Position von Dr. Jürgen Koppelin
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Vorratsdatenspeicherung habe ich von Anfang an abgelehnt. Dies habe ich mehrfach öffentlich erklärt und in der vergangenen Literaturperiode auch gegen den Gesetzesentwurf der Großen Koalition gestimmt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts - das ich sehr begrüße - hat die FDP-Bundestagsfraktion deutlich erklärt, dass es nun keinen Automatismus für eine schnellstmögliche Umsetzung des geltenden EU-Rechts bis an die Grenzen des Grundgesetzes gibt. Der Erfolg der Kläger um den ehemaligen Innenminister Gerhart Baum gibt Anlass, nun erst recht die Forderung der FDP aus dem Bundestagswahlprogramm umzusetzen, und auf europäischer Ebene eine Änderung der Rechtslage herbeizuführen. Die Vorratsdaten-Richtlinie muss jetzt umgehend auf den Prüfstand, zumal acht Mitgliedsstaaten diese ohnehin noch nicht umgesetzt haben. Auf nationaler Ebene werden wir genau prüfen, in welchem Rahmen eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt noch möglich sein kann, ohne das Grundgesetz zu verletzen. Ich habe hiergegen große Bedenken. Auch anderen Fragen, wie die Elektronischen Entgeltnachweise (ELENA) oder die Fluggastdatenübermittlung bedürfen einer neuerlichen Prüfung. Die von der FDP-Bundestagsfraktion in diesem Zusammenhang schon in der Vergangenheit geäußerten Bedenken sind durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestärkt worden. Der FDP-Bundestagsfraktion ist die richtige Balance von Freiheit und Sicherheit ein zentrales Anliegen. Selbstverständlich muss der Rechtsstaat Recht und Gesetz durchsetzen und Gefahren abwehren. Daher setzen wir uns stets dafür ein, dass die Sicherheitsbehörden über eine angemessene personelle und sächliche Ausstattung verfügen, um ihren gesetzlichen Aufgaben nachzukommen. Bei zahlreichen Befugnissen, die den Sicherheitsbehörden in der Vergangenheit zugewiesen wurden, ist diese Abwägung aus Sicht der Liberalen zu Lasten der Grundrechte getroffen worden, ohne dass auf der anderen Seite ein Sicherheitsgewinn dies rechtfertigen würde. Dies ist insbesondere bei der Vorratsdatenspeicherung der Fall gewesen. Mit meiner Kollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist eine ausgewiesene Verteidigerin eines liberalen Grundrechtsverständnisses Bundesministerin der Justiz. Sie können davon ausgehen, dass diese ebenso wie die FDP-Bundestagsfraktion die Grundrechte hochhält.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Koppelin