Position von Florian Bernschneider: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Fassung einer Vorratsdatenspeicherung die Rechte Ihrer Wähler und Bürger | ||
+ | verletzt, fordere ich Sie hiermit auf, nicht nochmal einen derartigen, | ||
+ | Verfassungskonformen Fehler zu begehen.<br> | ||
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+ | Mit freundlichen Grüßen,<br> | ||
+ | Matthias Manns, Blieskastel<br> | ||
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== Antwort == | == Antwort == | ||
Version vom 24. März 2010, 16:25 Uhr
2010-03-24
Antwort
From: Florian Bernschneider <<enkode>florian.bernschneider@bundestag.de</enkode>>
To: <enkode>mmanns@websicherheit.org</enkode>
Subject: Re: Vorratsdatenspeicherung und Bedenken
Date: Wed, 24 Mar 2010 10:29:21 +0100
User-Agent: Thunderbird 2.0.0.19 (Windows/20081209)
Sehr geehrter Herr Manns,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. März 2010. In Ihrer E-Mail haben Sie
Ihre Ablehnung gegenüber der Vorratsdatenspeicherung bekundet.
Ich verstehe Ihre Empörung in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung und
möchte Ihnen mitteilen, dass die FDP-Bundestagsfraktion die
Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt hat. Sie hat daher im Bundestag
gegen das von der schwarz-roten Regierungskoalition in der vergangenen
Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Umsetzung der
Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Das Bundesverfassungsgericht hat die
Kritik der FDP und vieler besorgter Bürger mit seinem Urteil vom 2. März
2010 zur Vorratsdatenspeicherung bestätigt. Das Urteil hat die
Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig und
nichtig erklärt. Damit wurde der anlasslosen Sammlung von
Telekommunikationsverkehrsdaten vorerst ein Ende gesetzt.
Auch ich persönlich habe die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt und
habe ihre Wiedereinführung nie gefordert. Im Anhang finden Sie eine
Pressemitteilung, in der ich meine Zustimmung zum Urteilsspruch des
Bundesverfassungsgerichts bekunde.
Das für verfassungswidrig erklärte Gesetz sollte eine EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht umsetzen. Das
Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass einer Umsetzung der
EU-Richtlinie, die für Deutschland bindend ist, durch das Grundgesetz
enge Grenzen gesetzt sind. Die FDP vertritt die Ansicht, dass sich die
künftige Gesetzgebung maßgeblich an der Achtung der Grundrechte
orientieren muss. Denn es hat sich einmal mehr gezeigt: Die immer weiter
getriebene Datensammelwut des Staates birgt die Gefahr, dass bürgerliche
Freiheiten beschränkt werden. Dabei ist es mehr als zweifelhaft, dass
neue Sicherheitsmaßnahmen automatisch einen besseren Schutz vor
Terrorismus und Kriminalität bieten. Deshalb treten wir für eine Innen
-- und Rechtspolitik ein, die mit Augenmaß vorgeht und die zukünftig
wieder in Berlin und nicht in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht
entschieden wird.
Ich hoffe, dass ich Ihre Zweifel an meiner Position zum Thema
Vorratsdatenspeicherung ausräumen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Bernschneider MdB
Büro Florian Bernschneider MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: 030-227-71881
Fax: 030-227-76632
www.florian-bernschneider.de
Florian Bernschneider ist jugendpolitischer
Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.
Ursprüngliche Nachricht
[...]
Sehr geehrter Herr Bernschneider,
nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung überprüft
und in diesem Zuge Mängel bei Datensicherheit und Verhältnismäßigkeit
festgestellt hat, wurde dieses Gesetz als Verfassungskonform beurteilt und
außer Kraft gesetzt.
Die Wiederaufnahme der Diskussion und Planung einer angepassten Umsetzung
einer Vorratsdatenspeicherung nehme ich mit Besorgnis zur Kenntnis.
Ich kann mich nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass der Bürger unter
Generalverdacht gestellt wird, und Maßnahmen eingeleitet werden, den
Bürger präventiv zu überwachen.
Sicherlich benötigt die Exekutive und die Judikative Mittel, um gegen
Straftäter zu ermitteln und diese Straftäter zu verurteilen.
Aber die Umsetzung einer Vorratsdatenspeicherung ist nicht das Mittel eines
demokratischen Rechtsstaats, um diese Strafverfolgungs-Ziele zu erreichen.
Wenn dies ein adäquates Mittel wäre, warum wird jeder Pkw-Halter nicht
verpflichtet, ein Fahrtenschreiber zu nutzen oder ein Fahrtenbuch zu
führen, welches lückenlos geführt werden muss und auf Abruf der Polizei
oder Staatsanwaltschaft ausgehändigt werden muss?
Nicht das ich es besser weiß, aber ich möchte behaupten, das mehr
Straftaten bei der Nutzung eines Pkw's begangen werden als Straftaten bei
der Nutzung des Internets.
Und Straftäter, welche die Absicht haben, Ihre Identität im Internet zu
verschleiern, haben es da sehr einfach.
Gehen Sie selbst mal in einen Discounter (Aldi, Lidl, etc.) welcher
SIM-Karten für Mobiltelefone anbieten, und erwerben Sie dort eine
SIM-Karte ohne gültigem Ausweisdokument.
Sie werden überraschend feststellen, das sich Ihre Erfahrung mit diesem
Heise-Artikel deckt:
http://tinyurl.com/sim-karte
(Lesen Sie diesen Artikel und schauen Sie sich den Videobeitrag dazu an!)
Und solange derartige Lücken und Schwachstellen bestehen, solange sollte
man das ersinnen einer neuen Vorratsdatenspeicherung auf Eis legen.
Denn es werden nur die Daten der unbescholtenen Bürger gesammelt und
bevorratet, aber nicht die Daten und Aktionen der Straftäter, die
ausreichend clever und motiviert sind, Ihre Aktionen zu verschleiern.
Ich appelliere hiermit...
- an den Auftrag, den Sie von Ihren Wählern erhalten haben
- an die Einhaltung des deutschen Grundgesetzes
- und Ihren gesunden Menschenverstand
...das Thema Vorratsdatenspeicherung als das zu beurteilen, was es ist.
Ein undemokratisches nutzloses Werkzeug, welches die Grundrechte der Bürger
verletzt.
Da durch das Bundesverfassungsgericht entschieden wurde, das die erste
Fassung einer Vorratsdatenspeicherung die Rechte Ihrer Wähler und Bürger
verletzt, fordere ich Sie hiermit auf, nicht nochmal einen derartigen,
Verfassungskonformen Fehler zu begehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Manns, Blieskastel
Antwort
Sehr geehrter Herr [...]
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15. März 2010. In Ihrer E-Mail haben Sie Ihre Ablehnung gegenüber der Vorratsdatenspeicherung bekundet. Ich verstehe Ihre Empörung in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung und möchte Ihnen mitteilen, dass die FDP-Bundestagsfraktion die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt hat. Sie hat daher im Bundestag gegen das von der schwarz-roten Regierungskoalition in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Kritik der FDP und vieler besorgter Bürger mit seinem Urteil vom 2. März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung bestätigt. Das Urteil hat die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Damit wurde der anlasslosen Sammlung von Telekommunikationsverkehrsdaten vorerst ein Ende gesetzt.
Auch ich persönlich habe die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt und habe ihre Wiedereinführung nie gefordert. Im Anhang finden Sie eine Pressemitteilung, in der ich meine Zustimmung zum Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts bekunde.
Das für verfassungswidrig erklärte Gesetz sollte eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht umsetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass einer Umsetzung der EU-Richtlinie, die für Deutschland bindend ist, durch das Grundgesetz enge Grenzen gesetzt sind. Die FDP vertritt die Ansicht, dass sich die künftige Gesetzgebung maßgeblich an der Achtung der Grundrechte orientieren muss. Denn es hat sich einmal mehr gezeigt: Die immer weiter getriebene Datensammelwut des Staates birgt die Gefahr, dass bürgerliche Freiheiten beschränkt werden. Dabei ist es mehr als zweifelhaft, dass neue Sicherheitsmaßnahmen automatisch einen besseren Schutz vor Terrorismus und Kriminalität bieten. Deshalb treten wir für eine Innen -- und Rechtspolitik ein, die mit Augenmaß vorgeht und die zukünftig wieder in Berlin und nicht in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden wird. Ich hoffe, dass ich Ihre Zweifel an meiner Position zum Thema Vorratsdatenspeicherung ausräumen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Bernschneider MdB
2010-03-24
Ursprüngliche Nachricht
Vorratsdatenspeicherung
Sehr geehrter Herr Bernschneider,
Hiermit fordere ich Sie auf, sich gegen die, in Deutschland verfassungswidrige, Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene einzusetzen.
Oft wird dieser Tage von Innenpolitikern und Polizei behauptet, dass man ohne Vorratsdatenspeicherung keine schweren Straftaten mehr aufklären könne.
Dieses ist falsch, denn
- Auch ohne Vorratsdatenspeicherung stehen genügend betrieblich gespeicherte Daten, auf richterliche Anordnung gespeicherte Daten und andere Beweismittel zur Verfügung, um dieselbe Aufklärungsquote zu erreichen.
- Staaten mit Vorratsdatenspeicherung klären nicht mehr Straftaten auf als Staaten ohne Vorratsdatenspeicherung ("Aufklärungsquote").
- Auch in Deutschland hat die Einführung der Vorratsdatenspeicherung am 01.01.2008 die Aufklärungsrate nicht erhöht (2007: 55,0%, 2008: 54,8%).
- In Deutschland wurden 2007 ohne Vorratsdatenspeicherung 84,4% aller in Deutschland registrierten Internetdelikte einschließlich der Verbreitung von Kinderpornografie erfolgreich aufgeklärt. Diese Zahl ist 2008 nicht gestiegen.
- Außer in Deutschland werden weltweit Straftaten erfolgreich ohne Vorratsdatenspeicherung verfolgt, etwa in Belgien, Griechenland, Österreich, Schweden, Rumänien, Kanada und den USA.
- Der Leiter des Max-Planck-Institus für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, Prof. Hans-Jörg Albrecht, erklärte gegenüber dem Spiegel, die Diskussion um Sicherheitslücken und angeblich nicht mehr aufklärbare Straftaten sei "überhaupt nicht nachvollziehbar" und "durch keinerlei Hinweis aus Forschung und Praxis belegt".
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17. März 2010. In Ihrer E-Mail haben Sie Ihre Ablehnung gegenüber der Vorratsdatenspeicherung bekundet. Ich verstehe Ihre Empörung in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung und möchte Ihnen mitteilen, dass die FDP-Bundestagsfraktion die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt hat. Sie hat daher im Bundestag gegen das von der schwarz-roten Regierungskoalition in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Kritik der FDP und vieler besorgter Bürger mit seinem Urteil vom 2. März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung bestätigt. Das Urteil hat die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Damit wurde der anlasslosen Sammlung von Telekommunikationsverkehrsdaten vorerst ein Ende gesetzt.
Auch ich persönlich habe die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt und habe ihre Wiedereinführung nie gefordert. Im Anhang [1] finden Sie eine Pressemitteilung, in der ich meine Zustimmung zum Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts bekunde.
Das für verfassungswidrig erklärte Gesetz sollte eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht umsetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass einer Umsetzung der EU-Richtlinie, die für Deutschland bindend ist, durch das Grundgesetz enge Grenzen gesetzt sind. Die FDP vertritt die Ansicht, dass sich die künftige Gesetzgebung maßgeblich an der Achtung der Grundrechte orientieren muss. Denn es hat sich einmal mehr gezeigt: Die immer weiter getriebene Datensammelwut des Staates birgt die Gefahr, dass bürgerliche Freiheiten beschränkt werden. Dabei ist es mehr als zweifelhaft, dass neue Sicherheitsmaßnahmen automatisch einen besseren Schutz vor Terrorismus und Kriminalität bieten. Deshalb treten wir für eine Innen -- und Rechtspolitik ein, die mit Augenmaß vorgeht und die zukünftig wieder in Berlin und nicht in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden wird. Ich hoffe, dass ich Ihre Zweifel an meiner Position zum Thema Vorratsdatenspeicherung ausräumen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Bernschneider MdB
[1] Anhang Pressemitteilung Media:2010_03_02_Vorratsdatenspeicherung_BVERFGE.pdf