Diskussion:Verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet

Aus Freiheit statt Angst!
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Diskussion des Beitrags von Jörg Capallo:

@Jörg Cappallo: Mit Beleidigungen erreichst du genau das Gegenteil, nämlich dass unser Standpunkt ignoriert und nicht ernst genommen wird. --Johannes

Nein sehe ich anders. Man muss Faschismus als das kennzeichnen was er ist und den Vertretern dieser faschistoiden Umwandlung der Gesellschaft unmißverständlich klar machen, dass man 1. Keine Angst vor Ihnen hat. 2. Wir keine Bitten stellen, sondern auf dem Boden des Grundgesetzes und der Menschenrechte Forderungen, die nicht diskutierbar sind. 3. Wenn diese Forderungen mißachtet werden, sich daraus erstzunehmende Konsequenzen ableiten, die sich am natürlichen Widerstandsrecht orientieren.

@Jörg Cappallo: In dem man den Begriff Faschismus in den alltäglichen Sprachgebrauch integriert, um (damit stimme ich mit dir überein) Ungeheuerlichkeiten zu benennen, verharmlost man den Faschismus! Du spielst (sicherlich ungewollt) den Nazis in die Hände! Von den Zuständen 1933-1945 sind wir Gott sei Dank (trotz Schäuble) noch weit entfernt! Die Demokratie gibt Dir genug Waffen in die Hand! --JenSen

An alle:

Ich bin dafür, diesen Beitrag zu streichen. Er hat nichts mit der VDS im Internet zu tun, schädigt aber die Glaubwürdigkeit dieser Kampagne. Ich glaube, dass mir einige zustimmen werden. Insbesondere bin ich dafür diesen Beitrag schnell zu streichen, denn durch die Veröffentlichung der PM werden einige Leute auf diese Seite schauen -- und den Kopf schütteln.

Herr Capallo kann gerne seine Privatfehde mit Herrn Schäuble und anderen Politikern weiterführen, aber meiner Meinung nach nicht auf dieser Seite.

- Andreas


Ich würde vorschlagen, meinen Brief und die gesamte Diskussion hier diesbezüglich komplett zu löschen. Ihr dürft gerne weiter als Bittsteller versuchen eine gezielt geplante, international koordinierte Agenda zur Umwandlung der westlichen Demokratien in totalitäre faschistoide Superstaaten zu verhindern. -Jörg

Denkfehler des AK Vorratsdatenspeicherung

Der AK Vorratsdatenspeicherung macht hier mehrere Denkfehler:

1. Es heißt im Entwurf des § 15 Abs. 9 TMG, dass der Diensteanbieter Nutzungsdaten speichern darf. Er darf, muss aber nicht. Kein Webserverbetreiber wird gezwungen, überhaupt etwas mitzuloggen, wenn der das nicht braucht. Man kann auch anonymisiert loggen. Vorratsdatenspeicherung ist was anderes.

2. Es wird laut Gesetzesbegründung nur die kurzfristige Speicherung erlaubt. Wollte der Staat die Daten zum Zweck der Überwachung haben, hätte er eine längere Speicherfrist ins Gesetz geschrieben.

3. Es gibt keinen Auskunftanspruch für Polizei, Strafverfolgungsbehörden, Geheimdienste oder Inhaber von Nutzungsrechten. § 15 Abs. 5 Satz 3 schreibt die analoge Anwendung von § 14 Abs. 2 TMG vor. § 15 Abs.5 befasst sich aber nur mit der Weitergabe von Abrechnungsdaten. Dabei hat der Gesetzgeber es für nötig befunden, per Klammerdefinition in § 15 Abs. 3 TMG ausdrücklich zu definieren, was Abrechnungsdaten sind.

Der neue § 15 Abs. 9 enthält keine Vorschrift, die die Weitergabe von nach dieser Vorschrift erhobenen Nutzungsdaten gestattet. Er enthält keine Verweisung auf § 15 Abs. 5 oder § 14 Abs. 2 TMG. Eine Weitergabe der nach § 15 Abs. 9 TMG erhobenen Daten an Sicherheitsbehörden oder Rechteinhaber bliebe auch nach der Gesetzesänderung verboten.

Sorry, wenn ich das so drastisch ausdrücke, aber Eure heutige Presseerklärung ist kompletter Müll.

-Jens

Zu 1.: Aus Sicht der Internetnutzer ist Vorratsdatenspeicherung Vorratsdatenspeicherung, ob der Anbieter entscheidet oder der Staat. Zu 2.: Im geplanten § 15 Abs. 9 soll nichts von "kurzfristig" stehen, was auch völlig unbestimmt wäre. Zu 3.: § 15 Abs. 5 befasst sich keineswegs nur mit der Weitergabe von Abrechnungsdaten, sondern allgemein mit der Weitergabe von Nutzungsdaten, egal welchen. So heißt es in Satz 3: "Zum Zwecke der Marktforschung anderer Diensteanbieter dürfen anonymisierte Nutzungsdaten übermittelt werden." Außerdem schreibt die Bundesregierung in der Begründung dazu: "§ 15 Abs. 5 ordnet die entsprechende Anwendung von § 14 Abs. 2 für den Bereich der Nutzungsdaten an." Der geplante § 15 Abs. 9 sagt nicht, dass die Daten nur zur Störungsbekämpfung genutzt werden dürften. - pab

Ich finde es zwar gut, dass ihr euch mit dieser Kampagne für unsere Freiheit einsetzt, glaube aber nicht daran, dass es nutzt, sich bei den Leuten zu beschweren, die diese Ungeheuerlichkeiten voran treiben. Die Arroganz mit der wir tatsächlich in einen neuen Faschismus weltweit hineingetrieben werden (911, Patriot Act, Guantanamo) zeigt doch, wie verroht diese Menschen sind. Wir werden noch so einiges zu schlucken bekommen und wenn die Unfreiheit im täglichen Leben auch körperlich spürbar wird, erst dann werden sich Gruppen finden, die zu einem gewaltsamen Auf- und Widerstand bereit sind. Diesen gilt es sich dann anzuschließen. Vorher passiert gar nichts!! Dennis!

Hallo Dennis, Du widersprichst Dir da selbst ein wenig, denn wir wehren uns ja jetzt schon. Wir könnten natürlich ruhig noch viele mehr sein, also mach doch mit! --roam 12:32, 21. Jan. 2009 (CET)

Ich glaube nicht, dass ich mir widerspreche. Ich verfolge die Entwicklungen in der Welt seit dem fingierten Anschlag auf die Twin Towers, also schon seit 7 Jahren. Unsere Regierung hat bereits den BND veranlasst Anschläge im Kosovo durchzuführen, Menschen zu töten!! Ach nein, es hat sich ja blitzschnell herausgestellt, es war eine neue Terrorvereinigung, nicht der BND. Und ihr glaubt, ihr erreicht etwas, wenn ihr euch an Schäubles Lakaien wendet. (Noch nicht einmal wissend, wessen Lakai dieser nun wieder ist). Euer Engagement wirklich in Ehren, aber mit demokratischen Mitteln, ist die Demokratie längst nicht mehr zu retten. Dennis

@Jens ..... dein erster Punkt geht ja völlig am Thema vorbei... die Frage ist doch nicht ob es tatsächlich gemacht wird, die Frage ist doch ob sie es überhaupt dürfen. Artikel 10 des Grundgesetzes sagt eindeutig nein! Wenn der Entwurf durchgeht ist eines unserer Grundrechte auf ewig verloren.

-Frank