Diskussion:Bussgeldversicherung
Hallo,
ich habe bei einer früheren Aktion, bei der es auch um so etwas wie eine Bußgeldversicherung ging, gelesen, daß es durchaus eine Straftat darstellen kann, eine solche Bußgeldversicherung anzubieten/einzugehen, da dies z.B. zu einer (illegalen) Rechtsverletzung beiträgt und diese Rechtsverletzung evtl. überhaupt erst möglich macht, also eine Art Anstiftung darstellen kann.
Grundsätzlich finde ich die Idee super gut, aber man sollte auch auf solche Dinge aufpassen.
Meiner Meinung nach sollten alle illegalen Handlungen, die keine Schwerverbrechen sind und massenweise begangen werden, als nicht-strafbarer ziviler Ungehorsam gewertet und somit grundsätzlich zulässig sein.
Grüße, Heiko
Dem würde ich zustimmen.
Ich würde als Idee vorschlagen, mit den Befragern Termine zu vereinbaren (nicht zu hause..) sondern in Gruppenräumen, bei denen jeweils viele Menschen anwesend sind. Damit würde ein Angebot zur Befragung gemacht. Ob diese dann für einen Befrager noch durchführbar ist (und zulässig ist..) würde ich bezweifeln. Man könnte die Befragung auch per Lautsprecher übertragen oder mit mehreren (20) Kameras filmen. BefragerIn hat doch nichts zu verbergen oder? Überhaupt sollten alle Daten der Befrager gründlichst erfasst werden.. Körpergrösse, Gewicht, Haarfarbe, und statistische Untersuchungen über deren Vorgesetzte gemacht werden. Der Bundesstatistikoberamtmann sollte gewogen und vermessen werden. Ich finde das ist wissenscaftlich begründet und wichtig für die politisch-soziologische Forschung (Freiheit der Unwisseneschaft). Jeden Tag.