Google Analytics

Aus Freiheit statt Angst!
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Google Analytics ist ein umstrittener Dienst des Suchmaschinenbetreibers Google, mit dessen Hilfe es möglich ist, detaillierte Statistiken über die Besucher von Webseiten zu sammeln. Dabei enstehen umfassende Nutzerprofile der Webseiten-Besucher sowohl beim Betreiber der Webseite selbst als auch bei Google, wo die Daten aller Webseiten zusammenlaufen. Da Google Analytics von einer großen Zahl Webseitenbetreibern eingesetzt wird, kann Google also detailliert nachvollziehen ("tracken") auf welchen WWW-Seiten sich Benutzer wann aufgehalten haben (betroffen sind alle Seiten, die Google Analytics einsetzen). Die Profile können weiterhin mit anmeldepflichtigen Diensten wie Google Mail oder iGoogle verknüpft werden und so Personen eindeutig zugeordnet werden. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung empfiehlt daher, Google Analytics technisch zu blockieren und die Datenübermittlung zu verhindern (siehe unten).

Damit die Daten erfasst und an Google übermittelt werden, baut der Administrator ein Stück Code in seine Webseite ein. Unter anderem werden dann folgende Informationen des Besuchers erfasst:

  • IP-Adresse
  • Suchbegriff, über den die Seite gefunden wurde
  • Verweildauer auf einer Seite
  • Betriebssystem
  • Browser
  • Bildschirmauflösung
  • Bildschirmfarben
  • Javascript aktiviert (ja/nein)
  • Flash Version
  • Standort des Servers
  • Name des Providers
  • Zusätzlich wird die Dauer und die Tiefe eines Besuchs ermittelt.

Rechtliches

Das Telemediengesetz lässt nach §12 I TMG eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur zu, wenn der Benutzer vorher zugestimmt hat oder eine gesetzliche Ermächtigung vorliegt. Durch den Einsatz eines Tools wie Google Analytics wird aber die IP (ein personenbezogenes Datum) an einen Dritten (Google) übermittelt. Sofern der Benutzer nicht vorher eingewilligt hat, ergeben sich da Probleme, da bisher nicht geklärt ist, welche Rechtsgrundlage dies entsprechend §12 I TMG erlauben soll. Es ist also rechtlich fraglich, ob eine solche Übermittlung überhaupt zulässig ist. Hinzu kommen rechtliche Schwierigkeiten, etwa dass eine Einwilligung "bewusst" erfolgen muss (§13 II TMG) und die Webseite nicht nur bei einer Zustimmung zugänglich gemacht werden darf (§12 III TMG). Zusammengefasst habe ich dies vor längerer Zeit einmal hier: Artikel zum Thema, Eintrag in meinem Blog

Schutz vor Google Analytics

Die Übermittlung der Daten und damit die Erfassung der eigenen Datenspuren kann verhindert werden, indem das Laden und Ausführen des Google-Analytics-Script blockiert wird.

Dies geschieht entweder durch Blockieren des JavaScripts oder durch Sperren des Zugriff auf die Google-Analytics-Domain google-analytics.com.

Blockieren des JavaScripts

Das Ausführen des JavasScripts lässt sich z.B. verhindern durch durch

Sperren der Domain

Das Sperren der Domain google-analytics.com kann ebenfalls durch einen Werbeblocker realisiert werden oder aber durch die Anpassung der hosts-Datei des Betriebssystems.

==Benutzen eines Proxy-Servers

Die unerwünschten Zugriffe des Browser auf google-analytics.com können z.B. durch einen Proxy-Server wie Privoxy blockiert werden. Dazu sind in den User-Actions im Abschnitt { +block } die Zeilen

 .googleadservices.
 .google-analytics.com

aufzunehmen.

Weblinks