Speicherdauer

Aus Freiheit statt Angst!

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'''Email von KabelBW am 05.06.2011:'''
'''Email von KabelBW am 05.06.2011:'''
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''Re: Betreff: Anfrage über gespeicherte Daten nach §4e BDSG
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''Re: Betreff: Anfrage über gespeicherte Daten nach §4e BDSG''
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Sehr geehrter Herr XYZ,
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''Sehr geehrter Herr XYZ,''
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diese Daten (IP-Adressen, MAC-Adressen, Verbindungszeiten, usw)werden derzeit drei Tage bei uns gespeichert. Sie erhalten von meinen Kollegen in Kürze Auskunft, welche personenbezogenen Daten derzeit über Sie gespeichert sind.
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''diese Daten (IP-Adressen, MAC-Adressen, Verbindungszeiten, usw)werden derzeit drei Tage bei uns gespeichert. Sie erhalten von meinen Kollegen in Kürze Auskunft, welche personenbezogenen Daten derzeit über Sie gespeichert sind.''
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viele Grüße
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Stefan Eisert
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''Stefan Eisert''
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Datenschutzbeauftragter KabelBW''
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''Datenschutzbeauftragter KabelBW''
==== 24.02.2011 ====
==== 24.02.2011 ====

Version vom 12:49, 12. Jun. 2011

Wir fragen Telekommunikationsunternehmen, ob und wie lange sie gegenwärtig Informationen über unser Kommunikationsverhalten speichern. Die Antworten werden hier gesammelt.

Inhaltsverzeichnis

Vorlagen für Anfragen zur Speicherdauer von IP-Adressen

Vorschlag für eine Anfrage

...............................................................
Name, Vorname


Straße


PLZ, Ort


..............................................................
Firma, Providername

z. Hd. des/der betrieblichen Datenschutzbeauftragten


..............................................................
PLZ, Ort


..............................................................
Ort/Datum


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Kunde Ihres Dienstes und habe die Kundennummer

Gemäß § 34 BDSG und § 93 TKG habe ich einen Anspruch darauf, Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten zu erhalten.

Daher fordere ich Sie auf, mir folgendes mitzuteilen:

  1. Speichern Sie oder ein anderes Unternehmen (§ 11 BDSG) über das Ende meiner Internetverbindungen hinaus, welche IP-Adresse mir wann zugewiesen war? Wenn ja, für wieviele Tage erfolgt die Speicherung?
  2. Ferner fordere ich Auskunft über die gegenwärtig zu meinem Konto gespeicherten IP-Adressen und sonstigen Verkehrsdaten.

Ich fordere Sie hiermit auf, mir diese Auskünfte innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu erteilen. Sollten Sie eine Fristverlängerung benötigen, bitte ich um eine entsprechende Zwischennachricht.

Darüber hinaus weise ich nochmals ausdrücklich darauf hin, dass ich der Speicherung meiner Verbindungsdaten widerspreche! Die Daten sind nicht abrechnungsrelevant und dürfen daher nicht gespeichert werden. Ich bitte um entsprechende Bestätigung, dass keine Speicherung erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Mitmachen

Bitte stellen Sie die Antwort Ihres Providers in die Liste unten ein, oder schicken Sie sie uns per E-Mail.

Rechtslage Kündigungsrecht

Speichert ein Anbieter auf Vorrat oder teilt er nicht klar mit, dass er dies unterlässt, kann man ordentlich kündigen. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist nur unter den Voraussetzungen des § 314 BGB zulässig und setzt einen wichtigen Grund voraus, dessentwegen dem Kunden die weitere Nutzung des Dienstes nicht mehr zumutbar ist. Wer beispielsweise bisher die Löschung seiner Daten mit Rechnungsversand gewählt hat, weil er vertrauliche Telefonate mit Beratungsstellen o.ä. führt oder sogar selbst Berufsgeheimnisträger ist, wird dies begründen können.

Speicherdauer (Übersicht)

  • rot = speichert auf Vorrat
  • grün = speichert nicht auf Vorrat
  • gelb = speichert teilweise auf Vorrat
Provider Aussage
1&1 Internet AG IP-Adressen: siehe Deutsche Telekom AG. IP-Adressen bei Internettelefonie (VoIP): 60 Tage. IP-Adressen bei E-Mail-Nutzung: 60 Tage.
AOL IP-Adressen beim Internetzugang: 5 Tage. IP-Adressen bei AIM und ICQ-Nutzung: 14 Tage.
BT Verbindungsdaten (ein- und ausgehende Verbindungen): 180 Tage.
Congstar Tochterfirma der Deutsche Telekom AG (siehe dort)
Deutsche Telekom AG Verbindungsdaten (nur abgehend): 80 Tage, außer wenn der Kunde sofortige Löschung wünscht oder eine Flatrate nutzt (dann 3 Tage). IP-Adressen bei Internetzugang: 7 Tage.
e-plus Verbindungsdaten (eingehende und ausgehende Verbindungen) sowie IP-Adressen: 90 Tage. Standortdaten (eingehende und ausgehende Verbindungen): 90 Tage. IP-Adressen bei Internetzugang über UMTS-Netz: keine Rückverfolgung möglich (NAT ohne Portspeicherung).
EWETEL IP-Adressen beim Internetzugang: 2 Tage.
Freenet IP-Adressen: keine Speicherung
GMX Internetzugang: siehe 1&1 Internet AG. IP-Adressen bei E-Mail-Nutzung: die beim jeweils letzten Login genutzte IP-Adresse ist gespeichert.
Hansenet / Alice Verbindungsdaten (ein- und ausgehende Verbindungen): 180 Tage, auf Kundenwunsch "sofortige" (?) Löschung. IP-Adressen bei Internetzugang: keine Speicherung bei selbst realisierten Anschlüssen, ansonsten siehe Deutsche Telekom, QSC, Telefónica o2
Kabel Deutschland IP-Adressen bei Internetzugang: 2-4 Tage
KabelBW Adresszuweisung per DHCP. Im Regelfall hat der Kunde über Jahre die gleiche IP. Speicherung somit überflüssig.
M-Net Verbindungsdaten (ein- und ausgehende Verbindungen): 180 Tage. IP-Adressen bei Internetzugang: 3 Tage.
Manitu Keine Speicherung. Allerdings Vergabe statischer IPs, so dass sich VDS im Bereich Internetzugang erübrigt.
Microsoft Hotmail IP-Adressen: unbegrenzt.
NetCologne IP-Adressen bei Internetzugang: 4 Tage
QSC 7-tägige Speicherung von IP-Adressen bei Internetzugang
T-Mobile Verbindungsdaten (eingehende Verbindungen): 30 Tage. Verbindungsdaten (ausgehende Verbindungen): 80-180 Tage. Standortdaten (ein- und ausgehende Verbindungen): 30 Tage. IP-Adressen bei Internetzugang: 30 Tage. IP-Adressen UMTS-Netz: keine Rückverfolgung möglich (NAT ohne Portspeicherung).
T-Online Tochterfirma der Deutsche Telekom AG (siehe dort)
Telefónica o2 Verbindungsdaten (eingehende Verbindungen): 30 Tage (für Verbindungen von Telefonica-Kunden 7 Tage). Standortdaten (eingehende Verbindungen): 7 Tage. Verbindungsdaten (ausgehende Verbindungen): 30 Tage. Standortdaten (ausgehende Verbindungen): 30-182 Tage. IP-Adressen bei Internetzugang: 7 Tage. IP-Adressen UMTS-Netz: keine Rückverfolgung möglich (NAT ohne Portspeicherung).
Versatel IP-Adressen bei Internetzugang: 0 oder 3 oder 4 Tage (widersprüchliche Aussagen)
Vodafone D2 (Mobil) Verbindungsdaten (eingehende Verbindungen) einschließlich IMSI und Standortdaten: 7 Tage (wenn gebührenpflichtig, dann ohne Standortdaten 30 Tage). Verbindungsdaten (ausgehende Verbindungen) einschließlich IMSI und Funkzelle: 180 Tage (IMSI und Standortdaten: 30 Tage). IMEI: 80 Tage. IP-Adressen UMTS-Netz: Rückverfolgung offenbar möglich (NAT mit Portspeicherung).
Vodafone/Arcor (Festnetz/DSL) Verbindungsdaten (eingehende und ausgehende Verbindungen): 92 Tage. IP-Adressen bei Internetzugang: keine Speicherung.
web.de Internetzugang: siehe 1&1 Internet AG. IP-Adressen bei E-Mail-Nutzung: 30 Tage.
Yahoo Mail IP-Adressen bei E-Mail-Nutzung: keine Speicherung.

Gesammelte Auskünfte

Erteilte Auskünfte über die Speicherdauer bitte hier mit Datum eintragen:

1&1

04.08.2010

Vom 4. August 2010:

„Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die 1&1 Internet AG speichert im betreffenden RADIUS-Server die zu Ihrem DSL-Anschluss angefallenen Verkehrsdaten bis zu 7 Tage. Rechtsgrundlage der Speicherung ist § 100 TKG.

Die Auskunft kann nur Verkehrsdaten enthalten, die beim betreffenden RADIUS-Server der 1&1 Internet AG anfallen. Soweit aus technischen Gründen eine Einwahl über einen anderen RADIUS-Server des Netzbetreibers erfolgt, können wir hierzu keine Auskunft erteilen; insoweit erfolgt auch keine Speicherung durch die 1&1 Internet AG. Die Auskunft beinhaltet IP-Nummern, soweit diese durch den Netzbetreiber der 1&1 Internet AG zur Verfügung gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass durch das Urteil des BVerfG keine Daten in der sog. Vorratsdatenspeicherung mehr gespeichert werden.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxxxx xxxx Datenschutz 1&1 Internet AG“

24.11.2010

Am 24. November 2010 erklärte der Bayerische Innenminister vor dem Verfassungsausschuss des Landtags, IP-Adressen würden bei 1&1 60 Tage lang gespeichert.

Alice/HanseNet

22.07.2010

Auskunft vom 22.07.2010:

"IP-Adressen werden unmittelbar nach Ende einer Internetsitzung gelöscht, da deren Speicherung für die Abrechnung nicht erforderlich ist.

Die Verkehrsdaten aus Telefongesprächen werden zum Zwecke der Abrechnung gespeichert. Die abrechnungsrelevanten Daten werden frühestens 8 Wochen, spätestens 6 Monate nach Rechnungsversand gelöscht."

14.10.2010

Auskunft vom 14.10.2010 (Auskunft als Privatkunde)

Sehr geehrter Herr ...,

(...) Um unseren Kunden DSL-Anschlüsse zur Verfügung zu stellen, arbeiten wir mit anderen Dienstleistern zusammen. Diese speichern teilweise die IP-Adresse bis zu 7 Tagen aus Gründen der Abrechnung oder der Fehlererkennung und -behebung.

Wenn sich ein Dienstleister aus den dargestellten Gründen für eine Speicherung entschieden hat, hat eine Beauskunftung innerhalb dieser Speicherfrist auf Anfrage einer Strafverfolgungsbehörde oder eines Gerichtsbeschlusses zu erfolgen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen hiermit weiterhelfen konnten.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Alice Team (...)

24.11.2010

Am 24. November 2010 erklärte der Bayerische Innenminister vor dem Verfassungsausschuss des Landtags, IP-Adressen würden bei HanseNet überhaupt nicht gespeichert, jedoch bei dem Mutterkonzern Telefonica Deutschland 21 Tage lang. Herrmann nannte einen Fall, in dem die Rückverfolgung der IP-Adresse eines HanseNet-Kunden möglich war ("Die im sog. Header der E-Mail mit übermittelte IP-Adresse konnte dem Provider HanseNet zugeordnet werden. Eine dortige Erhebung der Verkehrsdaten und Bestandsdaten ergab die Zuordnung dieser IP-Adresse zu einer konkreten Person in München.").

17.01.2011

Auskunft vom 17.01.2011 (Auskunft als Privatkunde)

Sehr geehrter ...,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bei HanseNet werden IP-Adressen grundsätzlich direkt nach Sitzungsende gelöscht. Ausnahmen hiervon gibt es nur bei Gerichtsbeschlüssen oder auf Anordnung einer Strafverfolgungsbehörde.

19.01.2011

Auszug vom 19.01.2011 aus dem Internet-Kundencenter eines frisch abgeschlossenen Alice Light Max flat Vertrages (Kundencenter/Rechnung/Einstellungen, nicht änderbar):

Speicherzeit für Verbindungen: 6 Monate

23.03.2011

Auskunft vom 23.03.2011 (Anfrage via E-Mail als Privatkunde)

"(...) vielen Dank für Ihre E-Mail.

Um unseren Kunden DSL-Anschlüsse zur Verfügung zu stellen, arbeiten wir mit anderen Dienstleistern zusammen. Diese speichern teilweise die IP-Adressen bis zu 7 Tagen aus Gründen der Fehlererkennung und -behebung. (...)"

27.04.2011

Telefonische Auskunft vom 27.04.2011 (Gespräch über Kündigungsgrund)

Ich bin (noch) Kunde einer Alice-DSL-Flatrate und habe den Vertrag im April gekündigt. Daraufhin wurde ich vom Alice-Kundencenter angerufen und nach dem Grund der Kündigung gefragt. Als Grund nannte ich, dass ich eine Abmahnung erhalten hatte weil Alice meine IP-Adresse über das Verbindungsende hinaus zu meinem Anschluss zugeordnet hatte. Die Dame von Alice wusste dazu nichts zu sagen und erkundigte sich bei Kollegen. Daraufhin sagte sie mir, dass bei ihnen keine solche Speicherung stattfinden würde. Wie sich mein Fall dann erklären lässt, konnte sie nicht beantworten. - In meinem Fall war die Verbindung einen Tag bevor vor dem Landgericht auf Herausgabe geklagt wurde bereits beendet worden. Also muss über das Ende der Verbindung hinaus gespeichert worden sein. Die Aussagen von Alice in der obigen Auskunft vom 17.01.2011 sind dementsprechend unglaubwürdig.

Kann es nicht sein, dass ein Quick Freeze-Verfahren angewandt worden ist, dass Hansenet also "auf Zuruf" der Anwaltskanzlei oder wegen einstweiliger Anordnung des Gerichts nur deine IP-Adresse aufbewahrt hat?
Vielleicht! Jedoch habe ich ebenfalls 2 unberechtigte Abmahnungen erhalten. Aus einer Abmahnung geht hervor, dass die Verbindungsdaten erst 7 Tage nach der angeblichen Rechtsverletzung auf Anordnung des Gerichts meinem Anschluss zugeordnet werden konnten. Wenn es so ist, dass die Daten sofort nach Beendigung der Verbindung gelöscht bzw. gar nicht erst gespeichert werden, dann dürften diese ja auch nicht 7 Tage später wieder abrufbar sein.
Zudem fällt auf, dass die Abmahnungen alle aus dem Monat April stammen. In der Wikipedia steht: "Seit 1. April 2011 firmiert das Unternehmen nach abgeschlossener Integration des Festnetz-Anbieters HanseNet daher unter dem neuen Namen Telefónica Germany.". Vermutlich besteht da der Zusammenhang.

AOL

24.11.2010

Am 24. November 2010 erklärte der Bayerische Innenminister vor dem Verfassungsausschuss des Landtags, IP-Adressen würden bei AOL fünf Tage lang gespeichert.

Arcor/Vodafone

13.07.2010

Hat am 13.07.2010 geantwortet:

„Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Mail vom 03.07.2010. Darin fragen Sie an, wie lange dynamisch vergebene IP-Adressen in unserem Hause gespeichert werden.

Diesbezüglich können wir Ihnen folgendes mitteilen:

Die Zuordnung Ihres Accounts zu einer dynamisch vergebenen IP-Adresse bei der DSL-Einwahl wird nicht zur Abrechnung benötigt. Weiterhin sind zur Zeit die Speicherverpflichtungen der sog. Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht außer Kraft gesetzt worden.

Demgemäß wird die Zuordnung einer dynamischen IP-Adresse zu einem DSL-Nutzeraccount bereits kurz nach Beendigung der DSL-Verbindung gelöscht.

Wir hoffen Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Datenschutzbeauftragter“

24.11.2010

Am 24. November 2010 erklärte der Bayerische Innenminister vor dem Verfassungsausschuss des Landtags, IP-Adressen würden bei Vodafone und Arcor überhaupt nicht gespeichert.

06.12.2010

Auskunft vom 06.12.2010 (Auskunft als Privatkunde)

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

die Zuordnung einer dynamische vergebenen IP-Adresse zu einem DSL-Kunden wird zur Zeit am Ende der Verbindung gelöscht. Ebenso werden Dauer der Verbindung und Datenvolumen bei Pauschaltarifen nach Verbindungsende verworfen. Dies gilt bis zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung durch den Gesetzgeber.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. XXXXXXXX XXXX Datenschutz/Informationssicherheit

Vodafone D2 GmbH Adresse: Alfred-Herrhausen-Allee 1, 65760 Eschborn

Deutsche Telekom AG

24.11.2010

Am 24. November 2010 erklärte der Bayerische Innenminister vor dem Verfassungsausschuss des Landtags, IP-Adressen würden bei der DTAG sieben Tage lang gespeichert, bei T-Mobile/D1 30 Tage lang.

23.03.2011

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Deutsche Telekom AG speichert die dynamisch zugewiesenen IP-Adressen für die Dauer von sieben Tagen zur Missbrauchsbekämpfung. Diese Vorgehensweise ist mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als zuständige Aufsichtsbehörde abgestimmt. Zudem wurde die kurzzeitige Speicherpraxis, welche in unseren Datenschutzhinweisen bei Vertragsabschluss beschrieben und auch Vertragsbestandteil zwischen unseren Kunden und der Deutschen Telekom ist, durch zahlreiche Gerichtsurteile bestätigt. Insofern erfolgt hier keine Speicherung von IP-Adressen für Abrechnungszwecke, sondern lediglich zur Missbrauchsbekämpfung.

Zudem dürfen Auskünfte über personenbezogene Daten unserer Kunden ausschließlich an staatliche Bedarfsträger (z. B. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte) zum Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr erteilt werden. Eine Herausgabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt grundsätzlich nicht.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter http://www.telekom.de/datenschutz.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche Telekom AG Konzerndatenschutz

Eplus

24.11.2010

Am 24. November 2010 erklärte der Bayerische Innenminister vor dem Verfassungsausschuss des Landtags, IP-Adressen würden bei EPlus 90 Tage lang gespeichert.

29.11.2010

Sehr geehrte[...],

[...]

Vorab können wir Ihnen bereits in allgemeiner Form mitteilen, 
dass eine Speicherung von IP-Adressen in unseren Systemen 
grundsätzlich nicht stattfindet.

Mit freundlichen Grüßen, 

...

SIA Internal Audit & Data Protection 
E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG
E-Plus-Straße 1
40472 Düsseldorf

EWETEL

02.02.2011

"Das Speichern von Verkehrsdaten, und hierzu gehört auch die dynamische IP-Adresse, ist nur zulässig, sofern es eine Rechtsvorschrift erlaubt, oder wenn uns der Kunde hierzu ausdrücklich seine Einwilligung erteilt hat. Da die dynamische IP-Adresse aus Sicht der EWE TEL nicht abrechnungsrelevant ist, wird dieses Datum auch nicht für Abrechnungszwecke gespeichert. Lediglich zur Störungsbeseitigung und für Supportdienstleistungen wird die dynamische IP-Adresse für einen Zeitraum von zwei Tagen gespeichert. Die gesetzliche Zulässigkeit ergibt sich hierbei aus § 100 TKG (Telekommunikationsgesetz).

Wir hoffen Ihre Anfrage ausreichend beantwortet zu haben.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

[...]

Datenschutzbeauftragter"

Freenet

24.11.2010

Am 24. November 2010 erklärte der Bayerische Innenminister vor dem Verfassungsausschuss des Landtags, IP-Adressen würden bei Freenet überhaupt nicht gespeichert.

KabelBW

05.06.2011

Laut schriftlicher Auskunft des Datenschutzbeauftragten von KabelBW, Dipl. Finanzwirt (FH) Stefan Eisert, am 05.06.2011, werden personenbezogene Verbindungsdaten bei KabelBW 3 Tage, also 72 Stunden gespeichert (Email siehe unten).

Email von KabelBW am 05.06.2011:

Re: Betreff: Anfrage über gespeicherte Daten nach §4e BDSG

Sehr geehrter Herr XYZ,

diese Daten (IP-Adressen, MAC-Adressen, Verbindungszeiten, usw)werden derzeit drei Tage bei uns gespeichert. Sie erhalten von meinen Kollegen in Kürze Auskunft, welche personenbezogenen Daten derzeit über Sie gespeichert sind.

viele Grüße

Stefan Eisert Datenschutzbeauftragter KabelBW

24.02.2011

Laut telefonischer Auskunft von KabelBW werden Verbindungsdaten der "Pseudostatischen IP" nach 72 Stunden gelöscht. Die IP ist letztlich aber an den Kunden gebunden. Auch nach 72 Stunden wird dem Kunden also wieder dieselbe IP-Adresse zugewiesen, solange der eingesetzte Router dieselbe MAC-Adresse übermittelt.

Im Webinterface des Routers kann man für die DHCP-Verbindung eine andere Mac-Adresse einstellen. Dann wird vom Provider auch eine andere IP-Adresse zugeteilt.

Netcologne

24.11.2010

Am 24. November 2010 erklärte der Bayerische Innenminister vor dem Verfassungsausschuss des Landtags, IP-Adressen würden bei NetCologne vier Tage lang gespeichert.

28.11.2010

Hat am 28.11.2010 geantwortet:

„gerne möchten wir Ihre Anfrage beantworten.

Bezüglich der IP-Daten für nicht abrechnungsrelevante Daten (Flatrate-Dienste) beläuft sich die die Speicherfrist auf 4 Tage.

Gespeichert werden weder die von Ihnen besuchten Webseiten noch die Daten, die herunter geladen wurden. Die Speicherung bezieht sich auf die IP-Adresse, die bei der Einwahl zugewiesen wurde, das Datum und die Uhrzeit.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.

Freundliche Grüße

NetCologne GmbH / Service-Team “

O2 Germany

29.09.2010

Anfrage auf Grundlage eines Mobilfunkvertrages mit Zusatzpaket Internet-M hat am 29. September 2010 geantwortet: "... Das Auskunftsersuchen nach § 34 BDSG ist auf die Art der gespeicherten Daten beschränkt. Konkrete Verkehrdaten können deshalb nicht beauskunftet werden.

Ihre Daten werden bei O2 ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung und -soweit Ihre Einwilligung dafür vorliegt- zu Werbung und Marktforschung verwendet. Die Erhebung und Speicherung erfolgt nach den Vorgaben des TKG und des BDSG. Es werden Bestandsdaten (Kundendaten, Vertragsdaten, Kontakte) und Verkehrsdaten (Verbindungen) erhoben und gespeichert. Letztere werden im Rahmen des § 96 TKG nur in dem Umfang erhoben, wie sie für technische Zwecke, Rechnungsstellung erforderlich sind oder eine Einwilligung des Kunden vorliegt.

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die gespeicherten Daten. Diese Daten haben wir von Ihnen aus der Geschäftverbindung erhalten. Es handelt sich um Ihre Angaben aus sem Vertragsformular:

Mobilfunknummer: SIM-Karten-Nummer: IMSI: Name: Geburtsdatum: Persönliche Kundenkennzahl: Anschrift: Rechnungs Adresse: Kontaktrufnummer: Bankverbindung:

Auskünfte erteilen wir Dritten gegenüber grundsätzlich nicht. Zur Durchsetzung von Entgeltforderungen schalten wir Dritte ausschließlich im Rahmen des § 97 TKG ein. Ferner werden aufgrund der Einwilligungserklärungen bei Vertragsabschluss, im dort erwähnten Umfang, Daten an die >>SCHUFA Holdung AG<< sowie an die >>InFoScore Consumer Data GmbH<< weitergegeben.

IP-Daten werden über das Ende einer Internetverbindung gespeichert und nach 7 Tagen gelöscht. Eine Beauskunftung von IP-Daten erfolgt ausschließlich aufgrund einer richterlichen Anordnung nach § 101 Abs. 9 Urheberrechtsgesetz, die uns gesetzlich dazu verpflichtet, Daten herrausgegeben.

MFG Kundenbetreuung Abteilung Datenschutz"

Telefonica Deutschland

24.11.2010

Am 24. November 2010 erklärte der Bayerische Innenminister vor dem Verfassungsausschuss des Landtags, IP-Adressen würden bei Telefonica Deutschland 21 Tage lang gespeichert.

Unitymedia

24.02.2011

Die IP-Adresse ist an die MAC-Adresse des Routers gebunden. Dem Kunden wird also wieder dieselbe IP-Adresse zugewiesen, solange der eingesetzte Router dieselbe MAC-Adresse übermittelt.

Im Webinterface des Routers kann man für die DHCP-Verbindung eine andere Mac-Adresse einstellen. Dann wird vom Provider auch eine andere IP-Adresse zugeteilt.

Versatel

27.09.2010

hat am 27.09.2010 geantwortet: "In Übereinstimmung mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zum Thema Datenschutz speichert Versatel keine IP-Adressen/Internetdaten/Login-Logout Zeiten bei der Erbringung von Telediensten. Nur in begründeten Fällen, beispielsweise bei einem hinreichenden Verdacht auf eine Straftat, Ordnungswidrigkeit, Rechtsverletzung müssen wir im Rahmen der entsprechenden Gesetzgebung auf Anweisung der zuständigen Behörden und/oder belegt durch einen richterlichen Beschluss (Landgericht), kundenbezogene Daten sichern und mitteilen. Das Filtern sowie die Herausgabe der Daten erfolgt sodann mit sicheren Mechanismen sowie anschließender 4-Augen Kontrolle, sodass nach menschlichem Ermessen von der Richtigkeit der übermittelten Angaben auszugehen ist. Mit der Herausgabe der angeforderten Daten ist die entsprechende Angelegenheit für uns abgeschlossen. Eine anderweitige Herausgabe von Kundendaten an Dritte erfolgt definitiv nicht. Wir hoffen, Sie ausreichend informiert zu haben..."

24.11.2010

Am 24. November 2010 erklärte der Bayerische Innenminister vor dem Verfassungsausschuss des Landtags, IP-Adressen würden bei Versatel Deutschland drei Tage lang gespeichert.

Siehe auch

Persönliche Werkzeuge
Werkzeuge