Chronik der Vorratsdatenspeicherung

Aus Freiheit statt Angst!

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Inhaltsverzeichnis

2002

August: Die Vorratsdatenspeicherung wird auf europäischer Ebene erstmals ernsthaft erörtert. Die rechtskonservative dänische Regierung, die damals die Ratspräsidentschaft innehat, legt einen Entwurf für einen entsprechenden Rechtsakt vor. Der Entwurf sieht eine Speicherfrist von zwölf Monaten vor. Er findet allerdings keine Mehrheit.

2004

29. April: Die Regierungen von Frankreich, Irland, Schweden und des Vereinigten Königreichs bringen den Entwurf eines Rahmenbeschlusses zur Vorratsdatenspeicherung in den Ministerrat ein.

2005

  • 14. Dezember: Eine "große Koalition" aus Konservativen und Sozialdemokraten stimmt im Europaparlament einer Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu.
  • 29. Dezember: Auf dem 22C3 gründet sich der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

2006

  • 1. Juni: Irland und die Slowakei erheben beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die umstrittene EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten. [1]
  • 17. September: Die Humanistische Union beschliesst auf dem Verbandstag eine Kampagne gegen die Vorratsdatenspeicherung. [2]
  • 20. September: Brüssel bestätigt: USA erhalten Zugriff auf vorratsgespeicherte Kommunikationsdaten. [3]
  • 25. September: Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung startet die Kampagne Offene Briefe gegen Totalprotokollierung der Telekommunikation. [4]
  • 6. November: Der Bundesgerichtshof entscheidet dass T-Online Verbindungsdaten nicht mehr speichern darf. [5]
  • 8. November: Zypries stellt einen Entwurf zur Neuordnung der Telekommunikationsüberwachung vor. [6]
  • 15. November: Acht Bürgerrechtsorganisationen stellen eine Videobotschaft an die Kanzlerin vor, in der ein Stopp der geplanten Vorratsspeicherung gefordert wird. [7]
  • 22. November: Bürgerrechtsorganisationen und Datenschützer rufen auf sich an einer Sammelklage gegen die Vorratsdatenspeicherung zu beteiligen. [8]
  • 23. November: Bereits einen Tag nach dem Aufruf zur Sammelklage haben 3600 Menschen ihre Teilnahme angekündigt. [9]
  • 11. Dezember: Ein Jahr nach dem Beschluss des Europaparlaments machen Blogger mit einer Verhüllung ihrer Internetseiten auf die Totalprotokollierung der Telekommunikation aufmerksam. [10]

2007

  • 16. Januar: Der amerikanische Justizminister Alberto Gonzales kündigt an, mit dem Kongress über ein Pflichtspeichergesetz für Provider zu sprechen. [11]
  • 24. Januar: Es wird bekannt dass diverse Anbieter die Vorratsdatenspeicherung trotz fehlender gesetzlicher Grundlage bereits praktizieren. [12]
  • 20. Februar: Einige Provider verkürzen die Speicherdauer dynamischer IPs auf sieben Tage. [13]
  • 20. März: Die dpa-Tochter news aktuell und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger veranstalten im Haus der Presse in Berlin eine Diskussionsveranstaltung zum Thema "Staat surft mit". [14]
  • 6. April: Im Zuge der Korruptionsuntersuchung waren im BKA etwa drei Millionen Verbindungsdaten aus dem Telekommunikationsbereich aus dem eigenen Haus erfolglos ausgewertet worden. [15]
  • 17. April: Ein Aktionsbündnis zahlreicher Medienvereinigungen fordert das Bundeskabinett auf dem Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung nicht zuzustimmen. [16]
Kunstaktion während dem Beschluss des Bundeskabinetts
Kunstaktion während dem Beschluss des Bundeskabinetts
  • 18. April: Das Bundeskabinett beschliesst den Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung. [17] Zeitgleich findet vor dem Reichstagsgebäude erstmals eine Kunstaktion gegen die Vorratsdatenspeicherung statt. [18]
  • 26. April: Das Parlament in Südkorea diskutiert eine drei- bis zwölfmonatige Vorratsdatenspeicherung [19]
  • 30. April: In Frankreich wird ein Regierungsvorschlag zur einjährigen Vorratsspeicherung diskutiert der weit über die EU-Vorgaben hinausgeht. [20]
  • 25. Mai: Die Wirtschaftskammer protestiert gegen das Vorhaben der österreichischen Regierung, die Verbindungsdaten über EU-Richtlinie hinausgehend ein ganzes Jahr lang zu speichern. [21]
  • 31. Mai: Die Humanistische Union veranstaltet das "Republikanische Vesper" zum Thema "Wer unschuldig bleiben will telefoniere nicht". [22]
  • 5. Juni: Laut einer Umfrage der Zeitschrift Stern, sprechen sich 54% der Befragten gegen die Vorratsdatenspeicherung aus. [23]
  • 12. Juli: Auf einer Podiumsveranstaltung des AK Vorrat und des Seminars für angewandte Unsicherheit werden die technischen, rechtlichen und politischen Implikationen der Vorratsdatenspeicherung diskutiert. [24]
  • 31. August: In Berlin findet ein europäisches Strategietreffen zur Vorratsdatenspeicherung statt. [25]
  • 15. September: Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung läuft gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Richtlinie ab, darf allerdings für die Dienste Internetzugang, Internet-Telefonie und E-Mail bis längstens zum 15. März 2009 aufgeschoben werden.
  • 17. September: Fachtagung zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. [26]
  • 21. September: Im Rechtsausschuss des Bundestages findet eine Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung statt. [27]
  • 28. September: Unter dem Schlagwort „Cybercrime-Konvention“ will die Bundesregierung sensible Daten über unsere Kommunikation, Handystandorte und Internetnutzung an 52 ausländische Staaten. [28]
  • 24. Oktober: Auch innerhalb der SPD gibt es mittlerweile offenen Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung. [29]
  • 2. November: Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hält ab 10:30 Uhr eine Pressekonferenz im Haus der Demokratie und Menschenrechte. [30] Eine Stunde später beginnt die Pressekonferenz des Bundesinnenministeriums zum selben Thema. [31]
  • 5. November: Die für heute eingeplante Abstimmung im Bundestag soll laut der Süddeutschen Zeitung wegen verschoben werden. [32]
  • 8. November: Zahlreiche Internetseitenbetreiber verhüllen ihre Webpräsenz mit einer Trauermeldung. [33]
  • 9. November: Der Deutsche Bundestag debattiert und entscheidet von ca. 12.55-13.55 Uhr über den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekomunikationsüberwachung. [34]
  • 23. November: Das Land Berlin legt Widerspruch gegen die Vorratsdatenspeicherung ein. [35]
  • 30. November: Die Vorratsdatenspeicherung wird in der Länderkammer behandelt. Der Rechtsausschuss des Bundesrats fordert eine noch weitergehende Nutzung, wonach Provider die Daten sogar direkt an die Musikindustrie oder andere Rechteverwerter herausgeben müssen. [36]
  • 26. Dezember: Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung trotz Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. [37]
  • 31. Dezember: Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung wird beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht und gilt in der Bundesrepublik Deutschland mit 30.000 Klägern als größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten. [38]

2008

  • 1. Januar: Die Vorratsdatenspeicherung tritt in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. []

2009

  • 15. März: Die Frist für die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung läuft gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Richtlinie auch für die Dienste Internetzugang, Internet-Telefonie und E-Mail ab.
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