Speicherdauer

Aus Freiheit statt Angst!
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Wir fragen Telekommunikationsunternehmen, ob und wie lange sie gegenwärtig Informationen über unser Kommunikationsverhalten speichern. Die Antworten werden hier gesammelt.

Vorlagen für Anfragen zur Speicherdauer von Telekommunikationsdaten

Vorschlag für eine Anfrage an Internet-Zugangsanbieter

XXXXXXXXXXXXXXXX ...............................................................
Name, Vorname

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Straße

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PLZ, Ort

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Firma, Providername

z. Hd. des/der Kundenbetreuung/Rechtsabteilung 53171 Bonn ..............................................................
PLZ, Ort


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Ort/Datum


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Kunde Ihres Dienstes und habe die Kundennummern

...............................................................

Gemäß Art. 15 DSGVO und § 93 TKG habe ich einen Anspruch darauf, Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten zu erhalten.

Daher fordere ich Sie auf, mir folgendes mitzuteilen:

  1. Speichern Sie oder ein anderes Unternehmen über das Ende meiner Internetverbindungen hinaus, welche IP-Adresse mir wann zugewiesen war? Wenn ja, für wieviele Tage erfolgt die Speicherung?
  2. Ferner fordere ich Auskunft über die gegenwärtig zu meinem Konto gespeicherten IP-Adressen und sonstigen Verkehrsdaten.

Ich fordere Sie hiermit auf, mir diese Auskünfte innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu erteilen. Sollten Sie eine Fristverlängerung benötigen, bitte ich um eine entsprechende Zwischennachricht.

Darüber hinaus weise ich nochmals ausdrücklich darauf hin, dass ich der Speicherung meiner Verbindungsdaten widerspreche! Die Daten sind nicht abrechnungsrelevant und dürfen daher nicht gespeichert werden. Ich bitte um entsprechende Bestätigung, dass keine Speicherung erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

........................................................

Vorschlag für eine Anfrage an einen Mobilfunkanbieter

...............................................................
Name, Vorname

...............................................................
Straße

...............................................................
PLZ, Ort

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Firma, Providername

z. Hd. des/der Kundenbetreuung/Rechtsabteilung

..............................................................
PLZ, Ort


..............................................................
Ort/Datum


Auskunftserteilung gemäß Art. 15 DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um Auskunft über die zu meiner Person bei Ihnen gespeicherten Verkehrsdaten gemäß Art. 15 DSGVO.

Ich bitte insbesondere um Auskunft über die zu meiner Person bzw. zu meinem Anschluss gespeicherten Daten, die bei der Herstellung von TK-Verbindungen bzw. bei einem versuchten Verbindungsaufbau angefallen sind, also Call Data Records bzw. gespeicherte Teile davon, sowie sonstige bei der Erbringung von Verbindungsleistungen eventuell angefallene Daten.

Bitte schlüsseln Sie dabei auf, welche Daten jeweils zu welchen Zwecken und wie lange bzw. bis zu welchem Ereignis und auf welcher gesetzlichen bzw. vertraglichen Rechtsgrundlage gespeichert werden.

Zum besseren Verständnis bitte ich um eine tabellarische Darstellung nach Datenarten bzw. Datensatzfeldern.

Nur für den Fall, dass neben den CDRs auch gesondert Funkzellendaten gespeichert werden, welche meinen Anschluss betreffen (könne), bezieht sich mein Auskunftsersuchen auch auf diese.

Sollte wegen der Menge der Daten eine Mitteilung in Papierform unangemessen sein, bitte ich um Rücksprache über das Format der Auskunfterteilung in elektronischer Form.

Ich bitte Sie, die Auskunft innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu erteilen.

Bitte bestätigen Sie mir kurz den Eingang dieser Nachricht und senden Sie mir die Auskunft postalisch zu.

Zur Identifikation meiner Person gebe ich Ihnen nachstehende Informationen bekannt. Diese Daten dürfen allein zur Beantwortung dieses Schreibens verwendet und ausdrücklich nicht für andere Zwecke verwendet werden. Sie dürfen keinesfalls an Dritte weitergeleitet werden.

Rufnummer:

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Kundenkonto:

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Mit freundlichen Grüßen,

...............................................................

Siehe auch die Muster-Auskunftsanfrage der Verbraucherzentrale

Mitmachen

Bitte stellen Sie die Antwort Ihres Anbieters in die Liste unten ein, oder schicken Sie sie uns per E-Mail.

Rechtslage Kündigungsrecht

Speichert ein Anbieter auf Vorrat oder teilt er nicht klar mit, dass er dies unterlässt, kann man ordentlich kündigen (also zum Ende der Vertragslaufzeit).

Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist nur unter den Voraussetzungen des § 314 BGB zulässig und setzt einen wichtigen Grund voraus, dessentwegen dem Kunden die weitere Nutzung des Dienstes nicht mehr zumutbar ist. Wer beispielsweise vertrauliche Telefonate mit Beratungsstellen o.ä. führt oder sogar selbst Berufsgeheimnisträger ist, wird dies begründen können. Uns sind noch keine Gerichtsentscheidungen zu der Frage bekannt, ob eine rechtswidrige Vorratsdatenspeicherung eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Wer rechtsschutzversichert ist, sollte dies mithilfe eines guten Anwalts (z.B. Fachanwalt für IT-Recht) einmal klären lassen.

Speicherdauer (Übersicht)

Anmerkung: Die folgende Tabelle ist nicht auf dem aktuellen Stand. Stand 2023 haben wir folgende Information zur Speicherdauer von IP-Adressen:

  • Deutsche Telekom AG bis zu 7 Tage
  • Vodafone bis zu 7 Tage
  • Telefonica bis zu 7 Tage
  • 1&1 Versatel zukünftig bis zu 7 Tage
  • Freenet selbst für 0 Tage
  • rot = speichert auf Vorrat
  • gelb = speichert teilweise auf Vorrat
  • grün = speichert nicht auf Vorrat
Provider Aussage
1&1 Internet AG IP-Adressen bei Internetzugang: abhängig vom Vorleistungsanbieter (siehe Telekom/Vodafone/Telefonica/QSC). IP-Adressen bei Internettelefonie (VoIP): 60 Tage. IP-Adressen bei E-Mail-Nutzung: 60 Tage.
Alice (Telefónica) Verbindungsdaten (ausgehende Verbindungen): 180 Tage, auf Kundenwunsch "sofortige" (?) Löschung. Eingehende Verbindungen und erfolglose Anrufe werden nicht gespeichert. IP-Adressen bei Internetzugang durch realisierten Eigenanschluss: 7 Tage, Standortdaten max. 30 Tage; ansonsten siehe Telekom Deutschland, QSC, Telefónica.
AOL IP-Adressen bei Internetzugang: 5 Tage. IP-Adressen bei AIM und ICQ-Nutzung: 14 Tage.
BT Verbindungsdaten (ein- und ausgehende Verbindungen): 180 Tage.
Congstar Tochterfirma der Deutsche Telekom AG (siehe Telekom Deutschland): bei Flatrate keine Speicherung, ansonsten Verkehrsdaten 80 Tage als pdf-Datei, die wiederum 1 Jahr gespeichert wird, Möglichkeit des Widerspruchs bzgl. Speicherung; keine Speicherung von Standortdaten
Deutsche Telekom Verbindungsdaten (nur abgehend): 82-112 Tage, außer wenn der Kunde eine Flatrate nutzt (dann bis zu 7 Tage). Erfolglose Verbindungsversuche: bis zu 7 Tage. IP-Adressen bei Internetzugang: 7 Tage. Verbindungsdaten der Kunden anderer TK-Anbieter bei Nutzung des Festnetzes der DTAG: 120 Tage
DOKOM21 IP-Adressen bei Internetzugang: keine Speicherung über Verbindungsdauer hinaus.
Easybell (schaltet über Nacamar/ Telefónica) IP-Adressen bei Internetzugang: 7 Tage.
EWETEL IP-Adressen bei Internetzugang: 2 Tage.
Freenet siehe 1&1 Internet AG
GMX Internetzugang: siehe 1&1 Internet AG. IP-Adressen bei E-Mail-Nutzung: die beim jeweils letzten Login genutzte IP-Adresse ist gespeichert.
Hotmail (Microsoft) IP-Adressen bei E-Mail-Nutzung: 60 Tage.
Kabel Deutschland IP-Adressen bei Internetzugang: 2 Tage
KabelBW Adresszuweisung per DHCP. Im Regelfall hat der Kunde über Jahre die gleiche IP. Speicherung somit überflüssig. Nach MAC-Adressänderung 3 Tage Speicherung der vorherigen IP.
KielNET Verbindungsdaten (sofern nicht abrechnungsrelevant): keine Speicherung. Abrechnungsrelevante Verbindungsdaten: 90 Tage (Kürzung der Nummer möglich). IP-Adressen: keine Speicherung.
M-Net Verbindungsdaten (ein- und ausgehende Verbindungen): 180 Tage. IP-Adressen bei Internetzugang: 3 Tage.
Manitu Keine Speicherung. Allerdings Vergabe statischer IPs, so dass sich VDS im Bereich Internetzugang erübrigt.
Microsoft Hotmail IP-Adressen: unbegrenzt.
NetCologne IP-Adressen bei Internetzugang: 4 Tage
QSC 7-tägige Speicherung von IP-Adressen bei Internetzugang
Quix (Inexio) 7-tägige Speicherung von IP-Adressen bei Internetzugang
T-Online Tochterfirma der Deutsche Telekom AG (siehe Telekom Deutschland Festnetz)
Telefónica Verbindungsdaten (ausgehende Verbindungen) samt IMSI: 90-120 Tage, bei Flatrate 7 Tage. Standortdaten: 7 Tage. IP-Adressen bei Internetzugang: 7 Tage. IP-Adressen UMTS-Netz: keine Rückverfolgung möglich (NAT ohne Portspeicherung). Erfolglose Anrufe: 7 Tage.
Unity Media IP-Adressen bei Internetzugang: Bis zu 72 Stunden nach der Neuzuteilung, im Regelfall hat der Kunde über einen längeren Zeitraum die gleiche IP.
Versatel IP-Adressen bei Internetzugang: 0 oder 3 oder 4 Tage (widersprüchliche Aussagen)
Vodafone D2 (Mobil) Verbindungsdaten (eingehende Verbindungen) einschließlich IMSI, IMEI und Standortdaten: bis zu 180 Tage nach Rechnungsversand (auf Kundenwunsch 43 Tage). Verbindungsdaten (ausgehende Verbindungen): bis zu 180 Tage nach Rechungsversand (auch bei Flatrate und wenn nicht kostenpflichtig), IMEI: 80 Tage, IMSI und Standortdaten 30 Tage (bei Prepaid 60 Tage), auf Kundenwunsch 43 Tage, bei SMS 7 Tage. Verbindungsdaten (erfolglose ausgehende Verbindungsversuche): keine Speicherung. IP-Adressen UMTS-Netz: Rückverfolgung offenbar möglich (NAT mit Portspeicherung).
Vodafone/Arcor (Festnetz/DSL) Speichert nicht. Gelöscht mit Beendigung der Verbindung.
web.de Internetzugang: siehe 1&1 Internet AG. IP-Adressen bei E-Mail-Nutzung: 30 Tage.
Yahoo Mail IP-Adressen bei E-Mail-Nutzung: keine Speicherung.

Weitere Übersichten

Gesammelte Auskünfte

Erteilte Auskünfte über die Speicherdauer bitte hier mit Datum eintragen:

1&1

04.08.2010

Vom 4. August 2010:

„Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die 1&1 Internet AG speichert im betreffenden RADIUS-Server die zu Ihrem DSL-Anschluss angefallenen Verkehrsdaten bis zu 7 Tage. Rechtsgrundlage der Speicherung ist § 100 TKG.

Die Auskunft kann nur Verkehrsdaten enthalten, die beim betreffenden RADIUS-Server der 1&1 Internet AG anfallen. Soweit aus technischen Gründen eine Einwahl über einen anderen RADIUS-Server des Netzbetreibers erfolgt, können wir hierzu keine Auskunft erteilen; insoweit erfolgt auch keine Speicherung durch die 1&1 Internet AG. Die Auskunft beinhaltet IP-Nummern, soweit diese durch den Netzbetreiber der 1&1 Internet AG zur Verfügung gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass durch das Urteil des BVerfG keine Daten in der sog. Vorratsdatenspeicherung mehr gespeichert werden.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxxxx xxxx Datenschutz 1&1 Internet AG“

24.11.2010

Am 24. November 2010 erklärte der Bayerische Innenminister vor dem Verfassungsausschuss des Landtags, IP-Adressen würden bei 1&1 60 Tage lang gespeichert.

18.12.2010

In einem Blog von 1und1 [1] wurde am 18.Dezember 2010 seitens eines Kunden vermerkt, dass 1und1-Mitarbeiter ihn von einer 6monatigen Speicherdauer im Rahmen eines "Datengesetzes" schriftlich und telefonisch in Kenntnis gesetzt haben. 1und1 hat das nicht dementiert.

Diese Angabe bezieht sich vermutlich auf Telefon-Verbindungsdaten, nicht auf die IP-Adresse.

29.08.2011

Die 1&1 Internet AG speichert im betreffenden RADIUS-Server die zu Ihrem DSL-Anschluss angefallenen Verkehrsdaten bis zu 7 Tage. Rechtsgrundlage der Speicherung ist § 100 TKG. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Beauskunftung über einen weiter zurückliegenden Zeitraum nicht möglich ist.

Die Auskunft enthält nur Verkehrsdaten, die beim betreffenden RADIUS-Server der 1&1 Internet AG anfallen. Soweit aus technischen Gründen eine Einwahl über einen anderen RADIUS-Server des Netzbetreibers erfolgt, können wir hierzu keine Auskunft erteilen; insoweit erfolgt auch keine Speicherung durch die 1&1 Internet AG. Die Auskunft beinhaltet IP-Nummern, soweit diese durch den Netzbetreiber der 1&1 Internet AG zur Verfügung gestellt werden.

Alice/HanseNet

22.07.2010

Auskunft vom 22.07.2010:

"IP-Adressen werden unmittelbar nach Ende einer Internetsitzung gelöscht, da deren Speicherung für die Abrechnung nicht erforderlich ist.

Die Verkehrsdaten aus Telefongesprächen werden zum Zwecke der Abrechnung gespeichert. Die abrechnungsrelevanten Daten werden frühestens 8 Wochen, spätestens 6 Monate nach Rechnungsversand gelöscht."

14.10.2010

Auskunft vom 14.10.2010 (Auskunft als Privatkunde)

Sehr geehrter Herr ...,

(...) Um unseren Kunden DSL-Anschlüsse zur Verfügung zu stellen, arbeiten wir mit anderen Dienstleistern zusammen. Diese speichern teilweise die IP-Adresse bis zu 7 Tagen aus Gründen der Abrechnung oder der Fehlererkennung und -behebung.

Wenn sich ein Dienstleister aus den dargestellten Gründen für eine Speicherung entschieden hat, hat eine Beauskunftung innerhalb dieser Speicherfrist auf Anfrage einer Strafverfolgungsbehörde oder eines Gerichtsbeschlusses zu erfolgen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen hiermit weiterhelfen konnten.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Alice Team (...)

24.11.2010

Am 24. November 2010 erklärte der Bayerische Innenminister vor dem Verfassungsausschuss des Landtags, IP-Adressen würden bei HanseNet überhaupt nicht gespeichert, jedoch bei dem Mutterkonzern Telefonica Deutschland 21 Tage lang. Herrmann nannte einen Fall, in dem die Rückverfolgung der IP-Adresse eines HanseNet-Kunden möglich war ("Die im sog. Header der E-Mail mit übermittelte IP-Adresse konnte dem Provider HanseNet zugeordnet werden. Eine dortige Erhebung der Verkehrsdaten und Bestandsdaten ergab die Zuordnung dieser IP-Adresse zu einer konkreten Person in München.").

17.01.2011

Auskunft vom 17.01.2011 (Auskunft als Privatkunde)

Sehr geehrter ...,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bei HanseNet werden IP-Adressen grundsätzlich direkt nach Sitzungsende gelöscht. Ausnahmen hiervon gibt es nur bei Gerichtsbeschlüssen oder auf Anordnung einer Strafverfolgungsbehörde.

19.01.2011

Auszug vom 19.01.2011 aus dem Internet-Kundencenter eines frisch abgeschlossenen Alice Light Max flat Vertrages (Kundencenter/Rechnung/Einstellungen, nicht änderbar):

Speicherzeit für Verbindungen: 6 Monate

23.03.2011

Auskunft vom 23.03.2011 (Anfrage via E-Mail als Privatkunde)

"(...) vielen Dank für Ihre E-Mail.

Um unseren Kunden DSL-Anschlüsse zur Verfügung zu stellen, arbeiten wir mit anderen Dienstleistern zusammen. Diese speichern teilweise die IP-Adressen bis zu 7 Tagen aus Gründen der Fehlererkennung und -behebung. (...)"

27.04.2011

Telefonische Auskunft vom 27.04.2011 (Gespräch über Kündigungsgrund)

Ich bin (noch) Kunde einer Alice-DSL-Flatrate und habe den Vertrag im April gekündigt. Daraufhin wurde ich vom Alice-Kundencenter angerufen und nach dem Grund der Kündigung gefragt. Als Grund nannte ich, dass ich eine Abmahnung erhalten hatte weil Alice meine IP-Adresse über das Verbindungsende hinaus zu meinem Anschluss zugeordnet hatte. Die Dame von Alice wusste dazu nichts zu sagen und erkundigte sich bei Kollegen. Daraufhin sagte sie mir, dass bei ihnen keine solche Speicherung stattfinden würde. Wie sich mein Fall dann erklären lässt, konnte sie nicht beantworten. - In meinem Fall war die Verbindung einen Tag bevor vor dem Landgericht auf Herausgabe geklagt wurde bereits beendet worden. Also muss über das Ende der Verbindung hinaus gespeichert worden sein. Die Aussagen von Alice in der obigen Auskunft vom 17.01.2011 sind dementsprechend unglaubwürdig.

Kann es nicht sein, dass ein Quick Freeze-Verfahren angewandt worden ist, dass Hansenet also "auf Zuruf" der Anwaltskanzlei oder wegen einstweiliger Anordnung des Gerichts nur deine IP-Adresse aufbewahrt hat?
Vielleicht! Jedoch habe ich ebenfalls 2 unberechtigte Abmahnungen erhalten. Aus einer Abmahnung geht hervor, dass die Verbindungsdaten erst 7 Tage nach der angeblichen Rechtsverletzung auf Anordnung des Gerichts meinem Anschluss zugeordnet werden konnten. Wenn es so ist, dass die Daten sofort nach Beendigung der Verbindung gelöscht bzw. gar nicht erst gespeichert werden, dann dürften diese ja auch nicht 7 Tage später wieder abrufbar sein.
Zudem fällt auf, dass die Abmahnungen alle aus dem Monat April stammen. In der Wikipedia steht: "Seit 1. April 2011 firmiert das Unternehmen nach abgeschlossener Integration des Festnetz-Anbieters HanseNet daher unter dem neuen Namen Telefónica Germany.". Vermutlich besteht da der Zusammenhang.

01.08.2011

"Die Antragsgegnerin (Telefónica Germany GmbH & Co. OHG) hat in einem Merkblatt ,Urheberrechtsanfragen' nach § 101 UrhG vom 01.04.2011 mitgeteilt, dass die Adressen, die der ehemaligen H (HanseNet Telekommunikation GmbH) zuzuordnen sind, im Gegensatz zu den Adressen, die der ... zugeordnet sind, generell nicht gespeichert werden. (...) Die Antragsgegnerin vertritt die Auffassung, es nicht möglich, nach Beendigung einer Internetverbindung noch zu rekonstruieren, welchen Kunden eine IP-Adresse zugeordnet sei."

Quelle

24.08.2011

Alice - Online-Portal -> Meine Daten | Kontaktdaten -> Datenschutzeinstellungen

Datenschutzeinstellungen :

[x] per Post unter der auf der Seite "Meine Daten auf einen Blick" angegebenen Postadresse [x] per Telefon unter der/den auf der Seite "Meine Daten auf einen Blick" angegebenen Telefonnummer/n [x] per SMS/MMS unter der/den auf der Seite "Meine Daten auf einen Blick" angegebenen Telefonnummer/n

Verkehrsdaten [ ] Ich bin damit einverstanden, dass Telefónica Germany bestimmte Verkehrsdaten (meine in Anspruch genommenen Telefondienste nach Art und Umfang, Nummern der daran beteiligten Anschlüsse, Beginn und Ende der jeweiligen Telefonverbindung nach Datum und Uhrzeit sowie ggf. übermittelte Datenmengen) zur bedarfsgerechten Gestaltung und Vermarktung von Telekommunikationsdiensten für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem jeweiligen Verbindungsende verwendet.

Kein Kontakt [ ] Ich möchte von Telefónica Germany nicht zu werblichen Zwecken kontaktiert werden. E-Mail-Kontakt-Center. Informationen und Newsletter per E-Mail


( Der Vertrag wurde vor ~2 Jahren abgeschlossen und seither die Einstellungen nicht geändert. )

21.01.2012

"Die IP-Adressen werden grundsätzlich direkt nach Sitzungsende gelöscht. Ausnahmen hiervon gibt es nur bei Gerichtsbeschlüssen oder auf Anordnung einer Strafverfolgungsbehörde."

25.10.2012

Abmahnung erhalten mit Alice-Anschluss. Lief unter Telefonica O2! Also werden IP Adressen herausgegeben

13.11.2012

Wie Eintrag vom 25.10.2012 auch Abmahnung erhalten mit Alice-Anschluss.

16.11.2012

Wie Eintrag vom 25.10.2012 und 13.11.2012 auch Abmahnung erhalten mit Alice DSL-Anschluss. Kein NGN, sondern ISDN-Anschluss. Die auf den 14.11. datierte Abmahnung bezog sich auf eine IP-Adresse von Ende Oktober.

01.02.2013

Abmahnung erhalten. Herausgabe des IP-Adress-Anschlußinhabers nach Gerichtsbeschluß nach Paragraf 101 Absatz 2, 3 und 9 UrhG. Langjähriger, ehemaliger Hansenet-Alice-DSL-Anschluß (Flatrate) mit dynamischer IP-Adresse. ISP durch Firmenübernahme mittlerweile übergegangen in Telefonica O2. Ende der Internet-Verbindung nachts. Datierung des Gerichtsbeschlusses an den ISP unter Angabe der IP-Adresse aus der Nacht auf denselben Tag. Postalischer Eingang der Abmahnung zwei Tage später.

Beobachtungen:

  1. seit Anfang Januar 2013 neue PPPoE-Message bei DSL-Login: "Pedo mellon a minno : #BRUN-xxxx-xx-xx#HID xxxx - AMAL-xxxx-xx-" ("x" = Zahl, vorher: keine Login-Message),
  2. trotz vorheriger Umtriebigkeit erst seit ca. Mitte Januar wiederholte Verbindungsversuchsspuren des langjährigen technischen Dienstleisters des Abmahners in den Logs erkennbar (Ende Januar: Verbindungsversuch geglückt :-( ).
  3. Upload eines 150-KB-Datenfragments eines Rar-Archivs (danach freiwilliger Disconnect des Downloaders) reichte technischem Dienstleister und Gericht für Beschlußerwirkung aus. (Laut Anwalt interessieren sich die Gerichte mittlerweile praktisch überhaupt nicht mehr für das "wie viel" bzw. "wie wenig", sondern nur noch für das "ob".)

Vermutung: Umstellung von Nicht- auf 7- oder 21-Tage-Speicherung der IP-Bestandsdaten auch bei den letzten, möglicherweise bislang von Speicherung verschont gebliebenen ehemaligen Hansenet-Alice-Kunden (jetzt: Telefonica-Kunden) Anfang Januar 2013.

Sofern man Nachtarbeit des Gerichtes ausschliessen kann, findet eine Löschung der IP-Adressdatensätze mit Verbindungsende definitiv nicht mehr unmittelbar statt.

15.03.2013

Nach elektronischem Kündigungsvormerk und dem folgenden Bestätigungstelefonat die Aussage: "Wir speichern die IP-Adresse 7 Tage, das machen alle anderen Anbieter auch so. Es geben nur nicht alle entsprechend an."

07.03.2014

"Gerne beantworten wir Ihr Auskunftsersuchen nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz.

Der von Ihnen gewünschten Beauskunftung nach Verbindungsdaten können wir nicht nachkommen. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis.

Nach § 99 Abs. 1 TKG sind Verbindungsdaten nur dann mitzuteilen, wenn der Teilnehmer vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum einen Einzelverbindungsnachweis verlangt hat. Wenn Sie einen Einzelverbindungsnachweis beantragt haben, dann erhlaten Sie die entsprechenden Verbindungsdaten. Sollten Sie keinen beantragt haben, werden Ihnen die Verbindungsdaten für die Vergangenheit nicht mitgeteilt. Für die Zukunft können Sie diese, nach entsprechender Beantragung eines EVN erhalten.

Verbindungsdaten werden bei Telefónica Germany nach den Vorschriften der §§ 96, 97, 99 TKG erhoben, gespeichert und gelöscht. Eingehende Verbindungen und erfolglose Anrufe sind nicht abrechnungsrelevant und werden daher nicht gespeichert.

Auskünfte (bzgl. der Bestandsdaten) erteilen wir Dritten gegenüber grundsätzlich nicht. Zur Durchsetzung von Entgeltforderungen schalten wir Dritte ausschließlich im Rahmen des § 97 Abs. 1 Satz 3 TKG ein. Ferner werden aufgrund der Einwilligungserklärung bei Vertragsschluss, im dort erwähnten Umfang, Daten an die "SCHUFA Holding AG" sowie an die "InFoScore Consumer Data GmbH" weitergegeben. Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können sind öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Dienstleister oder sonstige Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, weitere externe Stellen soweit der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem Interesse zuläsig ist, interne Stellen zur Erfüllung vertraglicher oder sonstiger Ihnen bei Erhebung mitgeteilter Zwecke.

IP-Adressen werden nach spätestens sieben Tagen gelöscht.

Eine Beauskunftung von IP-Adressen kann grundsätzlich nur im Rahmen eines gerichtlichen Beschlusses erfolgen. Eine Beauskunftung an die Nutzer zu ihren aktuellen IP-Adressen wird nicht vorgenommen, da es sich bei den IP-Adressen um sogenannte dynamische Informationen handelt. Das bedeutet, die IP-Adresse ändert sich entweder bereits nach Beendigung der Session oder spätestens nach 48 Stunden. Es würde dann eine veraltete, dem Teilnehmer nicht mehr zugeordnete Adresse beauskunftet werden.

Im Internet gibt es verschiedene - auch kostenlose - Tools mit denen die IP-Adresse angezeigt wird, mit der man gearde online ist. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen die gewünschte Auskunft nicht geben können und hoffen auf Ihr Verständnis.

Standortdaten werden zur Fehleranalyse maximal bis zu 30 Tage gespeichert."

All-Inkl.com

22.03.2016

Maillogs (einschließlich genutzter IP-Adresse) werden sieben Tage lang gespeichert und auf richterliche Anordnung herausgegeben.

AOL

23.11.2011

IP logs for the AIM and ICQ messaging services are stored for up to 90 days. Quelle

Die IP-Adresse bei ICQ wird auch länger gespeichert. In Deutschland wird die IP-Adresse über die AOL DEUTSCHLAND MEDIEN GMBH in HAMBURG aus den USA angefragt und Behörden zur Verfügung gestellt. Gerne bietet AOL DEUTSCHLAND MEDIEN GMBH den Behörden an, für bsw. 3 Monate im Vorraus alle Login-Daten zu speichern und zur Verfügung zu stellen. (Quelle -> eigene Erlebnisse)

24.11.2010

Am 24. November 2010 erklärte der Bayerische Innenminister vor dem Verfassungsausschuss des Landtags, IP-Adressen würden bei AOL fünf Tage lang gespeichert.

Arcor/Vodafone

13.07.2010

Hat am 13.07.2010 geantwortet:

„Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Mail vom 03.07.2010. Darin fragen Sie an, wie lange dynamisch vergebene IP-Adressen in unserem Hause gespeichert werden.

Diesbezüglich können wir Ihnen folgendes mitteilen:

Die Zuordnung Ihres Accounts zu einer dynamisch vergebenen IP-Adresse bei der DSL-Einwahl wird nicht zur Abrechnung benötigt. Weiterhin sind zur Zeit die Speicherverpflichtungen der sog. Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht außer Kraft gesetzt worden.

Demgemäß wird die Zuordnung einer dynamischen IP-Adresse zu einem DSL-Nutzeraccount bereits kurz nach Beendigung der DSL-Verbindung gelöscht.

Wir hoffen Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Datenschutzbeauftragter“

24.11.2010

Am 24. November 2010 erklärte der Bayerische Innenminister vor dem Verfassungsausschuss des Landtags, IP-Adressen würden bei Vodafone und Arcor überhaupt nicht gespeichert.

06.12.2010

Auskunft vom 06.12.2010 (Auskunft als Privatkunde)

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

die Zuordnung einer dynamische vergebenen IP-Adresse zu einem DSL-Kunden wird zur Zeit am Ende der Verbindung gelöscht. Ebenso werden Dauer der Verbindung und Datenvolumen bei Pauschaltarifen nach Verbindungsende verworfen. Dies gilt bis zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung durch den Gesetzgeber.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. XXXXXXXX XXXX Datenschutz/Informationssicherheit

Vodafone D2 GmbH Adresse: Alfred-Herrhausen-Allee 1, 65760 Eschborn

29.10.2011

Mitteilung einer Staatsanwaltschaft

Die IP-Adresse aus dem mobilen Internetzugang (gestohlenes Smartphone hat mit neuer D2-Karte Daten abgerufen) ist wegen "Proxy" nicht rückverfolgbar und konnte nicht beauskunftet werden.

Congstar

20.01.2014

"Die Verkehrsdaten werden für 80 Tage gespeichert und monatlich als pdf Datei in Ihrem meincongstar Bereich hinterlegt. Diese Datei bleibt dort für ein Jahr gespeichert.

Verkehrsdaten die aufgrund einer Flatrate nicht einzeln berechnet werden, werden nicht gespeichert.

Sie haben auch die Möglichkeit, sowohl der Speicherung der Verbindungsdaten, als auch der Erstellung des Einzelverbindungsnachweises zu widersprechen.

Standortdaten werden von congstar generell nicht ermittelt bzw. gespeichert."


Da die Standortdaten von Congstar nicht ermittelt, liegt die Vermutung nahe, dass diese von T-Mobile erfasst und gespeichert werden.

21.08.2012

" Sie baten um Auskünfte zu Ihren bei der congstar GmbH gespeicherten personenbezogenen Daten, die wir Ihnen hiermit gerne erteilen:

Hierzu gehören zunächst die so genannten Bestands- oder Vertragsdaten, d.h. die Angaben zu Ihrer Person, die für die Begründung, die Ausgestaltung, die Änderung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von Ihnen erhoben wurden. Die konkreten Bestandsdaten, die entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gesondert gespeichert werden, entnehmen Sie bitte der Anlage am Ende dieses Schreibens.

Neben den Bestandsdaten speichern wir gemäß den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auch die anfallenden Verkehrsdaten und Daten im Rahmen der Rechnungsbearbeitung.

Verkehrsdaten sind die Daten, die es in der Telekommunikation überhaupt erst ermöglichen, dass Verbindungen (z.B. Telefonverbindungen) hergestellt und abgerechnet werden können. Hierzu gehören u.a. die Rufnummer des anrufenden und angerufenen Anschlusses, Kennnummern für den in Anspruch genommenen Dienst (z.B. Telefon oder Telefax), personenbezogene Berechtigungskennungen sowie Beginn und Ende einer Verbindung.

Die Verkehrsdaten werden allerdings nur solange gespeichert, wie sie für den Dienst oder zu anderen gesetzlichen Zwecken, insbesondere der Abrechnung, erforderlich sind. Wir speichern und verarbeiten diese Daten daher ausschließlich zur ordnungsgemäßen Abwicklung des mit Ihnen bestehenden Vertragsverhältnisses, d.h. zur Erbringung und Abrechnung der von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen gemäß den Vorschriften des TKG."

16.10.2012

Auszug aus der Datenschutzerklärung

Sofern Sie den Internet-Zugang über congstar nutzen, speichern wir bis zu einer Dauer von 80 Tagen nach Rechnungsversand diejenigen Daten, die wir zur Berechnung und zum Nachweis der bei den Verbindungen angefallenen Kosten benötigen. Danach werden diese Daten gelöscht. Zu den Abrechnungsdaten gehören Informationen über Beginn und Ende der einzelnen Verbindung die Verbindungsart (z. B. DSL, ISDN) und das Volumen der übertragenen Daten.

Bei eventuellen Rückfragen können wir dadurch noch maximal bis zu 80 Tagen einen Nachweis zu jeder einzelnen Position einer Rechnung liefern. Nur ausnahmsweise können Daten über einen längeren Zeitraum verarbeitet werden, so z.B. im Falle einer Störungsbeseitigung, bei Einwendungen gegen eine Rechnung, Nichtzahlung oder bei Missbrauch.

Die bei der Nutzung Internet-Zugangs technisch bereitgestellte IP-Adresse wird nach Abschluss der jeweiligen Verbindung gelöscht.

Im selben Dokument steht weiter unten (8.3):

"Die jeweils zugeteilte IP-Adresse wird ausschließlich zur Missbrauchsbekämpfung verwendet und sieben Tage nach Ende der Verbindung gelöscht."

Deutsche Telekom AG

24.11.2010

Am 24. November 2010 erklärte der Bayerische Innenminister vor dem Verfassungsausschuss des Landtags, IP-Adressen würden bei der DTAG sieben Tage lang gespeichert, bei T-Mobile/D1 30 Tage lang.

23.03.2011

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Deutsche Telekom AG speichert die dynamisch zugewiesenen IP-Adressen für die Dauer von sieben Tagen zur Missbrauchsbekämpfung. Diese Vorgehensweise ist mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als zuständige Aufsichtsbehörde abgestimmt. Zudem wurde die kurzzeitige Speicherpraxis, welche in unseren Datenschutzhinweisen bei Vertragsabschluss beschrieben und auch Vertragsbestandteil zwischen unseren Kunden und der Deutschen Telekom ist, durch zahlreiche Gerichtsurteile bestätigt. Insofern erfolgt hier keine Speicherung von IP-Adressen für Abrechnungszwecke, sondern lediglich zur Missbrauchsbekämpfung.

Zudem dürfen Auskünfte über personenbezogene Daten unserer Kunden ausschließlich an staatliche Bedarfsträger (z. B. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte) zum Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr erteilt werden. Eine Herausgabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt grundsätzlich nicht.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter http://www.telekom.de/datenschutz.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche Telekom AG Konzerndatenschutz

17.01.2012

Die Telekom speichert eingehende Anruf-Versuche 30 Tage lang. Quelle

21.08.2012

Abmahnung bekommen: Datei angeblich angeboten am 05.06.2012. Antrag auf Datensicherung und Auskunft am Landgericht wurde am 22.06.2012 stattgegeben. Die Speicherung der IP-Adresse ist also mindestens 15 Tage. Der Anschluß ist flat.

25.09.2012

Auch eine Abmahnung bekommen. Angeblich Dateien am 13.08.2012 angeboten. Antrag auf Datensicherung wurde am 15.08.2012 beim LG Köln gestellt, stattgegeben wurde diesem am 13.09.2012. Demnach Datenspeicherung von 31 Tagen!?

16.05.2013

Ein Support-Mitarbeiter der Telekom teilte mir (nach Rücksprache) telefonisch mit, dass Daten über die Internetverbindungen 80 Tage gespeichert werden.

14.06.2013

Speicherfristen Telekom

19.12.2013

Sehr geehrter Herr -----,

besten Dank für Ihre Anfrage.

[...]

Stellt der Inhaber eines Urheber- oder Leistungsschutzrechts fest, dass seine urheberrechtlich geschützten Werke im Internet angeboten werden, hat er – nach § 101, Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) – den Anspruch, Informationen über diesen Anbieter zu erhalten. In einem solchen Fall sind wir verpflichtet, Auskunft über den Kunden zu geben, der das Werk im Internet angeboten hat. Selbstverständlich halten wir uns dabei an den Datenschutz. Ganz konkret bedeutet das: Wir speichern die dynamisch zugewiesenen IP-Adressen 7 Tage zur Missbrauchsbekämpfung. Dies ist mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als zuständige Aufsichtsbehörde abgestimmt.

Die kurzzeitige Speicherung wurde auch durch zahlreiche Gerichtsurteile bestätigt. Sie erfolgt nicht zum Zwecke der Abrechnung, sondern lediglich zur Missbrauchsbekämpfung. In unseren Datenschutzhinweisen, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben, findet sich auch ein Hinweis auf die Speicherdauer.

Der Vorgang und die entsprechenden Daten werden nach einer Beauskunftung ordnungsgemäß vernichtet. Des Weiteren werden Angaben zu Ihren online Aktivitäten (getätigte Down- und Uploads, besuchte Internetseiten usw.) und zu Ihren genutzten Endgeräten (Mac-Adresse) grundsätzlich nicht gespeichert.

Die gespeicherten IP-Adressen werden grundsätzlich nicht ausgewertet, da dies einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis darstellt, der nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig ist. Daher sieht § 101 Abs. 9 UrhG vor, dass der Rechteinhaber eine gerichtliche Genehmigung beantragen muss, wenn er einen Verstoß gegen das Urheberrecht feststellt. Wenn auf einen solchen Antrag hin innerhalb der Speicherdauer von sieben Tagen eine Gestattung des Gerichts erfolgt, werden die relevanten Daten gesichert und gesondert gespeichert.

Das Gericht prüft, ob der Antragsteller wirklich der Inhaber der Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte ist, ob es sich um eine offensichtliche Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß handelt und ob IP-Adressen inklusive Zeitstempel im Hinblick auf ein konkretes Angebot seriös festgestellt wurden. Liegen alle Voraussetzungen vor, werden wir durch einen Gerichtsbeschluss verpflichtet, die gesicherten Daten (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, Vorname, Nachname, Straße, PLZ, Ort, Benutzerkennung) an den jeweiligen Rechteinhaber bzw. an dessen anwaltliche Vertretung herauszugeben. Erst dann geben wir diese Daten weiter.

[...]

DOKOM21

28.12.2013

Sehr geehrter Herr xxxxx, wir bedanken uns für Ihr Schreiben und teilen mit, dass die DOKOM GmbH über das Ende der Internetverbindung keine IP-Adressen speichert. Insofern erübrigt sich eine entsprechende Auflistung.

Mit freundlichen Grüßen i.A. ([...]) stellv. Teamleitung Kundenbetreuung

14.05.2013

Speicherpraxis der Telekom

Eplus

24.11.2010

Am 24. November 2010 erklärte der Bayerische Innenminister vor dem Verfassungsausschuss des Landtags, IP-Adressen würden bei EPlus 90 Tage lang gespeichert.

29.11.2010

Sehr geehrte[...],

[...]

Vorab können wir Ihnen bereits in allgemeiner Form mitteilen, 
dass eine Speicherung von IP-Adressen in unseren Systemen 
grundsätzlich nicht stattfindet.

Mit freundlichen Grüßen, 

...

SIA Internal Audit & Data Protection 
E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG
E-Plus-Straße 1
40472 Düsseldorf

17.01.2012

Eplus speichert eingehende Anruf-Versuche nicht. Quelle

Easybell

26.03.2015

Sehr geehrter Herr XXXX,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Ihrem Anschluss zugewiesenen IP Adressen werden, wie vom Gesetzgeber vorgegeben, für maximal 7 Tage gespeichert. Eine Zuweisung Ihres Benutzernamens zu vergebenen IP Adressen kann nur die ecotel communication ag vornehmen. Die ecotel communication ag wiederum ist nicht im Besitz Ihrer Bestandsdaten und kann daher keine Kundenzuordnung durchführen.

Wir können Ihnen daher auch keine IP Adressen übermitteln.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


19.01.2012

Sehr geehrter XXXX,

Datenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher beantworten wir gerne ihre Anfrage.

Die easybell GmbH speichert in ihren eigenen Systemen keine IP Adressen oder sonstige Verkehrsdaten, die nicht abrechnungsrelevant sind.

Nach Login unserer Kunden werden für die jeweilige Verbindung IP-Adressen des Dienstleisters nacamar GmbH dynamisch zugewiesen. Die nacamar GmbH hat uns versichert, dass die Speicherung entsprechend der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes, des Telekommunikationsgesetzes sowie in Einklang mit der aktuellsten Rechtsprechung erfolgt. Dies bedeutet derzeit, dass dynamisch vergebene IP Adressen spätestens nach 7 Tagen gelöscht werden.

Wir können Ihnen darüberhinaus zusichern, dass entgegen dem Prozedere bei einigen anderen Anbietern die easybell GmbH die IP-Adressen nicht zum Zweck der Entgeltermittlung und Abrechnung erhebt oder verwendet.

Gem. § 96 Abs. 1 S. 3 TKG sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen. § 100 TKG erlaubt dagegen, dass ein Diensteanbieter zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen unter anderem die Verkehrsdaten der Teilnehmer und Nutzer erheben und verwenden darf, soweit dies für diese Zwecke erforderlich ist.

Derzeit wird es nach Auffassung des Bundesdatenschutzbeauftragten und des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 13.01.2011, Az. III ZR 146/10) noch als technisch notwendig angesehen, die dynamischen IP-Adressen kurzzeitig zu speichern, um unter anderem der Versendung von Spam-Mails, Schadprogrammen und Denial-of-Service-Attacken entgegen zu wirken. Die Speicherung der IP-Adressen für einen Zeitraum von höchstens 7 Tagen ist notwendig, um den abstrakten Gefahren für die Funktionstüchtigkeit des Telekommunikationsbetriebs entgegenzuwirken, ohne dass im Einzelfall Anhaltspunkte für eine Störung oder einen Fehler bestehen.

Die Diensteanbieter entwickeln ihre Programme jedoch stets weiter. Sobald es technisch möglich ist, Störungen oder Fehler an Telekommunikationsanlagen ohne die kurzzeitige anlasslose Speicherung der IP’s zu erkennen und zu beseitigen, wird die easybell GmbH für eine Löschung der IP’s unmittelbar nach Beendigung der jeweiligen Verbindung Sorge tragen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXX Datenschutzbeauftragter

easybell GmbH

Charlottenstr. 17 I D-10117 Berlin

Geschäftsführer: Dr. Andreas Bahr, Lars Urban

Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg HRB 137060

EWETEL

02.02.2011

"Das Speichern von Verkehrsdaten, und hierzu gehört auch die dynamische IP-Adresse, ist nur zulässig, sofern es eine Rechtsvorschrift erlaubt, oder wenn uns der Kunde hierzu ausdrücklich seine Einwilligung erteilt hat. Da die dynamische IP-Adresse aus Sicht der EWE TEL nicht abrechnungsrelevant ist, wird dieses Datum auch nicht für Abrechnungszwecke gespeichert. Lediglich zur Störungsbeseitigung und für Supportdienstleistungen wird die dynamische IP-Adresse für einen Zeitraum von zwei Tagen gespeichert. Die gesetzliche Zulässigkeit ergibt sich hierbei aus § 100 TKG (Telekommunikationsgesetz).

Wir hoffen Ihre Anfrage ausreichend beantwortet zu haben.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

[....]

Datenschutzbeauftragter"

Freenet

24.11.2010

Am 24. November 2010 erklärte der Bayerische Innenminister vor dem Verfassungsausschuss des Landtags, IP-Adressen würden bei Freenet überhaupt nicht gespeichert.

Hotmail (Microsoft)

2005

2005 speicherte Hotmail IP-Adressen seiner Nutzer 60 Tage lang. Ob dies noch heute gilt, ist unbekannt.

KabelBW

22.11.2012

Sehr geehrter Herr XYZ,

wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 12.11.2012 über unser Kundenportal. Sie wünschen Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten, insbesondere der zugewiesenen IP-Adresse.

Die Kabel BW speichert diese nicht-abrechnungsrelevanten Daten wie die IP-Adresse für drei Tage, danach werden die Daten gelöscht. Wir entsprechen hier §§ 96, 100 TKG.

Weitere Auskunft zu den auf Ihre Person gespeicherten IP-Adressen und Verkehrsdaten können wir Ihnen nicht erteilen, da es sich dabei nicht um personenbezogene Daten handelt.

Verkehrsdaten speichert die Kabel BW nur dann, wenn sie zur Abrechnung benötigt werden. Die kostenpflichtigen Verbindungsdaten Telefonie stellen wir Ihnen monatlich in einem Einzelverbindungsnachweis zur Verfügung.


Unter 01805-888150* und www.kabelbw.de sind wir rund um die Uhr für Sie da. Dort erfahren Sie alles Wissenswerte zu unseren cleveren Internet-, Telefon- und TV- Angeboten. Mit freundlichen Grüßen Petra Molzberger - Beschwerdemanagement Ihr Kundenservice


05.06.2011

Laut schriftlicher Auskunft des Datenschutzbeauftragten von KabelBW am 05.06.2011, werden personenbezogene Verbindungsdaten bei KabelBW 3 Tage, also 72 Stunden gespeichert (Email siehe unten).

Email von KabelBW am 05.06.2011:

Re: Betreff: Anfrage über gespeicherte Daten nach §4e BDSG

Sehr geehrter Herr XYZ,

diese Daten (IP-Adressen, MAC-Adressen, Verbindungszeiten, usw)werden derzeit drei Tage bei uns gespeichert. Sie erhalten von meinen Kollegen in Kürze Auskunft, welche personenbezogenen Daten derzeit über Sie gespeichert sind.

viele Grüße

Datenschutzbeauftragter KabelBW

24.02.2011

Laut telefonischer Auskunft von KabelBW werden Verbindungsdaten der "Pseudostatischen IP" nach 72 Stunden gelöscht. Die IP ist letztlich aber an den Kunden gebunden. Auch nach 72 Stunden wird dem Kunden also wieder dieselbe IP-Adresse zugewiesen, solange der eingesetzte Router dieselbe MAC-Adresse übermittelt.

Im Webinterface des Routers kann man für die DHCP-Verbindung eine andere Mac-Adresse einstellen. Dann wird vom Provider auch eine andere IP-Adresse zugeteilt.

Allerdings geht dies nicht bei jedem Router und es funktioniert auch nur wenn vom Kabelmodem per Stromstecker ziehen und Stecken eine neue IP angefordert wird. Ist ein PC an das Kabelmodem angeschlossen und das Kabelmodem per Relaiskarte oder per LAN schaltbarer Steckdosenleiste schaltbar so funktioniert ein IP-Wechsel über a) die betreffende Buchse am PC stillegen, z. B. mit "ifconfig eth1 down; /sbin/ifdown eth1" b) Kabelmodem aus (stromlos) schalten, z. B. mit "relais /dev/ttyS0 -off" c) die MAC-Adresse vom PC ändern, z. B. mit "/usr/bin/macchanger -r eth1" d) Kabelmodem ein schalten, z. B. mit "relais /dev/ttyS0 -off -s7" e) Eine Minute warten bis der DHCP-Server bereit ist und Netzwerk für die betreffende Buchse neu starten, z. B. mit "/bin/sleep 60; /sbin/ifup eth1"

Das kann man über die /etc/crontab automatisieren um jede Nacht eine neue IP zu erhalten. Dazu kann man per Skript auch sicherstellen das die neue MAC-Adresse sich nicht nur höchstwahrscheinlich sondern immer von der alten unterscheidet und die neue IP-Adresse mit ifconfig auslesen und mit GPG oder PGP so speichern, das nur der Inhaber mit dem private Key sie auslesen kann.

22.06.2011

Sehr geehrter Herr XXX,

ich nehme Bezug auf Ihre Email vom 22. Juni an den Datenschutzbeauftragten der Kabel BW. Gern beantworte ich Ihre Fragen:

1) Die Kabel BW speichert diese nicht-abrechnungsrelevanten Daten wie die IP Adresse für drei Tage, danach werden die Daten gelöscht. Wir entsprechen hier §§ 96, 100 TKG. Diese Praxis wurde zuletzt auch durch ein BGH-Urteil vom 13.01.2011 (Az: III ZR 143/10) bestätigt.

2) Weitere Auskunft zu den auf Ihre Person gespeicherten IP-Adressen und Verkehrsdaten kann ich Ihnen nicht erteilen, da es sich dabei nicht um personenbezogene Daten handelt.

21.01.2015

„Informationen über die Zuweisung einer dynamischen IP-Adresse werden mit Ablauf der Zuweisungsdauer, in der keine Erneuerung der Zuweisungsdauer erfolgt, gelöscht. Sie bleiben über diesen Zeitpunkt hinaus gespeichert, wenn Kabel BW hierzu kraft Gesetzes oder durch behördliche bzw. gerichtliche Entscheidung verpflichtet ist.“

Kabel Deutschland

Laut dem Kabel Deutschland Support werden IP-Adressen nur für 48 Stunden nach der jeweiligen Internetaktivität gespeichert und auch nur zum Zwecke der Störungsbeseitigung.

Da die IP an die Mac-Adresse des jeweiligen Routers gebunden ist, sollte die Mac-Adresse für einen Wechsel der IP geändert bzw. der Router ausgetauscht werden.

10.09.2013

Sehr geehrter Herr ***, .... Kabel Deutschland speichert Informationen über die Zuweisung von IP-Adressen zu unseren Kunden unabhängig von der Abrechnungsrelevanz für den gesetzlich vorgesehenen Zweck der Störungsbeseitigung. .... Wir löschen Informationen über ihre IP-Adresse deshalb 48 Stunden nach dem Ende der jeweiligen Internetaktivität.

15.06.2011

Sehr geehrter Herr ***,

Sie möchten mehr über die Speicherung Ihrer Verbindungsdaten wissen. Das erklären wir Ihnen natürlich gerne: Kabel Deutschland hält sich an das aktuell geltende Recht und speichert zurzeit Informationen über den Inhaber einer bestimmten IP-Adresse nur für Zwecke der Störungsbeseitigung und dies auch nur für 48 Stunden nach der jeweiligen Internetaktivität.

Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an! Wir sind unter unserer Service-Nummer gerne für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kabel Deutschland Service-Team

KielNet

12.01.2012

Sie haben den Tarif KielNET komplett Plus. In diesem Tarif ist eine DSL-Flatrate und eine nationale Festnetz Flatrate enthalten.

Bei Flatrate Produkten dürfen wir keine Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken speichern. Die dementsprechenden Verbindungsdaten (dynamische IP-Adressen und Rufnummern) werden nach Abschluss der Verbindung gelöscht. Alle anderen Verbindungsdaten (zu Abrechnungszwecken benötigte z.B. Mobilfunk, internationale Verbindungen und Verbindungen zu Sonderrufnummern) werden 90 Tage gespeichert.

M-net

08.09.2011

"Im Rahmen von Internetzugangsdiensten auf Flatrate-Basis werden bei M-net die IP-Adresse sowie Beginn und Ende ihrer Zuteilung nach Datum und Uhrzeit für die Dauer von drei Tagen nach Beendigung der Verbindung gespeichert." Quelle

Netcologne

24.11.2010

Am 24. November 2010 erklärte der Bayerische Innenminister vor dem Verfassungsausschuss des Landtags, IP-Adressen würden bei NetCologne vier Tage lang gespeichert.

28.11.2010

Hat am 28.11.2010 geantwortet:

„gerne möchten wir Ihre Anfrage beantworten.

Bezüglich der IP-Daten für nicht abrechnungsrelevante Daten (Flatrate-Dienste) beläuft sich die die Speicherfrist auf 4 Tage.

Gespeichert werden weder die von Ihnen besuchten Webseiten noch die Daten, die herunter geladen wurden. Die Speicherung bezieht sich auf die IP-Adresse, die bei der Einwahl zugewiesen wurde, das Datum und die Uhrzeit.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.

Freundliche Grüße

NetCologne GmbH / Service-Team “

O2 Germany

22.08.2012

Beim heutigen Telefonat mit dem Kundendienst wurde mir erklärt, dass nach einer neuen internen Arbeitsanweisung über Speicherfristen keine Auskunft erteilt wird und sogar weder mündlich noch schriftlich.

26.07.2012

Nach zweifacher, von einander unabhängiger telefonischer Auskunft der technischen Abteilung von O2 werden dynamische IP-Adressen bei O2 Germany seit dem 01.05.2012 nicht mehr gespeichert, sondern mit dem Ende der Sitzung gelöscht. Nur ausnahmsweise werden Daten gespeichert, jedoch auch die nicht länger, als 48 Stunden. Die meisten Verbindungsdaten und IP-Adressen werden jedoch gleich gelöscht. Dasselbe soll sich auf die Verbindungsdaten bezüglich des Surfverhaltens beziehen.

29.09.2010

Anfrage auf Grundlage eines Mobilfunkvertrages mit Zusatzpaket Internet-M hat am 29. September 2010 geantwortet: "... Das Auskunftsersuchen nach § 34 BDSG ist auf die Art der gespeicherten Daten beschränkt. Konkrete Verkehrdaten können deshalb nicht beauskunftet werden.

Ihre Daten werden bei O2 ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung und -soweit Ihre Einwilligung dafür vorliegt- zu Werbung und Marktforschung verwendet. Die Erhebung und Speicherung erfolgt nach den Vorgaben des TKG und des BDSG. Es werden Bestandsdaten (Kundendaten, Vertragsdaten, Kontakte) und Verkehrsdaten (Verbindungen) erhoben und gespeichert. Letztere werden im Rahmen des § 96 TKG nur in dem Umfang erhoben, wie sie für technische Zwecke, Rechnungsstellung erforderlich sind oder eine Einwilligung des Kunden vorliegt.

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die gespeicherten Daten. Diese Daten haben wir von Ihnen aus der Geschäftverbindung erhalten. Es handelt sich um Ihre Angaben aus sem Vertragsformular:

Mobilfunknummer: SIM-Karten-Nummer: IMSI: Name: Geburtsdatum: Persönliche Kundenkennzahl: Anschrift: Rechnungs Adresse: Kontaktrufnummer: Bankverbindung:

Auskünfte erteilen wir Dritten gegenüber grundsätzlich nicht. Zur Durchsetzung von Entgeltforderungen schalten wir Dritte ausschließlich im Rahmen des § 97 TKG ein. Ferner werden aufgrund der Einwilligungserklärungen bei Vertragsabschluss, im dort erwähnten Umfang, Daten an die >>SCHUFA Holdung AG<< sowie an die >>InFoScore Consumer Data GmbH<< weitergegeben.

IP-Daten werden über das Ende einer Internetverbindung gespeichert und nach 7 Tagen gelöscht. Eine Beauskunftung von IP-Daten erfolgt ausschließlich aufgrund einer richterlichen Anordnung nach § 101 Abs. 9 Urheberrechtsgesetz, die uns gesetzlich dazu verpflichtet, Daten herrausgegeben.

MFG Kundenbetreuung Abteilung Datenschutz"

01.04.2010

Speicherfristen siehe Merkblatt für berechtigte Stellen

15.03.2013

Nach elektronischem Kündigungsvormerk und dem folgenden Bestätigungstelefonat die Aussage: "Wir speichern die IP-Adresse 7 Tage, das machen alle anderen Anbieter auch so. Es geben nur nicht alle entsprechend an."

10.02.2014

Auf entsprechende Anfrage über den o2-Supportchat wurde mir mitgeteilt, dass ausgehende (Telefon-)Verbindungen bei aktiviertem Einzelverbindungsnachweis 6 Monate gespeichert werden. IP-Adressen werden bis zur Zwangstrennung, d.h. maximal 24 Stunden "gespeichert", sind also nur zurückzuverfolgen, soweit die Verbindung noch besteht.

^ Diese Aussage des Supportchats kann so nicht richtig sein. o2 speichert definitiv IP Verbindungsdaten länger als 24h, gemeint war hier wahrscheinlich wie lange eine IP zugewiesen bleibt.

Quix/Inexio

09.12.2015

Sehr geehrte...,

wie viele andere Telekommunikationsunternehmen speichern auch wir über das Ende einer Sitzung hinaus die dem jeweiligen Nutzer zugewiesene IP-Adresse über einen Zeitraum von sieben Tagen. Basierend allein auf diesen Daten ist die Identität des Nutzers nicht ersichtlich. Diese Speicherung ist gem. § 100 I TKG zur Abwehr von Störungen und Fehlern an Telekommunikationsanlagen notwendig.

Diese kurze Zeitspanne der Speicherung wurde jüngst durch den Bundesgerichtshof mit Urteil vom 03.07.2014 bestätigt ( III ZR 391/13 ). Im Gegenteil zu dem durch den EuGH bereits festgestellten Verbot der anlasslosen Vorratsspeicherung handelt es sich hier um eine anlassbezogene Speicherung anhand eines objektiven Kriteriums für das jeweilige Unternehmen selbst. Wir wissen selbstverständlich, dass es sich hier um empfindliche Daten handelt und werden diese daher nur im Rahmen des rechtlich Zulässigen nutzen und selbstverständlich nach Ablauf der Frist endgültig löschen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Viele Grüße QUiX Support --

QUiX Breitband GmbH Am Saaraltarm 1 D-66740 Saarlouis

Skype

2007

  • Skype can provide records showing account creation, financial transaction and use of PSTN interconnections
  • Due to the way by which Skype works, Skype does NOT have any records of user “logins”, “log offs” or other general online/offline status
  • The Skype system is designed in such a way that voicemail is not centrally stored
  • Calls, IMs and other activities between Skype users do not create billing records

Quelle

2010

Ein luxemburgisches Gesetz zur 6-monatigen Vorratsdatenspeicherung auch von Internet-Telefonaten trat in Kraft. Es ist allerdings unklar, ob dieses nur Internet-Telefonate über Rufnummern betrifft oder auch Telefonate zwischen Skype-Nutzern.

2011

After Microsoft purchased Skype the traditional decentralized infrastructure which relied on supernodes was changed to where all 'supernodes' which handle connection negotiation and logins are hosted in house in Microsoft datacenters. This has resulted in much better performance, but it also means that logging of communication is much easier to accomplish.In addition it has been shown that links passed over skype chat are being automatically accessed from Microsoft's datacenter.

2013

The H Security website discovered that URLs sent through Skype were being accessed from Microsoft datacenters.

http://www.h-online.com/security/features/Skype-s-ominous-link-checking-Facts-and-speculation-1865629.html

It was revealed in 2013 that Skype was formally served with a directive to comply with the NSA PRISM program in February 2011, although participation in the program at some level began in 2010.

https://en.wikipedia.org/wiki/Skype_Technologies#United_States.2C_Transparency_and_Prism_2013

Telefonica Deutschland

24.11.2010

Am 24. November 2010 erklärte der Bayerische Innenminister vor dem Verfassungsausschuss des Landtags, IP-Adressen würden bei Telefonica Deutschland 21 Tage lang gespeichert.

01.04.2011

Merkblatt für berechtigte Stellen über Speicherfristen

01.02.2013

Abmahnung erhalten. Herausgabe des IP-Adress-Anschlußinhabers nach Gerichtsbeschluß nach Paragraf 101 Absatz 2, 3 und 9 UrhG. Langjähriger, ehemaliger Hansenet-Alice-DSL-Anschluß (Flatrate) mit dynamischer IP-Adresse. ISP durch Firmenübernahme mittlerweile übergegangen in Telefonica O2. Ende der Internet-Verbindung nachts. Datierung des Gerichtsbeschlusses an den ISP unter Angabe der IP-Adresse aus der Nacht auf denselben Tag. Postalischer Eingang der Abmahnung zwei Tage später.

Beobachtungen:

  1. seit Anfang Januar 2013 neue PPPoE-Message bei DSL-Login: "Pedo mellon a minno : #BRUN-xxxx-xx-xx#HID xxxx - AMAL-xxxx-xx-" ("x" = Zahl, vorher: keine Login-Message),
  2. trotz vorheriger Umtriebigkeit erst seit ca. Mitte Januar wiederholte Verbindungsversuchsspuren des langjährigen technischen Dienstleisters des Abmahners in den Logs erkennbar (Ende Januar: Verbindungsversuch geglückt :-( ).
  3. Upload eines 150-KB-Datenfragments eines Rar-Archivs (danach freiwilliger Disconnect des Downloaders) reichte technischem Dienstleister und Gericht für Beschlußerwirkung aus. (Laut Anwalt interessieren sich die Gerichte mittlerweile praktisch überhaupt nicht mehr für das "wie viel" bzw. "wie wenig", sondern nur noch für das "ob".)

Vermutung: Umstellung von Nicht- auf 7- oder 21-Tage-Speicherung der IP-Bestandsdaten auch bei den letzten, möglicherweise bislang von Speicherung verschont gebliebenen ehemaligen Hansenet-Alice-Kunden (jetzt: Telefonica-Kunden) Anfang Januar 2013.

Sofern man Nachtarbeit des Gerichtes ausschliessen kann, findet eine Löschung der IP-Adressdatensätze mit Verbindungsende definitiv nicht mehr unmittelbar statt.

15.03.2013

Nach elektronischem Kündigungsvormerk und dem folgenden Bestätigungstelefonat die Aussage: "Wir speichern die IP-Adresse 7 Tage, das machen alle anderen Anbieter auch so. Es geben nur nicht alle entsprechend an."

07.03.2014

Die Antwort betrifft einen Alice-Vertrag:

"Gerne beantworten wir Ihr Auskunftsersuchen nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz.

Der von Ihnen gewünschten Beauskunftung nach Verbindungsdaten können wir nicht nachkommen. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis.

Nach § 99 Abs. 1 TKG sind Verbindungsdaten nur dann mitzuteilen, wenn der Teilnehmer vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum einen Einzelverbindungsnachweis verlangt hat. Wenn Sie einen Einzelverbindungsnachweis beantragt haben, dann erhlaten Sie die entsprechenden Verbindungsdaten. Sollten Sie keinen beantragt haben, werden Ihnen die Verbindungsdaten für die Vergangenheit nicht mitgeteilt. Für die Zukunft können Sie diese, nach entsprechender Beantragung eines EVN erhalten.

Verbindungsdaten werden bei Telefónica Germany nach den Vorschriften der §§ 96, 97, 99 TKG erhoben, gespeichert und gelöscht. Eingehende Verbindungen und erfolglose Anrufe sind nicht abrechnungsrelevant und werden daher nicht gespeichert.

Auskünfte (bzgl. der Bestandsdaten) erteilen wir Dritten gegenüber grundsätzlich nicht. Zur Durchsetzung von Entgeltforderungen schalten wir Dritte ausschließlich im Rahmen des § 97 Abs. 1 Satz 3 TKG ein. Ferner werden aufgrund der Einwilligungserklärung bei Vertragsschluss, im dort erwähnten Umfang, Daten an die "SCHUFA Holding AG" sowie an die "InFoScore Consumer Data GmbH" weitergegeben. Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können sind öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Dienstleister oder sonstige Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, weitere externe Stellen soweit der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem Interesse zuläsig ist, interne Stellen zur Erfüllung vertraglicher oder sonstiger Ihnen bei Erhebung mitgeteilter Zwecke.

IP-Adressen werden nach spätestens sieben Tagen gelöscht.

Eine Beauskunftung von IP-Adressen kann grundsätzlich nur im Rahmen eines gerichtlichen Beschlusses erfolgen. Eine Beauskunftung an die Nutzer zu ihren aktuellen IP-Adressen wird nicht vorgenommen, da es sich bei den IP-Adressen um sogenannte dynamische Informationen handelt. Das bedeutet, die IP-Adresse ändert sich entweder bereits nach Beendigung der Session oder spätestens nach 48 Stunden. Es würde dann eine veraltete, dem Teilnehmer nicht mehr zugeordnete Adresse beauskunftet werden.

Im Internet gibt es verschiedene - auch kostenlose - Tools mit denen die IP-Adresse angezeigt wird, mit der man gearde online ist. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen die gewünschte Auskunft nicht geben können und hoffen auf Ihr Verständnis.

Standortdaten werden zur Fehleranalyse maximal bis zu 30 Tage gespeichert."

Unitymedia

24.02.2011

Die IP-Adresse ist an die MAC-Adresse des Routers gebunden. Dem Kunden wird also wieder dieselbe IP-Adresse zugewiesen, solange der eingesetzte Router dieselbe MAC-Adresse übermittelt.

Im Webinterface des Routers kann man für die DHCP-Verbindung eine andere Mac-Adresse einstellen. Dann wird vom Provider auch eine andere IP-Adresse zugeteilt.

09.06.2011

"Tatsächlich werde in ihren von einem Dienstleister verwalteten, die Adresszuteilung an ihre Kunden vornehmenden operativen Systemen (bezeichnet als DHCP-Systeme entsprechend dem Dateiformat Dynamic Host Configuration Protocol oder als BACC-System entsprechend der Nomenklatur des Dienstleisters) die Zeit der erstmaligen Vergabe einer dynamischen IP-Adresse („start binding time“) gespeichert und erst bei einer Neuvergabe derselben Adresse überschrieben und gelöscht, die in der Regel nur nach einem Abschalten des Modems des Kunden oder nach einer Störung des Systems stattfinde." Quelle

20.02.2012

Selbstverständlich speichern wir die vergebenen IP-Adressen nachhaltig, damit wir über die Nutzung des Datenverkehrs zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen können. Wir halten uns hier an die gesetzlichen Bestimmungen der Vorratsdatenspeicherung. Grundsätzlich übermittelt Unitymedia keine persönlichen Daten unserer Kunden an Dritte. In Ausnahmen sind wir jedoch aufgrund von gerichtlichen Entscheidungen gezwungen persönliche Daten herauszugeben.

26.06.2012

Unitymedia speichert die für den Zugang zum Internet notwendigerweise zugewiesene IP-Adresse grundsätzlich nur für die Dauer der Verbindung. Nach Ende der Verbindung bleibt diese bis zu sieben Tage – in der Regel jedoch nicht länger als eine Stunde – gespeichert. Darüber hinaus sind während des Bestehens einer Verbindung zum Internet die dafür aktuell zugewiesene IP-Adresse sowie der Zeitpunkt des Beginns der Verbindung zum Internet gespeichert. Diese Informationen werden spätestens ein Stunde nach Ende der Verbindung zum Internet gelöscht.

24.10.2014

"Unitymedia ist immer nur bekannt, welche IP-Adresse einem Endgerät aktuell zugewiesen ist, wann die Zuweisung erfolgte, wann die Zuweisungsdauer zuletzt erneuert wurde und wann die aktuelle Zuweisungsdauer abläuft. Informationen darüber, welche IP-Adresse(n) diesem Endgerät zuvor zugewiesen wurde(n), wann die Zuweisung(en) erfolgte(n) und ggfs. ob und wann die Zuweisungsdauer erneuert wurde und wieder ablief, liegen Unitymedia ausdrücklich nicht vor.

(...)

Unitymedia weist dynamische IP-Adressen grundsätzlich nur für die Dauer von einer Stunde zu (Zuweisungsdauer). Solange jedoch das zur Nutzung bereitgestellte Kabelmodem mit Router-Funktionalität bzw. das Kabelmodem ohne Router-Funktionalität und das daran direkt angeschlossene Gerät, beispielsweise der PC oder Notebook, eingeschaltet, betriebsereit und am Netz von Unitymedia angeschlossen ist, beginnt die Zuweisungsdauer immer wieder - in der Regel halbstündlich - neu zu laufen, so dass die Zuweisung einer dynamischen IP-Adresse auch über einen längeren Zeitraum hinweg bestehen bleiben kann.

Informationen über die Zuweisung einer dynamischen IP-Adresse werden mit Ablauf der Zuweisungsdauer, in der keine Erneuerung der Zuweisungsdauer erfolgt, gelöscht. Sie bleiben über diesen Zeitpunkt hinaus gespeichert, wenn Unitymedia hierzu kraft Gesetzes oder durch behördliche bzw. gerichtliche Entscheidung verpflichtet ist." [2]

20.01.2015

"Hallo & guten Tag,

nach Rückmeldung unserer Fachabteilung ist die IP-Adresse bis zu 72 h nach der Zuteilung nachvollziehbar. Besten Dank und viele Grüße Ihr Unitymedia Hilfe-Team"

06.05.2018

"Zu Abrechnungszwecken speichern wir die Verbindungsdaten, die NICHT durch eine Flatrate abgedeckt sind, für bis zu 6 Monate. Des Weiteren sind während des Bestehens einer Verbindung zum Internet die dafür aktuell zugewiesene IP-Adresse und der Zeitpunkt des Beginns der Verbindung zum Internet gespeichert. Diese Informationen sind erforderlich, um die gebuchte Leistung zur Verfügung stellen zu können. Sie werden spätestens eine Stunde nach Ende der Verbindung zum Internet gelöscht.

Dennoch besteht die Möglichkeit, solange ihnen zur Nutzung bereitgestellte Kabelmodem mit Router-Funktionalität und das daran direkt angeschlossene Gerät, beispielsweise der PC, das Notebook oder der Router, eingeschaltet und betriebsbereit an unser Netz angeschlossen ist, dass die Zuweisungsdauer immer wieder - in der Regel halbstündlich - neu zu laufen beginnt.

Die Zuweisung einer IP-Adresse kann somit nicht bloß für eine Stunde, sondern auch über einen längeren Zeitraum , mithin mehrere Tage, Wochen etc. hingweg bestehen bleiben.

Somit ist es auch durchaus möglich, dass das von Ihnen genutzte Endgerät zu zwei Monaten auseinander liegenden Zeitpunkten dieselbe IP-Adresse zugewiesen hat.

Uns ist immer nur bekannt, welche IP-Adresse einem Endgerät aktuell zugewiesen ist, wann die Zuweisung erfolgt ist, wann die Zuweisungsdauer zuletzt erneuert worden ist und wann die aktuelle Zuweisungsdauer abläuft. Informationen darüber, welche IP-Adresse(n) diesem Endgerät zuvor zugewiesen worden ist/sind , wann die Zuweisung(en) erfolgt ist/sind und gegebenenfalls ob und wann die Zuweisungsdauer erneuert worden und wieder abgelaufen ist, liegen uns ausdrücklich nicht vor.

Unterbrochen wird dieser Prozess demnach beispielsweise dadurch, dass das Kabelmodem für die Dauer von einer Stunde von unserem Netz getrennt wird, etwa durch Abzug des Koaxialkabels oder durch Abschalten des Modems."

"Verkehrsdaten werden nur noch im Rahmen der Vorgaben der §§ 96, 97, 100 TKG für Abrechnungszwecke sowie zur Missbrauchsbekämpfung und Störungsbehebung gespeichert"

Versatel

27.09.2010

hat am 27.09.2010 geantwortet: "In Übereinstimmung mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zum Thema Datenschutz speichert Versatel keine IP-Adressen/Internetdaten/Login-Logout Zeiten bei der Erbringung von Telediensten. Nur in begründeten Fällen, beispielsweise bei einem hinreichenden Verdacht auf eine Straftat, Ordnungswidrigkeit, Rechtsverletzung müssen wir im Rahmen der entsprechenden Gesetzgebung auf Anweisung der zuständigen Behörden und/oder belegt durch einen richterlichen Beschluss (Landgericht), kundenbezogene Daten sichern und mitteilen. Das Filtern sowie die Herausgabe der Daten erfolgt sodann mit sicheren Mechanismen sowie anschließender 4-Augen Kontrolle, sodass nach menschlichem Ermessen von der Richtigkeit der übermittelten Angaben auszugehen ist. Mit der Herausgabe der angeforderten Daten ist die entsprechende Angelegenheit für uns abgeschlossen. Eine anderweitige Herausgabe von Kundendaten an Dritte erfolgt definitiv nicht. Wir hoffen, Sie ausreichend informiert zu haben..."

24.11.2010

Am 24. November 2010 erklärte der Bayerische Innenminister vor dem Verfassungsausschuss des Landtags, IP-Adressen würden bei Versatel Deutschland drei Tage lang gespeichert.


02.03.2012

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre u. a. E-Mail. Die Aufgaben des Datenschutzes werden innerhalb der Versatel Gruppe zentral wahrgenommen. Ich bin beauftragt, für alle Versatel Gesellschaften zu handeln und möchte Ihnen im Namen der Versatel Deutschland GmbH antworten.

Die Nutzung und Speicherung von Verkehrsdaten, wie Internet und Telefonie, sind im 7. Teil des Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Danach sind grundsätzlich alle Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich - also ohne schuldhaftes Zögern - zu löschen.

Jedoch dürfen und müssen gespeicherte Verkehrsdaten in folgenden Fällen über das Ende der Verbindung hinaus verwendet werden:

- zum Aufbau weiterer Verbindungen (§ 96 Abs. 1 Satz 5 TKG)

- zur Erstellung der Entgeltabrechnung (§ 97 TKG)

- zur Erstellung eines Einzelverbindungsnachweises (§ 99 TKG)

- zur Störungsbeseitigung und Missbrauchsbekämpfung (§ 100 Abs. 1 und 3 TKG)

- zur Einrichtung von Fangschaltungen (§ 101 TKG)

Auf Grundlage der Störungsbeseitigung und Missbrauchsbekämpfung speichert Versatel Verkehrsdaten von Telefonie und Internet bis zu sieben Tagen. Bitte bedenken Sie hierbei, dass diese gespeicherten Daten ausschließlich zum Zwecke der beweisgeeigneten Dokumentation und zur Vorlage gegenüber den Strafverfolgungsbehörden dienen. Eine anderweitige Verwendung oder Nutzung ist ausgeschlossen.


Mit freundlichen Grüßen aus Essen

i.A. Axel Meier Security Management

Versatel Deutschland GmbH Bamlerstraße 3A D-45141 Essen

Fon: 01805-151818 | Fax: 0201-8377254 | <enkode>datenschutzkoordinator@versatel.de</enkode> <mailto:datenschutzkoordinator@versatel.de> | www.versatel.de

Sitz der Gesellschaft: Dortmund | Registergericht: Dortmund HRB 21738 Geschäftsführer: Dr. Hai Cheng, Marius Rispeter, Joachim Bellinghoven


04.07.2013

Neukunden müssen der Speicherung der Telefon-Verkehrsdaten über einen Zeitraum von 6 Monaten zustimmen, andernfalls ist eine Auftragsbearbeitung nicht möglich (Pflichtfeld). Bestenfalls kann zwischen der vollständigen Anrufnummernspeicherung und einer um drei Stellen gekürzten Speicherung gewählt werden. Screenshot: http://img16.myimg.de/Versatel180statt80Tage9375c.png

26.09.2013

Guten Tag ...,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese hat die Bearbeitungsnummer XXXXX.

1. IP-Adressen Nach einem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags vom 09.11.2007 wurden alle Telekommunikationsunternehmen dazu verpflichtet, die Verkehrsdaten aller Festnetz- und Mobilfunktelefonate ab dem 01.01.2008 für einen Zeitraum von sechs Monaten zu speichern. Mit dieser Regelung wurde eine EU-Richtlinie im deutschen Gesetz umgesetzt und ist für das Unternehmen verpflichtend.

Für Verkehrsdaten von Internet- und E-Mail-Diensten galt eine Übergangszeit bis zum 31.12.2008, in der die Versatel AG noch keine Vorratsdatenspeicherung vornehmen musste. Diese Verpflichtung trat zum 01.01.2009 in Kraft. Seit diesem Tag speichert die Versatel AG gemäß der gesetzlichen Grundlage die Verkehrsdaten von Internet- und E-Mail-Diensten für einen Zeitraum von sechs Monaten.

Auskünfte über Verkehrsdaten von Festnetz-, Mobilfunk- sowie Internet- und E-Mail-Diensten werden nur nach den gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen an die zuständigen Stellen erteilt. Zu einem anderen Zweck, mit Ausnahme oben genannter Auskunftserteilung, werden diese Daten nicht erhoben und verwendet.

[...]

Mit freundlichen Grüßen

Die Aufgaben des Kundenbetreuungsdienstes werden zentral wahrgenommen. Wir sind beauftragt und bevollmächtigt, für alle Versatel-Gesellschaften zu handeln und schreiben Ihnen deshalb im Namen Ihres jeweiligen Versatel-Vertragspartners.

i.A. Zoltan Jakab Kundenbetreuung

Versatel Deutschland GmbH Nordstr. 2 D-24937 Flensburg

www.versatel.de

Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf | Registergericht: Düsseldorf, HRB 68270 Geschäftsführer: Johannes Pruchnow, Dr. Holger Püchert, Thorsten Haeser

Nach erneuter Rückfrage mit Hinweis auf Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung kam am 01.10.2013 folgende Antwort mit Hinweis auf und Auszug aus Versatels Datenschutzbestimmungen:

Guten Tag Herr ...,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese hat die Bearbeitungsnummer XXXXX.

Bitte entschuldigen Sie unsere nicht ganz vollständig korrekte Antwort. Unter www.versatel.de/datenschutz werden Ihnen die gestellten Fragen beantwortet. Gerne übersenden wir Ihnen die entsprechenden Auszüge per E-Mail.

5. Verkehrsdaten

5.1 Was sind Verkehrsdaten?

Verkehrsdaten sind die Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Bei Telefonanschlüssen sind dies die Rufnummer oder Kennnummer des anrufenden und des angerufenen Anschlusses, die in Anspruch genommene Dienstleistung sowie Beginn und Ende der Verbindung. Bei Internetzugängen sind dies Anschluss und Benutzerkennung, Beginn und Ende der Verbindung, die IP-Adressen und das übertragene Datenvolumen sowie bei mobilen Anschlüssen zusätzlich die Standortdaten.

5.2 Speicherung von Verkehrsdaten

Die Verkehrsdaten werden nur dann gespeichert und verarbeitet, wenn dies zur ordnungsgemäßen Erbringung unserer Dienstleistungen sowie für Abrechnungszwecke erforderlich oder aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung zwingend erforderlich ist. Auf Wunsch erhalten Sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten mit Ihrer Rechnung eine detaillierte Einzelverbindungsübersicht. In dieser Übersicht können die Zielrufnummern nach Wahl des Kunden entweder vollständig oder um die letzten drei Stellen verkürzt ausgewiesen werden. Es erfolgt kein Einzelverbindungsnachweis über die Telefon- und Internet-Verbindungen, die im Rahmen einer Telefon- oder Internet-Flatrate abgerechnet werden; ausgewiesen werden jedoch Gespräche ins Ausland, in die Mobilfunknetze, zu Sonderrufnummern oder Einwahlen ins Internet. Verkehrsdaten von Internet- und E-Maildiensten werden gemäß der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes gespeichert. Auskünfte über Verkehrsdaten von Festnetz-, Mobilfunk- sowie Internet- und E-Maildiensten, werden nur nach den gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen an die zuständigen Stellen erteilt. Zu anderen Zwecken mit Ausnahme einer Auskunftserteilung werden diese Daten nicht erhoben und verwendet. Mit der Löschung wird Versatel von der Pflicht zur Vorlage der Verkehrsdaten zum Nachweis der Richtigkeit der Rechnung befreit, wenn Sie Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung erheben. Nur in Ausnahmefällen darf eine längere Speicherung der Verkehrsdaten (z. B. bei Störung, Missbrauch oder bei Einwendungen)

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

[...]

i.A. Christian Feldberg Kundenbetreuung

[...]

Anm. des Autors: Ich bin nun so schlau wie zuvor. Falls sich aus den widersprüchlichen Antworten jemand ’nen Reim machen kann, bitte melden. ;-) (weitere Rückfrage an Versatel läuft...)

Vodafone

17.01.2012

Vodafone speichert eingehende Anruf-Versuche 7 Tage lang. Quelle

06.07.2012

Vodafone speichert Verbindungsdaten für Internetverbindungen sechs Monate lang, Geschäftsvorgänge bis zu zwei Jahre. Herausgegeben werden personbezogene Daten von Kunden nach Anzeige bei der Polizei. Eine postalische Anfrage mit folglicher Auskunft ist möglich und bedarf rein den gespeicherten Verbindungsdaten mit Zeitstempel und der originalen Unterschrift des Absenders. Wer zu dieser postalischen Auskunft berechtigt ist konnte nicht geklärt werden. Naheliegend sind Anwälte und gar Privatpersonen, sofern eine (nach Aussage des Antragsstellers) Straftat vorliegt. Quelle: Telefonat 06. Juli 2012, mit der Hotline von Vodafone

Ein erneutes Telefonat am 26.07.2012 hat zwar die obigen bestätigt, jedoch mit der Modifizierung, dass jeder Vodafone-Kunde die Speicherung seiner Daten beim Datenschutzbeauftragten von Vodafone untersagen darf. Ab Zugang des Antrags auf Unterlassung der Datenspeicherung werden keine Daten mehr erhoben sondern gleich mit dem Sitzungsende gelöscht. Es besteht eine weitere Wahlmöglichkeit für eine Speicherung bis zu zehn Tagen, darüber entscheidet jedoch wiederum der Kunde. Eine Speicherung der dynamischen IP-Adressen für sechs Monate erfolgt erst, wenn sich der Kunde nicht anderweitig äußert.

09.09.2012

Ich habe per Mail vor einigen Tagen angefragt. In der Antwort stand, dass Vodafone bei der Internetflat keine IP-Adressen speichert.

11.10.2012

Ich habe per Brief folgendes zu einer Anfrage erhalten:

Speicherung dynamischer IP-Adressen und Verkehrsdaten bei Vodafone Sehr geehrter Herr XXXXX, die Vorratsdatenspeicherung nach § 113 a TKG (Telekommunikationsgesetz), welche eine sechsmonatige Speicherung der Zuordnung eines Kunden zu einer dynamischen IP-Adresse forderte, wurde Anfang 2010 durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Da diese Information für die Abrechnung nicht relevant ist, wird seitdem die Verknüpfung zwischen dynamischer IP-Adresse und dem jeweiligen Nutzer bei Verbindungsende verworfen. Es ist mithin nicht möglich, eine Liste über einen zurückliegenden Zeitraum zu erstellen, welche Datum und Urzeit der zu- gewiesenen IP-Adressen enthält. Die von Ihnen erwähnten „sonstigen Verkehrsdaten" Ihres Sprachanschlusses werden nur im Rahmen der Abrechnung gespeichert. Nicht abrechnungsrelevante Verkehrsdaten werden nach Zuordnung zu Ihrem Account umgehend verworfen. Abrechnungsrelevante Verkehrsdaten werden nach Rechnungsversendung in der Regel etwa drei Monate gespeichert. Wir hoffen Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

16.11.2012

Ich habe heute per Telefon beim Kundendienst/DSL angefragt.

Der Sachbearbeiter schien wirklich kompetent zu sein. Er sagte, im DSL-Bereich gibt es keine Speicherung. Er kann zwar mit einer sog. "Online-Messung" die aktuelle IP-Adresse in Erfahrung bringen (das hat er während des Telefonats auch gemacht), jedoch kann er rückwirkend keine IPs herausfinden. Bei Vodafone werden zwar Protokolle über den Verbindungsaufbau und das Verbindungsende geführt, die werden aber nach 7 Tagen automatisch verworfen. Er hat mir dann meine Protokolle teilweise vorgelesen. Er wies jedoch darauf hin, dass diese Protokolle keine IP-Adressen enthalten, ebenfalls nichts über das Surfverhalten. Sie halten nur fest, wann ein EasyBox unter Strom ist und sich durch Hochfahren des Rechners einloggte und wann die Verbindung getrennt wurde. Er sagte zugleich, er gehe nicht davon aus, dass es eine zweite, dem technischen Kundendienst nicht zugängliche Datenbank gibt, wo alle IP-Adressen heimlich doch hinterlegt sind. Er wisse auch selber so, dass die dynamischen IPs gleich verworfen werden.


18.01.2013

Ich habe, auf die Frage ob und wie lange Verbindungsdaten gespeichert werden würden, vom Datenschutzbeauftragten von Vodafone eine Rückantwort per Post erhalten.

Darin heisst es wörtlich:

"Verkehrsdaten, die weder für den Aufbau weiterer Verbindungen noch für andere Zwecke benötigt werden, werden unverzüglich nach Ende der Verbindung gelöscht, soweit nicht gesetzliche Speicherpflichten bestehen.

Die Vorratsdatenspeicherung sowie die Auskunft über diese wurden bereits eingestellt."


26.04.2013

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXX,
die Vorratsdatenspeicherung nach § 113 a TKG (Telekommunikationsgesetz), welche eine sechsmonatige Speicherung der Zuordnung eines Kunden zu einer dynamischen IP-Adresse forderte, wurde Anfang 2010 durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben.
Da die dynamische IP-Adresse für die Abrechnung nicht relevant ist, wird seitdem die Verknüpfung zwischen dynamischer IP-Adresse und dem jeweiligen Nutzer bei Verbindungsende verworfen. Es ist mithin nicht möglich, eine Liste zu erstellen, welche eine Historie der zugewiesenen IP-Adressen enthält oder die Zuordnung einer bestimmten IP-Adresse zu einem Nutzer in einem zurückliegenden Zeitraum zu ermitteln.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. xxxxxxx
Vodafone D2 GmbH
Ferdinand-Braun-Platz 1
D-40549 Düsseldorf

(Ist es wirklich so, dass "Dr. xxxxxxx" hinter den freundlichen Grüßen wie im Englischen ein Komma setzt oder setzen lässt obwohl im Deutschen dort keins hingehört?)

09.01.2014

meine Anfrage wurde mit ähnlichem Wortlaut beantwortet, wie es auch in der Antwort vom 26.04.2013 (s.o.) zu lesen ist.
[...] es ist somit nicht möglich, eine Liste zu erstellen, welche Datum und Uhrzeit der Ihnen bisher zugewiesenen dynamischen IP-Adressen enthält. Entsprechende Anfragen können aktuell nicht beantwortet werden [...]
[...] mit freundlichen Grüßen,
Vodafone D2 GmbH - Datenschutzbeauftragter

web.de

28.11.2011

Anfrage: "Meine Frage bezog sich darauf, ob Sie speichern, wann welche E-Mail versandt oder empfangen wurde (Maillogs). Könnten Sie mir dazu bitte Auskunft erteilen?"

Antwort vom 28.11.2011:

"Sehr geehrte...,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne helfen wir Ihnen weiter.

Von uns werden keine Daten zum E-Mail-Versandt gespeichert.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

... Datenschutz

Ihre 1&1 Telecom GmbH Elgendorfer Str. 57 56410 Montabaur"

Siehe auch

Das Speichern von Verkehrsdaten, und hierzu gehört auch die dynamische IP-Adresse, ist nur zulässig, sofern es eine Rechtsvorschrift erlaubt, oder wenn uns der Kunde hierzu ausdrücklich seine Einwilligung erteilt hat. Da die dynamische IP-Adresse aus Sicht der EWE TEL nicht abrechnungsrelevant ist, wird dieses Datum auch nicht für Abrechnungszwecke gespeichert. Lediglich zur Störungsbeseitigung und für Supportdienstleistungen wird die dynamische IP-Adresse für einen Zeitraum von zwei Tagen gespeichert. Die gesetzliche Zulässigkeit ergibt sich hierbei aus § 100 TKG (Telekommunikationsgesetz).

Wir hoffen Ihre Anfrage ausreichend beantwortet zu haben.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

[...]

Datenschutzbeauftragter