ALGII: Unterschied zwischen den Versionen
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ALG II, auch Hartz IV genannt, ist die finanzielle monatliche Leistung, die ein Arbeitssuchender erhält. ALG II wird erst dann gezahlt, wenn der Anspruch auf ALG I (Arbeitslosengeld) erlischt, die Höhe des Bertrages liegt deutlich unter dem von ALG I. | ALG II, auch Hartz IV genannt, ist die finanzielle monatliche Leistung, die ein Arbeitssuchender erhält. ALG II wird erst dann gezahlt, wenn der Anspruch auf ALG I (Arbeitslosengeld) erlischt, die Höhe des Bertrages liegt deutlich unter dem von ALG I. | ||
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Version vom 25. Februar 2010, 15:53 Uhr
ALG II, auch Hartz IV genannt, ist die finanzielle monatliche Leistung, die ein Arbeitssuchender erhält. ALG II wird erst dann gezahlt, wenn der Anspruch auf ALG I (Arbeitslosengeld) erlischt, die Höhe des Bertrages liegt deutlich unter dem von ALG I.
In Bezug auf den Datenschutz gibt es beim Thema ALG II viele Kritiken, die hier erläutert werden sollen ALGII_Datenschutz. Ferner soll es hier Hinweise auf ALGII_Urteile usw. geben, so dass praktische Hilfe zur Selbsthilfe in Bezug auf den Datenschutz ermöglicht wird.