Europäischer Gerichtshof

Aus Freiheit statt Angst!
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat seinen Sitz in Luxemburg. Die Zuständigkeit des EuGH umfasst vor allem Klagen der Mitgliedsstaaten gegen die EU, Klagen der EU Kommission gegen Mitgliedsstaaten sowie Vorabentscheidungsverfahren, also Verfahren in denen ein Gericht eines Staates um eine Auslegung der EU Gesetze bittet. Für Klagen einzelner Bürger, Verbände oder Unternehmen gegen Institutionen oder Gesetze der EU ist das Europäische Gericht (EuG) zuständig.


Am 6. Juli 2006 klagte Irland vor dem EuGH die Richtlinie 2006/24/EG (EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung) aus formellen Gründen für nichtig zu erklären. Irland berief sich in der Klage darauf, dass eine Richtlinie, die in solchem Maße die Strafverfolgung betrifft nicht als binnenwirtschaftliche Harmonisierungsmaßnahme durchgesetzt werden kann. Die Klage wurde vom EuGH am 10.02.09 abgewiesen. Der Gerichtshof betonte jedoch, "dass sich die von Irland erhobene Klage allein auf die Wahl der Rechtsgrundlage bezieht und nicht auf eine eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge von mit der Richtlinie 2006/24 verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre." - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-301/06


Die Bürgerrechtsorganisation Digital Rights Ireland Limited klagte vor dem irischen High Court mit dem Ziel ein Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH zu eröffnen um feststellen zu lassen, ob die Richtlinie gegen die Bürgerrechte verstößt und daher nichtig ist. Der irische High Court urteilte zwar schon am 5. Mai 2010 das ein solches Verfahren eröffnet wird. und hat laut einem Bericht von The Journal die Anfrage im Januar 2012 dem EuGH übergeben, ein Aktenzeichen ist bislang jedoch nicht bekannt. Mit einem Urteil dürfte daher nicht vor 2014 gerechnet werden.


Es ist davon auszugehen, dass die Europäische Kommission vor dem EuGH ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung der Richtlinie 2006/24/EG eröffnen wird.