Frühjahrsputz

Aus Freiheit statt Angst!
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Was blüht uns denn da? - Datenschutzdemo zum Frühlingsanfang

Idee und Planung

Kontext

Seit Januar findet monatlich die Übertragung der ELENA-Daten statt; Online-Durchsuchung, Steuer-ID, Schüler-Datei und "Gesundheitskarte" sind immer noch nicht vom Tisch; nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Vorratsdatenspeicherung muss das aktuell dramatische Thema Jugendmedienschutz-Gesetz noch stärker kritische Beachtung finden.

Um die bisherigen Bemühungen der Überwachungsgegner konsequent weiterzuführen, soll es in vielen deutschen Städten Aktionen für Freiheitsrechte geben. Die Veranstaltungen sollen bunt und kreativ sein. Einige Beispiele für verschiedene Protestformen, aus denen man sich bedienen kann, werden gemeinsam erarbeitet. Der Termin soll am Wochenende des Frühlingsanfangs, Samstag 20. März 2010 sein - am Wochenende vor der Unterzeichnung der Jugendmedienschutzverträge (24./25.03.2010).

Planung

Die Planung und Durchführung der Aktionen ist Aufgabe der jeweiligen AK-Ortsgruppe. Bei der Koordination hilft das Berliner Koordinationteam. Das nächste Koordinationstreffen ist am
Mittwoch, 03. März 2010
19.00 Uhr
;
im Haus der Demokratie und Menschenrechte,
Greifswalder Straße 4,
10405 Berlin,
Vorderhaus 2 im zweiten Stock

Die Treffen danach werden sein am:
Mittwoch, 10. März;
Mittwoch, 17.März
jeweils 19.00 Uhr; Ort: Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin, Vorderhaus 2 im zweiten Stock

Protokolle

Die Protokolle des Berliner Treffens sind hier zu finden.

Aktuell geplante Städte

(bitte alphabetisch auflisten)

  1. Berlin (Schwerpunkt: ELENA und eventuell weiteres)
  2. Hamburg (?)
  3. Hannover (gekoppelt mit Demo des Bündnis gegen das neue niedersächsische Versammlungsgesetz)
  4. ggf. Würzburg (dort ist die Zentrale Speicherstelle für ELENA)

Durchführung und Koordination

Kommunikation

Die Kommunikation zur allgemeinen Aktion läuft über die AKV-Mailingliste https://listen.akvorrat.org/mailman/listinfo/akv-ag-aktionen Die jeweiligen Ortsgruppen können sich über die Listen der einzelnen Ortsgruppen oder Listen ihrer Wahl koordinieren (Übersicht über alle Mailinglisten des AK gibts hier)

Aufruf

Aufruf wird untersützt durch

Weitere zu klärende Fragen

Markantes Datum

Der Termin soll am Wochenende des Frühlingsanfangs, Samstag 20. März 2010 sein - am Wochenende vor der Unterzeichnung der Jugendmedienschutzverträge (24./25.03.2010).

Wochenende 20. März ist Frühlingsanfang; zudem findet an diesem Wochenende in Berlin das Politcamp statt, an welches mit einer größeren Aktion eventuell ebenfalls angeknüpft werden könnte.

Warum im März?

  • Das Thema Datenschutz und Datensparsamkeit soll wieder möglichst häufig und in unterschiedlichsten Formen präsent gemacht werden! Zusätzlich scheint dieser Zeitpunkt geeignet zu sein, um neue Aktivist_innen zu gewinnen und ggf. breitere Bündnisse zu schmieden (z.B. aufgrund der ELENA-Einführung).
  • Ende März ist quasi fast der einzig möglicher Zeitpunkt in nächster Zeit bis mindestens in den Sommer hinein (danach Frühlingsferien, Ostern, 1.Mai-Demos, Juni Fußball-WM, Sommerferien – schwierig also, da noch einen möglichen Termin zu finden) .
  • Urteil zur Vorratsdatenspeicherung, welches am 2. März verkündet wird, könnte ggf. auch nochmals zur Motivation dienen (je nach Ausgang).

Material

Flyer

Bisherige Versionen

Flyerinhalt

Vorratsdatenspeicherung

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2010 wurde das von der Bundesregierung verabschiedete "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" mit sofortiger Wirkung aufgrund eklatanter Verstöße gegen das Grundgesetz für nichtig erklärt. Dies ist ein großer Erfolg für die Bürgerrechtsbewegung - fast 35.000 Menschen hatten sich an der Klage gegen das Überwachungsgesetz beteiligt.

Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch eine Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich ausgeschlossen; der Gesetzgeber ist, solange die entsprechende EU-Richtlinie gültig ist, in der Pflicht, ein entsprechendes Gesetz unter Beachtung der nun vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Kriterien zu entwickeln.

Es ist an uns, auf diesen Prozess weiter Einfluss zu nehmen und uns massiv für die Abschaffung der EU-Richtlinie einzusetzen: Die verdachtsunabhängige Datenspeicherung ist demokratiefeindlich, da sie mit der Umkehr des Prinzips der Unschuldsvermutung alle Menschen unter Generalverdacht stellt. Wir müssen diese die Demokratie bedrohende EU-Richtlinie kippen!

ELENA

Seit dem 01.01.2010 sind alle Arbeitgeber deutschlandweit verpflichtet, ein umfangreiches Datenpaket aller bei Ihnen angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer monatlich an die so genannte Zentrale Speicherstelle zu übermitteln.

Ziel dieser Maßnahme ist die eigentlich wohlgemeinte Vereinfachung der Beantragung diverser Sozialleistungen durch digitalisierten Datenzugriff. Jedoch: Dieses Verfahren wird von Datenschützern stark kritisiert.

Die Maßnahme widerspricht dem Grundsatz der Datensparsamkeit nach §3b des Bundesdatenschutzgesetzes, denn die Daten werden ohne Einzelfallprüfung anlasslos auf Vorrat gespeichert und mehrere Jahre vorgehalten. Es bestehen erhebliche Risiken hinsichtlich der Datensicherheit. Die Bürokratieeinsparungen sind zweifelhaft. Der vorgesehene Zwang zur Nutzung der elektronischen Signatur sowie zur Kostenübernahme der Verfahrensanmeldekosten durch die Bürger ist nicht gerechtfertigt. Selbst unter Herausnahme einzelner kritisierter Datenposten ist die vorgesehene zentrale Datenerfassung, noch dazu unter nicht transparent gestalteter Einbindung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens für die gesamte Verschlüsselung, in höchstem Maße angreifbar.

Das ELENA-Verfahrensgesetz ist daher insgesamt nicht zielführend und unvereinbar mit dem Grundgesetz. Wir fordern die umgehende Aussetzung und Rücknahme der entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

BKA-Gesetz

Mit der letzten Reform des BKA-Gesetzes (Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt), welche zum 01.01.2009 in Kraft traten, wurden der Bundespolizei umfangreiche vorher nur den Landespolizeien zustehende Kompetenzen übertragen.

Mit der Begründung der Gefahrenabwehr wurden die Befugnisse der Behörde neu geregelt und umfangreiche Eingriffsmöglichkeiten in Sachen Telekommunikationsüberwachung, Wohnungsüberwachung, Online-Durchsuchung, verdeckter Ermittlung und Rasterfahndung gewährt; auch gegen Berufsgeheimnisträger sind mit einigen Ausnahmen Abhörmaßnahmen zugelassen. Das BKA kann seitdem ohne konkreten Tatverdacht präventiv ermitteln, im Rahmen der so genannten Vorfeldermittlungen sogar ohne Leitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft.

Gegen das BKA-Gesetz ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig.

Gesundheitskarte

Zugangserschwerungsgesetz

Am 17.02.2010 hat Bundespräsident Horst Köhler das umstrittene Zugangserschwerungsgesetz, welches mit der Behauptung, durch Sperrmaßnahmen Erfolge gegen Kinderpornographie im Internet erzielen zu können, doch durchgewinkt. Dies ist eine dramatische Entscheidung, da auf diesem Weg eine umfassende Internetzensur möglich gemacht wird. Das Gesetz ist gegen Kinderpornographie im Netz weder wirksam noch erforderlich. Sperren helfen nicht, die Löschung entsprechender Seiten aber ist auch ohne das Zugangserschwerungsgesetz rechtlich eindeutig geregelt und technisch wie politisch problemlos umsetzbar. Das Zugangserschwerungsgesetz ermöglicht aber stattdessen den Aufbau einer uns alle in unserer Meinungsfreiheit einschränkende Zensurinfrastruktur.

Mehr als 130.000 haben im letzten Jahr die Online-Petition gegen das Zugangserschwerungsgesetz unterschrieben. Nun gehen wir in die nächste Runde: Wir wehren uns auch weiterhin massiv gegen diese Zensur ermöglichende, demokratiefeindliche Maßnahme!

JMStV

Neue Versammlungsgesetze

ePerso

Nacktscanner

  • Rundfunkfreiheit (Fall Brender)