Diskussion:Bussgeldversicherung
Aus Freiheit statt Angst!
Version vom 15:01, 22. Nov. 2010 von Wir speichern nicht! (Diskussion)
Hallo,
ich habe bei einer früheren Aktion, bei der es auch um so etwas wie eine Bußgeldversicherung ging, gelesen, daß es durchaus eine Straftat darstellen kann, eine solche Bußgeldversicherung anzubieten/einzugehen, da dies z.B. zu einer (illegalen) Rechtsverletzung beiträgt und diese Rechtsverletzung evtl. überhaupt erst möglich macht, also eine Art Anstiftung darstellen kann.
Grundsätzlich finde ich die Idee super gut, aber man sollte auch auf solche Dinge aufpassen.
Meiner Meinung nach sollten alle illegalen Handlungen, die keine Schwerverbrechen sind und massenweise begangen werden, als nicht-strafbarer ziviler Ungehorsam gewertet und somit grundsätzlich zulässig sein.
Grüße, Heiko