Speicherdauer

Aus Freiheit statt Angst!

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Wir fragen, ob und wie lange Internet-Zugangsanbieter gegenwärtig speichern, mit welcher IP-Adresse wir im Netz unterwegs sind. Die Antworten werden hier gesammelt.

Inhaltsverzeichnis

Vorlagen für Anfragen

Vorschlag für eine Anfrage

...............................................................
Name, Vorname

...............................................................
Straße

...............................................................
PLZ, Ort


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Firma, Providername

z. Hd. des/der betrieblichen Datenschutzbeauftragten


..............................................................
PLZ, Ort


..............................................................
Ort/Datum


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Kunde Ihres Dienstes .................................................................................................................... und habe die Kundennummer..............................................................................................................

Gemäß § 34 BDSG und § 93 TKG habe ich einen Anspruch darauf, Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten zu erhalten.

Daher fordere ich Sie auf, mir folgendes mitzuteilen:

  1. Speichern Sie über das Ende meiner Internetverbindungen hinaus, welche IP-Adresse mir wann zugewiesen war? Wenn ja, für wieviele Tage speichern Sie dies?
  2. Falls Sie Frage 1. nicht genau beantworten, fordere ich Auskunft über die gegenwärtig zu meinem Konto gespeicherten IP-Adressen und sonstigen Verkehrsdaten.

Ich fordere Sie hiermit auf, mir diese Auskünfte innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu erteilen. Sollten Sie eine Fristverlängerung benötigen, bitte ich um eine entsprechende Zwischennachricht.

Darüber hinaus weise ich nochmals ausdrücklich darauf hin, dass ich der Speicherung meiner Verbindungsdaten widerspreche! Die Daten sind nicht abrechnungsrelevant und dürfen daher nicht gespeichert werden. Ich bitte um entsprechende Bestätigung, dass keine anderweitige Speicherung erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Mitmachen

Bitte stellen Sie die Antwort Ihres Providers in die Liste unten ein, oder schicken Sie sie uns per E-Mail.

Rechtslage Kündigungsrecht

Speichert ein Anbieter auf Vorrat oder teilt er nicht klar mit, dass er dies unterlässt, kann man ordentlich kündigen. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist nur unter den Voraussetzungen des § 314 BGB zulässig und setzt einen wichtigen Grund voraus, dessentwegen dem Kunden die weitere Nutzung des Dienstes nicht mehr zumutbar ist. Wer beispielsweise bisher die Löschung seiner Daten mit Rechnungsversand gewählt hat, weil er vertrauliche Telefonate mit Beratungsstellen o.ä. führt oder sogar selbst Berufsgeheimnisträger ist, wird dies begründen können.

Stand der Umsetzung (Übersicht)

rot = speichert auf Vorrat grün = speichert nicht auf Vorrat

Provider Aussage
1&1 Internet AG siehe Deutsche Telekom AG
Arcor keine Speicherung
Alice / Hansenet siehe Hansenet
Congstar Tochterfirma der Deutsche Telekom AG (siehe dort)
Deutsche Telekom AG Verbindungsdaten werden wie bisher 80 Tage lang gespeichert, IP-Adressen sieben Tage lang.
e-plus
Freenet
GMX siehe 1&1 Internet AG
Hansenet keine Speicherung
Kabel Deutschland
KabelBW Adresszuweisung per DHCP. Im Regelfall hat der Kunde über Jahre die gleiche IP. Speicherung somit überflüssig.
M-Net
Manitu Keine Speicherung. Allerdings Vergabe statischer IPs, so dass sich VDS im Bereich Internetzugang erübrigt.
NetCologne
o2 und o2-DSL
QSC 7-tägige Speicherung von IP-Adressen bei Internetzugang
Strato
T-Online Tochterfirma der Deutsche Telekom AG (siehe dort)
Versatel
Vodafone keine Speicherung
web.de siehe 1&1 Internet AG

Gesammelte Auskünfte

Erteilte Auskünfte über die Speicherdauer bitte hier mit Datum eintragen:

1&1

Vom 4. August 2010:

„Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die 1&1 Internet AG speichert im betreffenden RADIUS-Server die zu Ihrem DSL-Anschluss angefallenen Verkehrsdaten bis zu 7 Tage. Rechtsgrundlage der Speicherung ist § 100 TKG.

Die Auskunft kann nur Verkehrsdaten enthalten, die beim betreffenden RADIUS-Server der 1&1 Internet AG anfallen. Soweit aus technischen Gründen eine Einwahl über einen anderen RADIUS-Server des Netzbetreibers erfolgt, können wir hierzu keine Auskunft erteilen; insoweit erfolgt auch keine Speicherung durch die 1&1 Internet AG. Die Auskunft beinhaltet IP-Nummern, soweit diese durch den Netzbetreiber der 1&1 Internet AG zur Verfügung gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass durch das Urteil des BVerfG keine Daten in der sog. Vorratsdatenspeicherung mehr gespeichert werden.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxxxx xxxx Datenschutz 1&1 Internet AG“

Alice/HanseNet

Auskunft vom 22.07.2010:

"IP-Adressen werden unmittelbar nach Ende einer Internetsitzung gelöscht, da deren Speicherung für die Abrechnung nicht erforderlich ist.

Die Verkehrsdaten aus Telefongesprächen werden zum Zwecke der Abrechnung gespeichert. Die abrechnungsrelevanten Daten werden frühestens 8 Wochen, spätestens 6 Monate nach Rechnungsversand gelöscht."

Arcor/Vodafone

Hat am 13.07.2010 geantwortet:

„Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Mail vom 03.07.2010. Darin fragen Sie an, wie lange dynamisch vergebene IP-Adressen in unserem Hause gespeichert werden.

Diesbezüglich können wir Ihnen folgendes mitteilen:

Die Zuordnung Ihres Accounts zu einer dynamisch vergebenen IP-Adresse bei der DSL-Einwahl wird nicht zur Abrechnung benötigt. Weiterhin sind zur Zeit die Speicherverpflichtungen der sog. Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht außer Kraft gesetzt worden.

Demgemäß wird die Zuordnung einer dynamischen IP-Adresse zu einem DSL-Nutzeraccount bereits kurz nach Beendigung der DSL-Verbindung gelöscht.

Wir hoffen Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Datenschutzbeauftragter“


Siehe auch

Auskünfte über die Speicherdauer an netzpolitik.org im August 2008

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