Diskussion:Providerreaktionen auf die Vorratsdatenspeicherung

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Wieso müssen Provider, die nur Webspace, Server etc. zu verfügung stellen, speichern? Laut VDS-umgehen sollte man einen eigenen Mailserver betreiben. Genau das macht man doch, wenn man sich bei WebHostOne oder domainFactory Webspace mit eigener Domain holt. btw: den Link in das domainFactory Forum kann man, wenn man nicht registriert ist, nicht lesen.

das mit dem eigenen Mailserver habe ich nun nicht ganz kapiert. Wenn einer einen eigenen Mailserverbetreib ist er fein raus und muss nicht Speichern ( als Privatperson )? Uwe (dog)



==> Nur öffentlich anbietende Personen (natürliche / juristische) Personen müssen Speichern. Wenn du einen eigen Mailserver nur für dich benutzt, muss nicht gespeichert werden.


Zur Anfrage Provider: den Abschnitt... "Am 1.1.2008 ist das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG in Kraft getreten.

Demgemäß sind Sie mit einer Umsetzungsfrist bis Ende 2008 verpflichtet meine IP-Adresse, E-Mail-Verkehrsdaten, Telefon-Verkehrsdaten usw. für 6 Monate vorzuhalten."

...würde ich in der Anfrage komplett weglassen. Eigentlich will man ja nur die Auskunft nach BDSG. Wenn man mehr dazu schreiben will, würde ich eher betonen, daß ich auch die verpflichtende Datenspeicherung missbillige und dadurch entstehende Mehrkosen nicht zu tragen bereit bin.

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Ich würde dieses Schreiben wesentlich "freundlicher" formulieren, ohne Drohungen!


Allerdings. Die Mitarbeiter sind auch nur Menschen und machen auch nur ihre Arbeit - die denen genauso wenig gefallen wird wie uns da es zum einen Mehrarbeit bedeutet und zum anderen jeden auch im Privatleben genauso betrifft. Und Generell sollte man wenn man etwas erreichen will egal von wem und wofür simpelste Umgangsformen wahren (...)

Betr. Deutsche Telekom AG

In der Antwort der Dt. telekom heisst es: Unsere Datenschutzhinweise können Sie unter www.telekom.de/datenschutz einsehen.

Ich habe mal reingesehen. IPs werden nur 7 Tage gespeichert, oder verstehe ich das falsch?

Aus "Datenschutzhinweise bei Vertragsabschluss":

Speicherdauer von Vertrags- und Verkehrsdaten sowie Nutzungs-daten

Ihre Vertragsdaten werden zum Ende des Kalenderjahres gelöscht, das auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgt. Wir löschen Ihre Verkehrsdaten in unseren Systemen zur Rechnungsschreibung 80 Tage nach Versand der Rechnung. Die gesetzliche Höchstspeicher-dauer beträgt sechs Monate. Sie können schriftlich beauftragen, dass die Zielrufnummern nach Versand der Rechnung unverzüglich um die letzten drei Ziffern gekürzt werden sollen. Andernfalls speichern wir Ihre Daten vollständig. Ihr Wunsch nach Verkürzung oder Löschung der Ziel-rufnummern - sofern Sie von der früheren Wahlmöglichkeit Gebrauch gemacht haben, die Zielrufnummer direkt nach Versand der Rech-nung zu löschen - führt dazu, dass wir mit dessen Erfüllung auch von der Pflicht zur Vorlage der Verkehrsdaten zum Nachweis der Richtigkeit der Rechnung befreit sind, wenn Sie Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung erheben. Die gegebenenfalls jeweils zugeteilte IP-Adresse wird ausschließlich zur Missbrauchsbekämpfung verwendet und sieben Tage nach Ende der Verbindung gelöscht.