Volkszaehlung/Was ist die Volkszaehlung 2011
Was und wofür ist die Volkszählung?
Der Begriff Volkszählung (oft auch als „Zensus“ bezeichnet) ist dahingehend irreführend, dass nicht einfach das Volk gezählt wird, also die Anzahl der Einwohner bestimmt wird. Vielmehr ist es überwiegend die Regel, dass durch Volkszählungen Menschen verpflichtet werden, eine Vielzahl persönlicher Daten anzugeben.
Eine Volkszählung wird durchgeführt, um möglichst genaue statistische Angaben zu erhalten, die als Grundlage für das politische Handeln und die Verwaltung von Bund, Ländern und Gemeinden genutzt werden können.
Finanzausgleichszahlungen an Städte und Länder werden von der Anzahl der Einwohner dieser Gebiete abhängig gemacht, Planungen für Kindergärten, Straßen, Versorgungsleitungen usw. und auch die Zuschnitte von Wahlkreisen hängen ebenfalls davon ab, wie die Bevölkerung verteilt ist.
Die letzte Volkszählungen in Deutschland wurden vor der Wiedervereinigung durchgeführt, in der Bundesrepublik Deutschland 1987 und in der Deutschen Demokratischen Republik zuletzt in 1981.
Chronik und Vorbereitung der Volkszählung 2011
Zwischen 2001 und 2003 wurde das neue Verfahren der "registergestützten Volkszählung" im Rahmen des Zensustest 2001 überprüft.
Am 29.8.2006 hat sich das Bundeskabinett in einer Grundsatzentscheidung für den Einsatz dieses Verfahrens zur Volkszählung 2011 ausgesprochen.
Das Zensusvorbereitungsgesetz erlangte am 13.12.2007 Gesetzeskraft.
(Namentliche Abstimmung im Bundestag vom 28.11.2007: CDU/CSU und SPD einstimmig dafür, FDP und GRÜNE einstimmig enthalten, LINKE einstimmig dagegen gestimmt)
Am 9.7.2008 wurde die EG-Verordnung 763/2008 verabschiedet, die den genauen Umfang der zu erhebenden Daten EU-weit regelt.
Das Zensusgesetz wurde am 17.7.2009 verkündet und erlangte am Folgetag Gesetzeskraft.
(Bundestagsdrucksache 16/12711: Die Abstimmung erfolgte im Bundestag mit Ja-Stimmen der CDU/CSU-SPD-Koalition bei Ablehnung der drei damaligen Oppositionsparteien FDP, GRÜNE und LINKE)
Organisation der Volkszählung
Erstmals wird bei dieser Volkszählung in Deutschland nur insgesamt etwa ein Drittel der Bevölkerung befragt.
Dabei handelt es sich zum einen um Teilnehmer einer Stichprobe von etwa 10% der Haushalte und zum anderen um alle Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen. Außerdem werden Erhebungen für alle Bewohner so genannter "Sonderbereiche" (s.u.) durchgeführt.
Die Daten dieser drei verschiedenen Erhebungen sollen im Zusammenhang mit der Zusammenführung umfangreicher Daten aus Melderegistern, von statistischen Behörden und von der Bundesanstalt für Arbeit ausreichend sein, um eine wissenschaftliche "Hochrechnung" auf die gesamte Bevölkerung Deutschlands zu ermöglichen.
Für alle angeschriebenen Bürger gilt im allgemeinen eine Auskunftspflicht (§18 ZensG). Das Nicht-Nachkommen dieser Auskunftspflicht kann mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 5.000 € geahndet werden.
Erhoben werden u.a. demografische Daten wie Alter und Geschlecht, Erwerbsstatus und Bildungsabschluss, Haushaltsgröße und Familientyp, Angaben zu Gebäude und Wohnung, Arbeitsort und Schulabschluss.
Dafür werden allerdings Fragen zu Religionszugehörigkeit und Migrationshintergrund abgefragt, obwohl dieses durch die EG-Richtlinie nicht verlangt wird.
Der so genannte Zensusstichtag wird in Deutschland der 9. Mai 2011 sein. Alle in Deutschland von den Datenbanken zusammengeführte Daten und die Erhebungen (Befragungen) werden auf diesen Stichtag bezogen.
Jedes EU-Mitgliedsland kann einen eigenen Stichtag für 2011 bestimmen.
Organisatorischer Ablauf der Volkszählung 2011
Den zeitlichen Ablauf der Volkszählung versucht eine Grafik der Statistischen Ämter darzustellen.
Demnach beginnen mit dem Stichtag des 9. Mai 2011 alle Wellen der Erhebungen gleichzeitig:
- "Lieferung" bzw. Sammlung der Daten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigten, Arbeitslosen, Personen in Arbeitsagentur-Fortbildungen und Beamten.
- Zusammentragen der Daten aus den Melderegistern Die kompletten Daten werden dreimal an verschiedenen Stichtagen übermittelt: 1.10.2010 / 9.5.2011 / 9.8.2011
- Befragung aller Gebäude- und Wohnungseigentümer (per Post, Versand der Unterlagen ca. zwei Wochen vor dem Stichtag): "Die Gebäude- und Wohnungszählung wird mit einer voraussichtlichen Dauer von 14 Monaten das langwierigste der parallel ablaufenden Verfahren sein."
- Befragung der stichprobenartig ausgewählten Haushalte: "Mehrere tausend Interviewerinnen und Interviewer werden mittels Fragebogen etwa sieben bis neun Prozent der Bevölkerung befragen. Dieser Erhebungsteil wird nebst der anschließenden Erfassung der Ergebnisse einige Monate dauern." Einen Testfragebogen finden Sie hier.
Unklarheiten, Eigentümerwechsel, sich widersprechende Daten und Angaben, Systemfehler und Auskunftsverweigerungen werden dann zu so genannten "Nach-Erhebungen" führen, die ebenfalls durch die "Volkszähler" per Interview durchgeführt werden sollen.
Außerdem werden zur "Prüfung der Qualität der Stichprobenergebnisse" von allen befragten Haushalten noch einmal 5 - 10 % in so genannten "Wiederholungsbefragungen" befragt. (ZensG §17 Abs.2)
Eine weitere zusätzliche "Prüfung zur Qualität der" Bevölkerungszählung bei Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern werden bis zu 0,3% der Bevölkerung einer "repräsentativen Befragung" unterzogen (ZensG §17 Abs.3)
Für die Erhebungen, Auswertungen und dem Erstellen der neuen Datenbanken und der statistischen Ergebnisse rechnet man in Deutschland mit einer Gesamtdauer von etwa 24 Monaten (gerechnet ab dem Stichtag).
Die EG-Richtlinie verlangt eine Übermittlung der statistischen Daten an Eurostat innerhalb von maximal 27 Monaten.
Übersicht aller zur Volkszählung 2011 erfassten und zusammengeführten Daten
Zusammenführung der Daten von Meldebehörden
Ordnungsnummer im Melderegister, Familienname, frühere Namen und Vornamen, Straße, Straßenschlüssel, Hausnummer und Anschriftenzusätze, Wohnort, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel, Tag der Geburt, Standesamt und Nummer des Geburtseintrags, Geburtsort einschließlich erläuternder Zugehörigkeitsbezeichnungen, bei im Ausland Geborenen: Geburtsstaat, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, Familienstand, Wohnungsstatus (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung), Anschrift und Wohnungsstatus in der Gemeinde, aus der die Person zugezogen ist, Anschrift der zuletzt bewohnten Wohnung in der Gemeinde, Tag des Beziehens der Wohnung, Tag des Zuzugs in die Gemeinde, Herkunftsstaat bei Zuzug aus dem Ausland, Tag der Anmeldung bei der Meldebehörde, Tag des Wohnungsstatuswechsels, Familienname, frühere Namen, Vornamen, Tag der Geburt und Ordnungsnummer des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners oder der eingetragenen Lebenspartnerin, Familienname, frühere Namen, Vornamen, Tag der Geburt und Ordnungsnummer der minderjährigen Kinder sowie Familienname, Vornamen, Tag der Geburt, Schlüssel und Ordnungsnummer der gesetzlichen Vertreter, Tag der letzten Eheschließung oder Begründung der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft, Tag der Auflösung der letzten Ehe oder letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft, Anschrift des Wohnungsgebers, Information über freiwillige Anmeldung im Melderegister, Übermittlungssperre nebst Grund der Übermittlungssperre, rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft.
Zusammenführung der Daten der Bundesagentur für Arbeit
Für jede sozialversicherungspflichtig beschäftigte Person sowie für jede geringfügig entlohnt beschäftigte Person bis spätestens sieben Monate nach dem Berichtszeitpunkt: Arbeitsort (amtlicher Gemeindeschlüssel), Wirtschaftszweig, Betriebsnummer der Arbeitsstätte, Ausbildung, ausgeübter Beruf, Status der Beschäftigten (beschäftigt oder geringfügig beschäftigt). Für jede als arbeitslos oder Arbeit suchend gemeldete oder nicht zu aktivierende Person bis spätestens drei Monate nach dem Berichtszeitpunkt als Erhebungsmerkmale: Status (arbeitslos, nicht arbeitslos aber Arbeit suchend, nicht zu aktivieren), höchster erreichter Schulabschluss, letzte abgeschlossene Berufsausbildung. Für jede Person, die als Teilnehmer oder Teilnehmerin an Maßnahmen der Arbeitsförderung geführt wird, bis spätestens drei Monate nach dem Berichtszeitpunkt als Erhebungsmerkmale: Art der Maßnahme (soweit von Bedeutung für die Erfassung der Erwerbstätigkeit), höchster erreichter Schulabschluss, letzte abgeschlossene Berufsausbildung. Für jede in den Nummern 1 bis 3 genannte Person als Hilfsmerkmale innerhalb der in den Nummern 1 bis 3 für die jeweilige Personengruppe genannten Fristen: Wohnort, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel, Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätze, Familienname und Vornamen, Geschlecht, Tag der Geburt.
Zusammenführung der Daten von Bundes- und Landesbehörden bei Angestellten öffentlichen Dienstes und Beamten
Als Erhebungsmerkmale: amtlicher Gemeindeschlüssel des Arbeitsorts, die für Datenübermittlungen an die Bundesagentur für Arbeit vergebene Betriebsnummer oder den Wirtschaftszweig der Betriebsstätte, staatlicher Aufgabenbereich, kommunaler Aufgabenbereich oder Produktnummer der kommunalen Haushaltssystematik, Name oder Bezeichnung der Erhebungseinheit. Als Hilfsmerkmale: Wohnort, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel, Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätze, Familienname und Vornamen, Tag der Geburt, Geschlecht, Umfang des Dienst- oder Dienstordnungsverhältnisses, Berichts- oder Dienststellennummer.
Befragung aller Wohnungs- und Gebäudeeigentümern
Für Gebäude: Gemeinde, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel, Art des Gebäudes, Eigentumsverhältnisse, Gebäudetyp, Baujahr, Heizungsart, Zahl der Wohnungen. Für Wohnungen: Art der Nutzung, Eigentumsverhältnisse, Wohnung nicht meldepflichtiger Personen, soweit bekannt, Fläche der Wohnung, WC, Badewanne oder Dusche, Zahl der Räume. Hilfsmerkmale: Familienname, frühere Namen, Vornamen und Anschrift der Auskunftspflichtigen, Telekommunikationsnummern der Auskunftspflichtigen oder einer anderen Person, die für Rückfragen zur Verfügung steht, Namen und Vornamen von bis zu zwei Wohnungsnutzern je Wohnung, soweit bekannt: Zahl der Bewohner je Wohnung, Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätze der Wohnung.
Stichprobenartige Haushalte-Befragung, bis zu 10% der Bevölkerung betreffend
Üblicher Aufenthaltsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, Monat und Jahr der Geburt, Familienstand, nichteheliche Lebensgemeinschaften, (für Personen, die nach dem 31. Dezember 1979 nach Deutschland zugezogen sind:) früherer Wohnsitz im Ausland Zahl der Personen im Haushalt, Erwerbsbeteiligung nach den Standards des Arbeitskräftekonzepts der Internationalen Arbeitsorganisation oder im Falle der Nichterwerbstätigkeit entsprechende Angaben zu der letzten ausgeübten Tätigkeit und für Nichterwerbspersonen sowie für alle Personen im Alter unter 15 Jahren zu ihrem überwiegenden Status in der Woche des Berichtszeitpunkts, Stellung im Beruf, ausgeübter Beruf, Wirtschaftszweig des Betriebes, Anschrift des Betriebes (nur Gemeinde), Haupterwerbsstatus, höchster allgemeiner Schulabschluss, höchster beruflicher Bildungsabschluss, aktueller Schulbesuch, rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung (FREIWILLIGE ANGABE: sunnitischer Islam, schiitischer Islam, alevitischer Islam, Buddhismus, Hinduismus und sonstige Religionen, Glaubensrichtungen oder Weltanschauungen), Familienname und Vornamen, Anschrift und Lage der Wohnung im Gebäude, Tag der Geburt (Tag ohne Monats- und Jahresangabe), Telekommunikationsnummern der Auskunftspflichtigen oder einer anderen für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person, für Erwerbspersonen der überwiegende Status (Haupterwerbsstatus) in der Woche des Berichtszeitpunkts.
Genauer Umfang dieser Befragung, nach Bundesländern sortiert
Befragung bzw. Erhebungen aller Bewohner von "Sonderbereichen"
Monat und Jahr der Geburt, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeiten, Tag des Bezugs der Wohnung oder des Beginns der Unterbringung, Geburtsstaat, ob die Person unter der Anschrift in einem Haushalt nach § (...) lebt, Wohnungssstatus. Hilfsmerkmale: Familienname, frühere Namen und Vorname, Tag der Geburt (ohne Monats- und Jahresangabe), Geburtsort.
Datenzusammentragung aus anderen Quellen
Zur Überprüfung von Anschriften dürfen "den statistischen Ämtern der Länder vorhandene Unterlagen und allgemein zugängliche Quellen verwendet werden." (ZensG §14 Abs.2)
Allgemein zugängliche Quellen? -> Telefonbuch, Tageszeitung, Internet-Recherche?
Weiter heißt es:
"Führt die Prüfung auf Grundlage der Daten (...) zu keinem Ergebnis, dürfen die statistischen Ämter der Länder für die Prüfung erforderliche Angaben, die nicht personenbezogen sein dürfen, aus Unterlagen der nach Landesrecht für die Bauleitplanung, für das Meldewesen, für die Grundsteuer und für die Führung der Liegenschaftskataster zuständigen Stellen erheben und verwenden."
Volkszählungsfragen
In einem Dokument werden alle Fragebogen-Fragen, die in den unterschiedliche Fragebögen auftauchen, aufgelistet.
Außerdem wird in der Tabelle dargestellt, welche dieser Fragen mit anderen Datenbankzusammenführungen abgegelichen wird und wie die Fragen im Bezug auf die Anforderungen der europäischen Richtlinie 763/2008 stehen, bzw. welche Fragen sich nicht darauf beziehen lassen, also überflüssig sind.
Mikrozensus
Der Mikrozensus ist eine völlig andere und organisatorisch von der Volkszählung 2011 ("Zensus 2011") völlig getrennte Befragung/Erhebung, die seit 1957 in jedem Jahr in Deutschland durchgeführt wird.
Aufgrund der Bedeutung des Mikrozensus (und weil er bislang öffentlich so gut wie noch gar nicht thematisiert wird) haben wir eine eigene Mikrozensus-Wiki-Seite eingerichtet.