Fruehjahrsputz/Flyer

Aus Freiheit statt Angst!

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==== Vorratsdatenspeicherung ====
==== Vorratsdatenspeicherung ====
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Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2010 wurde das von der CDU/SPD-Bundesregierung verabschiedete "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" mit sofortiger Wirkung aufgrund eklatanter Verstöße gegen das Grundgesetz für nichtig erklärt. Das Urteil ist zumindest ein Teilerfolg für die Bürgerrechtsbewegung - fast 35.000 Menschen hatten sich an der Klage gegen das Überwachungsgesetz beteiligt und damit ihre Ablehnung deutlich gemacht.
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Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2010 wurde das von der ehemaligen CDU/SPD-Bundesregierung verabschiedete "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" mit sofortiger Wirkung aufgrund eklatanter Verstöße gegen das Grundgesetz für nichtig erklärt. Das Urteil ist zumindest ein Teilerfolg für die Bürgerrechtsbewegung - fast 35.000 Menschen hatten sich an der Klage gegen das Überwachungsgesetz beteiligt und damit ihre Ablehnung deutlich gemacht.
Leider hat das Bundesverfassungsgericht jedoch eine Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Der Gesetzgeber ist, solange die entsprechende EU-Richtlinie gültig ist, in der Lage und Willens, ein entsprechendes Nachfolgegesetz unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Kriterien zu entwickeln.
Leider hat das Bundesverfassungsgericht jedoch eine Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Der Gesetzgeber ist, solange die entsprechende EU-Richtlinie gültig ist, in der Lage und Willens, ein entsprechendes Nachfolgegesetz unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Kriterien zu entwickeln.
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Es ist nun an uns, auf diesen Prozess weiter Einfluss zu nehmen und uns massiv für die Abschaffung der EU-Richtlinie einzusetzen: Die verdachtsunabhängige Datenspeicherung ist demokratiefeindlich, da sie mit der Umkehr des Prinzips der Unschuldsvermutung alle Menschen unter Generalverdacht stellt. Wir müssen also in Zusammenarbeit mit den Bürger_innen in den anderen EU-Mitgliedsstaaten diese bedrohliche Richtlinie kippen!
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Es ist nun an uns, auf diesen Prozess weiter Einfluss zu nehmen und uns massiv für die Abschaffung der EU-Richtlinie einzusetzen: Die verdachtsunabhängige Datenspeicherung ist demokratiefeindlich, da sie mit der Umkehr des Prinzips der Unschuldsvermutung alle Menschen unter Generalverdacht stellt. Wir müssen also in Zusammenarbeit mit den Menschen in anderen EU-Mitgliedsstaaten diese bedrohliche Richtlinie vollständig kippen!
==== ELENA ====
==== ELENA ====

Version vom 18:59, 14. Mär. 2010

Inhaltsverzeichnis

Flyeraufbau

Innenteil

  • ca. 8 verschiedene Themen (siehe unten)

Außenteil

Vorderseite (rechts): Logo + Überschrift

Rückseite (Mitte):Längerer Hintergrundtext

Innenseite (Links): Was können Sie tun?

  • ...
  • Protest gegen Unterzeichnung des JMStV am 25.03.2010
  • Petitionen initiieren oder mitzeichnen
  • Im AK Vorrat oder anderen Bürgerrechtsgruppen mitarbeiten (http://www.vorratsdatenspeicherung.de)
  • Aktiv werden zum Thema Freiheit: Reden hilft - werden Sie Freiheitsredner. (http://freiheitsredner.de)
  • Sprechstunden Ihrer Abgeordneten vor Ort besuchen
  • Selbst kreative Aktionen zu Grundrechte-Themen planen
  • Bei der Großdemo in Berlin am 11. September teilnehmen

Flyerinhalt

Vorschlag 1: Seriös

Vorratsdatenspeicherung

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2010 wurde das von der ehemaligen CDU/SPD-Bundesregierung verabschiedete "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" mit sofortiger Wirkung aufgrund eklatanter Verstöße gegen das Grundgesetz für nichtig erklärt. Das Urteil ist zumindest ein Teilerfolg für die Bürgerrechtsbewegung - fast 35.000 Menschen hatten sich an der Klage gegen das Überwachungsgesetz beteiligt und damit ihre Ablehnung deutlich gemacht.

Leider hat das Bundesverfassungsgericht jedoch eine Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Der Gesetzgeber ist, solange die entsprechende EU-Richtlinie gültig ist, in der Lage und Willens, ein entsprechendes Nachfolgegesetz unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Kriterien zu entwickeln.

Es ist nun an uns, auf diesen Prozess weiter Einfluss zu nehmen und uns massiv für die Abschaffung der EU-Richtlinie einzusetzen: Die verdachtsunabhängige Datenspeicherung ist demokratiefeindlich, da sie mit der Umkehr des Prinzips der Unschuldsvermutung alle Menschen unter Generalverdacht stellt. Wir müssen also in Zusammenarbeit mit den Menschen in anderen EU-Mitgliedsstaaten diese bedrohliche Richtlinie vollständig kippen!

ELENA

Seit dem 01.01.2010 sind alle Arbeitgeber_innen deutschlandweit verpflichtet, ein umfangreiches Paket einkommensrelevanter Daten aller bei Ihnen beschäftigten Arbeitnehmer_innen monatlich an die so genannte Zentrale Speicherstelle zu übermitteln.

Ziel dieser Maßnahme ist die eigentlich wohlgemeinte Vereinfachung und Beschleunigung der Beantragung diverser Sozialleistungen durch digitalisierten Datenzugriff. Jedoch: Die maßlose Umsetzung dieses Verfahrens wird von Datenschützern stark kritisiert.

Die Speicherung widerspricht dem Grundsatz der Datensparsamkeit nach §3b des Bundesdatenschutzgesetzes, denn die Daten werden ohne Einzelfallprüfung anlasslos auf Vorrat gespeichert und mehrere Jahre vorgehalten. Es bestehen erhebliche Risiken hinsichtlich der Datensicherheit, insbesondere durch die intransparente Einbindung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens für die gesamte Verschlüsselung. Die angekündigten Bürokratieeinsparungen sind zudem zweifelhaft. Der vorgesehene Zwang zur Nutzung der elektronischen Signatur sowie zur Kostenübernahme der Anmeldekosten durch die Bürger_innen ist nicht nur aus sozialen Gesichtspunkten fragwürdig. Selbst unter Herausnahme einzelner kritisierter Datenposten ist die vorgesehene zentrale Datenerfassung in höchstem Maße datenschutzfeindlich.

Das ELENA-Verfahrensgesetz ist daher insgesamt nicht zielführend und unvereinbar mit dem Grundgesetz. Wir fordern die umgehende Aussetzung und Rücknahme der entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

BKA-Gesetz

Mit der letzten Änderung des BKA-Gesetzes (Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt), die zum 01.01.2009 in Kraft trat, wurden der Bundespolizei umfangreiche vorher nur den Landespolizeien zustehende Kompetenzen übertragen.

Mit der Begründung der Gefahrenabwehr wurden die Befugnisse der Behörde neu geregelt und umfangreiche Eingriffsmöglichkeiten in Sachen Telekommunikationsüberwachung, Wohnraumüberwachung, Online-Durchsuchung, verdeckter Ermittlung und Rasterfahndung gewährt; auch gegen Berufsgeheimnisträger_innen sind mit einigen Ausnahmen Abhörmaßnahmen zugelassen. Das BKA kann seitdem ohne konkreten Tatverdacht präventiv ermitteln, im Rahmen der so genannten Vorfeldermittlungen sogar ohne Leitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft.

Gegen das BKA-Gesetz ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig, da es elementare Grundsätze der föderalistischen Gewaltenteilung verletzt.

Gesundheitskarte

Zugangserschwerungsgesetz

Am 17.02.2010 hat Bundespräsident Horst Köhler das umstrittene Zugangserschwerungsgesetz, welches mit der Behauptung, durch Sperrmaßnahmen Erfolge gegen Kinderpornographie im Internet erzielen zu können, doch unterzeichnet. Dies ist eine dramatische Entscheidung, da auf diesem Weg eine umfassende Internetzensur möglich gemacht wird. Das Gesetz ist gegen Kinderpornographie im Netz weder wirksam noch erforderlich. Sperren helfen nicht, die Löschung entsprechender Seiten aber ist auch ohne das Zugangserschwerungsgesetz rechtlich eindeutig geregelt und technisch wie politisch problemlos umsetzbar. Das Zugangserschwerungsgesetz ermöglicht aber stattdessen den Aufbau einer uns alle in unserer Meinungsfreiheit einschränkende Zensurinfrastruktur.

Mehr als 130.000 Menschen haben im letzten Jahr die Online-Petition gegen das Zugangserschwerungsgesetz unterschrieben. Nun gehen wir in die nächste Runde: Wir wehren uns auch weiterhin massiv gegen diese Zensur ermöglichende, demokratiefeindliche Maßnahme!

JMStV

Im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, welcher am 24.03.(25.03.?)2010 zwischen allen deutschen Bundesländern geschlossen werden soll, werden die früher im Rundfunkstaatsvertrag sowie im Staatsvertrag über Mediendienste enthaltenen Regelungen zum Jugendschutz neu definiert.

Im aktuellen Entwurf sind jedoch etliche abzulehnende Vorschriften enthalten. Problematisch ist zum Beispiel die Gleichsetzung von Inhalte Anbietenden mit Webspace- und Internetzugangs-Anbietern: Sie sollen plötzlich alle gleichermaßen für die eigentlichen Inhalte verantwortlich sein. Dies führt in der Folge unter anderem zu der Verpflichtung für Access-Provider, gegen deutsche Jugendschutzbestimmungen verstoßende Internetseiten im In- und Ausland zu blockieren. Solche Maßnahmen machen eine sogar noch weit über den Umfang des Zugangserschwerungsgesetzes hinausreichende Zensur-Infrastruktur erforderlich. Abzulehnen ist weiterhin die Ausdehnung der Prüf- und Löschpflichten auf so genannten "User Generated Content", also zum Beispiel auf Kommentare in Internetforen und Blogs. Diese Verpflichtung ist so weitreichend, dass entsprechende Angebote im Netz massiv bedroht wären. Sinnlos ist weiterhin die Einführung von Alters-Labels in Netz, da die Kritierien hierfür nicht objektiv formulierbar und die technische wie logistische Umsetzung nahezu unmöglich ist. Auch die Einführung oder Auswertung von altersgebundenen "Sendezeiten" im Internet ist abzulehnen: Hierdurch würden keine Inhalte verschwinden, sondern höchstens ins für den deutschen Gesetzgeber nicht in gleichem Maße zu kontrollierende Ausland abwandern.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist in seinen Formulierungen nicht klar und damit nicht eindeutig. Er schränkt die Meinungs- und Rezipientenfreiheit der Bevölkerung übermäßig ein, behindert die Entwicklung von modernen Internet-Anwendungen und hemmt die wirtschaftliche und soziale Weiterentwicklung des Internets, ohne gleichzeitig auch nur in geringem Maße ein höheres Jugendschutzniveau zu bieten.

Dieses Gesetz ist dringend abzulehnen!

Orientiert an der Stellungnahme des Arbeitskreises Zensur zum entsprechenden Thema: [JMSTV-Stellungnahme]

Neue Versammlungsgesetze

Elektronischer Personalausweis (ePA)

Der elektronische Personalausweis soll voraussichtlich ab November 2010 ausgegeben werden. Als weitere Plastikkarte im Portemonnaie enthält der Ausweis einen kontaktlos auslesbaren Chip, welcher zwei kostenpflichtige Zusatzfunktionen bietet: Mit der eID-Funktion soll ein elektronischer Identitätsnachweis im Internet möglich werden, z.B. zur Altersverifikation oder zur Bekanntgabe der Anschrift für eShop-Systeme. Weiterhin soll die Signaturfunktion eine sichere und rechtsverbindliche elektronische Unterschrift des Inhabers erzeugen, um beispielsweise Behörden und Ämtern den Zugriff auf ELENA-Daten zu erlauben.

Mit der Speicherung des digitalisierten Gesichtsbildes und der (noch optionalen) Speicherung der Fingerabdrücke stellt der elektronische Personalausweis weitere Weichen in Richtung einer biometrischen Vollerfassung der gesamten Bevölkerung. Ferner fördern die Zusatzfunktionen des ePA die Nutzung verschiedener kritikwürdiger Datensammelungen wie z.B. ELENA. Übrigens, wie schon der Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, ausführte: "Der E-Personalausweis wird immer teurer". Und wer muss das bezahlen? Natürlich - Sie!

Nacktscanner

Rundfunkfreiheit (Fall Brender)

Vorschlag 2: Locker

  • Die obigen Texte eignen sich wunderbar als Hintergrund für die Aktion und für die Webseite. Für den Flyer würde ich vorschlagen, das Motto der Veranstaltung "Schmutz ausmisten" oder "Unkraut bekämpfen" in den Vordergrund zu rücken. Auf ironische Weise würde der Flyer aufgelockert und genaue Infos kann man ja nachreichen. Unten folgen ein paar Beispiele:

Vorratsdatenspeicherung

Diesen Datenblüten hat unser Verfassungsgericht gerade den Unkrautjäger auf den Hals geschickt. Seit dem 2. März ist das Gesetz für komplett nichtig erklärt worden. Alle Forderungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sind damit aber nicht erfüllt worden: Die EU-Richtlinie, aus der die nationalen Blüten sprießen, steht weiterhin unangefochten in der Landschaft. Die Regierung streitet über die neue Umsetzung. Ein Grund mehr, EU-weit Protest zu zeigen.

ELENA – Der Elektronische Leistungsnachweis

Frei nach dem Motto „Zuviele Gärtner verderben das Kraut“ waren an diesem besonderen Gestrüpp Unkrautzüchter_innen aus vier verschiedenen Fraktionen beteiligt. Dementsprechend gruselig ist auch das Ergebnis: Alle Arbeitnehmer_innendaten, inkl. umstrittener Bereiche wie die genauen Angaben zur Fehlzeit und sogenannte Freifelder beim Kündigungsgrund müssen seit Januar 2010 von den Arbeitgeber_innen an die zentrale Speicherstelle in Würzburg elektronisch übermittelt werden.

Zugangserschwerungsgesetz

Die sogenannten Netzsperren sind auf dem Ideenkompost der ehemaligen Familiengärtnerin Ursula von der Leyen gewachsen. Dem vordergründigen Ziel – Kinder zu schützen – wird diese dornige Pflanze jedoch in keinster Weise gerecht, denn sie verbrigt nur die Sicht anstatt das Übel an der Wurzel zu packen. Ferner ist das Zugangserschwerungsgesetz durch die vom BKA geheim erstellten Sperrlisten weiterhin ein besonders gefährlicher Fleck auf der Weißen Weste der Meinungsfreiheit. Kein Wunder, dass mittlerweile keine Partei mehr dahinter steht. Abgeschafft ist das Gesetz trotzdem nicht. Daher ist unsere Empfehlung: Sofort ausmisten!

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