Endspurt/Pressemitteilung zur Pressekonferenz am 2. November 2007: Unterschied zwischen den Versionen

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Pressemitteilung zur Pressekonferenz des Arbeitskreises
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Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung zur Pressekonferenz am 2. November 07
Vorratsdatenspeicherung am 2. November 07
 
  
 
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Anlass
  
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In Berlin fand heute eine Pressekonferenz von Gegnern der Vorratsdatenspeicherung statt, die an die Bundestagsabgeordneten von SPD und Union appellierten, die Zustimmung zum aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu verweigern. Dieser soll voraussichtlich am Freitag nächster Woche in den Bundestag eingebracht werden und sieht die verdachtsunabhängige, sechsmonatige Speicherung sämtlicher Telekommunikationsverbindungsdaten aller Bürger in Deutschland vor.
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Die Pressekonferenz bildet zugleich den Auftakt zu dem, am 6.November stattfindenden, bundesweiten Aktionstag gegen die Vorratsdatenspeicherung. An diesem Tag werden in über 40 deutschen Städten Protestaktionen stattfinden, um die geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation in letzter Minute zu stoppen.
  
Die Pressekonferenz ist der Auftakt zu den bundesweiten
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Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll ab 2008 für Sicherheitsbehörden rückblickend über 6 Monate nachvollziehbar machen, wer, wann und mit welchen Adressen das Internet genutzt hat und wer mit wem per Telefon oder E-Mail Kontakt hatte, bei Handy-Nutzung einschliesslich des Standorts. Diese Pläne der Regierungskoalition zur Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Beziehungen, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellen einige der bislang größten Gefahren für unser Recht auf ein furchtloses, selbstbestimmtes und privates Leben dar. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert daher eine Abkehr von diesem verfassungswidrigen Generalangriff auf Bürgerrechte und Datenschutz in Deutschland.
Demonstrationen am 6. November. Ziel ist es, die Vollprotokollierung
 
in letzter Minute zu stoppen. Vermutlich wird am 8./9.11. die letzte
 
Lesung im Bundestag zur Vorratsdatenspeicherung stattfinden.
 
  
Das Gesetz soll ab 2008 für Sicherheitsbehörden rückblickend über 6 Monate nachvollziehbar machen, wer, wann und mit welchen Adressen das Internet genutzt hat und wer
 
mit wem per Telefon oder E-Mail Kontakt hatte, bei Handy-Nutzung
 
einschliesslich des Standorts. Diese Pläne der Regierungskoalition zur
 
Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Beziehungen,
 
Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellen einige der bislang größten
 
Gefahren für unser Recht auf ein furchtloses, selbstbestimmtes und
 
privates Leben dar. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert
 
daher eine Abkehr von diesem verfassungswidrigen Generalangriff auf
 
Bürgerrechte und Datenschutz in Deutschland.
 
  
 
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Quellenschutz im Journalismus
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Die Teilnehmer appellierten unter anderem aus den folgenden Gründen an die Bundestagsabgeordneten von SPD und Union, der geplanten Vorratsdatenspeicherung ihre Zustimmung zu verweigern:
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1. Quellenschutz im Journalismus
  
Wie Beispiele aus Belgien zeigen, besteht die begründete Gefahr, dass
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Wie Erfahrungen aus Belgien zeigen, wird die geplante Vorratsdatenspeicherung das Ende für viele Kontakte zwischen Informanten und Presse bedeuten. Wichtige Informationen über Missstände könnten nicht mehr per Telefon, Fax oder Internet weitergegeben werden, weil Informanten damit rechnen müssten, mithilfe von Verbindungsdaten als Quelle identifiziert zu werden.  
die geplante Vorratsdatenspeicherung den Informantenschutz in
 
erheblicher Weise gefährden wird. Wenn zukünftig wichtige
 
Informationen über Missstände per Telefon, Fax oder Internet
 
weitergegeben werden, müssen Informanten damit rechnen, dass der
 
Kontakt mithilfe von Verbindungsdaten aufgedeckt wird. Durch die
 
Vorratsdatenspeicherung könnte die freie Presse beeinträchtigt werden.
 
  
Ärztliches Vertrauensverhältnis
 
  
Das wichtige ärztliche Vertrauensverhältnis wird auch dadurch gefährdet,
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2. Ärztliches Vertrauensverhältnis
dass die Speicherung der Kommunikationsumstände künftig Rückschlüsse
 
auf persönliche Problemlagen (z.B. Krankheiten, Ehekrisen,
 
Suchtprobleme) zulässt und dies Nachteile für den Patienten bedeuten
 
könnte.
 
  
Psycho-soziale Hilfe ist auf Vertraulichkeit angewiesen
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Das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und ihren Ärzten würde gestört,
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weil die Erfassung der Kontakte mit bestimmten Ärzten Rückschlüsse
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auf persönliche Problemlagen zulässt (z.B. Krankheiten, Ehekrisen,
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Suchtprobleme). Dies würde Patienten in bestimmten Situationen davon abschrecken, Ärzte anzurufen oder per Internet zu kontaktieren.
  
Auch ist damit zu rechnen, dass für viele Menschen in seelischer Not
 
der faktische Wegfall anonymer Beratungsmöglichkeiten die Hemmschwelle
 
zur Kontaktaufnahme erhöhen wird. Dies würde beispielsweise
 
Suizidgefährdete oder AIDS-Kranke betreffen, aber auch beispielsweise
 
Alkoholiker oder Gewaltopfer und Opfer sexuellen Mißbrauchs.
 
  
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3. Psycho-soziale Hilfe ist auf Vertraulichkeit angewiesen
  
Datenmißbrauch
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Der faktische Wegfall anonymer Beratungsmöglichkeiten würde die Hemmschwelle für viele Menschen in seelischer Not erhöhen, sich telefonisch oder per Internet beraten und helfen zu lassen. Dies könnte unter anderem Suizidgefährdete, AIDS-Kranke, Alkoholiker, Gewaltopfer oder Opfer sexuellen Mißbrauchs davon abhalten, im Internet Erfahrungen auszutauschen oder am Telefon anonym Rat zu suchen.
  
Ein weiteres Problem ist der Missbrauch: dass auch vorratsgespeicherte
 
Kommunikationsdaten missbraucht werden, ist nur eine Frage der Zeit,
 
wie spektakuläre Fälle beispielsweise aus Italien in jüngster
 
Vergangenheit zeigten.
 
  
Schutz durch Richtervorbehalt?
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4. Datenmissbrauch
  
Der im Gesetzesentwurf geplante Richtervorbehalt jedenfalls stellt
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Bis die ersten vorratsgespeicherten Kommunikationsdaten missbräuchlich offengelegt werden, ist erfahrungsgemäß nur eine Frage der Zeit. Dies zeigten in jüngster Vergangenheit etwa spektakuläre Fälle in Italien, aber auch der Fall eines Bundesnachrichtendienstmitarbeiters aus Berlin. Das Bekanntwerden eines solchen Missbrauchs von Kommunikationsdaten wird Menschen weiter davon abschrecken, auch in schwierigen Situationen unbefangen miteinander zu kommunizieren.
keine große Hürde dar, wie eine Studie des Max-Planck-Instituts
 
belegte. So waren laut der Studie in der Vergangenheit insgesamt ca.
 
70% der Fälle nicht korrekt durch die Richter geprüft worden.
 
  
Schutz durch Zeugnisverweigerungsrechte?
 
  
Aber auch ein in den Gesetzestext geschriebenes Verwertungsverbot bei
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5. Schutz durch Richtervorbehalt?
der Kommunikation von sog. Zeugnisverweigerungsberechtigten kann
 
leicht umgangen werden, wie die Ermittlungen zur Cicero-Affäre zeigte:
 
im Zweifelsfall muss ein Staatsanwalt nur einen Verdacht gegen einen
 
Mandatsträger, einen Journalisten oder einen Seelsorger aussprechen,
 
um den Schutz auszuhebeln.
 
  
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Der im Gesetzesentwurf vorgesehene Richtervorbehalt deckt viele Fälle nicht ab. Wer Inhaber einer Rufnummer ist oder im Internet gesurft hat (Stammdaten), kann ohne richterliche Kontrolle abgefragt werden. Die Geheimdienste können Verbindungs- und Standortdaten ohne richterliche Genehmigung abfragen. Letztlich ändert ein Richtervorbehalt nichts daran, dass der Richter den Zugriff genehmigen muss, wenn die niedrigen gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.
  
Grundrechtseingriff auch bei Bagetelldelikten
 
  
Im Gegensatz zur EU-Richtlinie erlaubt das deutsche Gesetz darüber
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6. Grundrechtseingriff auch bei Bagetelldelikten
hinaus eine Verwendung der Vorratsdaten, die laut
 
Bundesverfassungsgericht unter den Schutz von Artikel 10 GG (Post- und
 
Telekommunikationsgeheimnis) fallen, eben nicht nur bei schweren
 
Straftaten, sondern bei "allen mittels Telekommunikation begangenen
 
Straftaten" Dies könnte auch banale Delikte, wie Beleidigungen oder
 
das Herunterladen von einem Musikstück betreffen.
 
  
Mit dieser fehlenden Begrenzung auf schwere Straftaten schießt die
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Im Gegensatz zur EU-Richtlinie erlaubt das deutsche Gesetz eine Verwendung der Vorratsdaten nicht nur zur Aufklärung schwerer Straftaten, sondern bei "allen mittels Telekommunikation begangenen Straftaten". Dies werden im Schwerpunkt leichte Vergehen wie Beleidigungen im Internet oder das Herunterladen von Klingeltönen und Musik sein. Mit dieser fehlenden Begrenzung auf schwere Straftaten schießt das deutsche Gesetz weit über die europäische Richtlinie hinaus. Die oft genannte Begrenzung der Speicherfrist auf 6 Monate ist daher nichts weiter als ein Feigenblatt.
deutsche Umsetzung in einem sehr wesentlichen Punkt über die
 
europäische Richtlinie hinaus. Die Begrenzung auf 6 Monate, die immer
 
angeführt wird, ist daher nichts weiter, als ein Feigenblatt.
 
  
Präventive Schutzfunktion?
 
  
Da Vorratsdaten naturgemäß die Vergangenheit betreffen, relativiert
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7. Präventive Schutzfunktion?
sich auch die Aussage von Ministerin Brigitte Zypries, daß damit ein
 
Sicherheitsgewinn zu erwarten sei. Das wäre nur der Fall, wenn man ein
 
vollständiges Echtzeit-Profiling der gesamten Bevölkerung durchführen
 
würde, auf dessen Basis man Prognosen über zu erwartende Straftaten zu
 
erstellen versuchen könnte. Technisch wäre dies tatsächlich denkbar.
 
  
Von einer Sicherheitpolitik mit Augenmaß kann hier keine Rede sein,
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Ausländische Staaten, die eine verdachtslose Speicherung von Kommunikationsdaten eingeführt haben, konnten ihre Kriminalitätsrate nicht reduzieren. Dies widerlegt die Behauptung von Justizministerin Brigitte Zypries, ein Sicherheitsgewinn sei zu erwarten. Kommunikationsdaten sind notwendig vergangenheitsbezogen und können allenfalls die Aufklärung bereits abgeschlossener Straftaten erleichtern. Aber auch hier ist es im Ausland nicht zu einer statistisch signifikanten Erhöhung der Aufklärungsquote gekommen.
denn diese sollte gezielt und intelligent bei konkretem Verdacht
 
eingesetzt werden.
 
  
  
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Hochauflösende Photos der Pressekonferenz:<br>
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Hochauflösende Fotos der Pressekonferenz:<br>
 
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Aktuelle_Photos<br>
 
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Aktuelle_Photos<br>
 
(zur honorarfreien Verwendung freigegeben)
 
(zur honorarfreien Verwendung freigegeben)
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E-Mail: rcrf@vorratsdatenspeicherung.de <br>
 
E-Mail: rcrf@vorratsdatenspeicherung.de <br>
  
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[[Kategorie:Endspurt/Pressekonferenz am 2. November 2007]]

Aktuelle Version vom 4. November 2007, 01:17 Uhr

Status

  1. Status: wird bearbeitet

Pressemitteilung

Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung zur Pressekonferenz am 2. November 07

Herausgeber: - Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. - Deutsche AIDS-Hilfe e.V. - Deutsche Journalisten-Union dju in ver.di - Freie Ärzteschaft e.V. - Verband deutscher Zeitschriftenverleger VDZ e.V.


Anlass

In Berlin fand heute eine Pressekonferenz von Gegnern der Vorratsdatenspeicherung statt, die an die Bundestagsabgeordneten von SPD und Union appellierten, die Zustimmung zum aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu verweigern. Dieser soll voraussichtlich am Freitag nächster Woche in den Bundestag eingebracht werden und sieht die verdachtsunabhängige, sechsmonatige Speicherung sämtlicher Telekommunikationsverbindungsdaten aller Bürger in Deutschland vor.

Die Pressekonferenz bildet zugleich den Auftakt zu dem, am 6.November stattfindenden, bundesweiten Aktionstag gegen die Vorratsdatenspeicherung. An diesem Tag werden in über 40 deutschen Städten Protestaktionen stattfinden, um die geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation in letzter Minute zu stoppen.

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll ab 2008 für Sicherheitsbehörden rückblickend über 6 Monate nachvollziehbar machen, wer, wann und mit welchen Adressen das Internet genutzt hat und wer mit wem per Telefon oder E-Mail Kontakt hatte, bei Handy-Nutzung einschliesslich des Standorts. Diese Pläne der Regierungskoalition zur Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Beziehungen, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellen einige der bislang größten Gefahren für unser Recht auf ein furchtloses, selbstbestimmtes und privates Leben dar. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert daher eine Abkehr von diesem verfassungswidrigen Generalangriff auf Bürgerrechte und Datenschutz in Deutschland.


Gäste:

Als geladene Podiumsgäste der Pressekonferenz waren anwesend:

  • Dr. Christoph Fiedler, Leiter Europa- und Medienpolitik, Verband deutscher Zeitschriftenverleger VDZ e.V.
  • Martin Grauduszus, Präsident, Freie Ärzteschaft e.V.
  • Karl Lemmen, Referent / Dr. Luis Carlos Escobar Pinzón, Bundesgeschäftsführer, Deutsche AIDS-Hilfe e.V.
  • Werner Lohl, Präsidiumsbeauftragter für Datenschutzfragen, Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.
  • Ulrike Maercks-Franzen, Geschäftsführerin, Deutsche Journalisten-Union dju in ver.di


Die Teilnehmer appellierten unter anderem aus den folgenden Gründen an die Bundestagsabgeordneten von SPD und Union, der geplanten Vorratsdatenspeicherung ihre Zustimmung zu verweigern:


1. Quellenschutz im Journalismus

Wie Erfahrungen aus Belgien zeigen, wird die geplante Vorratsdatenspeicherung das Ende für viele Kontakte zwischen Informanten und Presse bedeuten. Wichtige Informationen über Missstände könnten nicht mehr per Telefon, Fax oder Internet weitergegeben werden, weil Informanten damit rechnen müssten, mithilfe von Verbindungsdaten als Quelle identifiziert zu werden.


2. Ärztliches Vertrauensverhältnis

Das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und ihren Ärzten würde gestört, weil die Erfassung der Kontakte mit bestimmten Ärzten Rückschlüsse auf persönliche Problemlagen zulässt (z.B. Krankheiten, Ehekrisen, Suchtprobleme). Dies würde Patienten in bestimmten Situationen davon abschrecken, Ärzte anzurufen oder per Internet zu kontaktieren.


3. Psycho-soziale Hilfe ist auf Vertraulichkeit angewiesen

Der faktische Wegfall anonymer Beratungsmöglichkeiten würde die Hemmschwelle für viele Menschen in seelischer Not erhöhen, sich telefonisch oder per Internet beraten und helfen zu lassen. Dies könnte unter anderem Suizidgefährdete, AIDS-Kranke, Alkoholiker, Gewaltopfer oder Opfer sexuellen Mißbrauchs davon abhalten, im Internet Erfahrungen auszutauschen oder am Telefon anonym Rat zu suchen.


4. Datenmissbrauch

Bis die ersten vorratsgespeicherten Kommunikationsdaten missbräuchlich offengelegt werden, ist erfahrungsgemäß nur eine Frage der Zeit. Dies zeigten in jüngster Vergangenheit etwa spektakuläre Fälle in Italien, aber auch der Fall eines Bundesnachrichtendienstmitarbeiters aus Berlin. Das Bekanntwerden eines solchen Missbrauchs von Kommunikationsdaten wird Menschen weiter davon abschrecken, auch in schwierigen Situationen unbefangen miteinander zu kommunizieren.


5. Schutz durch Richtervorbehalt?

Der im Gesetzesentwurf vorgesehene Richtervorbehalt deckt viele Fälle nicht ab. Wer Inhaber einer Rufnummer ist oder im Internet gesurft hat (Stammdaten), kann ohne richterliche Kontrolle abgefragt werden. Die Geheimdienste können Verbindungs- und Standortdaten ohne richterliche Genehmigung abfragen. Letztlich ändert ein Richtervorbehalt nichts daran, dass der Richter den Zugriff genehmigen muss, wenn die niedrigen gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.


6. Grundrechtseingriff auch bei Bagetelldelikten

Im Gegensatz zur EU-Richtlinie erlaubt das deutsche Gesetz eine Verwendung der Vorratsdaten nicht nur zur Aufklärung schwerer Straftaten, sondern bei "allen mittels Telekommunikation begangenen Straftaten". Dies werden im Schwerpunkt leichte Vergehen wie Beleidigungen im Internet oder das Herunterladen von Klingeltönen und Musik sein. Mit dieser fehlenden Begrenzung auf schwere Straftaten schießt das deutsche Gesetz weit über die europäische Richtlinie hinaus. Die oft genannte Begrenzung der Speicherfrist auf 6 Monate ist daher nichts weiter als ein Feigenblatt.


7. Präventive Schutzfunktion?

Ausländische Staaten, die eine verdachtslose Speicherung von Kommunikationsdaten eingeführt haben, konnten ihre Kriminalitätsrate nicht reduzieren. Dies widerlegt die Behauptung von Justizministerin Brigitte Zypries, ein Sicherheitsgewinn sei zu erwarten. Kommunikationsdaten sind notwendig vergangenheitsbezogen und können allenfalls die Aufklärung bereits abgeschlossener Straftaten erleichtern. Aber auch hier ist es im Ausland nicht zu einer statistisch signifikanten Erhöhung der Aufklärungsquote gekommen.


Über uns:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, der die Arbeit gegen die geplante Vollprotokollierung der Telekommunikation koordiniert. Er ist politisch unabhängig, überparteilich und setzt sich gerade mit seiner Heterogenität in besonderer Weise für eine freie und offene Gesellschaft ein.


Links:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de

Die aktuelle Pressemitteilung:
...

Hochauflösende Fotos der Pressekonferenz:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Aktuelle_Photos
(zur honorarfreien Verwendung freigegeben)


Pressekontakt:

Ricardo Cristof Remmert-Fontes
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
c/o Humanistische Union e.V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Strasse 4
D-10405 Berlin Fon: +49-30-94881297
Fax: +49-700-25808789
Mobile: +49-170-2487266
E-Mail: <enkode>rcrf@vorratsdatenspeicherung.de</enkode>