolgungsbehörden oft als alternativlos und notwendig bezeichnet ohne Fakten, Zahlen oder Quellen zu nennen.
Informationen zur Vorratsdatenspeicherung:
Der Begriff Vorratsdatenspeicherung bezeichnet die Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr besteht (Speicherung bestimmter Daten auf Vorrat). Erklärter Zweck der Vorratsdatenspeicherung ist die verbesserte Möglichkeit der Verhütung und Verfolgung schwerer Straftaten.
Die Vorratsdatenspeicherung ist eine Vorstufe der Telekommunikationsüberwachung. Die auf Vorrat zu speichernden Daten ermöglichen weitgehende Analysen persönlicher sozialer Strukturen. Mit Hilfe auf Vorrat gespeicherter Daten lässt sich – ohne dass auf Kommunikationsinhalte zugegriffen wird – das Kommunikationsverhalten eines jeden Teilnehmers analysieren. Es wird nachvollziehbar, wer wann mit wem in Verbindung stand. Ebenso können auf Grundlage der gespeicherten Standortdaten Bewegungsprofile erstellt werden. In dem Maße, in dem die Kommunikation über elektronische Medien zunimmt, wird die Bedeutung solcher Analysen für die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen wachsen.
Trotz weitreichender Proteste wurde in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung nach der Richtlinie 2006/24/EG umgesetzt. Sie wurde in Deutschland vom 1. Januar 2008 bis zum 2. März 2010 praktiziert und durch ein Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts aufgehoben. Die Vorratsdatenspeicherung wird derzeit in Deutschland, Rumänien, Schweden und Österreich nicht umgesetzt, teils weil sie gegen die Verfassungen verstößt, teils weil die Regierungen sie nicht umsetzen wollen. Trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts soll nach Forderungen von CDU und CSU künftig wieder nachvollziehbar sein, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden.
Die VDS-Richtlinie
Warum interessiert uns diese Richtlinie - das Bunderverfassungsgericht, hat die VDS doch gekippt?
Jedes Land ist ein wenig anders. Deswegen gibt die EU bei ihren meisten Gesetzen den Mitgliedsstaaten eine Möglichkeit, diese an ihre Bedürfnisse anzupassen, sie erlässt sie als sogenannte Richtlinie: Sie gibt den Staaten eine gewisse zwingende inhaltliche Vorgabe, gesteht ihnen aber in vielen Punkten einen Spielraum zu. Deutschland entwirft also nach den Vorgaben der Richtlinie ein eigenes Gesetz, das an das deutsche Rechtssystem angepasst ist und dann in unseren Parlamenten beschlossen wird.
Dieses nationale Gesetz kann dann vom Mitgliedsland wieder verworfen werden: In Deutschland und einigen anderen EU-Staaten wurde die Umsetzung von Gerichten außer Kraft gesetzt, weil die Gesetze gegen die jeweiligen Länderverfassungen verstießen. Aber auch wenn ein Land seine eigene Umsetzung wieder verwirft, ändert das nichts am Bestand der Richtlinie. Diese muss weiter von den Ländern umgesetzt werden, denn dazu sind sie nach den europäischen Verträgen verpflichtet. Bleiben sie untätig, droht ein Vertragsverletzungsverfahren in dessen Verlauf den Staaten hohe Bußgelder auferlegt werden können.
Also: Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 zwar die deutsche Gesetzgebung für verfassungswidrig und somit nichtig erklärt - das ändert aber nichts an der Bestandskraft der Richtlinie. Um vom europäischen Zwang zur Umsetzung frei zu werden, müssen wir uns also auch gegen diese wenden!
Genauere Informationen zur Vorratsdatenspeicherung und wieso diese die Privatssphäre und Freiheit verletzt unter http://vorratsdatenspeicherung.de
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - Ortsgruppe Regensburg
mit Unterstützung von Junge Piraten, Junge Liberale, Grüne Jugend, SDS, Jusos und weitere