Bündnis 90/Die Grünen

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Credo

Die Grünen sehen sich als Bürgerrechtspartei. Dabei räumen sie den Freiheitsrechten allerdings nicht immer Vorrang ein, sondern wägen sie gegen die Sicherheitsinteressen ab. Sie sind daher in vielen Fällen bereit, den Sicherheitsbehörden neue Befugnisse einzuräumen, wobei sie für höhere Voraussetzungen des Einsatzes dieser Befugnisse eintreten als die Mehrheitsparteien.

Positives

Die Grünen setzen sich für Verbesserungen des Datenschutzes ein. Sie erarbeiten alternative Gesetzentwürfe und reichen Anfragen ein.

Abgelehnt haben die Grünen

  • die gemeinsame "Anti-Terror-Datei" aller Sicherheitsbehörden
  • das Telemediengesetz mit weiten Auskunftsrechten.

Die Grünen sind gegen

  • die Online-Durchsuchung von Computern
  • die Vorratsdatenspeicherung von Telefon-, Handy- und E-Mail-Daten
  • die Nutzung von Mautdaten durch Sicherheitsbehörden.

Mit Peter Schaar haben die Grünen einen engagierten Bundesdatenschutzbeauftragten gestellt.

Für den Datenschutz setzen sich ein Silke Stokar (MdB), Jerzy Montag (MdB), Hans-Christian Ströbele (MdB).

Negatives

Sind die Grünen an einer Regierung beteiligt, sind sie bereit, Kompromissen zuzustimmen, die aus Sicht der Bürgerrechte nicht mehr zu verantworten sind.

  • G10-Gesetz (Beschränkungen des Brief,- Post- und Fernmeldegeheimnisses nicht nur für Angehörige terroristischer Vereinigungen, sondern auch für mutmaßliche Einzeltäter; Ermittlungen ohne konkreten Anfangsverdacht)
  • Terrorismusbekämpfungsgesetz (biometrische Merkmale in Pässen und Personalausweisen, erweiterte Kompetenzen für Sicherheitsbehörden, Erweiterung des Datenaustausches, Identitätsfeststellung im Visumverfahren, Rasterfahndung)
  • Finanzmarktförderungsgesetz (Banken müssen Datensätze über alle Kontoaktivitäten bereithalten, auf die die BAFin unbemerkt zugreifen kann)
  • Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit (Finanzämter können über BAFin auf alle Kontodaten zugreifen)
  • Gesundheitsmodernisierungsgesetz (Krankenkassen erhalten umfangreiche Informationen über Patienten)
  • Gesetz zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes (verdachtsunabhängige Schleierfahndung im gesamten Inland)
  • Steueränderungsgesetz 2003 (Mit Einführung der Steuernummer erhält Bundesamt für Finanzen ein vollständiges Register aller Einwohner)
  • Alterseinkünftegesetz (Rentenversicherungsträger müssen Daten aller Versicherten an BfA übermitteln)
  • Änderung der Strafprozessordnung (Standortermittlung von Mobiltelefonen)
  • Telekommunikationsgesetz (Kundendaten werden auch bei Prepaid-Karten erhoben)
  • EU-Passagierdaten (Weitergabe von Fluggast-Daten bei Transatlantikflügen)
  • Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (Anordnung auch dann möglich, wenn Verwahrung nicht im ursprünglichen Urteil vorgesehen)
  • Gesetz zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches (Einschränkung des Versammlungsrechts)
  • Luftsicherheitsgesetz (Abschuss von Passagierflugzeugen, Einsatz der Bundeswehr im Inneren)
  • Wiedereinführung des Großen Lauschangriffs

Die Grünen nehmen zwar für sich in Anspruch, gegenüber den Vorstellungen von Bundesinnenminister Schily (SPD) erhebliche Verbesserungen des Datenschutzes durchgesetzt zu haben. Auf der Bundesdelegiertenkonferenz im November 2007 wurde jedoch eingeräumt, dass es "in der Zeit rot-grüner Regierung nicht ausnahmslos gelungen ist, zu weit gehende gesetzliche Ermächtigungen im Ergebnis zu verhindern" (S. 4). Die oben genannten Gesetze werden weiterhin als "notwendige Reformen" bezeichnet (S. 3).

Die Grünen fordern schärfere Videoüberwachung auf Bahnhöfen.

Die grüne Bundestagsfraktion hat im Juni 2008 eine Änderung der Grundgesetzartikel 2a, 5a, 13a, 19 vorgeschlagen, die den Stellenwert des Datenschutzes im Grundgesetz verschlechtern würde. Die Neuformulierung des Artikels 2a würde eine Einschränkung des Datenschutzes durch ein bloßes Gesetz ermöglichen.

Fazit

Insgesamt sind die Grünen (bedingt) wählbar für diejenigen, denen unsere Freiheitsrechte wichtig sind.

Quelle: www.daten-speicherung.de