Abstimmung KlaegerInnenliste
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Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Antrag in AKV AG E-Card: KlaegerInnenliste
Die AKV-AG ECard befürwortet eine besondere Mailingliste für KlägerInnen gegen die EGK und ihre Anwältinnen und Anwälte. Sie soll ausschließlich dem offenen und vertraulichen juristischen Austausch dienen. Postings zu nicht juristischen Themen sind auf dieser Liste nicht erlaubt. Die Listenmitglieder sind nicht Teil des AKV.
Die Mitgliedschaft in dieser neuen Liste soll nur durch erfolgreichen Antrag beim Team der ListenadministratorInnen möglich sein. Voraussetzung ist, dass glaubhaft gemacht wird, dass eine Klage gegen die Telematik-Infrastruktur erhoben oder unmittelbar vorbereitet wird. (Beispiel: Durch Kopie der eingereichten oder beabsichtigten Klage.)
ListenadministratorInnen müssen selbst KlägerInnen oder AnwältInnen sein. Die ListenadministratorInnen müssen ausreichend vertrauenswürdig sein. Sie sind berechtigt, die Seriosität der Anträge auf Mitgliedschaft zu prüfen und danach ein Ermessen auszuüben, wer mitmachen darf. Sie entscheiden mit einfacher Mehrheit.
Falls dieser Antrag (Konsensantrag KlaegerInnenliste) angenommen wird, werden 3-5 AdministratorInnen durch einen weiteren Konsensantrag namentlich bestimmt. Sie sind auch verantwortlich für die erforderliche Infrastruktur.
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Novider 18:11, 14. Mär. 2015 (CET)