Position von Willi Zylajew
Anschreiben
Sehr geehrter Herr Zylajew,
nachdem das BvG das derzeitige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben hat, häufen sich die Stimmen, die für die Verabschiedung eines überarbeiteten Gesetzes zur Umsetzung der umstrittenen EU-Richtlinie sprechen. Gerne wird dabei argumentiert, dass die Daten zum Schutz der Bürger vor schweren Verbrechen verwendet werden. Schützen kann man aber nur durch die Verhinderung von Straftaten. Prävention ist also der einzig sinnvolle Schutz vor Verbrechen. Wenn es darum geht, ob ein neues Gesetz zur Vorratsdatensopeicherung eingeführt werden soll, stellen Sie sich zwei Fragen: 1) Wie viele schwere Straftaten wurden bisher durch die Vorratsdatenspeicherung verhindert? 2) Ist das Ergebnis einen schweren Eingriff in die Grundrechte der Deutschen wert?
Sollten Sie 2) mit ja beantworten, so lassen Sie mich doch bitte Ihre Gründe dafür wissen. Ansonsten stimmen Sie bitte gegen ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und setzen sich für die Abschaffung der EU-Richtlinie ein!
Ceterum censeo Elenam esse delendam.
Mit freundlichen Grüßen,
Antwort
Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10. März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung. Ich bemerke hierzu folgendes:
Heutzutage kommt den modernen Telekommunikationsmitteln eine immer größere Bedeutung zu. So bedienen sich auch Straftäter dieser Mittel zur Planung und Durchführung von Straftaten.
Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag des staatlichen Gemeinwesens hervorgehoben.
Die Rechtspolitik bewegt sich dabei im Bereich der Telekommunikationsüberwachung in einem Spannungsfeld. Einerseits steht sie in der Pflicht die Grundrechte der Bürger zu schützen, andererseits aber in der Pflicht zu einer effektiven Strafverfolgung, die auch die Speicherung und Auswertung von Kommunikationsverkehrsdaten verpflichtet.
Eine Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung halte ich daher für nicht sinnvoll, da sie meines Erachtens ein Ermittlungsinstrument darstellt, das für die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten unentbehrlich ist. Die Grundrechte der Bürger bleiben davon unberührt.
Das Bundesverfassungsgericht hat demnach nicht die Vorratsdatenspeicherung als solche, sondern lediglich deren konkrete Umsetzung durch den Gesetzgeber für verfassungswidrig erklärt.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden wir die gesetzlichen Regelungen zur Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten überarbeiten. So müssen wir in Zukunft noch genauer auf ein besonders hohes Maß an Datensicherheit achten. Insbesondere muss die Einhaltung der strengeren Schutzvorkehrungen staatlich kontrolliert werden. Auch an den Abruf und die Verwendung der Daten sind höhere Anforderungen zu stellen.
Da das Gericht klare Vorgaben für die Korrektur der Regelungen gemacht hat, kann aus meiner Sicht jetzt zügig diese Korrektur vorgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Zylajew MdB
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