Position von Florian Bernschneider

Aus Freiheit statt Angst!
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2010-03-24


Antwort


From: Florian Bernschneider <<enkode>florian.bernschneider@bundestag.de</enkode>>
To: <enkode>mmanns@websicherheit.org</enkode>
Subject: Re: Vorratsdatenspeicherung und Bedenken
Date: Wed, 24 Mar 2010 10:29:21 +0100
User-Agent: Thunderbird 2.0.0.19 (Windows/20081209)

Sehr geehrter Herr Manns,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. März 2010. In Ihrer E-Mail haben Sie Ihre Ablehnung gegenüber der Vorratsdatenspeicherung bekundet. Ich verstehe Ihre Empörung in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung und möchte Ihnen mitteilen, dass die FDP-Bundestagsfraktion die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt hat. Sie hat daher im Bundestag gegen das von der schwarz-roten Regierungskoalition in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Kritik der FDP und vieler besorgter Bürger mit seinem Urteil vom 2. März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung bestätigt. Das Urteil hat die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Damit wurde der anlasslosen Sammlung von Telekommunikationsverkehrsdaten vorerst ein Ende gesetzt.

Auch ich persönlich habe die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt und habe ihre Wiedereinführung nie gefordert. Im Anhang finden Sie eine Pressemitteilung, in der ich meine Zustimmung zum Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts bekunde.

Das für verfassungswidrig erklärte Gesetz sollte eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht umsetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass einer Umsetzung der EU-Richtlinie, die für Deutschland bindend ist, durch das Grundgesetz enge Grenzen gesetzt sind. Die FDP vertritt die Ansicht, dass sich die künftige Gesetzgebung maßgeblich an der Achtung der Grundrechte orientieren muss. Denn es hat sich einmal mehr gezeigt: Die immer weiter getriebene Datensammelwut des Staates birgt die Gefahr, dass bürgerliche Freiheiten beschränkt werden. Dabei ist es mehr als zweifelhaft, dass neue Sicherheitsmaßnahmen automatisch einen besseren Schutz vor Terrorismus und Kriminalität bieten. Deshalb treten wir für eine Innen -- und Rechtspolitik ein, die mit Augenmaß vorgeht und die zukünftig wieder in Berlin und nicht in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden wird.
Ich hoffe, dass ich Ihre Zweifel an meiner Position zum Thema Vorratsdatenspeicherung ausräumen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Bernschneider MdB

Büro Florian Bernschneider MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel: 030-227-71881
Fax: 030-227-76632
www.florian-bernschneider.de

Florian Bernschneider ist jugendpolitischer
Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.

Ursprüngliche Nachricht

[...]
Sehr geehrter Herr Bernschneider,

nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung überprüft und in diesem Zuge Mängel bei Datensicherheit und Verhältnismäßigkeit festgestellt hat, wurde dieses Gesetz als Verfassungskonform beurteilt und außer Kraft gesetzt.

Die Wiederaufnahme der Diskussion und Planung einer angepassten Umsetzung einer Vorratsdatenspeicherung nehme ich mit Besorgnis zur Kenntnis.

Ich kann mich nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass der Bürger unter Generalverdacht gestellt wird, und Maßnahmen eingeleitet werden, den Bürger präventiv zu überwachen.

Sicherlich benötigt die Exekutive und die Judikative Mittel, um gegen Straftäter zu ermitteln und diese Straftäter zu verurteilen.

Aber die Umsetzung einer Vorratsdatenspeicherung ist nicht das Mittel eines demokratischen Rechtsstaats, um diese Strafverfolgungs-Ziele zu erreichen.

Wenn dies ein adäquates Mittel wäre, warum wird jeder Pkw-Halter nicht verpflichtet, ein Fahrtenschreiber zu nutzen oder ein Fahrtenbuch zu führen, welches lückenlos geführt werden muss und auf Abruf der Polizei oder Staatsanwaltschaft ausgehändigt werden muss?
Nicht das ich es besser weiß, aber ich möchte behaupten, das mehr Straftaten bei der Nutzung eines Pkw's begangen werden als Straftaten bei der Nutzung des Internets.

Und Straftäter, welche die Absicht haben, Ihre Identität im Internet zu verschleiern, haben es da sehr einfach.

Gehen Sie selbst mal in einen Discounter (Aldi, Lidl, etc.) welcher SIM-Karten für Mobiltelefone anbieten, und erwerben Sie dort eine SIM-Karte ohne gültigem Ausweisdokument.

Sie werden überraschend feststellen, das sich Ihre Erfahrung mit diesem Heise-Artikel deckt:
http://tinyurl.com/sim-karte
(Lesen Sie diesen Artikel und schauen Sie sich den Videobeitrag dazu an!)

Und solange derartige Lücken und Schwachstellen bestehen, solange sollte man das ersinnen einer neuen Vorratsdatenspeicherung auf Eis legen.

Denn es werden nur die Daten der unbescholtenen Bürger gesammelt und bevorratet, aber nicht die Daten und Aktionen der Straftäter, die ausreichend clever und motiviert sind, Ihre Aktionen zu verschleiern.

Ich appelliere hiermit...

- an den Auftrag, den Sie von Ihren Wählern erhalten haben
- an die Einhaltung des deutschen Grundgesetzes
- und Ihren gesunden Menschenverstand

...das Thema Vorratsdatenspeicherung als das zu beurteilen, was es ist. Ein undemokratisches nutzloses Werkzeug, welches die Grundrechte der Bürger verletzt.

Da durch das Bundesverfassungsgericht entschieden wurde, das die erste Fassung einer Vorratsdatenspeicherung die Rechte Ihrer Wähler und Bürger verletzt, fordere ich Sie hiermit auf, nicht nochmal einen derartigen, Verfassungskonformen Fehler zu begehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Manns, Blieskastel

Antwort

Sehr geehrter Herr [...]

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15. März 2010. In Ihrer E-Mail haben Sie Ihre Ablehnung gegenüber der Vorratsdatenspeicherung bekundet. Ich verstehe Ihre Empörung in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung und möchte Ihnen mitteilen, dass die FDP-Bundestagsfraktion die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt hat. Sie hat daher im Bundestag gegen das von der schwarz-roten Regierungskoalition in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Kritik der FDP und vieler besorgter Bürger mit seinem Urteil vom 2. März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung bestätigt. Das Urteil hat die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Damit wurde der anlasslosen Sammlung von Telekommunikationsverkehrsdaten vorerst ein Ende gesetzt.

Auch ich persönlich habe die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt und habe ihre Wiedereinführung nie gefordert. Im Anhang finden Sie eine Pressemitteilung, in der ich meine Zustimmung zum Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts bekunde.

Das für verfassungswidrig erklärte Gesetz sollte eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht umsetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass einer Umsetzung der EU-Richtlinie, die für Deutschland bindend ist, durch das Grundgesetz enge Grenzen gesetzt sind. Die FDP vertritt die Ansicht, dass sich die künftige Gesetzgebung maßgeblich an der Achtung der Grundrechte orientieren muss. Denn es hat sich einmal mehr gezeigt: Die immer weiter getriebene Datensammelwut des Staates birgt die Gefahr, dass bürgerliche Freiheiten beschränkt werden. Dabei ist es mehr als zweifelhaft, dass neue Sicherheitsmaßnahmen automatisch einen besseren Schutz vor Terrorismus und Kriminalität bieten. Deshalb treten wir für eine Innen -- und Rechtspolitik ein, die mit Augenmaß vorgeht und die zukünftig wieder in Berlin und nicht in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden wird. Ich hoffe, dass ich Ihre Zweifel an meiner Position zum Thema Vorratsdatenspeicherung ausräumen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Bernschneider MdB


2010-03-24

Ursprüngliche Nachricht

Vorratsdatenspeicherung


Sehr geehrter Herr Bernschneider,


Hiermit fordere ich Sie auf, sich gegen die, in Deutschland verfassungswidrige, Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene einzusetzen.

Oft wird dieser Tage von Innenpolitikern und Polizei behauptet, dass man ohne Vorratsdatenspeicherung keine schweren Straftaten mehr aufklären könne.

Dieses ist falsch, denn

- Auch ohne Vorratsdatenspeicherung stehen genügend betrieblich gespeicherte Daten, auf richterliche Anordnung gespeicherte Daten und andere Beweismittel zur Verfügung, um dieselbe Aufklärungsquote zu erreichen.

- Staaten mit Vorratsdatenspeicherung klären nicht mehr Straftaten auf als Staaten ohne Vorratsdatenspeicherung ("Aufklärungsquote").

- Auch in Deutschland hat die Einführung der Vorratsdatenspeicherung am 01.01.2008 die Aufklärungsrate nicht erhöht (2007: 55,0%, 2008: 54,8%).

- In Deutschland wurden 2007 ohne Vorratsdatenspeicherung 84,4% aller in Deutschland registrierten Internetdelikte einschließlich der Verbreitung von Kinderpornografie erfolgreich aufgeklärt. Diese Zahl ist 2008 nicht gestiegen.

- Außer in Deutschland werden weltweit Straftaten erfolgreich ohne Vorratsdatenspeicherung verfolgt, etwa in Belgien, Griechenland, Österreich, Schweden, Rumänien, Kanada und den USA.

- Der Leiter des Max-Planck-Institus für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, Prof. Hans-Jörg Albrecht, erklärte gegenüber dem Spiegel, die Diskussion um Sicherheitslücken und angeblich nicht mehr aufklärbare Straftaten sei "überhaupt nicht nachvollziehbar" und "durch keinerlei Hinweis aus Forschung und Praxis belegt".


Mit freundlichen Grüßen


Antwort

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17. März 2010. In Ihrer E-Mail haben Sie Ihre Ablehnung gegenüber der Vorratsdatenspeicherung bekundet. Ich verstehe Ihre Empörung in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung und möchte Ihnen mitteilen, dass die FDP-Bundestagsfraktion die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt hat. Sie hat daher im Bundestag gegen das von der schwarz-roten Regierungskoalition in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Kritik der FDP und vieler besorgter Bürger mit seinem Urteil vom 2. März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung bestätigt. Das Urteil hat die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Damit wurde der anlasslosen Sammlung von Telekommunikationsverkehrsdaten vorerst ein Ende gesetzt.

Auch ich persönlich habe die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt und habe ihre Wiedereinführung nie gefordert. Im Anhang [1] finden Sie eine Pressemitteilung, in der ich meine Zustimmung zum Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts bekunde.

Das für verfassungswidrig erklärte Gesetz sollte eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht umsetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass einer Umsetzung der EU-Richtlinie, die für Deutschland bindend ist, durch das Grundgesetz enge Grenzen gesetzt sind. Die FDP vertritt die Ansicht, dass sich die künftige Gesetzgebung maßgeblich an der Achtung der Grundrechte orientieren muss. Denn es hat sich einmal mehr gezeigt: Die immer weiter getriebene Datensammelwut des Staates birgt die Gefahr, dass bürgerliche Freiheiten beschränkt werden. Dabei ist es mehr als zweifelhaft, dass neue Sicherheitsmaßnahmen automatisch einen besseren Schutz vor Terrorismus und Kriminalität bieten. Deshalb treten wir für eine Innen -- und Rechtspolitik ein, die mit Augenmaß vorgeht und die zukünftig wieder in Berlin und nicht in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden wird. Ich hoffe, dass ich Ihre Zweifel an meiner Position zum Thema Vorratsdatenspeicherung ausräumen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Bernschneider MdB


[1] Anhang Pressemitteilung Media:2010_03_02_Vorratsdatenspeicherung_BVERFGE.pdf

Ursprüngliche Nachricht

Gesendet: Montag, 22. März 2010 22:59 An: Florian Bernschneider Betreff: Meine Gedanken zur Vorratsdatenspeicherung

Sehr geehrter Herr Bernschneider,

Der Liberalismus ist die philosophische und in der Folge auch politische Geisteshaltung, die das Individuum in den Mittelpunkt stellt und gesellschaftliche Austauschprozesse primär als Marktprozesse ausgestalten will. Staatliche Eingriffe, so ein Kerngedanke des Liberalismus, seien eher schädlich und sollten nur dazu dienen, Freiheit und Selbstbestimmung aufrecht zu erhalten. Heute aber befindet sich der Liberalismus in seiner vermutlich schwersten Krise.

Der in der Aufklärung wurzelnde Liberalismus begründet die Befreiung von Ideologien aller Art. Die Herrschaft von Gottes Gnaden wird ebenso durch den Liberalismus überwunden wie die vielen totalitären Ideologien der letzten beiden Jahrhunderte. Ein konsequent durchgeführter Liberalismus kann nur eine pluralistische Demokratie mit viel Selbstverantwortung und wenig oder keinem Zwang sein. Leider haben sich die einst großen Hoffnungen auf eine solcherart freie Gesellschaft weitgehend verflüchtigt.

Besonders drastisch wurde dies durch die Wiedereinführung der Todesstrafe deutlich, ausgerechnet in der Charta der Grundrechte. Ein Grundrecht auf den Todesschuß, so wie einst in China auf dem Platz des himmlischen Friedens? So weit ist es also mit Europa gekommen: Die großen demokratischen Hoffnungen, die einst gegen Ende der Diktaturen des 20. Jahrhunderts in den Marktliberalismus gesetzt wurden, wurden damit zutiefst enttäuscht. Auch die europäische Einigung, wir erinnern uns, sollte einst neue Kriege in Europa verhindern helfen. Jetzt wird aus Europa eine Diktatur nach chinesischem Vorbild. Aus Freiheit und Marktwirtschaft wird eine leere Worthülse. Eine scheindemokratische Oberfläche verdeckt zutiefst antidemokratische Strukturen. Davon zeugen auch die vorhandenen Notstandsgesetze, die in den letzten Jahren erheblich erweitert wurden.

Und nun noch die totale Überwachung nach Vorbild der Stasi und der chinesischen Kommunisten. Die Vorratsdatenspeicherung ist eine Vorstufe der Telekommunikationsüberwachung. Die auf Vorrat zu speichernden Daten erlauben weitgehende Analysen persönlicher sozialer Netzwerke. Mit Hilfe der auf Vorrat zu speichernden Daten lässt sich - ohne dass auf Kommunikationsinhalte zugegriffen wird - das Kommunikationsverhalten jedes Teilnehmers analysieren.

Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungsrfeindlich , da sie anlasslos in die Grundrechtspositionen sämtlicher Nutzer elektronischer Dienste eingreift. In dem Maße, in dem die Kommunikation über elektronische Medien zunimmt, wird die Bedeutung solcher Analysen für die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen wachsen.

Ich möchte Sie hiermit bitten und fordere Sie auf, diesem Gesetz nicht zuzustimmen. Als Abgeordneter sind Sie dem Wähler verpflichtet und nicht einer Partei! Zur Erinnerung:

Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

- Die Würde des Menschen stellt den obersten Verfassungsgrundsatz dar, an dem folglich alle staatliche Gewalt ihr Handeln auszurichten hat. Sie ist daher Maßstab für Legislative, Exekutive und Judikative. Der Staat hat alles zu unterlassen, was die Menschenwürde beeinträchtigen könnte.

- So wie der erste Absatz und auch ein Großteil des deutschen Grundgesetzes, so ist auch dieser Absatz eine Reaktion auf die menschenverachtenden Ereignisse des Zweiten Weltkrieges, mit dem ethisch und moralisch fundamentalen Hintergedanken, dass sich diese niemals wiederholen sollen.

Mit freundlichen Grüßen, I.H.

Antwort

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. März 2010. In Ihrer E-Mail haben Sie Ihre Ablehnung gegenüber der Vorratsdatenspeicherung bekundet.

Ich verstehe Ihre Empörung in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung und möchte Ihnen mitteilen, dass die FDP-Bundestagsfraktion die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt hat. Sie hat daher im Bundestag gegen das von der schwarz-roten Regierungskoalition in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Kritik der FDP und vieler besorgter Bürger mit seinem Urteil vom 2. März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung bestätigt. Das Urteil hat die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Damit wurde der anlasslosen Sammlung von Telekommunikationsverkehrsdaten vorerst ein Ende gesetzt.

Auch ich persönlich habe die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt und habe ihre Wiedereinführung nie gefordert. Im Anhang finden Sie eine Pressemitteilung, in der ich meine Zustimmung zum Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts bekunde.

Das für verfassungswidrig erklärte Gesetz sollte eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht umsetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass einer Umsetzung der EU-Richtlinie, die für Deutschland bindend ist, durch das Grundgesetz enge Grenzen gesetzt sind. Die FDP vertritt die Ansicht, dass sich die künftige Gesetzgebung maßgeblich an der Achtung der Grundrechte orientieren muss. Denn es hat sich einmal mehr gezeigt: Die immer weiter getriebene Datensammelwut des Staates birgt die Gefahr, dass bürgerliche Freiheiten beschränkt werden. Dabei ist es mehr als zweifelhaft, dass neue Sicherheitsmaßnahmen automatisch einen besseren Schutz vor Terrorismus und Kriminalität bieten. Deshalb treten wir für eine Innen -- und Rechtspolitik ein, die mit Augenmaß vorgeht und die zukünftig wieder in Berlin und nicht in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden wird.

Ich hoffe, dass ich Ihre Zweifel an meiner Position zum Thema Vorratsdatenspeicherung ausräumen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Bernschneider MdB


Büro Florian Bernschneider MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin

Tel: 030-227-71881 Fax: 030-227-76632 www.florian-bernschneider.de

Florian Bernschneider ist jugendpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.