Infotext Vorratsdatenspeicherung

Aus Freiheit statt Angst!

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Am 15. 12. 2005 hat das Europäische Parlament der von EU-Kommission und -Rat
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#REDIRECT [[Informationen über die Vorratsdatenspeicherung]]
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beschlossenen sogenannten Vorratsdatenspeicherung zugestimmt.
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In den Medien erscheint das Thema, wenn überhaupt, meist in der Rubrik
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“Computer” oder “Internet”, und es wird eher wenig darauf eingegangen, was wohl
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auch daran liegt, dass der Begriff recht abstrakt klingt.
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Dabei sind die Auswirkungen enorm, denn was die EU an diesem Tag verabschiedet
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hat, ist nicht weniger, als die komplette, sekundengenaue Speicherung der
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Telekommunikationsverbindungsdaten eines jeden Bürgers.
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== Hintergrund ==
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=== Ziele der Vorratsdatenspeicherung ===
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Durch die Vorratsdatenspeicherung (kurz “VDS”) erhofft sich die EU eine
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Verbesserung der Bekämpfung von Terrorismus und schweren Straftaten, kurz: eine
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erleichterte Strafverfolgung.
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Telekommunikationsunternehmen (also auch Mobilfunk- und Internetprovider) werden
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damit verpflichtet, die sogenannten “Verkehrsdaten” ihrer Kunden aufzuzeichnen
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und für eine bestimmte Zeit aufzubewahren. Im Falle einer schweren Straftat
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haben Polizei und Geheimdienste Zugriff auf diese Daten.
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Die Umstände für die Speicherung und Auswertung der Daten ist EU-weit dabei nur
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teilweise “harmonisiert”. Beispielsweise wurde die Dauer der Speicherung “im
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Normalfall” auf 6 bis 24 Monate festgelegt, sie darf aber auch explizit
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jederzeit vom einzelnen Staat überschritten werden (in Polen wird es z.B. eine
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Speicherungsdauer von 15 Jahren geben).
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Auch die “schwere Straftat” unterliegt der Definition des jeweiligen
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EU-Mitglieds, wodurch Unterschiede in der Rechtssprechung innerhalb der Union
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unausweichlich sind.
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=== Gespeicherte Daten ===
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Zu den gespeicherten Daten gehören u.a. die Telefonnummern eines jeden Anrufers
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und Angerufenen in Festnetz und Mobilfunk, Standortdaten bei Mobiltelefonen
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(Funkzelle), SMS-Daten, aber auch die IP-Adressen von Computern, die bereits für
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sich alleine ein großes Problem darstellen.
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[Eine IP-Adresse ist, sehr grob gesagt, eine eindeutige Nummer, die einem
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Computer z.B. bei der Einwahl ins Internet vom Provider zugewiesen wird, und
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anhand derer der Rechner dann weltweit für Datensendung und -empfang
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angesprochen werden kann. Sie lässt sich damit in etwa mit einer Art Haus- oder
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Telefonnummer vergleichen.
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Spätestens über den Provider ist anhand der IP-Adresse auch die Identifikation
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des Nutzers bzw. Besitzers möglich (auch hier besteht übrigens, bezüglich der
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Unterscheidung von Besitzer und etwaigem Nutzer - z.B. ein Gast -, juristisches
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Konfliktpotenzial, etwa in der Frage der Haftung).]
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Die IP-Adresse ist an allen Handlungen im Internet unmittelbar beteiligt, seien
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es Aufrufe von Webseiten, Dateitransfer über FTP, Chatten mittels Instant
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Messenger, und anderem. (Genauere Informationen z.B. unter
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http://de.wikipedia.org/wiki/IP-Adresse).
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Inhalte, etwa von E-Mails oder Telefongesprächen werden nicht aufgezeichnet.
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Gerade anhand gespeicherter URLs (Webadressen) lassen sich jedoch ohne Probleme
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die Inhalte der aufgerufenen Webseiten herausfinden, bzw. Die Identität der
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Aufrufer einer Webseite über deren IP.
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=== Die Haltung des Deutschen Bundestags zur Vorratsdatenspeicherung ===
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Am 17. Februar 2005 hat der Deutsche Bundestag eine Vorratsdatenspeicherung
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explizit abgelehnt. Es erging ferner die Aufforderung an die Bundesregierung,
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diesen Beschluss auch auf EU-Ebene zu vertreten und demzufolge einen
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EU-Beschluss “pro VDS” nicht mitzutragen.
+
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== Kritik:==
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=== Verhältnismäßigkeit ===
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______________________
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Eine anlasslose, präventive Sicherung der Kommunikation sämtlicher Bürger der
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Europäischen Union entspricht nicht dem rechtsstaatlichen Grundsatz der
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Verhältnismäßigkeit. Sie ist, selbst bei geschätzt erhöhter Gefahr, in ihren
+
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Ausmaßen nicht angemessen und verstößt damit, schon angesichts der enormen
+
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Diskrepanz zwischen der Anzahl Betroffener und der (erwarteter) Verbrechen,
+
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gegen das Übermaßverbot.
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=== Fehlen eines Anfangsverdachts ===
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In einem demokratischen Rechtsstaat herrscht die Unschuldsvermutung. Diese ist
+
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im Grundgesetz implizit (Art. 20), in der Europäischen Menschenrechtskonvention
+
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explizit (Art. 6) enthalten. Eine Aufnahme von Ermittlungen, und damit z.B. eine
+
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Überwachungsmaßnahme wie die VDS erfordert einen Anfangsverdacht, der
+
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voraussetzt, dass “zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.” (§152,
+
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Abs. 2 Strafprozessordnung).
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Dieser Anfangsverdacht ist im Fall der VDS aber nicht gegeben – angesichts von
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bald nahezu einer halben Milliarde Menschen in der EU kaum verwunderlich.
+
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Da eine Aufnahme von Ermittlungen, wie gesagt, den Anfangsverdacht voraussetzt,
+
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wird im Rückschluss der EU-Bürger durch die Vorratsdatenspeicherung
+
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gleichermaßen kriminalisiert: Er ist ein potentieller Terrorist (oder “schwerer
+
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Verbrecher”), der gesichert werden muss.
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=== Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ===
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Das Datenschutz-Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung garantiert dem
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Bürger das Recht, über die Offenbarung und Verwendung personenbezogener
+
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Daten selbst zu verfügen.
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Die gespeicherten Verkehrsdaten fallen per Definition in diese Kategorie, da
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sie sich einer bestimmten Person zuordnen lassen (s. auch
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Bundesdatenschutzgesetz).
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Dieses Grundrecht wird mit der zwangsweisen Speicherung der individuellen
+
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Telekommunikationsdaten eklatant verletzt. Der Bürger hat als Betroffener der
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VDS weder Macht, noch Kontrolle darüber, was er von seinem
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Telekommunikationsverhalten preisgibt. Um das “Volkszählungsurteil” des
+
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Bundesverfassungsgerichts zu zitieren, besteht die Gefahr, dass:
+
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“[... personenbezogene Daten...] zu einem teilweise oder weitgehend
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vollständigen Persönlichkeitsbild zusammengefügt werden, ohne daß der Betroffene
+
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dessen Richtigkeit und Verwendung zureichend kontrollieren kann.”
+
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Weiterhin dürfte die Speicherung auch dem Post- und Fernmeldegeheimnis
+
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zuwiderlaufen.
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=== Grundgesetzwidrigkeit ===
+
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Angesichts der Verstöße gegen zentrale Aspekte des Grundgesetzes sowie der
+
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Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, wie oben aufgeführt, kann die VDS
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nur als grundgesetzwidrig eingestuft werden.
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=== Urteile des Bundesverfassungsgerichtes ===
+
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Im bereits erwähnten “Volkszählungsurteil” vom 15. Dezember 1983 hat das
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Bundesverfassungsgericht eine Vorratsdatenspeicherung nicht anonymisierter Daten
+
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abgelehnt und dabei zusätzlich das Gebot der Verhältnismäßigkeit als einem “mit
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Verfassungsrang ausgestatteten Grundsatz” betont.
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=== Fehlende Kostenübernahme ===
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Eine besonders aus Wirtschaftskreisen immer wieder angebrachte Kritik ist die
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fehlende Übernahme der entstehenden Kosten für die Datenspeicherung durch den
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Staat. Politiker der Großen Koalition haben inzwischen mehrfach deutlich
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gemacht, dass sie es für selbstverständlich, bzw. "staatsbürgerliche Pflicht"
+
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(Innenminister Wolfgang Schäuble) halten, dass die Provider von
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Telekommunikationsdiensten für sämtliche dadurch entstehenden Kosten alleine
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aufkommen. Eine Entschädigung durch den Staat findet nicht statt.
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Es ist zu erwarten, dass diese Kosten von den Providern nolens-volens auf die
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Preise für Internetzugänge umgelegt werden, wodurch im Endeffekt der Bürger für
+
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seine eigene, ungewollte Überwachung zahlt
+
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=== Keine Vorabevaluation von Effizienz und Notwendigkeit ===
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Es existieren bis dato keinerlei wissenschaftliche bzw. verlässliche
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Einschätzungen in puncto Notwendigkeit oder Effizienz der VDS in der
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beschlossenen Form.
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Die "Beweisführung", so dies überhaupt so zu bezeichnen ist, stützt sich
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quasi ausschließlich auf die Anführung einer Zahl von Einzelfällen, bei
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denen Telekommunikationsanalysen an der Strafverfolgung beteiligt waren.
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=== Mögliche Alternative: “Quick Freeze” ===
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Die USA verwenden eine VDS, wie von der EU vorgesehen, nicht, sondern bei ihnen
+
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kommt eine “Quick Freeze” genannte Praxis zum Tragen. Diese wird in begründeten
+
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Verdachtsfällen eingesetzt: Auf richterlichen Beschluss erfolgt dann eine
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Sicherung der Telekommunikationsdaten des jeweiligen Verdächtigen. Es kommt
+
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also zu einer individuellen, anlassbezogenen Speicherung, im Gegensatz zur VDS
+
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in der EU, welche kollektiv und anlasslos ist.
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=== Umgehungsmöglichkeiten ===
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So umfassend die VDS auch ist, kann sie dennoch vom Einzelnen umgangen werden.
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Dafür ist allerdings einiges an Aufwand nötig.
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Es existieren diverse Arten von Anonymisierungs- und Verschlüsselungssoftware,
+
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die dafür sorgen, dass IP- Adressen und Inhalte verborgen bleiben. Derartige
+
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Software erfordert jedoch ein, gemessen an den Kenntnissen eines normalen
+
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Internet-Nutzers, teilweise recht hohes Maß an Computerkenntnissen und genießt
+
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eher selten weite Verbreitung (in manchen Fällen ist Voraussetzung, dass sowohl
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Sender als auch Empfänger die Software benutzen, damit eine anonyme
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Verbindung zustandekommen kann). Mangelnde Geschwindigkeit, fehlende technische
+
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Kenntnisse und schlechte Verfügbarkeit sind wohl die Hauptfaktoren dafür, dass
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solche Software nur von vergleichsweise wenigen Leuten benutzt wird.
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Ein Mensch jedoch, der wirklich darauf angewiesen ist, dass seine Kommunikation
+
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geheim bleibt (der vielzitierte „Terrorist“ etwa, oder auch nur ein
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computertechnisch versierter Bürger, der sich vom Staat nicht permanent über die
+
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Schulter blicken lassen will), kann diese Software einsetzen, um seine
+
-
Kommunikation abzusichern. Und gerade Verbrechern werden die damit verbundenen
+
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Nachteile - bei Anonymisierern für das Web etwa die sehr langsame
+
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Datenübermittlung, oder auch die Zeit, um sich in die Benutzung der Programme
+
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einzuarbeiten, weniger wichtig sein, solange ihre Botschaften und Pläne nur
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unbemerkt ihr Ziel erreichen.
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Den normalen Internetnutzer hingegen beeinträchtigen derartige Maßnahmen
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erheblich. Wer „einfach nur mailen und surfen“ will, nimmt keine langdauernde
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Einarbeitung in derartige Programme auf sich, und wird spätestens durch die
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langsame Datenübertragungsrate abgeschreckt.
+
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Dies alles führt dazu, dass im Endeffekt wohl unter anderem gerade die Menschen
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sich gegen die VDS absichern werden, die der eigentliche Grund und die
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Zielgruppe der Maßnahmen sind – eben, weil sie auf Geheimhaltung ihres dunklen
+
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Treibens angewiesen sind. Der riesige, unschuldige und unverdächtige Teil der
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Bevölkerung unterliegt also der Überwachung, der sich Verbrecher, die es ernst
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meinen, ohne Probleme entziehen.
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=== Kein Vorteil bei der Verhinderung von Terrorismus ===
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Für die Verhinderung terroristischer Akte eignet sich die VDS nicht mehr als die
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bereits existierenden gesetzlichen Möglichkeiten. Gerade sogenannte „Schläfer“,
+
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die bis zum Anschlag selbst ein vollkommen unauffälliges Leben führen, bieten ja
+
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bereits qua Definition keine Anhaltspunkte für den bereits angesprochenen
+
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„Anfangsverdacht“, und damit auch keine Grundlage für einen richterlichen
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Beschluss. Einen Beschluss, der nach jetziger Rechtslage einer Überprüfung der
+
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gewonnenen Daten vorausgehen muss.
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Maximal lassen sich mit den Daten in einem solchen Fall also nach einem
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Anschlag die Handlungen des ehemaligen Schläfers zurückverfolgen.
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Solange keine anlasslose Abfrage und Kontrolle von Daten eingeführt wird (was
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den totalen Überwachungsstaat bedeuten würde), bietet die VDS damit nichts, was
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nicht beispielsweise auch mit dem „Quick Freeze“ Verfahren möglich wäre.
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Von höherer Sicherheit im Sinne einer Prävention terroristischer Akte durch die
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VDS kann aus diesem Grunde nicht die Rede sein.
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== Gefahren durch die Datenspeicherung: ==
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Allgemein gesagt, besteht die größte Gefahr der Vorratsdatenspeicherung darin,
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dass sich genaue Persönlichkeitsprofile eines Menschen herstellen lassen:
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• Wer war wann, wie oft und wie lange im Internet?
+
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• Was hat er da gemacht, welche Seiten aufgerufen?
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• Was hat er heruntergeladen?
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• Wer telefoniert mit wem?
+
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• Wo hat sich jemand bei Anruf XY aufgehalten?
+
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Ein paar Beispiele:
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=== Bewegungsprofile ===
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Über die Aufzeichnung der Funkzellen bei Mobiltelefonen lässt sich in einer
+
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Zeit, in der das Handy immer alltäglicher geworden ist, besonders bei häufigem
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Telefonieren ein ziemlich genaues Bewegungsprofil erstellen.
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=== Der “gläserne Bürger” ===
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Das komplette Kommunikationsverhalten aller EU-Bürger wird durch die VDS
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transparent. Wer auf die Daten Zugriff hat, sieht, wer wann mit wem telefoniert,
+
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gesimst und gemailt hat und welche Seiten ein Mensch im Internet besucht.
+
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Er erkennt dadurch soziale Beziehungen, wirtschaftliche Aspekte (Netshops, aber
+
-
auch Schuldnerberatungsstellen, zum Beispiel), sexuelle Präferenzen, religiöse
+
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Überzeugungen, medizinische Daten (von Informationsseiten über psychische
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Probleme bis hin zur Schwangerschaftsberatung), und, selbstverständlich,
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politische Interessen.
+
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Es geht also beim Protest gegen die VDS gar nicht so sehr um mögliche
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Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, sondern darum, dass jeder ungewollt und je
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nach Internetnutzung, ein fast komplettes persönliches Profil abliefert, in
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einer Genauigkeit und mit einer Sensibilität der Daten, der wohl kein Mensch
+
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freiwillig zustimmen würde.
+
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Dass alle diese Daten auch noch fehlinterpretiert werden können, und man somit
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beispielsweise durch einen islamischen Bekannten unter Umständen in den Ruch
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terroristischer Umtriebe gerät, oder, wie vor einiger Zeit eine alte Dame in
+
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Amerika, des illegalen Filesharings angeklagt wird, obwohl man nicht einmal die
+
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entsprechende Software installiert hat, ist nur noch eine zusätzliche Gefahr
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dieser Sammlung.
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=== Einschränkung der Meinungsfreiheit als Nebeneffekt ===
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Mittels der nach Umsetzung der Richtlinie langfristigen Möglichkeit der
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Zuordnung von IP-Adressen zu Personen lässt sich jede Form der Meinungsäußerung
+
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im Netz zu ihrem Urheber zurückführen, sei es ein Beitrag im Usenet, oder in
+
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Webforen. Auch die Arbeit an einer Website wird durch die Speicherung der IP
+
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desjenigen, der sie hochlädt transparent.
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Zudem ist bereits das Wissen um die Existenz der Kommunikationsüberwachung
+
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geeignet, Nutzer in ihrem Verhalten und insbesondere ihrer freien
+
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Meinungsäußerung zu beeinflussen.
+
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Gerade dieser Punkt wird auch von Bürgerrechtlern immer wieder betont. Nicht
+
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umsonst ist die freie Meinungsäußerung einer der Grundsätze einer modernen
+
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Demokratie. Wer weiß, dass er überwacht wird, und eventuell gar
+
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Sanktionen zu fürchten hat, verhält sich im Zweifelsfall “vorsichtiger”, selbst
+
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wenn seine Kritik, an wem auch immer, noch so berechtigt ist.
+
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=== Datenmissbrauch ===
+
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Im Augenblick sind diese Daten “nur” für Strafverfolgungsbehörden und
+
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Nachrichtendienste zugänglich. Dass dies immer so bleibt, kann jedoch kaum
+
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garantiert werden.
+
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+
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Erst kürzlich ist schließlich mit der LKW-Maut bereits der Fall eingetreten,
+
-
dass explizit und ausschließlich für einen bestimmten Zweck (Mautabrechnung)
+
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bestimmte Daten für andere Ziele zugänglich gemacht werden sollen.
+
-
Auch Justizministerin Zypries setzt auf eine Aufweichung des Datenschutzes und
+
-
will einen „Auskunftsanspruch“ von Providern gegenüber Rechtehaltern, also
+
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nichtstaatlichen Stellen, schaffen.
+
-
Nimmt man nun noch hinzu, dass Innenminister Schäuble sogar ein Gesetz (welches
+
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überhaupt erst vor relativ kurzer Zeit beschlossen worden ist) ändern will, um
+
-
die nach bisheriger juristischer Grundlage verbotene Nutzung der Mautdaten zu
+
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ermöglichen, sollte das Vertrauen in die gesetzliche Absicherung der
+
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Zweckbindung der per VDS gesammelten Daten weiter schwinden.
+
-
 
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Und dies wäre dann endgültig die Öffnung der Büchse der Pandora, z.B.:
+
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• Zugänglichmachen der gesammelten Daten für Krankenkassen (Beitragserhöhungen
+
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wären wohl noch das mindeste, was in diesem Fall droht)
+
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• Zugriff für Arbeitgeber (gerade sensible Daten, wie beispielsweise der Besuch
+
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von Selbsthilfeseiten im Internet können der Todesstoß für eine Anstellung oder
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auch ein existierendes Arbeitsverhältnis sein)
+
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• Zugriff für Versicherungen (auch hier dasselbe wie bei den Krankenkassen)
+
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Es kann in diesem Licht und trotz aller Beteuerungen kaum hundertprozentig
+
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garantiert werden, dass jetzt und in Zukunft einzig staatliche Stellen Zugriff
+
-
auf die gespeicherten Daten haben (auch das ist ohnehin bereits alleine ein
+
-
Unding, da die grundlegende Problematik bestehen bleibt). Auch ist es
+
-
vielleicht, angesichts des momentanen, mehr als bedenklichen Kurses der BRD
+
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sowie EU, nicht nur in Menschenrechts- und Grundgesetzfragen, leider nicht mehr
+
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garantiert, dass die Freiheits- und Bürgerrechte in alle Zeit von einer
+
-
zukünftig amtierenden Regierung geschützt werden.
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Und zuletzt scheint es in einer Zeit mit den Leitworten “[http://de.wikipedia.org/wiki/Initiative_Neue_Soziale_Marktwirtschaft sozial ist, was Arbeit schafft]”, und “[http://ftd.de/blog/3_kapitalist/archive/120_mehr_freiheit_wagen.html mehr Freiheit wagen]”, in der der Mensch immer mehr nur noch auf
+
-
Basis eines Kosten-Nutzen-Denkens gesehen wird, eher eine Frage der Zeit, bis
+
-
die freie Wirtschaft, zugunsten des dann immer gerne beschworenen Standorts
+
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Deutschland auch an diesem geballten Wissen partizipieren will.
+
-
 
+
-
Ganz unabhängig davon besteht außerdem immer noch die Möglichkeit des illegalen
+
-
Zugriffs auf die Daten durch Hacks, sowie der anschließenden Weiterverbreitung.
+
-
 
+
-
==Zum Schluss: “Ich habe doch nichts zu verbergen”==
+
-
 
+
-
 
+
-
...Wirklich?
+
-
____________
+
-
 
+
-
 
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-
Es hat sicherlich seine Gründe, dass Kontoauszüge in undurchsichtigen Umschlägen
+
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verschickt werden, und wer hat noch nie eine kleine Lüge benutzt, um z.B. Ärger
+
-
mit dem Chef auszuweichen? Es sind nicht die spektakulären, sondern die
+
-
“Alltagsgeheimnisse”, die auf dem Spiel stehen, oder, einfacher gesagt, die
+
-
Privatsphäre.
+
-
 
+
-
Die wenigsten Menschen dürften Spaß daran haben, wildfremden Menschen einfach
+
-
ein genaues Persönlichkeitsprofil ihrer selbst vorzulegen, einschließlich
+
-
gesundheitlicher und psychischer Probleme, dem wirtschaftlichen und sozialen
+
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Stand, politischen Überzeugungen und ihrer persönlichen Meinung zu aktuellen und
+
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nicht mehr so aktuellen Themen.
+
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Wieso sollte all dies, und das Recht auf diese Selbstbestimmung, in der
+
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elektronischen Telekommunikation auf einmal keinen Bestand mehr haben?
+
-
 
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-
 
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Persönliche Daten sind neutral und damit ein zweischneidiges Schwert: Sie können
+
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positiv genutzt, und sie können gefährlich werden.
+
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+
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Als 1933 vom Staat eine Volkszählung durchgeführt wurde, dürfte kaum einer, der
+
-
dort, wie gefordert, seinen (jüdischen) Glauben angab, etwas von den Gräueln
+
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geahnt haben, die die Zukunft bringen würde.
+
-
 
+
-
 
+
-
Auch wenn es nicht wieder so weit kommt, ist es im Sinne einer freiheitlichen
+
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Demokratie wichtig, im Zweifelsfall zugunsten des Datenschutzes, und damit der
+
-
Meinungs- und Informationsfreiheit (GG Art.5), zu entscheiden, als zugunsten
+
-
eines vermeintlichen Mehr an - oft nur gefühlter - Sicherheit:
+
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+
-
"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides
+
-
verlieren."
+
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Benjamin Franklin
+
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-
 
+
-
Einige Links zur Thematik:
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+
-
 
+
-
 
+
-
http://www.heise.de/ct/aktuell/meldung/66857
+
-
[Heise Online: ausführliche Berichterstattung über die Vorratsdatenspeicherung]
+
-
 
+
-
http://www.datenschutzzentrum.de/materia...karte/index.htm
+
-
[Informationen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz
+
-
Schleswig-Holstein]
+
-
 
+
-
http://stop1984.com/index.php?option=com_content&task=category&sectionid=19&id=115&Itemid=165&lang=de
+
-
[VDS-Rubrik der NGO (Nicht-Regierungs-Organisation) zur Förderung von
+
-
Bürgerrechten]
+
-
 
+
-
http://www.sueddeutsche.de/computer/artikel/212/66146/
+
-
[Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung]
+
-
 
+
-
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung
+
-
[Wikipedia-Seite über VDS]
+

Aktuelle Version

  1. REDIRECT Informationen über die Vorratsdatenspeicherung
Persönliche Werkzeuge
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