BEA-und-OMS
Eine Wikiseite zum Sammeln von Informationen
rund um die Bundesregierungs-Projekte BEA und OMS
Worum geht's
Rückblick ELENA
Ausblick OMS
Ausblick BEA
Projekt „BEA – Bescheinigungen elektronisch annehmen“
Was ist BEA?
Die Bundesagentur für Arbeit hat im Februar das Projekt „BEA – Bescheinigungen elektronisch annehmen“ gestartet. Das Ziel des BEA-Verfahrens soll es sein, Unternehmen zu ermöglichen, die bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellende Arbeitsbescheinigung elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln. Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses muss der Arbeitgeber dem_der (ehemaligen) Arbeitnehmer_in alle Tatsachen bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf und die Höhe des Arbeitslosengeld des_der Beschäftigen aus Sicht der Arbeitsagentur wichtig sind.
Wann soll es losgehen?
Die Bundesagentur für Arbeit plant für das Projekt BEA eine Pilotphase ab April 2013. Der Nutzbetrieb soll ab 2014 erfolgen. Der Arbeitgeber soll dabei auch nach dem Beginn des Nutzbetriebes weiterhin die Entscheidung treffen können, ober er das elektronische Verfahren nutzen will oder bei Bedarf das Formblatt (entweder Arbeitsbescheinigung oder Bescheinigung über Nebeneinkommen) ausfüllen will. Der Datensatz für das Projekt BEA basiert auf den Datenstrukturen aus dem ELENA-Verfahren.
(Quelle: http://projekt-bea.org/)
Ausblick P23R
Stand der Dinge
OMS
- Offizielle Webpräsenz von OMS: www.projekt-oms.de, Informationsstand vom 15.2.2012, erstmalig zugreifbar Ende März/Anfang April 2012
- Auskunftsersuchen an das zuständige Bundesamt für Arbeit und Soziales, vom 25.6.2012
BEA
- Nicht-offzielle Informationspräsenz zu BEA: www.projekt-bea.de
- Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu BEA und OMS: Drucksache 17/9897, vom 11.6.2012
- Auskunftsersuchen an die zuständig Bundesagentur für Arbeit, vom 25.6.2012