Anschreiben BKA-Gesetz stoppen!

Aus Freiheit statt Angst!

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Werdet also bitte schnellstens aktiv! Ruft eure Regierungsmitglieder und Wahlkreisabgeordneten an, besucht sie möglichst morgen noch im Wahlkreisbüro, bloggt darüber, macht Mahnwachen vor dem Bundestag, und tut alles andere was euch einfällt, um diesen gefährlichen Unsinn noch zu verhindern!
Werdet also bitte schnellstens aktiv! Ruft eure Regierungsmitglieder und Wahlkreisabgeordneten an, besucht sie möglichst morgen noch im Wahlkreisbüro, bloggt darüber, macht Mahnwachen vor dem Bundestag, und tut alles andere was euch einfällt, um diesen gefährlichen Unsinn noch zu verhindern!
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Mit sehr großer Sorge betrachte ich seit einigen Monaten den Gesetzgebungsprozess zum neuen Bundeskriminalamtsgesetz und die damit verbundenen neuen Befugnissen für besagtes Amt.
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Mit Sorge erfüllt mich das vom Bundestag verabschiedete Gesetz insbesondere deshalb, weil damit aus dem Bundeskriminalamt eine zentrale Polizeibehörde entstehen würde, die nicht nur die bisherigen Befugnisse der Länderpolizeien vereinigt, sondern zusätzlich mit geheimdienstlichen und exekutivischen Kompetenzen ausgestattet wird. Der Trennungsgrundsatz von Polizei und Geheimdienst, der bisher als Lehre aus dem Dritten Reich unangetastet war, wird hierbei völlig über Bord geworfen.
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Ich wende mich an Sie als Mitglieder der Landesregierung und bitte Sie ganz eindringlich sich innerhalb der Regierung darauf zu einigen, dem Gesetz im Bundesrat nicht zuzustimmen, wie es heute auch Sachsen und Schleswig-Holstein angekündigt haben.
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Ohne Notwendigkeit werden einer weiteren Behörde massive Grundrechtseingriffe gestattet und damit begründet, dass es teilweise zu Zuständigkeitsproblemen gekommen sei. Wenn dies der Fall war, so frage ich mich als Bürger, wieso die Zuständigkeit nicht einfach für verschiedene Fälle definiert und einer einzelnen Landespolizei zugewiesen werden kann. Genau diese Koordination der Zuständigkeit und Arbeit der Länderpolizeien wäre meinem Verständnis nach die Aufgabe des Bundeskriminalamtes; Die Einrichtung einer weiteren Behörde mit den selben höchstumstrittenen Befugnissen halte ich daher für unnötig.
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Besonders entsetzt bin ich bei der Erweiterung der Befugnisse vor allem vom Einsatz verdeckter Ermittlern und der Abfrage von Verbindungsdaten aus der Vorratsdatenspeicherung, der heimlichen Online-Durchsuchung, der Quellen-TKÜ sowie der akustischen und optischen Wohnraumüberwachung auch in Wohnungen unbeteiligter Dritter!
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Die Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung in Form der Benachrichtigung Betroffener sowie der Kennzeichnung, Verwendung und Löschung erhobener Daten sind absolut unzureichend. Angesichts der Schwere der Grundrechtseingriffe und des enormen Missbrauchspotentials halte ich die Ausweitung der Befugnisse daher für unverhältnismäßig und für unseren Rechtsstaat höchst schädigend.
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=Muster-Anschreiben 1=
=Muster-Anschreiben 1=

Version vom 20:59, 17. Nov. 2008

Am Mittwoch, den 12.11.2008 wurde im Bundestag das höchstumstrittene BKA-Gesetz beschlossen werden.

Der Bundesrat muss diesem Gesetz zustimmen, damit es in Kraft treten kann. Schreibt und ruft noch heute eure Abgeordneten aus dem Bundesrat an, um ein deutsches FBI zu verhindern!

Das Gesetz wurde im Bundestag behandelt und abgestimmt. Wenn der Bundesrat dann auch noch zustimmt, könnten wir zum ersten Januar ein deutsches FBI bekommen, mit allen Problemen, die damit verbunden sind - Vermischung von Polizei und Geheimdienstarbeit, fehlende richterliche und bundesanwaltliche Kontrollen, Kompetenzwirrwarr mit den Ländern, Auskunftspflicht für Journalisten, großem Spähangriff auf Privatwohnungen und natürlich der heimlichen Online-Durchsuchung.

Werdet also bitte schnellstens aktiv! Ruft eure Regierungsmitglieder und Wahlkreisabgeordneten an, besucht sie möglichst morgen noch im Wahlkreisbüro, bloggt darüber, macht Mahnwachen vor dem Bundestag, und tut alles andere was euch einfällt, um diesen gefährlichen Unsinn noch zu verhindern!

Inhaltsverzeichnis

Bausteine für Musteranschreiben

Baustein

Mit sehr großer Sorge betrachte ich seit einigen Monaten den Gesetzgebungsprozess zum neuen Bundeskriminalamtsgesetz und die damit verbundenen neuen Befugnissen für besagtes Amt.

Baustein

Mit Sorge erfüllt mich das vom Bundestag verabschiedete Gesetz insbesondere deshalb, weil damit aus dem Bundeskriminalamt eine zentrale Polizeibehörde entstehen würde, die nicht nur die bisherigen Befugnisse der Länderpolizeien vereinigt, sondern zusätzlich mit geheimdienstlichen und exekutivischen Kompetenzen ausgestattet wird. Der Trennungsgrundsatz von Polizei und Geheimdienst, der bisher als Lehre aus dem Dritten Reich unangetastet war, wird hierbei völlig über Bord geworfen.

Baustein

Ich wende mich an Sie als Mitglieder der Landesregierung und bitte Sie ganz eindringlich sich innerhalb der Regierung darauf zu einigen, dem Gesetz im Bundesrat nicht zuzustimmen, wie es heute auch Sachsen und Schleswig-Holstein angekündigt haben.

Baustein

Ohne Notwendigkeit werden einer weiteren Behörde massive Grundrechtseingriffe gestattet und damit begründet, dass es teilweise zu Zuständigkeitsproblemen gekommen sei. Wenn dies der Fall war, so frage ich mich als Bürger, wieso die Zuständigkeit nicht einfach für verschiedene Fälle definiert und einer einzelnen Landespolizei zugewiesen werden kann. Genau diese Koordination der Zuständigkeit und Arbeit der Länderpolizeien wäre meinem Verständnis nach die Aufgabe des Bundeskriminalamtes; Die Einrichtung einer weiteren Behörde mit den selben höchstumstrittenen Befugnissen halte ich daher für unnötig.

Baustein

Besonders entsetzt bin ich bei der Erweiterung der Befugnisse vor allem vom Einsatz verdeckter Ermittlern und der Abfrage von Verbindungsdaten aus der Vorratsdatenspeicherung, der heimlichen Online-Durchsuchung, der Quellen-TKÜ sowie der akustischen und optischen Wohnraumüberwachung auch in Wohnungen unbeteiligter Dritter!

Baustein

Die Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung in Form der Benachrichtigung Betroffener sowie der Kennzeichnung, Verwendung und Löschung erhobener Daten sind absolut unzureichend. Angesichts der Schwere der Grundrechtseingriffe und des enormen Missbrauchspotentials halte ich die Ausweitung der Befugnisse daher für unverhältnismäßig und für unseren Rechtsstaat höchst schädigend.


Muster-Anschreiben 1

Betreff: "Bitte dem BKA-Gesetz nicht zustimmen!"

Sehr geehrte(r) ____________,

als Einwohner dieses Landes möchte ich Ihnen hiermit meine Besorgnis über den “Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt” (BKA-Gesetz) ausdrücken.

Durch diese Änderungen fühle ich mich nicht vor den Gefahren eines internationalen Terrorismus geschützt. Im Gegenteil, ich befürchte eine enorme Überwachung der Bürger, welche nun einmal Missbrauchspotential besitzt, und eine unverhältnismäßige Einschränkung meiner Grundrechte.

Ich möchte Sie bitten, bis zum nächsten Mittwoch noch einmal über Sinn und Unsinn des Gesetzentwurfes nachzudenken. Wenn Ihnen Zweifel kommen:
- Im Zweifel für freien Meinungsaustausch ohne Überwachung
- für freie Bürger
- NEIN zum “Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt”!

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, dies zu lesen und zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen,
_______________

Muster-Anschreiben 2

Sehr geehrte(r) ____________,

mit Entsetzen habe ich von der geplanten Beschlussfassung des neuen BKA-Gesetzes am kommenden Mittwoch im Deutschen Bundestag erfahren. Als Bewohner Ihres Wahlkreises möchte ich Ihnen meine Besorgnis über den Entwurf des Gesetzes zur "Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" zum Ausdruck bringen.

Am 11. Oktober 2008 fand in Berlin die größte Demonstration in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zum Thema Datenschutz und Überwachung statt. Tausende Teilnehmer demonstrierten für einen Staat, der die Persönlichkeitsrechte seiner Bürgerinnen und Bürger schützt, und gegen einen Überwachungsstaat. Bitte nehmen Sie das als Beispiel. Ich appelliere dabei an Ihr Gewissen, bitte stimmen Sie gegen das Gesetz. Als Bürger/Als Bürgerin dieses Landes empfinde ich das mit dem Gesetz verbundene Missbrauchspotential als größere und konkretere Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung als die abstrakte Gefahr des internationalen Terrorismus.

Vielen Dank, dass Sie sich für mein Anliegen Zeit genommen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Muster-Anschreiben 3

Betreff: "Bitte dem BKA-Gesetz nicht zustimmen!"

Sehr geehrte(r) ____________,

als Einwohner Ihres Wahlkreises möchte ich Ihnen hiermit meine Besorgnis über den "Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKAG-E)" ausdrücken.

Die Erweiterung des Befugnisse umfasst die Online-Durchsuchung (§ 20k BKAG-E), die Quellen-TKÜ (§ 20l Abs. 2 BKAG-E) sowie die akustische und optische Wohnraumüberwachung (§ 20h BKAG-E).

Trotz der Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung (§ 20v BKAG-E) in Form der Benachrichtigung Betroffener sowie der Kennzeichnung, Verwendung und Löschung erhobener Daten halte ich die Ausweitung der Befugnisse angesichts der Schwere der Grundrechtseingriffe und des enormen Mißbrauchspotentials für unverhältnismäßig, falsch und eines Rechtsstaats unwürdig.

Ich möchte Sie bitten, bis zum nächsten Mittwoch über Sinn und Unsinn des Gesetzentwurfes nachzudenken. Wenn Ihnen Zweifel kommen:

- Im Zweifel für freien Meinungsaustausch ohne Überwachung
- für freie Bürger
- für den Rechtsstaat

Bitte teilen sie mir Ihre Meinung und ihre Haltung gegenüber dem BKA-Gesetz mit.

Vielen Dank für Ihre Zeit.

Mit freundlichem Gruß
_______________

Adressen der Abgeordneten

Problematische Befugnisse

Das Bundeskriminalamt soll im Einzelnen die folgenden Mittel anwenden dürfen:

  1. Persönliche Daten sammeln
  2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
  3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
  4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
        1. der Person Fingerabdrücke abnehmen,
        2. der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
        3. Foto der Person aufnehmen,
        4. Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
        5. äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
        6. Messungen an der Person vornehmen,
        7. die Stimme der Person aufzeichnen.
  5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
  6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
        1. langfristige Observation von Personen
        2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
        3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
        4. Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
  7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
  8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
  9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
 10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
 11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
 12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
 13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
 14. Handys identifizieren und lokalisieren („IMSI-Catcher“)
 15. Platzverweise erteilen
 16. Personen in Gewahrsam nehmen
 17. Personen durchsuchen
 18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
 19. Sachen sicherstellen
 20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
 21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für „Zufallsfunde“. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.

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