Vermummungsverbot

Aus Freiheit statt Angst!

Wechseln zu: Navigation, Suche

Das Vermummungsverbot untersagt den Teilnehmern von Demonstrationen, ihr Gesicht zu verdecken oder Gegenstände mitzuführen, die dazu bestimmt sind, das Gesicht zu verdecken und damit die Feststellung der Identität zu verhindern. weiterlesen (Wikipedia)

Inhaltsverzeichnis

Probleme

Für eine Demokratie ist die anonyme Meinungsäusserung ein elementarer Bestandteil. Daher ist auch die Sicherung des Wahlgeheimnisses einer der Grundsätze demokratischer Wahlen. Bei einem Vermummungsverbot besteht die Gefahr dass Menschen ihre Meinung nicht mehr frei äussern.

Einige Beispiele:

  • Der Arbeitnehmer wird vielleicht nicht auf die Demonstration einer Gewerkschaft gehen wenn er für den Rest seines Lebens damit rechnen muss von seinem Arbeitgeber auf den Videoportalen erkannt zu werden.
  • Ebenso wird der Homosexuelle sich möglicherweise nicht in der Öffentlichkeit für die Rechte von Lesben uns Schwulen engagieren wenn er davon ausgehen muss von seinen homophoben Kollegen gesehen zu werden. Auf den ersten Demonstrationen der Schwulenbewegung waren die Teilnehmer grundsätzlich vermummt was ein öffentliches Eintreten für deren Rechte erst ermöglichte.[1]
  • Linke Aktivisten werden davon abgeschreckt sein zu demonstrieren wenn sie damit rechnen müssen von Neonazis fotografiert zu werden und anschliessend nachgestellt zu bekommen.[2]
  • Der reiche Enkel wird sich womöglich auch nicht auf einer Demonstration gegen Pelzhandel zeigen, solange er von der Studienfinanzierung seiner wohlhabenden und modebewussten Familie abhängig ist.

Vermummungsverbot umgehen

Auch wenn ein Selbstschutz gegenüber Repression der Polizei und Anti-Antifa-Kampagnen durch Rechtsextreme, die gezielt DemonstrantInnen fotografieren und deren Bilder ins Internet stellen, verständlich ist, sollte grundsätzlich maximal ein Halstuch und Kapuze oder Brille zur Abwehr benutzen. Bezüglich der Vermummung als Schutz vor Nazis gab es in der Vergangenheit allerdings einige interessante Urteile: Vermummung als Schutz vor Nazis - Ein Überblick über wichtige Urteile

Umgangen werden kann das Vermummungsverbot durch das Anmelden einer Kunstaktion deren Bestandteil eine Maskierung darstellt. So wurde beispielsweise auf der Demonstration Freiheit statt Angst der Rosa Block geduldet bei dem sich Schwule und Lesben in Anlehnung an den schwarzen Block mit rosafarbenem Stoff maskierten, sofern die Teilnehmer des Blocks vor und nach der Veranstaltung erkennbar waren. Ebenfalls wurde das Tragen der Schäuble-Masken geduldet die in der Jungen Welt als Beilage mitgeliefert wurden.
Auch Clowns und Transvestiten werden in der Regel geduldet und können zugleich mit ihrer Verkleidung deeskalierend wirken.

Wer wegen Vermummung auf einer Demonstration verurteilt wurde kann sich an die Rote Hilfe wenden.

Aktionen und Kampagnen

Gegen das Vermummungsverbot wehren sich folgende Organisationen:

Pressespiegel

Verwandte Themen

Persönliche Werkzeuge
Werkzeuge