Position von Dr. Guido Westerwelle

Aus Freiheit statt Angst!

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2010-24-03

Ursprüngliche Nachricht


Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,

nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung überprüft und in diesem Zuge Mängel bei Datensicherheit und Verhältnismäßigkeit festgestellt hat, wurde dieses Gesetz als Verfassungskonform beurteilt und außer Kraft gesetzt.

Die Wiederaufnahme der Diskussion und Planung einer angepassten Umsetzung einer Vorratsdatenspeicherung nehme ich mit Besorgnis zur Kenntnis.

Ich kann mich nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass der Bürger unter Generalverdacht gestellt wird, und Maßnahmen eingeleitet werden, den Bürger präventiv zu überwachen.

Sicherlich benötigt die Exekutive und die Judikative Mittel, um gegen Straftäter zu ermitteln und diese Straftäter zu verurteilen.

Aber die Umsetzung einer Vorratsdatenspeicherung ist nicht das Mittel eines demokratischen Rechtsstaats, um diese Strafverfolgungs-Ziele zu erreichen.

Wenn dies ein adäquates Mittel wäre, warum wird jeder Pkw-Halter nicht verpflichtet, ein Fahrtenschreiber zu nutzen oder ein Fahrtenbuch zu führen, welches lückenlos geführt werden muss und auf Abruf der Polizei oder Staatsanwaltschaft ausgehändigt werden muss?
Nicht das ich es besser weiß, aber ich möchte behaupten, das mehr Straftaten bei der Nutzung eines Pkw's begangen werden als Straftaten bei der Nutzung des Internets.

Und Straftäter, welche die Absicht haben, Ihre Identität im Internet zu verschleiern, haben es da sehr einfach.

Gehen Sie selbst mal in einen Discounter (Aldi, Lidl, etc.) welcher SIM-Karten für Mobiltelefone anbieten, und erwerben Sie dort eine SIM-Karte ohne gültigem Ausweisdokument.

Sie werden überraschend feststellen, das sich Ihre Erfahrung mit diesem
Heise-Artikel deckt:
http://tinyurl.com/sim-karte
(Lesen Sie diesen Artikel und schauen Sie sich den Videobeitrag dazu an!)

Und solange derartige Lücken und Schwachstellen bestehen, solange sollte man das ersinnen einer neuen Vorratsdatenspeicherung auf Eis legen.

Denn es werden nur die Daten der unbescholtenen Bürger gesammelt und bevorratet, aber nicht die Daten und Aktionen der Straftäter, die ausreichend clever und motiviert sind, Ihre Aktionen zu verschleiern.

Ich appelliere hiermit...

- an den Auftrag, den Sie von Ihren Wählern erhalten haben
- an die Einhaltung des deutschen Grundgesetzes
- und Ihren gesunden Menschenverstand

...das Thema Vorratsdatenspeicherung als das zu beurteilen, was es ist. Ein undemokratisches nutzloses Werkzeug, welches die Grundrechte der Bürger verletzt.

Da durch das Bundesverfassungsgericht entschieden wurde, das die erste Fassung einer Vorratsdatenspeicherung die Rechte Ihrer Wähler und Bürger verletzt, fordere ich Sie hiermit auf, nicht nochmal einen derartigen, Verfassungskonformen Fehler zu begehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Manns, Blieskastel

Antwort


From: "Guido Westerwelle" <>
To: <>
Subject: AW: Vorratsdatenspeicherung und Bedenken
Date: Wed, 24 Mar 2010 15:42:13 +0100
X-Mailer: Microsoft Office Outlook 12.0
Organization: Deutscher Bundestag

Sehr geehrter Herr Manns,

haben vielen Dank für Ihre Nachricht zur Vorratsdatenspeicherung.

Die Vorratsdatenspeicherung ist europäisches Recht, wurde aber von den Freien Demokraten und mir ganz persönlich immer abgelehnt. Die FDP-Bundestagsfraktion hat deshalb gegen das von der Großen Koalition beschlossene Gesetz zur Umsetzung der europäischen Vorgaben gestimmt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestärkt uns in unserer Forderung, die Rechtslage auf der europäischen Ebene zu ändern: Die Vorratsdaten-Richtlinie der EU muss auf den Prüfstand. Dabei werden wir klären, in welchem Rahmen eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt noch möglich ist, ohne das Grundgesetz zu verletzen.

Seien Sie versichert, dass die FDP auch in Zukunft dafür sorgt, dass der Datenschutz gestärkt und eine vernünftige Balance von Freiheit und Sicherheit in unserem Land erreicht wird. Dabei setze ich auf Ihre Unterstützung.

Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle MdB
Bundesvorsitzender der FDP

Ursprüngliche Nachricht

Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,

ich freue mich, auf diesem Wege Kontakt mit einigen Politikern aufnehmen zu können. Da Sie vermutlich mehr als genug solcher Emails erhalten, versuche ich mich einigermaßen kurz zu fassen. Einer der Höhepunkte der letzten Tage und Wochen war für mich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärte. Umso schockierter war ich, als ich hörte, dass auf den ersten sogleich der zweite Streich folgen sollte - es drängte sich mir nur eine essenzielle Frage auf: warum? Ich persönlich möchte nicht, dass meine Daten (die ich wie auch immer hinterlasse - Beispiel hier wäre das Internet) auf Vorrat und Verdacht gespeichert werden. Hierbei liegt die Betonung weniger auf Vorrat, als viel mehr auf Verdacht. Mit einem solchen Gesetz und der vorangegangen Argumentation der Politik, die Daten seien wichtig für das Aufgreifen von u.A. Terroristen (was in der letzten Zeit ohnehin die Rechtfertigung für alles zu sein scheint), stempeln sie den Großteil der Bevölkerung als Terroristen ab. Dass dies einerseits beleidigend, andererseits aber auch nicht unbedingt förderlich für die nächsten Wahlen sein kann, müsste Ihnen klar sein. Man kann nicht pauschal die Bevölkerung eines Landes dazu verpflichten (wobei verpflichten hierbei vermutlich das falsche Wort ist, immerhin impliziert dieses einen gewissen Eigenanteil in der Ausführung der Pflicht) einige Grundrechte aufzugeben. Da mag es sich um Terrorismus oder sonst etwas drehen - jeder von uns sollte erwachsen und eigenständig genug sein, selbst zu bestimmen, wer wann und wozu Daten erhebt. Ich persönlich bin absolut nicht bereit dazu, mich von dem Staat, in dem ich lebe, permanent überwachen zu lassen. Sollten Sie diese Diskussion dennoch weiterführen wollen, bedenken Sie das Folgende: Das Internet wird dann totalüberwacht - flächendeckend ist dies aber keinesfalls. Dazu fordere ich dann die Vorratsdatenspeicherung für öffentliche Plätze - Jeder Mensch soll videoüberwacht werden und die Kassetten dann sechs Monate aufbewahrt. Vielleicht öffnet das ja einigen Menschen die Augen.

Antwort

Sehr geehrter Herr [...],

haben vielen Dank für Ihre Nachricht zur Vorratsdatenspeicherung.

Die Vorratsdatenspeicherung ist europäisches Recht, wurde aber von den Freien Demokraten und mir ganz persönlich immer abgelehnt. Die FDP-Bundestagsfraktion hat deshalb gegen das von der Großen Koalition beschlossene Gesetz zur Umsetzung der europäischen Vorgaben gestimmt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestärkt uns in unserer Forderung, die Rechtslage auf der europäischen Ebene zu ändern: Die Vorratsdaten-Richtlinie der EU muss auf den Prüfstand. Dabei werden wir klären, in welchem Rahmen eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt noch möglich ist, ohne das Grundgesetz zu verletzen.

Seien Sie versichert, dass die FDP auch in Zukunft dafür sorgt, dass der Datenschutz gestärkt und eine vernünftige Balance von Freiheit und Sicherheit in unserem Land erreicht wird. Dabei setze ich auf ihre Unterstützung.

Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle MdB Bundesvorsitzender der FDP

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