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(Die Seite wurde neu angelegt: Sehr geehrter Herr ..., vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17. März 2010. In Ihrer E-Mail haben Sie Ihre Ablehnung gegenüber der Vorratsdatenspeicherung bekundet. Ich ...)
 
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Sehr geehrter Herr [...]
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vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15. März 2010. In Ihrer E-Mail haben Sie Ihre Ablehnung gegenüber der Vorratsdatenspeicherung bekundet.
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Ich verstehe Ihre Empörung in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung und möchte Ihnen mitteilen, dass die FDP-Bundestagsfraktion die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt hat. Sie hat daher im Bundestag gegen das von der schwarz-roten Regierungskoalition in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Kritik der FDP und vieler besorgter Bürger mit seinem Urteil vom 2. März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung bestätigt. Das Urteil hat die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Damit wurde der anlasslosen Sammlung von Telekommunikationsverkehrsdaten vorerst ein Ende gesetzt.
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Auch ich persönlich habe die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt und habe ihre Wiedereinführung nie gefordert. Im Anhang finden Sie eine Pressemitteilung, in der ich meine Zustimmung zum Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts bekunde.
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Das für verfassungswidrig erklärte Gesetz sollte eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht umsetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass einer Umsetzung der EU-Richtlinie, die für Deutschland bindend ist, durch das Grundgesetz enge Grenzen gesetzt sind. Die FDP vertritt die Ansicht, dass sich die künftige Gesetzgebung maßgeblich an der Achtung der Grundrechte orientieren muss. Denn es hat sich einmal mehr gezeigt: Die immer weiter getriebene Datensammelwut des Staates birgt die Gefahr, dass bürgerliche Freiheiten beschränkt werden. Dabei ist es mehr als zweifelhaft, dass neue Sicherheitsmaßnahmen automatisch einen besseren Schutz vor Terrorismus und Kriminalität bieten. Deshalb treten wir für eine Innen -- und Rechtspolitik ein, die mit Augenmaß vorgeht und die zukünftig wieder in Berlin und nicht in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden wird.
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Ich hoffe, dass ich Ihre Zweifel an meiner Position zum Thema Vorratsdatenspeicherung ausräumen konnte.
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Mit freundlichen Grüßen
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Florian Bernschneider MdB
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Sehr geehrter Herr ...,
 
Sehr geehrter Herr ...,
  

Version vom 24. März 2010, 14:32 Uhr

2010-24-03

Antwort

Sehr geehrter Herr [...]

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15. März 2010. In Ihrer E-Mail haben Sie Ihre Ablehnung gegenüber der Vorratsdatenspeicherung bekundet. Ich verstehe Ihre Empörung in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung und möchte Ihnen mitteilen, dass die FDP-Bundestagsfraktion die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt hat. Sie hat daher im Bundestag gegen das von der schwarz-roten Regierungskoalition in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Kritik der FDP und vieler besorgter Bürger mit seinem Urteil vom 2. März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung bestätigt. Das Urteil hat die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Damit wurde der anlasslosen Sammlung von Telekommunikationsverkehrsdaten vorerst ein Ende gesetzt.

Auch ich persönlich habe die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt und habe ihre Wiedereinführung nie gefordert. Im Anhang finden Sie eine Pressemitteilung, in der ich meine Zustimmung zum Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts bekunde.

Das für verfassungswidrig erklärte Gesetz sollte eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht umsetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass einer Umsetzung der EU-Richtlinie, die für Deutschland bindend ist, durch das Grundgesetz enge Grenzen gesetzt sind. Die FDP vertritt die Ansicht, dass sich die künftige Gesetzgebung maßgeblich an der Achtung der Grundrechte orientieren muss. Denn es hat sich einmal mehr gezeigt: Die immer weiter getriebene Datensammelwut des Staates birgt die Gefahr, dass bürgerliche Freiheiten beschränkt werden. Dabei ist es mehr als zweifelhaft, dass neue Sicherheitsmaßnahmen automatisch einen besseren Schutz vor Terrorismus und Kriminalität bieten. Deshalb treten wir für eine Innen -- und Rechtspolitik ein, die mit Augenmaß vorgeht und die zukünftig wieder in Berlin und nicht in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden wird. Ich hoffe, dass ich Ihre Zweifel an meiner Position zum Thema Vorratsdatenspeicherung ausräumen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Bernschneider MdB



Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17. März 2010. In Ihrer E-Mail haben Sie Ihre Ablehnung gegenüber der Vorratsdatenspeicherung bekundet. Ich verstehe Ihre Empörung in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung und möchte Ihnen mitteilen, dass die FDP-Bundestagsfraktion die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt hat. Sie hat daher im Bundestag gegen das von der schwarz-roten Regierungskoalition in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Kritik der FDP und vieler besorgter Bürger mit seinem Urteil vom 2. März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung bestätigt. Das Urteil hat die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Damit wurde der anlasslosen Sammlung von Telekommunikationsverkehrsdaten vorerst ein Ende gesetzt.

Auch ich persönlich habe die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt und habe ihre Wiedereinführung nie gefordert. Im Anhang finden Sie eine Pressemitteilung, in der ich meine Zustimmung zum Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts bekunde.

Das für verfassungswidrig erklärte Gesetz sollte eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht umsetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass einer Umsetzung der EU-Richtlinie, die für Deutschland bindend ist, durch das Grundgesetz enge Grenzen gesetzt sind. Die FDP vertritt die Ansicht, dass sich die künftige Gesetzgebung maßgeblich an der Achtung der Grundrechte orientieren muss. Denn es hat sich einmal mehr gezeigt: Die immer weiter getriebene Datensammelwut des Staates birgt die Gefahr, dass bürgerliche Freiheiten beschränkt werden. Dabei ist es mehr als zweifelhaft, dass neue Sicherheitsmaßnahmen automatisch einen besseren Schutz vor Terrorismus und Kriminalität bieten. Deshalb treten wir für eine Innen -- und Rechtspolitik ein, die mit Augenmaß vorgeht und die zukünftig wieder in Berlin und nicht in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden wird. Ich hoffe, dass ich Ihre Zweifel an meiner Position zum Thema Vorratsdatenspeicherung ausräumen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Bernschneider MdB