Vorratsdatenspeicherung umgehen
Version vom 16. Dezember 2007, 16:29 Uhr von Wir speichern nicht! (Diskussion | Beiträge) (→Als betroffene Bürgerin oder betroffener Bürger)
Wie kann die Vorratsdatenspeicherung umgangen werden?
Welche Arten von Daten müssen überhaupt gespeichert werden?
Es gibt immer noch einige Unkenntnis darüber, welche Daten eigentlich von der Vorratsdatenspeicherung betroffen sind. Man kann das genau nachlesen im von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetzestext. Die Vorratsdatenspeicherung ist in Abschnitt 2 geregelt (Änderungen am TKG, ab Seite 9).
Der entscheidene neue Paragraf ist der neue Paragraf 113a TKG. Lest ihn euch durch!
- Es geht nur um Verbindungsdaten.
- Verbindungsdaten müssen von denjenigen gespeichert werden, die öffentlich zugänglich Telefon-, Handy-, E-Mail, VoIP oder Internetzugangsdienste anbieten.
- Verbindungsdaten müssen darüber hinaus diejenigen speichern, die für irgendwen Dienste anbieten, die die zu speichernden Daten verändern (also Proxies, Anonymisierer etc.).
- Web-Traffic ("Surfen") ist von der Speicherpflicht nicht betroffen.
- Inhalte werden nicht gespeichert.
Tipps zum Verschlüsseln von Inhalten oder zum Verschleiern von Web-Traffic gehören daher nicht auf diese Seite, sondern auf die Seite Sichere_Kommunikation.
Sammlungen von Tools und Anleitungen
- Amnesia-CD des AK Vorrat
- umfangreiche Anleitungen bei Kai Raven
- Privacy-Handbuch von AWXCNX
- Sichere_Kommunikation - ganzer artikel dazu... nich immer alles doppelt machen ;)
- Die beiden Seiten haben verschiedene Ziele. Hier geht es um alle Methoden, sich als Nutzer und Provider vor der Vorratsdatenspeicherung zu schützen. Bei Sichere_Kommunikation wird nur der Nutzer angesprochen, nur die Kommunikation per Internet, aber dafür auch Verschlüsselung und Ähnliches, das von der VDS nicht erfasst ist.
- Net Shade 3 (MACOSX) protecting your online privacy for 29 $
- Hier bitte keine Hinweise auf einzelne Produkte, sondern die jeweils unter den Kategorien unten einfügen.
Als Anbieterin/Anbieter von Telekommunikationsdiensten
Dienste anbieten, die nicht von der Speicherpflicht betroffen sind
- Ein Beispiel: "Ich richte als Internetdienstleister keine Postfächer mehr ein, sondern stelle meinen KundInnen eigene virtuelle Mailserver (entweder mit eigener Domain oder mit eigener Subdomain) zur Verfügung. Die KundInnen unterliegen nicht der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung, da sie ihre Mailserver nur für sich selbst (oder im engsten Familien-/Bekanntenkreis) nutzen. Ich unterliege nicht der E-Mail-Vorratsdatenspeicherung, da ich keine Dienste der elektronischen Post für die Öffentlichkeit anbiete."
- Der Vorschlag muss noch rechtlich geprüft werden Werner 20:01, 4. Dez 2007 (CET)
Dienste im Ausland anbieten
- Ein Szenario: "Gründung eines Unternehmens in Panama oder den Cayman Inseln. Der tatsächliche Firmeninhaber wird dort nicht publiziert und für ausländische Behörden ist es sehr schwierig überhaupt an Informationen zu kommen. Das Bankkonto wird bei einer dortigen Bank geführt, eine anonyme Visakarte gibt es auch. Dieses Unternehmen mietet dann Server in Russland und dort läuft dann der Mailservice.
- Für EU Behörden stellt sich die Sache dann so dar:
- Die IP-Adresse des Mailservers gehört zu einem russischen Unternehmen.
- Die .de Domain hat zwar einen administrativen Kontakt in Deutschland, aber der hat ja keinen Zugriff auf die Logfiles und kann technisch auch keinen Zugriff erlangen und ist für den Mailserver auch nicht verantwortlich. Er kann lediglich unter gewissen Umständen haftbar gemacht werden, wenn unter seiner Domain illegale Inhalte gehostet werden, darum geht es aber nicht. Sollten sich da jedoch dennoch Probleme abzeichnen, gebe ich die .de Domains eben auf, die meisten meiner Domains sind ohnehin .com, .org oder .net
- Eine Nachfrage in Russland ist für Behörden mit viel Arbeit verbunden und oft ohne Aussicht auf Erfolg. Die russischen Unternehmen geben meist nur Auskunft, wenn das Ersuchen von einer russischen Behörde kommt und das kommt nur, wenn entweder eine wirklich schwere Straftat vorliegt, oder sich die russische Regierung durch Inhalte auf dem Server beleidigt fühlt.
- Im positiven Falle unter 3. lautet die Auskunft dann eben auf das o.g. Unternehen in Panama bzw. Cayman Inseln. Spätestens an dieser Stelle wird der Fall dann eh verjährt sein oder der zuständige Beamte verliert dann langsam jegliche Lust das weiter zu verfolgen. Bei schweren Straftaten sieht das sicherlich anderes aus, aber in Fällen wie Mord, Entführung etc. würde man ja auch kooperieren."