Ausfuehrungsgesetze

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Volkszählungs-Ausführungsgesetze sind Ländergesetze, die von jedem Bundesland in Eigenregie gestaltet und erlassen werden müssen, um organisatorische Einzelheiten im Detail zu regeln.

In diesen Gesetzen wird beispielsweise beschrieben, auf welche Weise die "Erhebungsbeauftragten" bestimmt werden, wer für diesen Job als Volkszähler in Betracht gezogen wird und wie die von Behörden für die Organisation der Volkszählung abgestellten Beamten arbeiten sollen.

Hier sollte "man" also u.a. genau hinsehen, ob das "Kopplungsverbot", also die räumliche und organisatorische Trennung der Volkszählungsbeamten und ihrer Arbeit von anderen Behörden und Aufgabengebieten, ordnungsgemäß umgesetzt wird.


Inhaltsverzeichnis

Baden-Württemberg

Bayern

Der Gesetzentwurf sollte (wurde?) im Frühjahr vorgelegt werden.

Entnommen einer schriftlichen Anfrage im Bayrischen Landtag (DS 16/3125 vom 1.2.2010)

Demnach soll die Volkszählung dem Land Bayern ca. 96,5 Millionen Euro kosten.

Berlin

Brandenburg

Gesetz wurde am 18.5.2010 verabschiedet.

(Info entnommen einer Online-Meldung)

Demnach: Volkszählung kostet dem Land Brandenburg 33 Millionen Euro

Bremen

Hamburg

In Kraft seit 17.4.10 - Link

Es fehlen Regelungen zur Abschottung der Erhebungsstellen, keine Angaben zu Erhebungsstellen insgesamt.

Hessen

Gesetzentwurf vom 16.3.2010

Der Gesetzentwurf wurde trotz zahlreicher kritischer Anmerkungen im Rahmen öffentlichen Anhörung unverändert umgesetzt.

Aus dem Eingangsstatement von Oliver Knapp und Tim Weber vom CCC:

"Andere geladene Sachverständige haben auf Grund der Tatsache, dass direkt im Anschluss an diese Anhörung bereits eine Beschlussempfehlung an den Hessischen Landtag ergehen soll, ihre Teilnahme abgesagt. Auch für uns stellt es sich so dar, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den heutigen Vorträgen nicht gewünscht ist. (...)
Gerade im Hinblick auf die Sensibilität der erhobenen Daten von den Bürgern erstaunt die offensichtliche Ignoranz des Gesetzgebers vor den Vorgaben aus Karlsruhe."

Mecklenburg-Vorpommern

Gesetzentwurf vom 2.12.2009 (Drucksache 5/3009)

Gesetz bereits verabschiedet?

(Den Gesetzentwurf findet man mit Hilfe der Landtags-Dokumenten-Suche. Dort auf Drucksachen-Suche klicken und "5003" als Suchkriterium.)

Niedersachsen

In einer Pressemitteilung vom 16.3.2010 heisst es, dass das nds. Ausführungsgesetz zur Volkszählung "freigegeben worden sei":

http://www.nlwkn.niedersachsen.de/master/C62451117_L20_D0_I484_h1.html

Laut einem Telefonat mit Frau Lehmann aus dem nds. Innenministerium vom 12.5.2010 liegt der bisherige Gesetzesentwurf noch bei den kommunalen Spitzenverbänden zur Prüfung. Es soll versucht werden, noch vor der Sommerpause des Landtags (21.6. - 6.8.2010) den Gesetzesentwurf in den Landtag einzubringen.

Am 8.6.2010 beschloß das Landeskabinett, den Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. In der Landtagsdrucksache 16/2583 ist der Entwurf des "Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Zensusgesetz 2011" nachzulesen.

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Gesetz ist noch "im Planungsstadium". (Meldung vom 6.6.2010 auf volksfreund.de)

Saarland

Sachsen

Zensusausführungsgesetz zur Anhörung freigegeben (Meldung vom 23.3.2010)

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Gesetzentwurf zum Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 (ThürAGZensG 2011) vom 16.3.2010

Stellungnahme von Jens Kubiziel (AK Vorrat Jena) zum Gesetzentwurf.

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