EU-Buergerinitiative

Aus Freiheit statt Angst!

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Es gibt die Idee, eine Bürgerinitiative zur Aufhebung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu starten.

Was ist eine EU-Bürgerinitiative?

Artikel 11 Absatz 4 des neuen EU-Vertrags lautet: "Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen. Die Verfahren und Bedingungen, die für eine solche Bürgerinitiative gelten, werden nach Artikel 24 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt."

Die Festlegung der Verfahren und Bedingungen ist bislang nicht erfolgt. Durch eine parlamentarische Anfrage soll geklärt werden, ob die Kommission entsprechende Initiativen gleichwohl schon anerkennt.

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