Anonymes Bezahlen: Unterschied zwischen den Versionen
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Wir vom AK Vorrat halten es für falsch, die Möglichkeit anonymer Zahlungen per Internet auf diese Art und Weise völlig zu untersagen. | Wir vom AK Vorrat halten es für falsch, die Möglichkeit anonymer Zahlungen per Internet auf diese Art und Weise völlig zu untersagen. | ||
− | + | Die Registrierung und Vorratsdatenspeicherung aller im Internet per Geldkarten bezahlenden Menschen bzw. ihrer Daten und Zahlverhaltungsweisen ohne Grund und konkreten Anlaß halten wir für den falschen Weg. Die Erzeugung solcher Datenmengen ist unnötig und riskant. Dieses Vorhaben ist unverhältnismässig und hinsichtlich der vorgegebenen Erfolgsaussichten bzw. Ziele mehr als zweifelhaft. | |
− | Wir halten die Bewahrung der Möglichkeit anonymen Handelns und Lebens | + | Wir halten die Bewahrung der Möglichkeit anonymen Handelns und Lebens im sorgsam ausgewogenen Maß als '''unerlässlich''' für ein lebenswertes Miteinander und für die Persönlichkeitsentwicklung von Menschen. Die Chance, sowohl im direkten Miteinander wie auch im "virtuellen" Leben anonym zu zahlen und zu handeln zählt dazu. |
− | Außerdem würde das völlige Verbot anonymer Zahlungen via Internet das Aus für die anonyme Kommunikation bedeuten. | + | Außerdem würde das völlige Verbot anonymer Zahlungen via Internet das Aus für die anonyme Kommunikation mit den entsprechenden negativen Auswirkungen für die Meinungsfreiheit bedeuten. |
= Kampagene zur Bewahrung anonymer Zahlung = | = Kampagene zur Bewahrung anonymer Zahlung = |
Version vom 31. Oktober 2011, 08:09 Uhr
Initiative der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorgelegt, dessen Annahme das anonyme Bezahlen im Internet unmöglich machen würde. E-Geld (z.B. Paysafecard, UKash) soll künftig nur noch gegen Vorlage eines Ausweises verkauft werden dürfen.
Standpunkt des AK Vorrat
Wir vom AK Vorrat halten es für falsch, die Möglichkeit anonymer Zahlungen per Internet auf diese Art und Weise völlig zu untersagen.
Die Registrierung und Vorratsdatenspeicherung aller im Internet per Geldkarten bezahlenden Menschen bzw. ihrer Daten und Zahlverhaltungsweisen ohne Grund und konkreten Anlaß halten wir für den falschen Weg. Die Erzeugung solcher Datenmengen ist unnötig und riskant. Dieses Vorhaben ist unverhältnismässig und hinsichtlich der vorgegebenen Erfolgsaussichten bzw. Ziele mehr als zweifelhaft.
Wir halten die Bewahrung der Möglichkeit anonymen Handelns und Lebens im sorgsam ausgewogenen Maß als unerlässlich für ein lebenswertes Miteinander und für die Persönlichkeitsentwicklung von Menschen. Die Chance, sowohl im direkten Miteinander wie auch im "virtuellen" Leben anonym zu zahlen und zu handeln zählt dazu.
Außerdem würde das völlige Verbot anonymer Zahlungen via Internet das Aus für die anonyme Kommunikation mit den entsprechenden negativen Auswirkungen für die Meinungsfreiheit bedeuten.
Kampagene zur Bewahrung anonymer Zahlung
Das alles würde den Menschen und unserer Gesellschaft schaden und deswegen haben wir den im Bundestag zuständigen Ausschüssen angeschrieben und unsere Bedenken erläutert.
- Briefkampagne zur Bewahrung anonymer Zahlungsmöglichkeiten über das Internet
- Pressemitteilung: "Internetnutzer gegen geplantes Verbot des 'Internet-Bargelds'" (16.9.2011)
Stellungnahme der Datenschutzbeauftragte =
In ihrer 82. Konferenz der Datenschutzbeauftragten Ende September 2011 fasste die behördlichen Datenschützer zu diesem Thema folgenden Entschluss:
- (...)
- Eine generelle Identifizierungspflicht würde außerdem dazu führen, dass anonymes Einkaufen und Bezahlen im Internet selbst bei Bagatellbeträgen praktisch ausgeschlossen werden. Anonyme Bezahlsysteme im Internet bieten ihren Nutzern jedoch Möglichkeiten, die Risiken eines Missbrauchs ihrer Finanzdaten beispielsweise durch Hackerangriffe zu minimieren. Sie sind zugleich ein wichtiger Baustein, um die Möglichkeit zum anonymen Medienkonsum zu erhalten, da Online-Medien zunehmend gegen Bezahlung angeboten werden. Auf jeden Fall muss verhindert werden, dass personenbeziehbare Nutzungsdaten über jeden einzelnen Artikel in Online-Zeitungen oder einzelne Sendungen im Internet-TV schon immer dann entstehen, wenn eine Nutzung gebührenpflichtig ist.
- Nach den vorgesehenen Regelungen würden noch mehr personenbezogene Daten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger erfasst und ganz überwiegend anlasslos gespeichert. Dies steht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. In seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten vom 02. März 2010 (1 BvR 256/08) hatte das Gericht gemahnt, dass Gesetze, die auf eine möglichst flächendeckende vorsorgliche Speicherung aller für die Strafverfolgung oder Gefahrenprävention nützlichen Daten zielen, mit der Verfassung unvereinbar sind.
- Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder lehnt die vorgesehene verdachtsunabhängige, undifferenzierte und schrankenlose Datenerfassung ab, die auch europarechtlich nicht geboten ist. Die dritte Geldwäscherichtlinie (2005/60/EG) erlaubt den Mitgliedstaaten, von Identifizierungspflichten abzusehen, wenn der Wert des erworbenen elektronischen Guthabens 150 Euro nicht übersteigt. Der Bundesgesetzgeber sollte durch Einführung eines entsprechenden Schwellenwerts diesem risikoorientierten Ansatz folgen.
Links
Meldungen
(in chronologischer Reihenfolge)
- Stellungnahme der paysafecard.com Wertkarten AG
- Heise: Anonyme Online-Zahlungen durch Geldwäschegesetz möglicherweise vor dem Aus (28.6.2011)
- Stellungnahme des Unabhängigen Landesdatenschutzzentrums (29.6.2011)
- Deutschlandradio: Kein anonymes Bezahlen mehr (1.8.2011)
- Heise: Prepaid-Zahlungsdienstleister machen gegen Geldwäschegesetz mobil (19.8.2011)
- Heise: Bankenaufsicht und BKA gegen anonyme Online-Zahlungen (16.9.2011)
- Heise: OLG Hamm stärkt Recht auf Anonymität im Internet (27.9.2011)
- Heise: Finanzausschuss diskutiert anonymes Bezahlen im Internet (20.10.2011)