Wort halten FDP/E-Mails: Unterschied zwischen den Versionen
(Nanooq aktualisiert Beta-Antwort) |
|||
Zeile 140: | Zeile 140: | ||
*Kopp Gudrun Nordrhein-Westfalen, zweites Anschreiben am 29.01.2011 | *Kopp Gudrun Nordrhein-Westfalen, zweites Anschreiben am 29.01.2011 | ||
*Lindner Christian Nordrhein-Westfalen, zweites Anschreiben am 29.01.2011 | *Lindner Christian Nordrhein-Westfalen, zweites Anschreiben am 29.01.2011 | ||
− | *Molitor Gabriele Nordrhein-Westfalen, Antwortvorlage am 25.01.2011 | + | *Molitor Gabriele Nordrhein-Westfalen, Antwortvorlage am 25.01.2011, Beta-Antwort am 29.01.2011 |
− | *Müller Petra Nordrhein-Westfalen, Antwortvorlage am 25.01.2011 | + | *Müller Petra Nordrhein-Westfalen, Antwortvorlage am 25.01.2011, Beta-Antwort am 29.01.2011 |
*Piltz Gisela Nordrhein-Westfalen, zweites Anschreiben am 29.01.2011 | *Piltz Gisela Nordrhein-Westfalen, zweites Anschreiben am 29.01.2011 | ||
*Schäffler Frank Nordrhein-Westfalen, zweites Anschreiben am 29.01.2011 | *Schäffler Frank Nordrhein-Westfalen, zweites Anschreiben am 29.01.2011 |
Version vom 29. Januar 2011, 18:06 Uhr
E-Mails, die du an FDP-Bundestagsabgeordnete schickst, kannst du gerne hier eintragen:
- ...
EMail an folgende Abgeordnete gesendet:
- Ackermann, Jens , Sachsen-Anhalt
- Ahrendt, Christian , Mecklenburg-Vorpommern
- Aschenberg-Dugnus, Christine , Schleswig-Holstein
- Bahr (Münster), Daniel , Nordrhein-Westfalen
- Bernschneider, Florian , Niedersachsen
- Blumenthal, Sebastian , Schleswig-Holstein
- Bögel, Claudia , Nordrhein-Westfalen
- Bracht-Bendt, Nicole , Niedersachsen
- Breil, Klaus , Bayern
- Brüderle, Rainer , Rheinland-Pfalz
- Brunkhorst, Angelika , Niedersachsen
- Burgbacher, Ernst , Baden-Württemberg
- Buschmann, Marco , Nordrhein-Westfalen
- Canel, Sylvia , Hamburg
- Niebel, Dirk, Baden-Württemberg
- Staffeldt, Torsten , Bremen
Mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrte/r Herr/Frau xxxxx,
ich möchte Sie bitten sich gegen die Vorratsdatenspeicherung auszusprechen und ihr Wort halten, dass Sie vor der Bundestagswahl in ihrem Wahlprogramm gegeben und stets wiederholt hatten: "Die anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung hat die FDP von Anfang an abgelehnt".
Zur Information finden den offenen Brief des AK Vorrats an Frau Leutheusser-Schnarrenberger zum Thema unter folgendem Link: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/brief_bminj_2011-01-17_anon.pdf
Vielen Dank schon mal im Voraus!
MfG xxxxxx
E-Mail an Herrn Westerwelle vom 17.1.2011
Sehr geehrter Herr Westerwelle,
am gestrigen Sonntag war ich Gast des FDP-Neujahrsempfangs in Hannover,
auf dem Sie eine längere Rede gehalten haben.
Ich *war* enttäuscht darüber, dass Sie nur 2 von den 53 Minuten, die Ihre Rede gedauert hat, für das Kernthema Bürgerrechte übrig hatten.
Immerhin fanden Sie aber ein paar klare Worte. So sagten Sie zum Beispiel:
"Da gibt es in Deutschland eine Debatte nach dem Motto: je mehr Daten gesammelt werden, um so sicherer ist nachher der Staat. Wir müssen feststellen, dass wenn zu viele Daten gesammelt werden, dass man das Wichtige vom Unwichtigen nicht mehr unterscheiden kann. Dann hat man wegen einer Informationsflut das wirkliche Wichtige dann übersehen. Es gibt lauter Beispiele aus dem Zusammenhang der inneren Sicherheit, wo ... gegeben hat, z.B. wo ... nichts geschehen ist, weil die wichtigen von den unwichtigen Daten nicht unterscheiden konnte. Und deswegen geht es beim Thema innere Sicherheit um die Frage, dass wir Rechtssicherheit haben und nicht jeden Bürger ohne Anlaß unter Generalverdacht stellen. Sondern dass wir mit Anlaß, mit Vernunft mit Maß und Mitte Daten sammeln, um die Sicherheit zu vergrößern."
Für diese Aussagen haben sie im Auditorium kräftigen Applaus erhalten.
So weit so gut.
Ich *bin* nun aber noch viel mehr von Ihnen und von der FDP enttäuscht!
Warum?
Nachdem ich gestern vom Neujahrsempfang heimgekommen war erreichte mich die Nachricht, dass Frau Leutheuser-Schnarrenberger nun angeblich dazu bereit sei, eine 7tägige Speicherung von IP-Adressen zuzustimmen.
Ein derartiges Vorhaben wäre - aus technischer und praktischer Sicht - nichts anderes als eine Fortführung der Vorratsdatenspeicherung des vollständigen Internetverhaltens aller Bürger und ohne Verdacht.
Und es wäre selbst dann genau ebendiese Vorratsdatenspeicherung, gegen die Sie sich gestern mittag noch positioniert haben, wenn Sie für diese Regelung eine andere, verharmlosend wirkende Bezeichnung finden würden.
Offensichtlich ist "die FDP" der Meinung, dass eine Speicherung von IP-Adressen keine Rückschlüsse auf das Kommunikationsverhalten der Bürger und den Inhalt der Kommunikation zuliesse.
Diese Meinung ist aus technischer Sicht völliger Nonsens und unhaltbar!
Herr Westerwelle, ich möchte es Ihnen ganz deutlich sagen:
Wenn Sie sich als FDP für eine derartige "Lösung", wie im heute veröffentlichten Eckpunktepapier nachzulesen, einsetzen und entsprechende Vorschriften installieren werden, haben Sie Ihr Renommé als Bürgerrechte-Partei vollständig und nachhaltig verspielt.
Die Verärgerung im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, in dem ich mich engagiere, ist bereits jetzt enorm!
Über ihre gestrige Kehrtwende innerhalb weniger Stunden bin ich persönlich sehr verärgert, das werden Sie der Stimmung dieses Briefes sicherlich entnehmen können.
Bitte setzen Sie sich *jetzt und öffentlich* gegen diese fatale Fehlentwicklung ein!
Mit freundlichen Grüßen,
Rückmeldungen
- Herr Breil:
Sehr geehrter Herr xxxxx,
vielen Dank für Ihr Schreiben zur Vorratsdatenspeicherung.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat, wie Sie wissen, die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt. Sie können gewiss sein, dass die FDP-Bundestagsfraktion - wie schon mehrfach öffentlich deutlich gemacht - Ihr Anliegen, den Datenschutz in Deutschland zu stärken und eine grundrechtsfreundliche Politik umzusetzen, nach wie vor vertritt.
Mit freundlichen Grüßen
MdB Klaus Breil
24.01.2011 Email an NRW - Abgeordnete geschickt
Alle FDP Abgeordnete aus Nordrhein-Westfalen (gemäß http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Wort_halten_FDP/Abgeordnete) über deren Kontaktformular auf der Internetseite des Bundestages:
- Bahr (Münster) Daniel Nordrhein-Westfalen, zweites Anschreiben am 29.01.2011
- Bögel Claudia Nordrhein-Westfalen, zweites Anschreiben am 29.01.2011
- Buschmann Marco Nordrhein-Westfalen, zweites Anschreiben am 29.01.2011
- Daub Helga Nordrhein-Westfalen, zweites Anschreiben am 29.01.2011
- Djir-Sarai Dr. Bijan Nordrhein-Westfalen, zweites Anschreiben am 29.01.2011
- Essen Jörg van Nordrhein-Westfalen, zweites Anschreiben am 29.01.2011
- Flach Ulrike Nordrhein-Westfalen, zweites Anschreiben am 29.01.2011
- Fricke Otto Nordrhein-Westfalen, zweites Anschreiben am 29.01.2011
- Friedhoff Paul K. Nordrhein-Westfalen, zweites Anschreiben am 29.01.2011
- Hoyer Dr. Werner Nordrhein-Westfalen, zweites Anschreiben am 29.01.2011
- Kamp Heiner Nordrhein-Westfalen, zweites Anschreiben am 29.01.2011
- Kauch Michael Nordrhein-Westfalen, zweites Anschreiben am 29.01.2011
- Kopp Gudrun Nordrhein-Westfalen, zweites Anschreiben am 29.01.2011
- Lindner Christian Nordrhein-Westfalen, zweites Anschreiben am 29.01.2011
- Molitor Gabriele Nordrhein-Westfalen, Antwortvorlage am 25.01.2011, Beta-Antwort am 29.01.2011
- Müller Petra Nordrhein-Westfalen, Antwortvorlage am 25.01.2011, Beta-Antwort am 29.01.2011
- Piltz Gisela Nordrhein-Westfalen, zweites Anschreiben am 29.01.2011
- Schäffler Frank Nordrhein-Westfalen, zweites Anschreiben am 29.01.2011
- Vogel Johannes Nordrhein-Westfalen, zweites Anschreiben am 29.01.2011
- Westerwelle Dr. Guido Nordrhein-Westfalen, zweites Anschreiben am 29.01.2011
Mit folgendem Inhalt
Text aus der 16. Version dieser Seite als Vorlage genommen (Link).
Erstes Anschreiben
Sehr geehrteR Frau/Herr/Dr.
ich möchte Sie gerne morgen anrufen um mit Ihnen über die Vorratsdatenspeicherung / den Quick-Freeze zu sprechen und um Sie stellvertretend für die FDP daran zu erinnern Ihr Wort zu halten, welches Sie vor der Bundestagswahl in Ihrem Wahlprogramm gegeben und stets wiederholt hatten: "Die anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung hat die FDP von Anfang an abgelehnt". Zur Information finden Sie den offenen Brief des AK Vorrats an Frau Leutheusser-Schnarrenberger zum Thema unter folgendem Link: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/brief_bminj_2011-01-17_anon.pdf Da Sie mir sicherlich über die Wichtigkeit dieses Themas für die Öffentlichkeit zustimmen, gehe ich davon aus, dass Sie einer Veröffentlichung unserer Diskussion nicht widersprechen werden?
Vielen Dank im Voraus, ich freue mich auf unser Gespräch!
Mit freundlichen Grüßen,
Zweites Anschreiben
Sehr geehrteR Frau/Herr/Dr.
leider haben Sie noch nicht auf meine E-Mail vom 24.01.2011 bezüglich der Vorratsdatenspeicherung die ich Ihnen über das Kontaktformular Ihrer Internetpräsenz auf bundestag.de geantwortet. Ich möchte Sie gerne kommende Woche anrufen um mit Ihnen über die Vorratsdatenspeicherung / den Quick-Freeze zu sprechen und um Sie stellvertretend für die FDP daran zu erinnern Ihr Wort zu halten, welches Sie vor der Bundestagswahl in Ihrem Wahlprogramm gegeben und stets wiederholt hatten: "Die anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung hat die FDP von Anfang an abgelehnt". Zur Information finden Sie den offenen Brief des AK Vorrats an Frau Leutheusser-Schnarrenberger zum Thema unter folgendem Link: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/brief_bminj_2011-01-17_anon.pdf Da Sie mir sicherlich über die Wichtigkeit dieses Themas für die Öffentlichkeit zustimmen, gehe ich davon aus, dass Sie einer Veröffentlichung unserer Diskussion nicht widersprechen werden?
Vielen Dank im Voraus, ich freue mich auf unser Gespräch!
Mit freundlichen Grüßen,
Antworten
Mit Bitte um Diskussion auf der Diskussionsseite: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Diskussion:Wort_halten_FDP/E-Mails#Petra_M.C3.BCller_ihr_Referent_Jens_Gerlich . Es scheint eine Antwortvorlage zu geben, da die Antwort von Jens Gerlich und Gabriele Molitor identisch sind.
Antwortvorlage
<Anrede>,
vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema "Vorratsdatenspeicherung" und die darin zum Ausdruck kommende Unterstützung für die Politik gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung.
Die FDP hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt. Sie hat in der vergangenen Legislaturperiode gegen das von der damaligen schwarz-roten Regierungskoalition beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Ebenso hat sich die FDP schon damals frühzeitig dafür stark gemacht, dass die Bundesregierung in Brüssel eine entsprechende Richtlinie ablehnt. Dennoch hat die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) der Richtlinie im Rat zugestimmt. Die von der FDP in diesem Zusammenhang geäußerten Bedenken sind durch das weitläufig bekannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gestärkt worden.
Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die rote Linie aufgezeigt. Diese letzte Grenze darf aber nicht die Richtschnur für die Gesetzgebung sein, sondern Richtschnur muss die Achtung der Grundrechte in größtmöglichem Maße sein. Das nunmehr vorliegenden Eckpunktepapier zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet stellt eine solche grundrechtsschonende Alternative zu der anlasslosen und verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung dar. Die darin enthaltenen Vorschläge zeigen, dass die Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nicht in einer vermeintlichen Blockadehaltung verharrt, sondern konstruktiv auf die vielfach aus Reihen der Koalitionspartner angeführte kriminalpolitische Notwendigkeit eines solchen Instruments reagiert. Auch sind die Vorschläge der Bundesministerin der Justiz vor dem Hintergrund eines drohenden Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission gegenüber der Bundesrepublik Deutschland notwendig, da trotz der gegenwärtigen Evaluierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene und trotz der Tatsache, dass sieben andere EU-Staaten die Richtlinie bisher nicht umgesetzt haben, eine Umsetzung zu erfolgen hat. Die EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat das Eckpunktepapier als "guten Vorschlag" begrüßt. Nicht nur aus diesem Grund kommt dem Eckpunktepapier im Rahmen der Evaluierung der Richtlinie auf europäischer Ebene eine Vorreiterrolle zu.
Zwischen dem in dem Eckpunktepapier vorgeschlagenen QuickFreeze-Verfahren und der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung bestehen jedoch grundlegende Unterschiede, welche ich Ihnen im Nachfolgenden gerne erläutern möchte. Von einer Bezeichnung des Eckpunktepapiers als "Vorratsdatenspeicherung light" oder einer Abkehr von der ablehnenden Politik gegenüber der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung kann daher keine Rede sein.
Die vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärte gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung sah eine unterschiedslose, umfassende und vor allem anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten von über 80 Millionen Bürgerinnen und Bürgern sowohl bei Telefonaten als auch im Internet vor. Das Bundesverfassungsgericht hat völlig zu recht u.a. die Intensität des damit verbundenen Grundrechtseingriffs, das diffus bedrohliche Gefühl des Beobachtetseins sowie die Gefahr einer Ermöglichung der Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile gerügt. Das im Eckpunktepapier der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgestellte QuickFreeze-Verfahren sieht nunmehr vor, dass die Polizeibehörden oder Staatsanwaltschaften im Falle eines hinreichenden Anlasses gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen eine Sicherungsanordnung erlassen können. Im Gegensatz zur Vorratsdatenspeicherung werden gerade nicht anlasslos Daten unverdächtiger Bürgerinnen und Bürger für Strafverfolgungszwecke vorrätig gehalten, sondern nur im Falle eines Hinweises auf die Begehung einer Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung vorhandene Daten überhaupt gesichert. Für die Sicherung der Daten ist auch nicht ein bloß vager Verdacht gemutmaßter schwerer Straftaten ausreichend. Vielmehr verlangt der Erlass einer Sicherungsanordnung gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen, dass ein konkreter Anfangsverdacht im Sinne des § 152 Abs.2 StPO besteht. Weiter führt der Erlass der Sicherungsanordnung lediglich dazu, dass die Telekommunikationsverkehrsdaten nicht gelöscht werden, ein automatischer Zugriff auf die Daten durch die Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften geht damit nicht einher. Die Entscheidung darüber unterliegt nach Maßgabe des § 100g StPO dem Richtervorbehalt.
Ein erheblicher Unterschied zur verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung besteht weiter darin, dass im Bereich der Telekommunikationsdaten bereits vorhandene Verkehrsdaten gespeichert werden, welche zuvor zu unternehmerischen Zwecken gespeichert wurden. Eine Speicherungspflicht geht hiermit nicht einher. Lediglich zur Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet enthält das Eckpunktepapier einen auf Internetzugangsdienste beschränkte Speicherungspflicht, um eine Zuordnung von Internetprotokolladressen zu einem Teilnehmer zu ermöglichen. Durch diese auf sieben Tage zu begrenzende Speicherungspflicht wird den Ermittlungsbehörden die Zuordnung einer, der Polizei bereits bekannten, Internetprotokolladresse zu einem Teilnehmer ermöglicht. Von den Bestandsdaten nicht umfasst ist eine Auskunft über die vom Anschlussinhaber besuchten Webseiten. Außerdem beinhaltet die Bestandsdatenauskunft keine Angaben darüber, wer mit wem per Mail kommuniziert hat. Es handelt sich hierbei also um eine bloße Auskunft des Dienstanbieters und nicht um einen staatlichen Zugriff. Eine solche Erhebung von Bestandsdaten hat das Bundesverfassungsgericht in dem Vorratsdatenspeicherungsurteil auch nicht beanstandet und ist nach der heute geltenden Rechtslage nach § 113 TKG in Verbindung mit §§ 161, 163 StPO bereits zulässig. Wenn man weiter bedenkt, dass nach bisheriger Rechtslage allein durch die Deutsche Telekom im Jahr 2009 Bestandsdatenauskünfte über ca. 2,7 Millionen IP-Adressen zur Verfolgung von Urheberrechtsdelikten erteilt wurden, kann ich nicht erkennen, warum nicht auch zur Verfolgung von Straftaten wie Kinderpornographie ähnliche Zahlen erzielt werden können. Ich bin davon überzeugt, dass die Ermittlungsbehörden über ausreichende Mittel zur Strafverfolgung verfügen.
Weiter sind die in dem Eckpunktepapier enthaltenen Konzepte inhaltlich nicht mit den ebenfalls als QuickFreeze bezeichneten Vorschlägen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar zu verwechseln. Inhalt dieser Vorschläge war eine vierzehntägige anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten, was in der Tat zu einer "Vorratsdatenspeicherung light" führen würde. Wie eingangs bereits betont, wendet sich die FDP jedoch strikt gegen eine unterschiedslose, umfassende und vor allem anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Sie können daher gewiss sein, dass sich die liberale Bundestagsfraktion auch weiterhin für Ihr Anliegen, den Datenschutz in Deutschland zu stärken und eine grundrechtsfreundliche Politik umzusetzen, einsetzen werde.
Mit freundlichen Grüßen,
<Name>
Erhalten von
- Nach weniger als 24 Stunden:
- Jens Gerlich, RA Jens Gerlich, Referent, Büro Petra Müller, MdB, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Tel. +49 (0) 30 227 72 971, Mob. +49 (0) 17 788 81 464, Fax. +49 (0) 30 227 76 727, www.petra-mueller-fdp.de, Petra Müller ist Sprecherin für Stadtentwicklung der FDP-Bundestagsfraktion.
- Gabriele Molitor, Gabriele Molitor MdB, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Tel.: 030 - 227 71 799, Fax : 030 - 227 76 77, <enkode>gabriele.molitor@bundestag.de</enkode>
Beta-Antwort auf Antwortvorlage
<Anrede>,
Auf Ihre Musterantwort bin ich bestens vorbereitet. Leider besteht die Hälfte Ihrer Argumente aus Nebelkerzen. Enttäuschend ist, dass 433 von Ihren 855 Wörtern am Thema vorbei gehen. Hier eine Liste der ungültigen Argumente:
- Die FDP hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt. Sie hat in der vergangenen Legislaturperiode gegen das von der damaligen schwarz-roten Regierungskoalition beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Ebenso hat sich die FDP schon damals frühzeitig dafür stark gemacht, dass die Bundesregierung in Brüssel eine entsprechende Richtlinie ablehnt.
- Das steht im FDP-Wahlprogramm und ist meiner Ansicht nach der Grund, warum 14,6% der Wählerinnen und Wähler ihre Stimme der FDP gegeben haben. Bitte halten Sie es ein.
- Dennoch hat die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) der Richtlinie im Rat zugestimmt.
- Hier geht es um Sie und Ihre Partei.
- Die von der FDP in diesem Zusammenhang geäußerten Bedenken sind durch das weitläufig bekannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gestärkt worden.
- Die FDP war nicht die einzige Gruppierung von Menschen, die ihre Bedenken geäußert haben. Erlauben Sie mir die Chuzpe zu behaupten, wäre die FDP ganz alleine am "Bedenken äußern" gewesen, wäre auch das BFG-Urteil nicht weitläufig bekannt.
- Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die rote Linie aufgezeigt. Diese letzte Grenze darf aber nicht die Richtschnur für die Gesetzgebung sein, sondern Richtschnur muss die Achtung der Grundrechte in größtmöglichem Maße sein. Das nunmehr vorliegenden Eckpunktepapier zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet stellt eine solche grundrechtsschonende Alternative zu der anlasslosen und verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung dar.
- "Grundrechtsschonend" ist ein Unwort, denn entweder wird das Grundrecht eingehalten oder gebrochen. Solche Wortspielereien schaden Ihrem Ansehen.
- Die darin enthaltenen Vorschläge zeigen, dass die Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nicht in einer vermeintlichen Blockadehaltung verharrt,...
- Ein Wahlversprechen einzuhalten ist keine Blockadehaltung, sondern selbstverständlich.
- ...sondern konstruktiv auf die vielfach aus Reihen der Koalitionspartner angeführte kriminalpolitische Notwendigkeit eines solchen Instruments reagiert.
- Bitte halten Sie Ihr Wahlversprechen ein. Die kriminalpolitische Lage ist nicht so schrecklich, wie sie von Ihren Koalitionspartnern dargestellt wird. (Wenn Sie Quellenangaben dazu benötigen, schreiben Sie mich bitte kurz an).
- Auch sind die Vorschläge der Bundesministerin der Justiz vor dem Hintergrund eines drohenden Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission gegenüber der Bundesrepublik Deutschland notwendig, da trotz der gegenwärtigen Evaluierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene und trotz der Tatsache, dass sieben andere EU-Staaten die Richtlinie bisher nicht umgesetzt haben, eine Umsetzung zu erfolgen hat.
- Die europäischen Staaten vor, was die EU für Gesetze zu machen hat. Was hat die FDP auf EU-Ebene gemacht?
- Zum Anderen, hat die BRD 12 Vertragsverletzungen gegen sich laufen (Stand: 25.01.2011), ähnlich wie alle europäischen Staaten der ersten Stunde.
- Die EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat das Eckpunktepapier als "guten Vorschlag" begrüßt.
- Warum lassen Sie sie in unsere Rechtsprechung reinfuchteln? Frau Reding hat keine juristische Ausbildung (und sowas wird EU-Justizministerin), ist gegen Internetzensur in China (http://www.dradio.de/kulturnachrichten/200906261600/3) aber für Internetfilter in der EU (http://www.zeit.de/digital/internet/2009-11/eu-netzsperren?page=all).
- Nicht nur aus diesem Grund kommt dem Eckpunktepapier im Rahmen der Evaluierung der Richtlinie auf europäischer Ebene eine Vorreiterrolle zu.
- Frau Redings Zitat ist kein echter Grund. Die Evaluierung muss ergeben, dass das Eckpunktepapier nicht Vorreiterrolle sein darf. Weiteres im 2. Teil.
- Jede massenhafte Erfassung des Informations- und Kommunikationsverhalten vollkommen Unschuldiger verstößt gegen die EU-Grundrechtecharta und die Europäische Menschenrechtskonvention. Der EU-Gerichtshof, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Rumänische Verfassungsgerichtshof haben flächendeckende Veröffentlichungen, Erfassungen oder Aufzeichnungen persönlicher Daten bereits als unverhältnismäßig verworfen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung nur das Grundgesetz angewandt, nicht aber die ebenfalls zu beachtende EU-Grundrechtecharta und Europäische Menschenrechtskonvention geprüft.
- Zwischen dem in dem Eckpunktepapier vorgeschlagenen QuickFreeze-Verfahren und der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung bestehen jedoch grundlegende Unterschiede, welche ich Ihnen im Nachfolgenden gerne erläutern möchte. Von einer Bezeichnung des Eckpunktepapiers als "Vorratsdatenspeicherung light" oder einer Abkehr von der ablehnenden Politik gegenüber der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung kann daher keine Rede sein.
- Ich habe das Eckpunktepapier nicht "Vorratsdatenspeicherung light" genannt. Weiteres im 2. Teil.
- Weiter sind die in dem Eckpunktepapier enthaltenen Konzepte inhaltlich nicht mit den ebenfalls als QuickFreeze bezeichneten Vorschlägen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar zu verwechseln. Inhalt dieser Vorschläge war eine vierzehntägige anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten, was in der Tat zu einer "Vorratsdatenspeicherung light" führen würde.
- Es geht um Ihre Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU, nicht um unseren Bundesdatenschutzbeauftragten.
- Wie eingangs bereits betont, wendet sich die FDP jedoch strikt gegen eine unterschiedslose, umfassende und vor allem anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Sie können daher gewiss sein, dass sich die liberale Bundestagsfraktion auch weiterhin für Ihr Anliegen, den Datenschutz in Deutschland zu stärken und eine grundrechtsfreundliche Politik umzusetzen, einsetzen werde.
- In diesem ersten Teil habe ich nur Nebelkerzen aufgezeigt. Diese Standardantwort der FDP beträgt 855 Wörter, ohne Nebelkerzen nur noch 433 Wörter. 50% Ihres Antwortvolumens besteht inhaltlich aus rhetorischen Mitteln. Das ist keine "grundrechtsfreundliche Politik".
Unzufrieden mit Ihrem Eckpunktepapier sind der Deutscher Journalistenverband, die Neue Richtervereinigung, der Lesben- und Schwulenverband, die Zeitung "Neues Deutschland", internet-law.de, Dr. Konstantin von Notz (Grüne), Jan Philipp Albrecht (Grüne), Jan Korte (Linke), die Piratenpartei und Burkhard Lischka und Lars Klingbeil (SPD). (http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/index.php?title=Wort_halten_FDP§ion=10)
Zweiter Teil:
- Die vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärte gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung sah eine unterschiedslose, umfassende und vor allem anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten von über 80 Millionen Bürgerinnen und Bürgern sowohl bei Telefonaten als auch im Internet vor. Das Bundesverfassungsgericht hat völlig zu recht u.a. die Intensität des damit verbundenen Grundrechtseingriffs, das diffus bedrohliche Gefühl des Beobachtetseins sowie die Gefahr einer Ermöglichung der Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile gerügt.
- Danke, ich hatte die Einleitung des Eckpapieres schon gelesen. :D
- Das im Eckpunktepapier der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgestellte QuickFreeze-Verfahren sieht nunmehr vor, dass die Polizeibehörden oder Staatsanwaltschaften im Falle eines hinreichenden Anlasses gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen eine Sicherungsanordnung erlassen können. Im Gegensatz zur Vorratsdatenspeicherung werden gerade nicht anlasslos Daten unverdächtiger Bürgerinnen und Bürger für Strafverfolgungszwecke vorrätig gehalten, sondern nur im Falle eines Hinweises auf die Begehung einer Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung vorhandene Daten überhaupt gesichert.
- Das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums sieht neben einem Quick-Freeze-Verfahren unter Punkt 2 auch eine anlasslose Erfassung jeder Internetverbindung in Deutschland vor.
- Für die Sicherung der Daten ist auch nicht ein bloß vager Verdacht gemutmaßter schwerer Straftaten ausreichend. Vielmehr verlangt der Erlass einer Sicherungsanordnung gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen, dass ein konkreter Anfangsverdacht im Sinne des § 152 Abs.2 StPO besteht. Weiter führt der Erlass der Sicherungsanordnung lediglich dazu, dass die Telekommunikationsverkehrsdaten nicht gelöscht werden, ein automatischer Zugriff auf die Daten durch die Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften geht damit nicht einher. Die Entscheidung darüber unterliegt nach Maßgabe des § 100g StPO dem Richtervorbehalt.
- Unter I.2 steht nicht Richtervorbehalt, sondern Staatsanwaltschaft.
- Ein erheblicher Unterschied zur verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung besteht weiter darin, dass im Bereich der Telekommunikationsdaten bereits vorhandene Verkehrsdaten gespeichert werden, welche zuvor zu unternehmerischen Zwecken gespeichert wurden. Eine Speicherungspflicht geht hiermit nicht einher.
- Bisher kann man einen Internet-Zugangsanbieter nutzen, der nicht auf Vorrat speichert, z.B. Arcor, Vodafone oder Versatel. Diese Möglichkeit ist für Menschen wichtig, die privat oder beruflich auf Anonymität angewiesen sind, beispielsweise Journalisten oder Strafverteidiger. Der vorgeschlagene Speicherzwang würde diese Möglichkeit beseitigen.
- Lediglich zur Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet enthält das Eckpunktepapier einen auf Internetzugangsdienste beschränkte Speicherungspflicht, um eine Zuordnung von Internetprotokolladressen zu einem Teilnehmer zu ermöglichen. Durch diese auf sieben Tage zu begrenzende Speicherungspflicht wird den Ermittlungsbehörden die Zuordnung einer, der Polizei bereits bekannten, Internetprotokolladresse zu einem Teilnehmer ermöglicht.
- "Wenn Sie eine einwöchige Erfassung aller Internetverbindungen für gerechtfertigt erachten, können Sie beispielsweise nicht begründen, warum nicht auch eine zweiwöchige, sechswöchige oder sechsmonatige Aufbewahrung der Daten gerechtfertigt sein soll. Das Bundeskriminalamt behauptet schon heute, eine einwöchige Vorratsdatenspeicherung würde „nicht annähernd den polizeilichen Bedarf decken. Selbst in einem noch so engen Zeitfenster von Ereigniszeitpunkt, polizeilicher Kenntniserlangung, Prüfung und Auskunftsersuchen sind wenige Tage in der Regel nicht ausreichend.“ http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/420/79/lang,de/
- Von den Bestandsdaten nicht umfasst ist eine Auskunft über die vom Anschlussinhaber besuchten Webseiten. Außerdem beinhaltet die Bestandsdatenauskunft keine Angaben darüber, wer mit wem per Mail kommuniziert hat. Es handelt sich hierbei also um eine bloße Auskunft des Dienstanbieters und nicht um einen staatlichen Zugriff. Eine solche Erhebung von Bestandsdaten hat das Bundesverfassungsgericht in dem Vorratsdatenspeicherungsurteil auch nicht beanstandet und ist nach der heute geltenden Rechtslage nach § 113 TKG in Verbindung mit §§ 161, 163 StPO bereits zulässig.
- Anhand von IP-Adressen protokollieren Internetanbieter wie Google aber jeden Klick und jedes Suchwort. Auch in E-Mails steht die IP-Adresse des Nutzers. Wenn IP-Adressen nicht mehr anonym sind, kann potenziell unsere gesamte Internetnutzung und jede E-Mail nachverfolgt werden. Beispiel: Die Polizei beschlagnahmt einen Server oder fragt bei Google an, wer nach "Bombe" gesucht hat. Mithilfe der so gewonnenen Nutzer-IP-Adressen kann die Polizei die betroffenen Nutzer identifizieren, wenn deren Internetprovider auf Vorrat speichert.
- Wenn man weiter bedenkt, dass nach bisheriger Rechtslage allein durch die Deutsche Telekom im Jahr 2009 Bestandsdatenauskünfte über ca. 2,7 Millionen IP-Adressen zur Verfolgung von Urheberrechtsdelikten erteilt wurden, kann ich nicht erkennen, warum nicht auch zur Verfolgung von Straftaten wie Kinderpornographie ähnliche Zahlen erzielt werden können.
- Es können nicht ähnliche Straftaten erzielt werden, weil Art und Anzahl von Urheberrechtsdelikten nicht gleich Art und Anzahl von Kinderpornographie ist.
- Es heißt nicht Kinderpornographie, sondern "Brutale Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Belästigung von Babys, Kleinkindern, Kindern und Jugendliche". Bitte informieren Sie sich unter http://mogis-verein.de/ bevor Sie mit diesem Thema argumentieren (so viel Anstand sollten Sie haben). Außerdem sollten Sie auch ein paar weitere Zahlen kennen (http://www.netzpolitik.org/2009/zahlenspiele-des-familienministeriums/). Stelle hiermit D als entkräftet fest.
- Ich bin davon überzeugt, dass die Ermittlungsbehörden über ausreichende Mittel zur Strafverfolgung verfügen.
- Die Ermittlungsbehörden haben nicht genug Personal und anstatt mehr einzustellen (das kostet), sollen Freiheiten abgeschafft werden
Ich schlage vor, dass wir den Fokus der Diskussion weg von Ihrer Standardantwort hin auf den Inhalt des Eckpunktepapiers wenden. Und dort nur auf die Punkte I und II. Ich würde es außerdem begrüßen, wenn Sie auf die Punkte des Offenen Briefes an Frau Leutheuser-Schnarrenberger eingingen: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/420/79/lang,de/
Mit freundlichen Grüßen,